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Fragen und Antworten

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09.01.2017
Frau Fassungslos
F: hallo, ich bin vollkommen fassungslos. Heute Antrag nach Rustag gestellt in einem Kreis des Regierungsbezirks Arnsberg mit 2 Zeugen. (Falls jemand auch dort Erfahrungen gemacht hat, gerne hier posten) Bei Geburtsstaat und Wohnsitzsaat hatte ich im Antrag überall "Königreich Preußen (Abstammung, Geburt nach §4(1))" eingetragen. Erst wollte die sehr unfreundliche Sachbearbeiterin den antrag nicht annehmen. Nach einiger Diskussion hat sie es doch angenommen und sagte in dem Moment sinngemäß: "So, das haben Sie hiermit dann so abgegeben und ich muss Sie wegen der Angabe "Königreich Preußen" an den Kreis/Regierungsbezirk und an den Verfassungsschutz (!!) melden, weil dies auch einen Bezug zu den Reichsdeutschen darstellt". 1) Haben Sie sowas schon erlebt, das an den Verfassungsschutz gemeldet wird? 2) Ich habe von einem Bekannten aus einem andern Kreis gehört, dass es auch massive Schwierigkeiten bei der Antragsstellung ggab/gibt. Zwar Probleme anderer Art als bei mir, aber trotzdem scheint die Gangart der „Ämter“ spezielll im letzten Monat krass härter geworden zu sein. So das diese wohl alle vorgegeben bekommen, fast gar keine anträge mehr anzunehmen. Und die das auch so durchziehen. Entspricht das auch ihrem Erlebten? 3) Gibt es ganz aktuell überhaupt noch eine nennenswert große Anzahl von Leuten, die ihren Ausweis bekommen? Also lohnt sich es überhaupt noch da dranzubleiben?? Danke euch!

A: Die Reichsbürger Meldung ist derzeit Standard in diesen Behörden. Hoffentlich melden die sich auch selber, wenn es Anzeichen von Reichsbürgerverhalten zeigen. Vielleicht sollten wir sie auch melden wenn sie die Gesetze der BRvD nicht einhalten und sich somit zu Reichsbürgern machen. Es gibt aber auch viele SB die sauber arbeiten und das Verhalten ihrer Kollegen nicht verstehen können. Denn immerhin ist die Ablehnung eine Grundrechtsverletzung. Ein paar SB wollen aber unbedingt das Schicksal der Mauerschützen von 1990 teilen. Ihr Landrat bzw. Bürgermeister schickt sie in die Straftat und sie setzen es für ein paar Bunte Zettel um. Umso wichtiger ist jeder Antrag um dieses System ad absurdum zu führen. Jede Strafbare Handlung der Behörden erhöht den Druck auf sie.


09.01.2017
Germane
F: Ablehnungsbescheid - sie behaupten u.a. Preußen hat es bei meiner Geburt nicht mehr gegeben! Wenn ich die Feststellung zurück ziehe erlassen sie mir die Gebühr, wenn nicht muss ich zahlen und soll vor VVG klagen.

A: Dann sollen Sie Ihre Behauptung mal belegen. Das BVG sagt dazu ganz was anderes. Scheint eine neue Masche zu sein, die Gebühren bei Rückzug zu erlassen. Aber nehmen Sie ruhig den Ablehnungsbescheid.


08.01.2017
Stefan
F: Danke für Ihre Antwort. Ich habe den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land?" gelesen (http://gelberschein.net/?page=4). Nun, was wäre der bessere Weg, damit den SB von seiner Vermutung/Meinung wegbringe, ich hätte aufgrund der Fachbegriffe (hier geht es wohl in erster Linie um RuStAG 1913) eine Verbindung zu den "Reichsbürgern"? Dessen Vermutung ist allein schon strafrechtlich relevant.

