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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Martin
F: Moins wie ist es wenn man adoptiert wurde? haben sie einen fall gehabt? müssen dann die blutslinie der leiblichen eltern oder die blutslinie der adoptiveltern im antrag angegeben werden?

A: Sie müssen über Ihren Adoptivvater ableiten und den entsprechenden Nachweis hierüber dem Antrag beifügen.


14.07.2015
Markus
F: Ich komme aus 32351 Stemwede. Dies lag damals in der Provinz Westfalen. Muss ich auf dem Antrag "Kgr. Preußen" angeben?

A: Dies ist Ihr Geburtsstaat, so weit so gut. Ihre Staatsangehörigkeit ist aber diejenige des Bundesstaates, in dem einer Ihrer Vorfahren vor 1914 geboren wurde.


14.07.2015
Philipp
F: Guten Abend, mein Urgroßvater ist in den 1920ern geboren, in den Antraegen geht es allerdings nicht bis zu meinem UrUrgroßvater. Was kann ich tun?

A: Nehmen Sie einfach eine weitere Anlage V für Ihren UrUrgroßvater und machen Sie dies dort kenntlich.


14.07.2015
Anna
F: Guten Abend, ich habe schon recht viel über dieses Thema gelesen. Dennoch tappe ich in meinem Fall im Dunkeln. Ich bin Spätaussiedlerin, Russlanddeutsche. Nicht in Deutschland geboren. Meine Vorfahren haben eine lange Reise unternommen, um wieder in die Heimat zurückzukehren. Eltern geb. in Zentralasien, Großeltern und Urgroßeltern an der Wolga. Dann verliert sich die Spur. Ich kann also nicht Nachweisen, welchem Staat ich ursprünglich angehöre. Was nun? Vielen Dank für Ihre Antwort.

A: Da können wir Ihnen leider auch nicht direkt weiter helfen. Aber Sie sind doch als Spätaussiedlerin quasi "anerkannt", das muß ja irgendwie begründet oder nachgewiesen worden sein, oder? Darüber hinaus bleibt Ihnen nur die Möglichkeit weitere Nachforschungen anzustellen, vielleicht über die Stadt, in der Sie ggf. in einer Spätaussiedlerunterkunft waren, oder über das Standesamt 1 in Berlin. Die entsprechenden Urkunden brauchen Sie aber in jedem Falle. Viel Erfolg!


14.07.2015
MONY
F: Keine Frage nur INFO. Mein Mann und ich haben die Unterlagen mit dem Antrag abgegeben und der Sachbearbeiter hat sich Kopien gemacht und uns die Originale wieder mit gegeben. Danach hat er uns gesagt, dass wir in 14 Tagen den Ausweiss abholen können. Nach 14 Tagen hatten wir die Mitteilung: "Ausweiss ist fertig." Das Saarland ist anscheinend noch unkomplizier. Aber der Ausweis hat einen Fehler, da steht unter der deutschen Staatsangehörigkeit entfällt - da fehlt die Zeile mit der Gültigkeit. Nach EStag-Auszug werden wir im Weiderspruch korrigierne lassen.

A: 14 Tage sind ganz schön schnell. Die Zeile Gültigkeit hat keine Bedeutung mehr und ist entfallen. Warten wir mal ab was der ESTA Auszug sagt. Hier gibt es auch so einige Gerüchte.


14.07.2015
Patman
F: Meine Eltern waren bei meiner Geburt verheiratet, also gehts mit meinem Vater weiter! Seine Eltern waren auch verheiratet, also dann mein Großvater. Aber um vor 1914 zu kommen, bin ich dann in Italien. Besteht die Möglichkeit, trotz der Heirat, die Vorfahren der Mutter zu nehmen?

A: Nein, leider nicht.


14.07.2015
E. J.
F: Hallo! Vorgestern habe ich den Antrag für die Staatsangehörigkeit angefordert und gestern prompt einen "Antrag auf Einbürgerung" bekommen. Ist das der richtige Antrag? Ich bin skeptisch, weil z. B. bei dem Antrag gar keine Anlagen gefordert werden.

