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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Thomas
F: Ich kann meinen Stammbaum bis 1745 zurückverfolgen. Soll ich bei dem "Antrag auf Feststellung...." das Verwandtschaftsverhältnis gleich bis 1754 nachweisen und mich dann auf den Vorfahr von 1754 beziehen, oder stelle ich mir da selbst ein Bein? Es würde ja die Ableitung meines Großvater bereits genügen (geb. 1896). Erhalte ich eventuell durch die Ableitung bis 1745 einen "vorteilhafterer Status" für die "nahe Zukunft"? Wie soll ich hier vorgehen?

A: Gehen Sie nur so weit zurück wie nötig. 1896 reicht völlig aus.


14.07.2015
Thomas
F: Wenn ich das richtig verstanden habe, dann benötige ich (bei ehelichen Nachkommen) NUR die Geburtsurkunde der männlichen Vorfahren und KEINE Geburtsurkunden der weiblichen Vorfahren? Zusätzlich benötige ich dann natürlich noch jeweils die Heiratsurkunden. Es genügen jeweils entweder geblaubigte Kopieen, oder auch beglaubigte Abschriften.

A: Richtig und beide Varianten sind möglich.


14.07.2015
Dominik
F: Ist der eintrag in der Vollauskunft so richtig? In Saarbrücken. Nachweis dt. Staatsangehörigkeit gemäß Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Ausweis.

A: Ja, herzlichen Glückwunsch!


14.07.2015
Ernesto Gonzales
F: Meine vormals gestellte Frage bezog sich auf folgende Grundlage: Die Staatsbürgerschaft wird vererbt. Wenn vererbt dann, Sachsen war 1870 noch ein „Souveränes Königreich 1815-1871“ (www.geschichte.sachsen.de/750.htm) oder (http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Sachsens). Nach „www.geschichte.sachsen.de/750.htm“ ist Sachsen erst „1871 wird Sachsen Teil des neugegründeten Deutschen Reiches.“ Folgerichtig müsste die Staatsangehörigkeit nach der rechtlichen Grundlage des souveränen Königreich Sachsen von 1870 erteilt werden. Denn RuStAG greift ja für Sachsen erst ab 1871, da es erst da Teil des neugegründeten Deutschen Reiches wurde. Haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, welche rechtliche Grundlage in den formlosen Antrag einzufügen ist?

A: Das Deutsche Reich ist aus dem vormals Norddeutschen und dann Deutschen Bund hervorgegangen. Wenn Sie den Antrag so ausfüllen wie beschrieben ist alles in Ordnung.


14.07.2015
Tobi W.
F: Macht die Ableitung nach Rustag 1913 / Stag eigentlich der Beamte, der die Unterlagen von mir bekommt oder wird der Antrag dann erst an eine andere STelle oder zum Chef weitergegeben, der die Ableitung macht? Weil wenn der Bearbeiter durch Anweisungen das Rustagg 1913 wirklich nicht kennt, wird er ja immer nach akruellem StaG-"Gesetz" ableiten und ich muss ihn dann erst im nachhinein "korrigieren" oder seh ich das falsch? Danke!

A: Das macht der Sachbearbeiter alleine. Aber sie wissen nicht was sie tut. Deswegen kommen diese Aussagen, sie leiten nur nach StAG ab. Leider können wir hier nicht veröffentlichen, wie das funktioniert, denn die Herrschaften lesen hier mit und lassen sich ständig Gegenmaßnahmen einfallen. Zu Informationszecken wäre das ja in Ordnung, aber leider bleibt es nicht dabei. Sie arbeiten lieber aktiv an der Vernichtung des deutschen Volkes mit.


14.07.2015
Indigodo
F: Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit ist gestellt. Ist es sinnvoll, sich schon einmal vorsorglich eine Aufenthaltsbescheinigung zu holen?

A: Nein, warten Sie auf eine Aufforderung dazu, falls sie denn kommt.