A: Das habe ich doch schon geschrieben!!! Seine Konditionierte Meinung werden Sie nicht ändern. Der "Ärmste" sieht seine Felle davon schwimmen und wird von seinen Arbeitgeber in Schulungen Konditioniert. Geben Sie ihm die Möglichkeit sich als "Reichsbürger" zu outen. Dann ist Ihr Zeitpunkt gekommen.


08.01.2017
Stefan
F: Vielen Dank für Ihre Antwort. Das mit dem §241a StGB ist wirklich interessant, denn dann stellen sämtliche Ablehnungsbescheide, in denen mit "Reichsbürgernähe" oder ähnliches begründet wird, strafbare Handlungen dar. In meinem Fall werde ich eine E-Mail (mit Empfangs-/Lesebstätigung) an den betreffenden SB schreiben, indem ich mich zunächst nach dem Zeitraum erkundige, wann ich die Original-Dokumente persönlich vorlegen sollte. Interessant ist auch, dass vorab die Gebühr in Höhe 25,00 Euro zu entrichten ist. Offenbar auch bei einem negativen Bescheid - so schnell kann man Kasse machen. Gleichzeitig werde ich auch folgende Formulierung wählen: "Ich weise nochmals ausdrücklich und vorsorglich daraufhin, dass eine Verbindung zu diesem Personenkreis noch nie bestanden hat und auch nicht bestehen wird. Auch hege ich keinerlei Sympathie mit deren Ideologie. Es ist für mich daher in keinster Weise nachvollziehbar, weshalb Sie darauf schließen, dass ich mich aufgrund der von Ihnen angesprochenen Terminologie mit diesem Personenkreis in Verbindung gebracht habe. Ich weise daraufhin, dass eine Betitelung als "Reichsbürger" bzw. eine Vermutung der Verbindung zu "Reichsbürgern" eine Straftat nach §241a StGB (Politische Verdächtigungen) darstellt. Sehen wir doch, ob Sie sich an die Gesetze der BRD halten und meinen Antrag positiv bescheiden."

A: Ich würde mal ein bisschen den Kampf rausnehmen. Die Situation könnten Sie durch die Vorverurteilung in Ihren Anschreiben verursacht haben. Sie sollten den SB die Möglichkeit geben sich richtig Strafbar zu machen. Lesen die dazu den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land? " unter Aktuelles. Die Kommunikation mit dem SB kann nicht über ePost laufen. Das wären für Nürnberg 2.0 nicht verwertbar und wäre wahrscheinlich auch nicht in Ihrer Akte.


08.01.2017
Stefan
F: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinen Antrag zur Feststellung meiner deutschen StAG nach RuStAG 1913 $4(1) am 29.12.2016 per Post in Kempten eingereicht. Am 7.1.2017 erhielt ich nun einen Brief vom zuständigen SB. In diesem werde ich gebeten, die Original-Unterlagen vorzulegen und auch darauf hingewiesen, dass vor(!) Bearbeitung des Antrages 25,00 Euro zu entrichten sind. Und jetzt der Hammer: Der SB merkte im Brief an, "dass ich mich leider selber durch die von mir verwendete Terminologie mit den so genannten "Reichsbürgern" in Verbindung gebracht habe. Ihr mit *** gekennzeichneter Absatz kann diesen Eindruck leider auch nicht entkräften". Dem Antrag habe ich ein Begleitschreiben beigefügt, indem ich mich in einem eigenen Absatz (mit *** gekennzeichnet) klar von den Ideologien der Reichsbürger distanziere und ich keine Verbindungen zu diesem Personenkreis habe und haben werde. Weiter schrieb ich, dass ich die BRD als Staat anerkenne. In meinem Begleitschreiben zum Antrag habe ich darauf hingewiesen, dass eine Ablehnung meines Antrages unzulässig ist. Ich habe dabei höflich aber bestimmt geschrieben, worum es mir geht. Ich habe die SBs vom Einwohnermeldeamt beauftragt, die Feststellung durchzuführen und die Daten gemäß StAG §33 an das EstA-Register zu übermitteln (u. a. der Rechtsgrund - Geburt - Abstammung nach RuStAG 1913 §4(1)) Wie soll ich mich bei dieser Verdrehung und Vermutung seitens des SB verhalten? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe. Viele Grüße Stefan