A: Nein, dies ist definitiv der falsche! Wozu haben Sie überhaupt einen Antrag angefordert? Alle Informationen wie Sie korrekt vorgehen müssen sind auf unserer Seite verfügbar, auch der richtige Antrag.


14.07.2015
Andreas
F: Mein Opa ist in Alzey Rheinhessen geboren (1906) zu welchem Staat gehöre ich?

A: Bitte schauen Sie in das Gemeindeverzeichnis auf unserer Seite unter "PRAKTISCHES".


14.07.2015
Gustav
F: Ich kann nur die Vorfahren meiner Oma vorweisen diese ist aber mütterlicherseits. Würde es dennoch klappen`?

A: Ehelicher Nachkomme -> Ableitung väterlicherseits
Unehelicher Nachkomme -> Ableitung mütterlicherseits

Dazwischen gibt es nichts, auch keine Ausnahmen oder Schlupflöcher, das RuStAG ist eindeutig!


14.07.2015
Klaus Borgolte, geb. 27.07.1939
F: Auf den abgebildeten Mustern des gelben Scheins steht "Bundesrepublik Deutschland". Ist das i:O.? Wenn ja, dann schließe ich daraus, dass BRD-Verwaltungen lediglich so etwas wie ausführende Hilfsorgana sind, weil das deutsche Reich derzeit handlungsunfähig ist.

A: Auch dies haben Sie richtig erkannt. Ja, das ist in Ordnung, die bundesrepublikanische Verwaltung verleiht die Staatsangehörigkeit ja auch nicht, sie stellt sie lediglich fest.


14.07.2015
Klaus Borgolte, geb. 27.07.1939
F: Ich möchte natürlich auch den Gelben Schein. Habe eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkung meines Vaters, geb. 10.12.1903 im heutigen Raum Essen, also dem Königreich Preußen. Wenn ich alles richtig verstanden habe, genügt es , mich lediglich auf meinen Vater zu beziehen und als meine Staatsangehörigkeit mit Königreich Preußen oder Preußen anzugeben.

A: So ist es!


14.07.2015
helmberlin
F: Mein Großvater väterlicherseits (Ich bin ehelich geboren) ist 1913 in Lodz geboren, die Familie stammt ursprünglich aus Schwaben (sog. Schwabenkinder). Lodz gehörte von 1793 - 1807 zu Südpreußen, danach zu Polen. Frage 1: Bin ich damit im Sinne des RuStAG 1913 Preuße? Ich lebe seit ich 5 Jahre alt bin bei meinem Stiefvater in Berlin, der bis vor 1913 väterlicherseits ehelich nachweislich Preuße ist. Frage 2: Kann ich durch Adoption Preuße werden, so dass RuStAG 1913 für mich dann gilt? Vielen Dank

A: Lodz ist eine Landgemeinde im Kreis Posen-West im Bundesstaat Preußen (siehe Gemeindeverzeichnis in unserer Rubrik "PRAKTISCHES", S. 952). Wenn Sie über Ihren Vater und Großvater ableiten ist alles in Ordnung.


14.07.2015
Martin S
F: Meine Vorfahren kamen aus Hessen und sind 1764 nach Russland ausgewandert! Es ist also unmöglich eine Staatsangehörigkeit in Preußen zu bekomen auch nicht durch Einbürgerung?

A: Einbürgerung nach BRD-Recht wäre natürlich möglich, aber selbstverständlich kontraproduktiv und würde eher das Gegenteil von dem bewirken, was beabsichtigt ist. Von daher besteht derzeit keine sinnvolle Möglichkeit der Einbürgerung. Wenn Sie die russische Staatsangehörigkeit besitzen, bleiben Sie am besten zunächst bei dieser.


14.07.2015
Martin
F: Ist es auch zulässige (trotz ehelicher Geburt) die Abstammung auch mütterlicherseits Nachzuweisen oder lediglich wie im Video besprochen?

A: NEIN


14.07.2015
Michael Wendl
F: Hallo. Ich bin dabei, mir den gelben Schein zu besorgen. Nach Abstammung bin ich Bayer. Meine Frau ist in Nürnberg geboren aber ihre Eltern sind aus Rumänien nach "Deutschland" gekommen. Also ist sie eigentlich nach Abstammung Rumänin. Hat meine Frau durch die Heirat mit mir die Staatsangehörigkeit des Königreichs Bayern erhalten oder bleibt sie Rumänin? Wenn sie meine Staatsangehörigkeit erhält, wie kann man sich das bescheinigen lassen oder ist das einfach dann so? Vielen Dank für eure Seite und eure wunderbare Hilfe!

