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Fragen und Antworten

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30.12.2016
Lupo
F: Erstmal vielen Dank für Eure Bemühungen und Eure Arbeit. Habe heute wegen §10 in der Gemeinde und LA nochmal nachgefragt und da verhält es sich so: Die Daten vom LA wurden zur ESTA und zur Gemeinde geschickt. Die Gemeinde erhält eine Kopie des GS und scannt es ein und registriert es im Melderegister das ich als Staatsangehöriger geführt werde. Scheint so das der LK Mühldorf noch sauber arbeitet.

A: Ja es gibt viele die sauber arbeiten. Viele von denen ärgert die Vorgehensweise ihrer "Kollegen".


29.12.2016
Holger
F: In der Vollauskunft ist kein Staatsangehörigkeitsausweis vermerkt. Die Meldebehörde wurde deshalb von mir gebeten die Eintragung nachzuholen. Die Meldebehörde hat daraufhin bei der ausstellenden Behörde nachgefragt, da Sie von dieser nicht benachrichtigt wurde. Es wurde telefonisch bestätigt, dass ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wurde. Die Eintragung wurde aber auch nach dieser Anfrage und Bestätigung nicht vorgenommen. Ich müsse nun zur Meldebehörde um die Ausweise vorzulegen wenn ich die Vollauskunft korrigiert haben möchte. Außerdem erhielt ich die Auskunft, dass Die Meldebehörden nur unterrichtet werden, wenn ausländische Staatsbürger eingebürgert werden und die dt. Staatsang. erlangen (nicht aber so bei Deutschen mit nachgewiesener Staatsang).

A: Auch bei vermuteten Deutschen ist das einzutragen! Hier hat der SB der Ausländerbehörde sich nicht an das StAG §33 gehalten. Aber Sie haben ja die Möglichkeit es eintragen zu lassen.


28.12.2016
RuStAG in Bremen
F: Danke für die Antwort. Ich habe ja noch telefonisch heute nachgefragt. Sie sagte mir nur kurz, dass alles seine Richtigkeit hätte und von Einzelfall zu Einzelfall, je nachdem, wie die Anträge eingehen, das unterschiedlich gehandhabt würde. Tolle Auskunft (: Ist der händisch ausgefüllte, gelbe Schein trotzdem genauso gültig wie der gedruckte meiner Frau (bei mir steht gültig bis „– entfällt –“) ?

A: Das ist kein Unterschied.


28.12.2016
Dorje
F: Dauert bei euch die Beantragung einer Geburtsurkunde aus dem Ostdeutschen Gebiet (Schlesien) der Mutter und Oma auch 19 Monate, wie mir schriftlich mitgeteilt wurde vom Standesamt I in Berlin?

A: Ja Berlin 1 lässt sich Zeit! Am besten direkt anschreiben. Formulare unter Herunterladen.


28.12.2016
Marabel
F: F: Mein Antrag nach RuStAG wurde gestern beim Bürgerbüro verweigert weil, (Zitat)"das RuStAG in der Fassung von 1913 keine Rechtsgültigkeit mehr entfaltet. Maßgebend ist das Staatsangehörigkeitsgesetz in der derzeit gültigen Fassung. Aktuelle Bescheinigung können daher nur aufgrund der derzeit gültigen Gesetzeslage erteilt werden." Ich erhalte zusätzlich ein Ablehnungsschreiben mit dem ich Widerspruch einlegen könne beim Rechtsamt (wo die Widersprüche der Bürger gegen städtische Bescheide bearbeitet werden). Der kostenpflichtige Widerspruch käme dann vor den Rechtsausschuss, wo ich meine Gründe(für RuStAG)ausführlich darlegen könne. Das Paradoxe dabei ist, der Leiter des Rechtsamtes (mit dem der Bearbeiter seine Vorgehensweise telefonisch abstimmte) gleichzeitig auch der Vorsitzende des Rechtsaussusses, würde sein eigenes Vorgehen nochmals bescheiden. Was kann ich jetzt tun? Nachweihnachtliche Grüße und ein großes Dankeschön für die Antwort.