A: Drehen Sie den Spieß doch einfach um!!! Das betiteln als Reichsbürger ist eine Straftat nach §241a StGB. Da stellt sich doch die Frage, wer der Reichsbürger ist. Auch der Begriff Reichsbürger dient nur der Diffamierung und Sie springen wie gewollt drauf an. Sie hätten doch auch sagen können, wir werden sehen ob sie sich an die Gesetze der BRD halten.


07.01.2017
Klaus
F: Dass § 33 StAG geändert wurde scheint hinstichtlich der Übermittlung des Erwerbsgrunds an das ESTA-Register auch nicht DIE Lösung zu sein, denn es heißt in Abs. 2: "Im Einzelnen DÜRFEN in dem Register gespeichert werden:" Leider steht da nicht "... MÜSSEN in dem Register gespeichert werden" Der Sachbearbeiter beim LRA meinte, dass es für ihn aus § 33 Abs. 2 StAG keine Verpflichtung gebe, den Erwerbsgrund zu übermitteln. Außerdem gäbe es bereits ein Urteil eines Verwaltungsgerichts dass bestätigt, dass der Erwerbsgrund nicht eingetragen werden müsse. Ein Hinweis auf § 11 des Europäischen Übereinkommens vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit hat leider auch nichts geholfen. Weitere Anfragen werden ignoriert. Was kann man da noch machen?

A: Der §33 des StAG ist wiedermal sehr umständlich geschrieben. Der § lässt wieder beide Interpretationen zu. Das ignoriert der Gesetze der BRvD (Europäischen Übereinkommen) zeigt, dass Sie es wieder mit einem Willfährigen Erfüllungsgehilfen zu tun haben. Ihr Begehren ist ja nun schon Aktenkundig. Da bleibt Ihnen nur noch die Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde. Auch wenn es das Problem nicht lost. Aber der SB kann hinterher nicht sagen, die Führerin war es, ich habe von nichts gewusst.


07.01.2017
Anja07
F: Nein,den gelben Schein habe ich noch nicht. Meine Frage, war so gemeint,ob ich zusätzlich ein Kündigungsschreiben des Personalausweises einreiche? So wie ich Sie verstanden habe, ist es deren Aufgabe darauf zu reagieren und nicht ich. Mir geht es um die Bestätigung, die diese mir verweigert haben, also einen Nachweis dafür,dass ich diesen PA zurück gewiesen habe. Meine Bedenken sind,dass der PA dort liegen bleibt, bis zum Nimmerleinstag ohne Wirkung, dass ich weiterhin Personal bleibe.

A: Hoffentlich stolpern Sie nicht, wenn Sie den 10. Schritt vor dem 1. Machen. Ihrer Person können Sie auch nicht kündigen. Lesen Sie dazu den Beitrag "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes. Beschäftigen Sie sich auch mit dem Thema Mensch und Personen.


07.01.2017
Anja07
F: Guten Abend, im letzten Jahr 2016 hatte ich eine Verlustanzeige meines Personalausweises aufgegeben(verloren). Am letzten Mittwoch: Zurückweisung des Personalausweises laut PAusG Familienname. Es wurde mir verweigert eine Bestätigung auszustellen, ich solle mich an die Bundesdruckerei wenden.Alle taten so, als ob sie nichts wissen, selbst der Chef. Ist schon klar wer den Auftrag erteilt! Jetzt meine Frage, soll ich abwarten oder kündigen? Die Herrschaften wollen diesen liegen lassen. (Zeugin anbei)

A: Das nicht Wissen scheint die neue Masche zu sein. Wenn man Rechtlich keine Argumente hat, kann man die Leute nur so abwimmeln. Ich verstehe auch nicht warum Sie deren Arbeit machen sollen und sich an die Bundesdruckerei wenden sollen. Denn es ist ihre Aufgabe dies bei Unstimmigkeiten mit dem Gesetz zu tun. Eine Empfehlung ihres Handels können wir Ihnen nicht geben. Wir wissen auch nicht was Sie kündigen wollen, oder ob Sie im Besitz des GS sind.