14.07.2015
epikur
F: Hallo zusammen! Heute kam die erste Antwort der Behörde als Reaktion auf meinen Antrag, den ich vor 2 Wochen gestellt habe. Hierin heißt es unter Betreff:”Vollzug des Staatsangehörigkeitsgesetzes” “Sehr geehrter Herr XXX, für die Feststellung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit gem. § 4 Abs.1 des Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 22.07.1913 (RGBl 1913, S. 583) in der derzeit geltenden Fassung benötigen wir noch entsprechende Nachweise Ihrer Eltern über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (Personalausweis, Staatsangehörigkeitsurkunde, aktuelle Meldebesch.). Wir bitten um Vorlage der fehlenden Unterlagen bis spätestens 24.04.2015.” Meines Erachtens möchte man mich hier aufs Glatteis führen, indem man versucht mir einen Staatsangehörigkeitsausweis nach dem StaG Stand heute!!! unterzujubeln. Zwar ist in Klammern vom RGBl 1913, S.583 die Rede, wie sonst aber ist der Zusatz “in der derzeit geltenden Fassung” zu deuten!? (Im StaG Stand heute steht ja auch “vom 22.07.1913″, zuletzt geändert am….) Wenn ich also sinngem. antworte, dass ich doch unmissverständlich und augenscheinlich einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft nach RuStaG Stand 1913 (Ableitung durch Geburt) gestellt habe (was ja auch sicher der Fall ist), ich die entsprechenden Persondenstandurkunden bis vor 1914 ganz sicher nicht zum Spaß beigelegt habe, ich aus diesem Grund meinem Antrag nichts mehr hinzuzufügen habe, alle weiteren “Wünsche” der Behörde justiziabel erkälrt werden müssen, selbst eine Frist setze oder mir eine kostenpflichtige Ablehnung zukommen soll, dann müsste das so doch seine Richtigkeit haben. Oder habe ich hier etwas übersehen oder falsch gedeutet? Wie seht ihr das?

A: Super, genau so! Die Zeit, die Sie investiert haben sich mit den zur Verfügung gestellten Informationen zu beschäftigen hat sich eindeutig gelohnt, Hut ab!


14.07.2015
Rainer Gläsel
F: Erst einmal danke für die Antwort. Leider kapiere ich das ganze immer noch nicht. Einmal heißt es, man erbt die Staatsangehörigkeit. Meine deutschen Vorfahren sind irgendwann nach Böhmen ausgewandert. Eger war ja eine deutsche Stadt, und das ganze gebiet wurde ja verfändet, aber nie wieder eingelöst. Wenn ich das alles jetzt irgendwie verstanden habe, kann ich also keinen gelben Schein bekommen. Oder gibt es da irgend etwas gleichwertiges. Danke, vorab.

A: Dann müssen Sie die Abstammung auch bis dorthin nachweisen. Oft hilft es schon, wenn man noch eine Generation weiter zurück geht.


14.07.2015
Manuel
F: Ich kann nur mütterlicherseits bis zum Großvater bzw. Großmutter per Urkunde meine Familie nachweisen. Beide wurden in den 20er Jahren geboren. Bei meinem Vater ist sein Vater unbekannt, der Name der Mutter ist bekannt, aber es existiert keine Urkunde (verschollen 1945). Kann ich trotzdem mit den gelben Schein mir bestätigen lassen, dass ich die Staatsangehörigkeit von Preußen besitze? Eltern und Großeltern sind in Preußen geboren.

A: Das Ableitungsverfahren ist ausführlich beschrieben. Welcher Linie Sie folgen müssen können Sie sich nicht aussuchen und Ihre Abstammung muß lückenlos bis vor 1914 nachgewiesen werden.


14.07.2015
Manuel
F: Ich lebe seit diesem Jahr in der Schweiz und möchte den gelben Schein betragen. Wo kann ich den Antrag abgeben wenn ich keinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland mehr habe?

A: Für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) direkt zuständig.


14.07.2015
Alfonso
F: Frist zur Feststellung der (Bundes-)Staatsangehörigkeit oder die kostenpflichtige Ablehnung nicht eingehalten! Die zuständige Person in der Ausländer"behörde" hatte insgesamt über 3 Monate Zeit meinen Antrag zu bearbeiten. Diese Person hat die Frist und damit die Oder-Entscheidung verweigert. Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde wegen “Staatenlosigkeit” etc.? [Wenn die "Na#is" nicht ausgestorben sind, dann verwalten sie uns noch heute]. Was nun?

A: Erkundigen Sie sich (vielleicht zunächst telefonisch) nach dem Bearbeitungsstand, aber lassen Sie sich auf nicht ein. Wenn man Ihnen irgendeinen Blödsinn erzählen will, dann räumen Sie noch eine Woche Frist ein und kündigen ansonsten o.g. Maßnahmen an, aber nicht wegen "Staatenlosigkeit". Bleiben Sie dabei sachlich und auf den Antrag bezogen. Passiert weiterhin nichts, dann halten Sie Ihr "Versprechen".