A: Ja, Ihre Frau erhält Ihre Staatsangehörigkeit über die Heirat mit Ihnen. Erledigen Sie bitte erst alles von A bis Z wie beschrieben und wenn bei Ihnen alles korrekt ist, dann reichen Sie einen ganz normalen Antrag für Ihre Frau mit Heiratsurkunde nach § 6 RuStAG 1913 ein.


14.07.2015
Roland
F: Muss ich mein Aufenthalt lückenlos aufschreiben ? Ich hab den genauen Zeitraum nämlich vergessen und wenn ja wo muss ich meine Aufenthalte anfordern ?

A: Geben Sie am besten hier zunächst gar nichts an.


14.07.2015
Roland
F: 1. Muss ich die Patientenverfügung auch abgeben und wenn ja kann ich mich selber als Vormund eintragen ? 2. Mein 36 Jahre lang verheirateter Vater weigert sich für den Gelben-Schein seine Eltern und Großeltern zu enthüllen, wie kann ich Ihn überreden? 3. Was ändert sich Rechtlich weiter neben dem verlassen der BRD in die Staatsangehörigkeit Großherzogtum Baden?

A: 1. Schaden kann eine Patientenverfügung nicht, es sei denn, Sie tragen sich wirklich selbst als Vormund ein.
2. Wenn Ihnen der Name, der Geburtsort und am besten noch das Geburtsdatum Ihres Großvaters bekannt sind, dann reicht das völlig aus um sich an dessen Geburtsstandesamt zu wenden. Dies scheint bei Ihnen aber nicht der Fall zu sein. Vielleicht hilft ja ein Appell an Ihren Vater, einfach mehr über Ihre Wurzeln zu erfahren zu wollen.
3. Hierzu sind reichlich Informationen, auch in den Fragen & Antworten zu finden.


14.07.2015
Andreas
F: mein Vater ist in Werau/Schlesien geboren (leider lebt er nicht mehr) wo sein Vater geboren ist weiß ich nicht und auch kein Geburtsdatum wie kann ich das ausfindig machen

A: Über die Geburtsurkunde des Vaters.


14.07.2015
anarcho71
F: Habe ne Frage zu Bearbeitung des Antrags: Habe zum Nachweis bis zum G.-vater nach 1908 3 beglaubigte Kopien der Ablichtungen aus den Geburtenbüchern. Die Heirat der Großeltern ist bei Geburt meiner Mutter vermerkt (Eheleute) und im Auszug meines Großvaters mit Stempel, Urkundsnummer und StA. Jetzt schrieb mir der Bearbeiter, er brauche eine Heiratsurkunde der Großeltern und die Original- Geburtsurkunden (!) von allen Beteiligten. Also fragte ich ihn wieso das vorhandene nicht ausreicht und wieso er nicht überprüft ob die Urkunde in München vorliegt. Ergebnis: Keine Antwort. Zweimal schriftlich nachgefragt seither. Angeboten die vorhandenen Urkunden zur Inaugenscheinnahme mitzubringen bei Abholung. Ergebnis: Schweigen. Jetzt geht es auf den dritten Monat und ich frage mich, was das Gebaren auf sich hat.

A: Rufen Sie dort an und erkundigen Sie sich nach dem Bearbeitungsstand. Wenn weiterhin auf die Forderungen bestanden wird, soll man Ihnen die Rechtsgrundlagen schriftlich mitteilen und der Sachbearbeiter soll Ihnen die Namen seines Vorgesetzten und seines obersten Dienstherrn nennen. Zur Not machen Sie das alles nochmal schriftlich, falls Sie den Eindruck haben, daß immernoch nichts vorwärts geht. Danach wird dann ggf. Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter eingelegt.