07.01.2017
Victoria
F: Habe Antrag am 27.12.16 an Landratsamt Fürstenfeldbruck verschickt (vorab Fax + Einschreiben Einwurf per Post. Erhielt heute eine Rückantwort mit der einmaligen Gelegenheit zur Korrektur meines Antrags. Die vom Amt gewünschte Korrektur: x Ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft und den Punkt mit RuStaG 1913 streichen. Ausserdem meine Ausweise angeben, Reisepass hab ich nur einen der schon lange abgelaufen ist, Personalausweis soll ich nicht angeben. Und schließlich wollen sie die Urkunden im Original sehen und auch meinen Ausweis...dazu müsste ich aber hin gehen und ich habe niemanden, der mich begleiten kann/will/sich traut. Was soll ich denn nun machen? Sie haben mir Zeit gegeben bis 7.2.17, dann wird Verfahren eingestellt.

A: Schreiben Sie denen: Der Antrag ist so zu bearbeiten wie er eingereicht wurde. Es ist weder etwas hinzuzufügen oder wegzulassen. Originale und Perso werden bei Abholung zur Einsicht vorgelegt.


07.01.2017
Dingo1
F: Ich habe heute die Ablehnung meines Staatsangehörigkeitsantrages erhalten, den ich schon im Mai eingereicht habe. Die Ablehnung ist als Schreiben verfasst, der nicht mit "Bescheid" überschrieben und nur mit Paraphe "im Auftrag" unterschrieb ist. Der SB begründet die Ablehnung mit dem Besitz meines dt. Reisepasses, da dieser mich als deutschen Staatsangehörigen ausweise. Außerdem schreibt er zu meinem Sachbescheidungsinteresse, dass dieses zweifelhaft sei, weil sich aus meinen Antragsangaben zu den Geburts- und Wohnsitzstaaten Königreich Preußen usw., der behaupteten Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie den Bezug auf das RuStag 1913 ergäbe, dass ich zu dem Personenkreis der "Reichsbürger" zugerechnet sei. Am Schluss des Schreibens ist in der "Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt, dass ich Widerspruch beim VwGericht einlegen kann. Was soll ich tun? Lohnt sich eine Klage vor dem Verwaltungsgericht? Vielen Dank für Eure Hilfe.

A: GS TS3 Server


06.01.2017
Bathseba
F: Ich darf mich ganz herzlichen für den Link bedanken. Aber irgendwie kriege ich es nicht hin an die Information zu kommen. Was muss ich tun? Danke für eine Unterstützung.

A: Das Programm herunterladen, installieren und mit uns verbinden.


05.01.2017
Bathseba
F: Ich habe am 30.12.2016 meinen Antrag per Fax ans KVR München gesendet - Einschreiben Einwurf per Post am Folgetag zugeschickt, und habe heute per Post vom KVR augenscheinlich das Fax zurück bekommen. Er enhält eine Ablehnung mit Datum 02.01.2016 der Staatsbürgerschaft da kein "Sachbescheidungsinteresse besteht. Es bestehen weder Zweifel bezüglich Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit noch benötigen Sei einen Staatsangehörigkeits ausweis für ein anderweitiges Verfahren. Ihr Antrag wird daher in Ermangelung eines Sachbescheidungsinteresse nit bearbeitet".Der per Post gesendete Antrag samt unterlagen habe ich nicht zurück bekommen. Wie soll ich nun weiter vorgehen?