14.07.2015
Jana
F: Wenn ich jetzt den nachweis habe, wie Handhabe ich es mit meinen Kindern? mein Sohn will Mopetführerschein machen. Er ist 15 Jahre. Er hat noch keinen Ausweis.

A: Genau wie bei Ihnen nur mit dem Antrag für unter 16 jährige.


14.07.2015
sasch
F: Guten Abend,so habe gestern meinen Antrag unter Zeugen in den Briefkasten unserer Stadt gegeben.Nun bin ich ja mal gespannt wie es weiter geht. Die Unterlagen vom Standesamt und der Grüne Reisepass-bis jetzt alles kein Problem. Wieviel Zeit sollte man denen im "Amt" geben?Viele Grüße

A: Wenn Sie nach 4 bis 6 Wochen gar nichts hören, dann können Sie sich mal nach dem Bearbeitungsstand erkundigen.


14.07.2015
Dmitro
F: Guten Abend, ich bin adaptiert. ich kann aber nachweisen, dass die Vorfahren meines Vaters vor 1913 in Deutschland gelebt haben. Darf ich den gelben Schein beantragen???

A: Wenn es sich dabei um die Linie Ihres Adoptivvaters handelt und der entsprechende Vorfahre vor 1914 in einem Bundesstaat geboren wurde und nicht nur dort gelebt hat, dann ja.


14.07.2015
Jochen
F: Ich bin im Jahre 1967 unehelich geboren. Habe alle Unterlagen eingereicht, jedoch wird seitens des Landratsamtes behauptet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit bei vor dem 01.01.1975 geborenen nur vom Vater abgeleitet werden kann. Eine Gesetztesgrundlage hierzu wurde nicht genannt. Gibt es etwas schriftliches, mit dem diese Aussage widerlegt werden kann?

A: Lassen Sie sich doch nichts von denen erzählen. Wenn der Antrag korrekt ausgefüllt ist und alle Urkunden bis vor 1914 eingereicht sind, dann lesen Sie bitte den ersten Artikel unter unserer Rubrik "ERPROBTES" und reagieren Sie auf deren Schreiben entsprechend.


14.07.2015
Münch Hans
F: Ich finde den Link/Antrag auf Gelber Schein nicht. Alle Anweisungen habe ich gefunden nur ein blanco finde nich nicht.

A: Diese sind direkt unter den Ausfüllhilfen zu finden. Hier nochmal als direkte Links:

ANTRAG F
ANLAGE V
ANTRAG FK (Kinder bis 16 Jahre)


14.07.2015
Stefan
F: Habe den BVA-Antrag mit den benötigten Unterlagen am 19.2.2015 mit Einschreiben und Rückantwort zur der dafür bestimmten Ausländerbehörde Duisburg gesendet, aber bis jetzt keine Antwort erhalten, bis auf die rosafarbene Rückantwortkarte. Wie soll ich mich verhalten, zumal die da nur Termine auf Anmeldung vergeben? Mitlesen wird die Behörde hier sowieso, weil die werden Ihre Seite kennen, daß schert mich aber nicht. Zm Abschluß noch eine Empfehlung an alle Leser, unbedingt das Buch von D. KLaus Maurer , Die "BRD"-GmbH, kaufen und lesen. Da steht Zündstoff ohne Ende drin.

A: Das ist terminlich alles noch im Rahmen. Erkundigen Sie sich doch einfach mal nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand. Ansonsten ist die grundsätzliche Vorgehensweise unter unserer Rubrik "ERPROBTES" veröffentlicht.


14.07.2015
Miro
F: Ich wurde 2013 eingebürgert, stamme gebürtig aus München und lebte mein Leben lang dort. Nun studiere ich im Ausland. Gibt es rechtlich gesehen keine Möglichkeit an den Stichtag 01.01.1913 RuStAG zu kommen? Mein Urgroßvater väterlicherseits wurde in Syrmisch-Mitrowitz (Kaiserreich Österreich-Ungarn bis 1881, danach Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen) geboren. Es war deutsches bzw. deutschsprachiges Gebiet. Manche meinten, man könnte es evtl. über das RuStAG über das Vertriebengesetz nachweisen. Höchstwahrscheinlich wird es allerdings nicht möglich sein. Meine Einbürgerungsurkunde ist der rechtlich sicherste Beweis. Jetzt ist meine Frage: Bringt mich der Staatsangehörigkeitsausweis, auch als eingebürgerer Nicht-Deutscher durch "Ius sanguinis", trotzdem auf eine höhere Rechtsstufe?