A: Erzählen können sie viel. Bis zum Ablehnungsbescheid oder Ausstellung ist momentan nichts zu tun. Wenn ich das richtig verstanden habe das Sie den Antrag abgegeben haben. Neu ist uns, dass die gültige Gesetze haben. Bisher dachte wir die sind nur geltend.


28.12.2016
tamino
F: Rathaus ist gleich Stadtarchiv und die sagen sie müssen es nicht machen da die 110 Jahre vorüber sind. Gibt es einen andren Weg oder Möglichkeit?

A: Da sollten Sie mal nach der Rechtlichen Grundlage Fragen. Bei der Heirats- oder Sterbeurkunde sollten die 110 Jahre noch nicht vorbei sein. Die Kirche vor Ort könnte auch weiterhelfen.


28.12.2016
Jonas
F: Ich habe die Details zu meinem Person und Reisepass beim Antrag zur Feststellung der dt. Stag, wie von Reiner Oberüber empfohlen, angegeben. Jetzt habe ich gelesen, dass ich deswegen nach Ersetzung und nicht nach Abstammung abgeleitet werden könnte.

A: Eine Ausstellung nach Ersitzung in diesem Fall kommt nur sehr selten vor. Also warten Sie die Ausstellung ab. Es besteht natürlich das Risiko aber entspricht nicht dem Antrag.


27.12.2016
Alex
F: Hab vor ein paar Monaten vorl. Reisepass und Perso beantragt. da war ich noch nicht voll im Thema. Den Perso hab ich nie abgeholt, besitze aber den vorl. Reisepass. Den werde ich bald durch den normalen Reisepass ersetzen. MUSS bzw. kann ich gezwungen werden, den Perso auch mitzunehmen? Gilt dieser..oder da nie abgeholt ...nicht zugestellt?

A: Ein Souverän lässt sich zu nichts zwingen. Warum sollten Sie auch 2 Dokumente für die jur. Person haben?


27.12.2016
Pessimist
F: Habe heute einen Bescheid über meinen Antrag auf Vollauskunft nach §10 BMG bekommen. Ihr Antrag auf Ergänzung Ihrer Melderegisterdatennach §12BMG um die Ausstellungsdaten Ihres Staatsangehorigkeitsausweises wird hiermit abgelehnt. Begründung: Sie haben mit Antrag vom 03.11.2016 bei unserer Meldebehörde eine Selbstauskunft nach §10 BMG beantragt und per Post übersandt bekommen. Diese Selbstauskunft habe ich der Gemeinde zurückgegeben mit dem Hinweis, dass diese um die Ausstellungsdaten Ihres Staatsangehörigkeitsausweises ergänzt werden müssen. Die Gemeinde hat dies rechtlich überprüft und festgestellt, dass diese nicht als Hinweis gem §3 Abs.2 BMG im Melderegister zu speichern sind. Dementsprechend können Sie nur Auskunft über die zu speichernden Daten gem §10 Abs.1 Ziffer 1 BMG verlangen. Einen Ergenzungsanspruch gem.§12 BMG haben Sie nicht. Ich hatte den im Nachgang eine Fotokopie einer Vollauskunft aus einen anderen Bundesland af verlangen vorgelegt. Dann schreiben die dazu, dass nach rechtlicher Klärung wurde festgestellt, dass diese Vollauskunft rechtswidrig ausgestellt wurde. Ich kann gegen diesen Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Wie kann es sein das eine Gemeinde die im Handelregister regestriert ist,einen Bescheid zustellt. Was Sie ja rein rechtlich laut §270 StGB gar nicht darf. Soll ich jetzt eine Strafanzeige beim Staatsanwalt wegen etlichen vergehen einreichen, oder beim Verwaltungsgericht. Habe heute dem Bürgermeister ein Einschreiben zustellen lassen, wo er mir glaubhaft darlegen soll, dass er und seine SB im Beamtenverhältnis stehen. Was soll ich eurer Meinung noch tun. Danke

A: Diese BRvD lässt sich nur noch mit Straftaten aufrechterhalten. Leider gibt es auch viele Willfährige Erfüllungsgehilfen die dabei helfen. Klagen macht dort keinen Sinn. Es dürfte Jahre dauern KEIN Ergebnis zu erhalten. Ihr Anliegen haben Sie schon Aktenkundig gemacht, damit haben Sie alles getan was Ihnen möglich ist. Es geht da noch Strafantrag mit Strafverfolgung und Dienst, Fachaufsichtsbeschwerde. Das wird die "Reichsbürger" bei Ihnen aber auch nicht abhalten. Es erleichtert nur die Aufarbeitung hinterher, denn auch der Staatsanwalt unterschreibt die Einstellung auch nicht. Dadurch entsteht ein offenes Verfahren und das ganze ohne Verjährungsfristen.