A: GS TS3 Server


05.01.2017
Verdrossener
F: Können Sie mir bitte eindeutig sagen, ob die Änderung des StAG § 33 lediglich ab dem 1.11.16 ergangene Entscheidungen oder für alle rückwirkend ab dem 28.8.07 gestellte Anträge betrifft? Würden Sie mir bitte erläutern, was Sie damit meinen, aus der Beschäftigung zu kommen? Ich handle ja nicht ohne Anlass, sondern es passiert ja nichts seitens der Behörden. Wann soll ich meine Aufarbeitung denn bitte sonst beginnen? Wenn die BRiD Verwaltung abgelöst und die Bediensteten in Haftung genommen werden können? Falls ich mit der (wenn auch überspitzten) Interpretation richtig liege, kann das ja wohl nicht ihr ernst sein!

A: Natürlich ist das unser ernst. Das ESTA Register ist nur zur Kontrolle der richtigen Ableitung!!! Es hat keine RECHTLICHE Relevanz. Alles endscheidend ist die Akte die durch den Verwaltungsakt entstanden ist. Ihre Schreiben an den SB sollte Eingang in diese Akte gefunden haben. Sie können ja weiter probieren, gegen die Willkür Willfähriger Erfüllungsgehilfen des Faschistischen Systems anzulaufen. Die haben mehr Angst vor ihrem Vorgesetzten als vor Ihnen. Die Gesetze der BRvD sind den auch scheiß egal, was der Davorgesetzte sagt ist Gesetz!!! Wichtig wäre es aber anzufangen den GS zu leben und Wege aus dem System für sich zu finden.


05.01.2017
Verdrossener
F: Ich war im Netz auf folgende Info gestoßen: Gemäß StAG muss ab sofort und rückwirkend gemäß § 33 (2) 2. und (3) der Rechtsgrund und das Datum des Erwerbs (Ihr Geburtsdatum) eingetragen werden. Und dies für alle nach dem 28. August 2007 gestellten Anträge! ... nach der Änderung des StAG hatte ich der Ausländerbehörde postalisch mitgeteilt, dass sie die entsprechenden Informationen an das BVA weiterleiten sollen ... vier Wochen später wandte ich mich an das BVA und erhielt folgende Antwort: bezüglich Ihrer Registerdaten sind seit [...] keine Änderungen erfolgt. Die von Ihnen angesprochene Novellierung des § 33 StAG betrifft nur ab dem 01.11.2016 ergangene Entscheidungen. Wer hat nun Recht und welche Maßnahmen könnten sich noch lohnen, um ans Ziel zu kommen?

A: Wenn Sie den SB aufgefordert haben den Makel abzustellen, ist alles erledigt. Dann ist es Zeit aus der Beschäftigung zu kommen. Die Aufarbeitung kommt später.


05.01.2017
Marina
F: Habe eine Vollauskunft gem. §9,10 BMG beantragt, bekommen habe ich eine „Selbsauskunft über im Melderegister gespeicherten Daten (Angaben zur Person, Familienstandsdaten, Wohnanschriften und Personaldokumente) gem. §3 BMG“ mit gerade einmal 1,5 Seiten, dafür aber 5 Seiten „Auskunft gem. § 10 BMG Abs. 1 Nr.2 und 3 BMG“, wo alles allgemein gehalten ist und nicht speziell auf mich. Also eher unbrauchbar. Ist das korrekt? Das hat doch nichts mit §10 (1) Punkt 1-3 zu tun und so, wie es in diesem Gesetz beschrieben ist, oder?

A: Hoffentlich haben Sie dafür nicht noch Geld bezahlt. Die Vollauskunft dient der Kontrolle ob der GS eingetragen ist. Wenn Sie das der Auskunft entnehmen können ist alles in Ordnung. Ist das nicht der Fall ist zu prüfen ob es an der nicht Eintragung oder an der Auskunft liegt.