A: Sie müssen erst aus dem StAG raus. Allerdings wird das so nichts. Der Rechtskreis ist so nicht zu erreichen.


14.07.2015
Klaus
F: Ich soll mich auf meinen Großvater berufen, der um 1880 im Elsaß geboren wurde, was aber kein deutscher Bundesstaat sondern damals ein deutsches Schutzgebiet war und heute französisch ist

A: Elsaß Lothringen ist das einzige Reichsland, in Sachen Staatsangehörigkeit aber gleichberechtigt mit allen anderen 25 Bundesstaaten.


14.07.2015
Klaus
F: Vater 1913 als Deutscher in der Schwei geboren, in dem aktuellen Geburtsauszug steht jetzt Heimatort Deutschland, vor 8 Jahren stand da noch der Heimatort, Bezirksamt und das Land, reicht dieser Deutschland Eintrag noch für die Länderzugehörg nach Rustag, Danke für die Antwort.

A: Ja, uns ist das klar, aber die Verwaltung nutzt wie gesagt jede Gelegenheit um eine falsche Ableitung zu rechtfertigen. Deshalb raten wir dazu sicherheitshalber eine Generation weiter zurück zu gehen.


14.07.2015
SThüring
F: Um den Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen muss ich beglaubigte? Geburtsurkunden und auch Sterbeurkunden? der Vorfahren beibringen. Erhalte ich dieser nur beim Standesamt der jeweiligen Geburtsorte oder reicht auch hier die Einreichung von Kopien? Was ist wenn meine Eltern noch leben, müssen diese dann die Anträge für meine Vorfahren stellen?

A: 1. Geburts- und ggf. Heiratsurkunden werden benötigt.
2. Entweder Sie reichen beglaubigte Exemplare ein, oder Sie müssen denen diese, falls Sie unbeglaubigte Kopien einreichen evtl. bei Abholung oder so vorlegen.
3. Nein.


14.07.2015
Sonja K.
F: Hätte eine Frage, ich wurde in Friedberg (Hessen) am 13.03.1971 geboren / Mein Großvater wurde in Melbach jetzt Wölfersheim(Hessen) am 26.08.1915 Geboren / Mein Vater wurde in Södel jetzt Wölfershei(Hessen) am 12.07.1952 Gebore. Was muss ich in den Gelbeben Schein eintragen ??

A: Mit Verlaub, aber bitte schauen Sie zumindest das Video auf unserer Startseite und das entsprechende Praxis-Video unter der Rubrik "PRAKTISCHES". Dann werden Sie sehr schnell erkennen, daß Ihre Frage so wie sie gestellt ist bezüglich des hier vorgestellten Sachverhaltes gar keinen Sinn ergibt.


14.07.2015
Klaus
F: Mein Vater wurde als Deutscher 1913 in Zürich geboren, in dem Geburtsauszug aktuell steht bei Heimatort Deutschland und nicht ein Bundesstaat, obwohl bei dem gleichen Geburtsauszug des Bruders 2007 der Heimatort und der Bundesstaat eingetragen war, die originale Eintragung ist heute, auf Anfrage, nicht mehr möglich, somit wäre meine Abstammung Deutschland?

A: Holen Sie einfach noch Ihren Großvater mit ins Boot. Er dürfte wohl in einem Bundesstaat geboren sein, da kann es dann keine 2 Meinungen mehr geben. Die Verwaltung sucht nämlich oft jeden Krümel, um eine falsche Ableitung zu rechtfertigen.


14.07.2015
Ralf
F: Auf Seite 2 des Formulares F Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird unter Punkt 4 nach dem Erwerb der Staatangehörig durch... abgefragt. Da ich adoptiert wurde, bin ich mir nicht sicher was ich hier eintragen soll (ich wurde an Kindes statt angenommen und trage den Nachnahmen meines Adoptivvaters). Abstammung oder Adoption?

A: Adoption mit Ableitung über den Adoptivvater.


14.07.2015
Rosa
F: Ich hatte Anfang Februar meine Unterlagen per Einschreiben an das zuständige Ausländeramt/Behörde gesendet.Die Unterlagen sind dort zwar eingegangen, allerdings gab es bis dato keine Rückmeldung. Gibt es eine Frist, bis wann sich die Behörde bei einem gemeldet haben müssen?Vielen Dank.

A: Nein, die gibt es nicht. Erkundigen Sie sich doch einfach mal nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand.


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