25.12.2016
Pessimist
F: Ich wünsche Euch allen ein besinnliches und schönes Weihnachtsfest. Leider hat gestern von meinem Sohn die Freundin eine schriftliche Begründung der Ablehnung wegen erstellung eines Reisepasses erhalten.Dieses Schreiben vom Bürgermeister müßt Ihr gelesen haben. Ihren Antrag vom 13,12.2016 auf Ausstellung eines Reisepasses lehnen wir ab. Begründung: §1 Abs.4 des Passgesetzes besagt, dass der Pass nur Deutschen im Sinne des Artikels 116,Abs.1 des Grundgesetzes ausgestellt werden darf. Er ist Eigentum der BRD. Deutsche nach dieser grundsetzlichen Bestimmung sind Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Statusdeutscher) besitzen.Als Statusdeutscher kommt insbesondere in Betracht, wer Ehegatte oder Kind eines Flüchtlings oder Vertriebenen mit deutscher Volkszugehörigkeit ist und nach dem 31.Juli 1999 in der Bundesrepublick Deutschland Aufnahme gefunden hat oder wer Spätaussiedler entsprechend §4 Abs.3 BVFG ist Die Passverwaltungsvorschriften zu §1 Abs.4 Satz 1.4.1 Abs.1 hierzu sagt: Anderen als Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs.1GG darf ein Pass nicht ausgestellt werden. Das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit ist von der antragstellenden Person nachzuweisen (vgl.§6 Abs.2, Satz 2 Passgesetzes). Es wird in der Regel durch einen gültigen Pass oder Personalausweis der BRD glaubhaft gemacht. Hat mit diesem Schreiben der Bürgermeister nun offiziell Bestättigt das es außer dem StAG nicht noch eine andere Staatsangehörigkeit gibt also RuSTAG. Was meint Ihr dazu. Bitte entschuldigt das ich Euch damit zu Weihnachten belästige. Danke

A: Voll lustig das die Besatzerverwaltung Ihrer Arbeit nicht mehr nachkommen will. Eine Bestätigung für das RuStAG kann ich nicht erkennen.


24.12.2016
Maria
F: Zur Staatsangehörigkeitsprüfung-Erklärung a),b),c) noch einmal...okay, also bei c) meine Staatsangehörigkeit IN dem Bundesstaat KGR Preussen. Wäre das und diese Schreibweise so korrekt? Die vererbte (vor 1913) ist aber eine andere, also eines anderen Bundesstaates. Ist das bei diesem Frageverwirrspiel von Belange? Und soll ich bei "neben der deutschen" auch das "deutschen" durchstreichen, oder ist das hier egal? Besinnliche Feiertage ihr lieben.

A: Ihre Staatsangehörigkeit ist die, die Sie von Ihren Vorfahren geerbt haben. Auf dem Zettel darf nur noch Staatsangehörigkeit statt deutscher Staatsangehörigkeit stehen.


23.12.2016
Jens
F: Ich bin verzweifelt. Zu acht hat meine Familie den gelben Schein beantragt. Er wurde bearbeitet, aber die wollen unbedingt die Verlusterklärung. Ich habe Alternative geschickt, nachdem ich "nichts unternommen habe, wodurch meine Staatsangehörigkeit verloren gegangen ist". Die wollte das Ausländeramt nicht annehmen. Die Antwort auf eine Fachaufsichtsbeschwerde kam heute....Ergebnis: Die Ausländerbehörde habe richtig gehandelt, es ist von uns diese Erklärung (die dem Sachverhalt genügt) zu unterschreiben. Ist es im Zweifel dann besser doch zu unterschreiben? Oder das Verfahren einfach offen stehen lassen?