04.01.2017
graumiezi
F: Hallo, wir haben die Ablehnung des Antrages auf den gelben Schein bekommen, haben einen Widerspruch geschrieben und vor Weihnachten die Zurückweisung unseres Widerspruchs erhalten. Sowohl bei der Ablehnung des Antrages als auch bei der Zurückweisung des Widerspruchs wird auf der Floskel "schutzwürdige Sachbescheidungsinteresses" herumgeritten. Interessant ist, das der Sachbearbeiter, der uns vorher wegen einer Begründung angeschrieben hat, diesen Widerspruchsbescheid mit "im Auftrag" ohne vollständige Unterschrift unterschrieben hat. Dazu gleich noch einen Widerspruchskostenbescheid über 25,00 €. Ist so ein Schreiben überhaupt rechtsverbindlich? Es ist auch nicht ersichtlich in wessen Auftrag er unterschrieben hat. Steht nur Stadtamt, Abt. Ortsämter drauf.

A: Da wird es wohl Zeit für den Starfantrag mit Strafverfolgung. Lesen Sie dazu den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land? " unter Aktuelles.


04.01.2017
Eugen
F: Hallo, vor längerer Zeit habe ich meinen Antrag auf Ausstellung des Staattsangehörigkeitsausweises gestellt. Obwohl ich dem SB bereits erklärt habe warum ich den Antrag des BVA verwendet habe, besteht dieser darauf, dass ich den Antrag für NRW einreiche. In seinem heute erhaltenem Schreiben heißt es, dass die Anträge des BVA nur für Antragsteller die im Ausland leben gelten und für NRW nur NRW Anträge gelten .(Ausführungerlass zum Staatsangehörigkeitrecht Runderlass des Ministeriums für Inneresund Kommunales Az.113-40.00-6.1 vom 20 November 2015, 20.11.2015). Wie kann ich den SB dazu bringen, meinen Antrag so zu bearbeiten wie dieser gestellt wurde?. Vielen Dank für Eure Antwort.

A: Der Antrag zu Feststellung ist ein Bundesgesetz, somit kann das Verwaltungsverfahrensgesetz noch ein Ausführungserlass des Landes NRW zu Anwendung kommen. Fragen Sie nach der Gesetzlichen Grundlage und Fragen Sie ob es Ihr lieber ist, das Sie den Antrag Formlos einreichen sollen. Auch Täuschung im Rechtsverkehr lässt sich vermuten, wenn der SB die Gesetzesgrundlage nicht erbringen kann.


04.01.2017
paddy
F: Hallo, liebes Team. ich habe am 13.10.2016 mein Antrag wie beschrieben abgeschickt( bis heute keinerlei Reaktion, weder erhalt noch sonstiges) und da jetzt die drei Monate bald um sind, würde ich gerne von euch wissen wie ich weiter verfahren kann bzw. mir tips geben könnt wie ich dann handeln kann. Vielen dank an euch und für eine Antwort. LG paddy

A: Da sollten Sie mal eine Sachstandsanfrage machen.


03.01.2017
Pessimist
F: Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich es so richtig mache. Deshalb meine Frage an euch, ob es so machen kann. Es geht immer noch um den abgelehnten Bescheid über meinen Antrag auf Vollauskunft nach §10 BMG. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeiser und SB, sende ich an den Landrat. Die Fachaufsichtsbeschwerde versende ich an das Innenministerium Land, und eine weitere ans Innenministerium Bund. Desweiteren werde ich eine Strafanzeige an die hier ansässige Staatsanwaltschaft verschicken. Was meint Ihr dazu. Danke

A: Dienstaufsichtsbeschwerde und Fachaufsichtsbeschwerde immer an den nächsten Vorgesetzten. Der Dienstweg ist hier einzuhalten. So besteht die Möglichkeit weitergehende Beschwerden. Strafantrag mit Strafantrag an die Staatsanwaltschaft.


03.01.2017
mogul
F: Habe jetzt meinen GS und EStA beieinander. Jetzt sind folgende Dinge etwas merkwürdig. Im GS ist Vor- und Familienname jeweils der erste Buchstabe groß geschrieben (sollte also stimmen), bei Wohnort ist meine komplette Adresse drinn, Ausweis gilt bis zum wurde nicht entwertet und bei Ort, Datum steht nur das Datum (7.November 2016) ohne Ort drinn. Beim EStA steht bei "Datum der Entscheidung" und bei "Wirksam geworden am" der 10.11.2016 drinn obwohl der GS am 7.November ausgestellt wurde. Bei"Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am" und bei "Erworben durch" ist NICHTS eingetragen. Meine Fragen: 1. Ist der GS richtig ausgefüllt oder muß da nachgearbeitet werden? 2. Macht es irgendwelche Schwierigkeiten wenn der GS vor dem Datum der Entscheidung ausgestellt wurde? 3. Gibt es Schwierigkeiten bzw. muß im EStA nachgearbeitet werden weil bei "Staatsangehörigkeit erworben am und Erworben durch" nichts drinn steht? Und wenn nachgearbeitet werden muß wie bekomme ich den SA dazu es auch zu tun? Vielen Dank im voraus!

A: 1. Alles in Ordnung
2. Nein
3. Ja, erworben am kann vernachlässigt werden.

Änderung des StAG


02.01.2017
sybille
F: Habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis abgeholt, der Vor-und Zuname ist richtig (Capidis Diminution Minima) geschrieben, doch davor steht "Frau" ....juristische Person als Vorname????

A: Da müssen Sie nochmal ran! Das ist eine Personenstandsfälschung. Auf dem GS steht Vorname, Familienname, Geburtsname. Von Anrede ist dort nichts zu lesen.


02.01.2017
Wilfried
F: Habe alles unter Aktuelles gelesen und auch die Videos angesehen. Ich tue mich mit der Begründung trotzdem schwer. Darf ich nochmals um Unterstützung bitten?

A: TS3 GS Server


02.01.2017
Julia
F: Ja es gibt eine Anerkennung der Vaterschaft, aber vom leiblichen Vater, der aber nicht geheiratet wurde. Der Ehemann/Namensgeber ist nicht der leibliche Vater. Muss ich zusätzlich bei den ganzen Namensänderungen (Vater+Oma jeweils Geburtsname und dann geänderter Familienname ) etwas bei dem Feststellungsantrag beachten?

A: Nein, alles vollkommen normal.


01.01.2017
Wilfried
F: Letzte Woche bekam ich die Ablehnung meines Antrages auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Begründung: laut Rechtssprechung muss ein Antragsteller in einem Verwaltungsverfahren ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse nachweisen. Außerdem ist meine deutsche Staatsangehörigkeit von keiner öffentlichen Stelle bestritten oder in frage gestellt worden. Und daß ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, kann aufgrund der vorliegenden Geburtsurkunde und des deutschen Reisepasses nicht bestritten werden. Soll ich Widerspruch einlegen, und wenn ja mit welchen Argumenten? Danke und Gruß

A: Ja selbstverständlich!!! Lesen Sie dazu den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land?" unter Aktuelles.


30.12.2016
Lupo
F: Erstmal vielen Dank für Eure Bemühungen und Eure Arbeit. Habe heute wegen §10 in der Gemeinde und LA nochmal nachgefragt und da verhält es sich so: Die Daten vom LA wurden zur ESTA und zur Gemeinde geschickt. Die Gemeinde erhält eine Kopie des GS und scannt es ein und registriert es im Melderegister das ich als Staatsangehöriger geführt werde. Scheint so das der LK Mühldorf noch sauber arbeitet.

A: Ja es gibt viele die sauber arbeiten. Viele von denen ärgert die Vorgehensweise ihrer "Kollegen".


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