A: Streichen Sie das deutsche vor deutsche Staatsangehörigkeit weg. Fragen Sie den SB ob er Ihnen den Auftrag erteilt dort zu Unterschreiben. Unterschreiben Sie im Auftrag und Paraphe.


23.12.2016
Maria
F: Ich soll eine Staatsangehörigkeitsprüfung- Erklärung unterschreibn, wo ich in 3 Kästchen folgendes ankreuzen oder nicht ankreuzen soll: Ich versichere, dass ich neben der deutschen a.) keine andere Staatsangehörigkeit besitze b.) keine andere Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben habe c.) noch folgende andere Staatsangehörigkeiten besitze. Eigentlich hatte ich im Feststellungsantrag meine Angaben schon gemacht und lese jetzt aber hier irgendwie, wer sein Kreuz bei dieser Prüfungsabfrage falsch macht, dem wird der GS verwehrt. Die Fragen sind sehr merkwürdig gestellt. Wo soll ich da nur als "deutsch" mein Kreuz oder kein Kreuz machen?

A: Die Staatsangehörigkeit kann Ihnen nicht verwehrt werden. Es könnte Ihnen lediglich die Feststellung verwehrt werden. Machen Sie Ihr Kreuz bei C und schreiben ihre Bundesstaaten Angehörigkeit dort rein. Fragen Sie den SB ob er Ihnen den Auftrag erteilt dort zu Unterschreiben. Unterschreiben Sie im Auftrag und Paraphe.


23.12.2016
Sabine
F: hahaha, das dachte ich mir auch! Wie gehe ich am besten vor? Soll ich dem Oberbürgermeister einen Brief schreiben?

A: Der SB versteht unter unverzüglich was anderes als Sie. Die Eintragung wird bzw. muss er vornehmen. Da ist wohl nur etwas Geduld erforderlich. Ich würde am 15.1 nochmal beim ESTA anfragen. Sollte bis dahin der Eintrag nicht vorhanden sein wird es zeit für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.


23.12.2016
Sabine
F: Ich habe im Oktober meinen GS bekommen. Ich habe von ESTA mitgeteilt bekommen, dass dort keine Eintragungen zu meiner Person vorhanden sind. Als ich den Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde angerufen habe, hat der Mann mir gesagt, dass es derzeit ein Problem mit der Software fuer das ESTA register geben würde und ich solle mich bis nächstes Jahr gedulden. Ich finde dies ziemlich unglaubwürdig um ganz ehrlich zu sein.

A: Der SB bekommt den 1. Preis für Kreativität. Der ist wohl ab dem neuen Jahr in Rente.


22.12.2016
Rene
F: ...jooo, das werde ich dann mal erfragen, korrekt. Wie sollte man am besten - nachdem die Rechtslage abgeklärt ist - auf so einem Formular unterschreiben? Als juristische Person?

A: GS TS3 Server


22.12.2016
Rene
F: ...na die rechtlichen Grundlagen werden ja aufgeführt....in diesem Fall §10 zum Schutz personenbezogener Daten der entspr. Verwaltung - i.d. Fassung vom ....zuletzt geändert durch Gesetz usw., usw.......sind die personenbezogenen Daten grundsätzlich bei dem Betroffenen mit seiner Kenntnis zu erheben. Oder was meint ihr, mit erfragen der rechtlichen Grundlagen? Ebenso steht auf dem Blatt auch, ´dass man seine Einwilligung dazu zwar verweigern kann, aber in diesem Fall eine anschliessende Prüfung des Antrages , also die Feststellung, ob man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wahrscheinlich nicht möglich ist, so dass der Antrag nicht beschieden und die beantragte StAG-Urkunde nicht ausgestellt werden kann´.

A: Und wo steht das dieses Vorgehen zur Feststellung notwendig ist?


22.12.2016
Rene
F: ...hey, thx für die schnelle Antwort. Alles klar soweit. Und dann soll ich noch eine "Datenschutzerklärung zum Antrag auf Prüfung der Staatsangehörigkeit und Ausstellung einer Staatsangehörigkeisurkunde" gem. §10 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten" unterschreiben. da, "im Verfahren bei versch. Behörden (Melde, -Vertrieben, -Staatsangehörigkeitsbehörden, Archive, Standesämter, WASt, Krankenbuchlager, Vertriebenbehörden Ermittlungen durchzuführen und ggfls. Akten einzusehen sind....." Führen die solche Ermittlungen nicht eh ohne unsere Zustimmung durch? Wieso also dieses komische Teil unterschreiben? Kommt mir ulkig vor. Die verweigern die Bearbeitung ansonsten und dann ist meine im Vorraus geleistete Gebühr von 25 futsch :-(

A: Die Datenschutzerklärung ist neu. Da können Sie ja mal nach der Rechtlichen Grundlage Fragen. Die 25 Euro sind nicht futsch und zeigen schon mal die Bereitschaft zur Bearbeitung. Sonst wären das 18,75 Euro.


22.12.2016
Smilla
F: Hallo zusammen, gibt es feste Sprechzeiten bei über teamspeak? Mein Antrag wurde abgelehnt und ich stecke fest. LG Smilla

A: Ja jeden Freitag ab 19:00 Uhr. Aber ab 18:00 Uhr ist immer wer da.


22.12.2016
Rene
F: Nach postalischem Eingang meiner Unterlagen hat mir das Bezirksamt meiner Stadt u.a. nun mitgeteilt, dass ich denen eine Kopie meines Persos zusenden soll und bereits jetzt schon die Gebühr von 25 Euro bezahlen und nachweisen soll. Ist das gängige Praxis?

A: Ja leider!!! Teilen Sie denen mit das das Kopieren des Perso verboten ist. Sie sich aber bei Abholung gerne Ausweisen und Überweisen Sie die Gebühr.


22.12.2016
Sandra
F: Eine Frage, wie kann ich kontrollieren, ob der SB den Eintrag:erworben am/erworben durch auch wirklich getätigt hat? Papier ist ja geduldig... Kann man nochmal einen EStA Auzug anfordern, od. kann man es vielleicht auch noch durch die Vollauskunft der Gemeinde kontrollieren? Das habe ich noch nicht gemacht.Das steht noch an.

A: Aus der Vollauskunft geht das nicht hervor. Also bleibt nur ein neuer ESTA Auszug.


22.12.2016
Thomas
F: Ich habe im Mai meinen GS mit allen erforderlichen Unterlagen beantragt. Gestern bekam ich die Ablehnung. Gründe: siehe Urteil VG Potsdam · Urteil vom 14. März 2016 · Az. VG 8 K 4832/15 und ich sollte einen Grund nennen, weshalb ich den GS beantrage. Ich werde eine Fachaufsichtsbeschwerde schreiben, aber wie soll es danach weiter gehen? Hat jemand den GS vor Gericht eingeklagt? Welchen Anwalt? Kosten? Erfolgsaussichten? Lieben Gruß Thomas

A: Es gibt schon ein Urteil vom BVG(Teso Urteil). Darum ist der Weg vor Gericht sinnlos. Zumal der Weg eine gewollte Sackgasse ist. Das Urteil von Potsdam ist eine Einzelfallentscheidung. Also nicht anzuwenden. Lesen Sie dazu den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land?" unter Aktuelles.

GS TS3 Server


20.12.2016
Timo
F: Der Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde hat meine Daten nicht an das BVA weitergeleitet und ignoriert seitdem jegliche Briefe von mir. Wie gehe ich vor?

A: Dann geht es mit Dienstaufsichtsbeschwerde und Fachaufsichtsbeschwerde weiter. Wenn das nicht hilft, Strafantrag mit Strafverfolgung bei der Staatsanwaltschaft.


19.12.2016
sergio
F: Wie meint ihr das?

A: GS TS3 Server ab 18:00


19.12.2016
Sergio
F: Also das hab ich gemacht. Die händigen den Ausweis nicht aus. Auf Grund von Paragraphen 17 Absatz 3-5 und den PARAGRAPHEN 25-28

A: Erklärt haben Sie das schon im Antrag. Dann streichen Sie das deutsche von deutsche Staatsangehörigkeit durch.


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