14.07.2015
Mitteldeutscher
F: Hallo zusammen, ich habe ein Problem. Am 09.04.2014 erhielt ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis. Den Eintrag "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" in der Vollauskunft habe ich nach einigem Theater und einer Beschwerde wegen Diskriminierung nun ebenfalls erhalten. Allerdings habe ich Probleme, meinen EStA- Registerauszug zu bekommen. Die Staatsangehörigkeitsbehörde erklärte, sie habe die Meldung ans BVA per automatischem Programm vorgenommen. Später teilte der Bearbeiter unter Zeugen mit, daß die Daten nicht beim BVA angekommen wären und er keine Rückmeldung von dort erhielt. Er wollte die Meldung aber manuell durchführen. Nun hatte ich alle Unterlagen ( Antrag auf Selbstauskunft mit beglaubigter Unterschrift / Kopie meines Staatsangehörigkeitsausweises / Kopie Personalausweis ) zwecks Nachweis per "Einschreiben mit Rückschein" ans BVA gesandt. Zunächst kam nach E-Mail-Anfrage von dort die Mitteilung, mein Antrag wäre nicht aufzufinden. Nachdem ich per E-Mail den Rückschein ans BVA sandte, kam die Mitteilung, daß zu meiner Person keine Daten im EStA- Register gespeichert sind. Bitte gebt mir einen Rat, was ich nun noch tun soll. Wie soll ich ermitteln, wer hier lügt ? Vielen lieben Dank für die Hilfe!!!

A: Die Ausländer"ÄMTER" haben einen direkten Zugang zum ESTA Register über das Internet. Wahrscheinlich ist hier die Eintragung nicht erfolgt. Es heißt, die Eintragung hat unverzüglich zu erfolgen. Das legen die "ÄMTER" manchmal sehr großzügig aus. Für dich besteht im Moment kein Handlungsbedarf. Dies wird das BVA erledigen. Ich würde in einem Monat dem Sachbearbeiter anrufen und nachfragen, ob die Eintragung erfolgt ist. Bei positiver Aussage, nächstes Telefonat mit dem BVA, wann sie dir deinen Auszug zukommen lassen wollen.


14.07.2015
Vitali Schmidt
F: Hallo,ich bin Spätaussiedler. Ich bin 1991 als 4 jähriger aus Kasachstan gekommen. Ich Besitzte nur ein Dokument das sagt das ich als Deutscher aus Kasachstan vertrieben wurde.All unsere Papiere von unseren Vorfahren exestieren leider nicht mehr! Meine Frage: Was kann ich tun???

A: Wenn Sie die vollständigen Namen, den Geburtsort und am besten noch das Geburtsdatum Ihrer Vorfahren kennen, dann sollte Ihnen das Standesamt 1 in Berlin weiterhelfen können. Verwenden Sie im Zuge des Antrages aber bitte keine Dokumente, wie das von Ihnen genannte!


14.07.2015
Corinna
F: Unterschreibung zum Verzicht auf Widerspruchseinlegung des Stag-Ausweises. Wenn man so etwas unterschrieben hätte, wäre dieses doch trotzdem nichtig, weil es eine Nötigung von seitens der Behörden darstellt eine Widerspruchsverzichtserklärung den Antragsstellern abzupressen, oder? Man hätte ja trotzdem das Recht einen Widerspruch einzureichen,oder?

A: Ja, eigentlich schon, leider bekommt man in der BRiD kein Recht mehr. Hier ist alles nur noch Willkür. Einen Richter der Ihnen Recht gibt werden Sie auch nicht mehr finden.


14.07.2015
Markus HR
F: "Antrag F", Ich war einfacher Wehrpflichtiger W15 von 89-90 im Land „BUND“, gibt es mit der Angabe Probleme? Es gibt Aussagen von Nichts angeben, bzw. Angaben zur einfachen Wehrpflicht sind bedenkenlos.

A: Wie Sie richtig erkannt haben, haben wir bereits mehrfach dazu geraten, dort nichts anzugeben.


14.07.2015
Karin
F: Ich stelle meinen Antrag in Sachsen, im Landkreis Meissen. Zum Antrag habe ich eine Erklärung zum Unterschreiben mit erhalten, die aussagt das ich keine ausländische Staatsangehörigkeit beantragt oder erworben habe und dass mir keine Tatsachen bekannt sind, die den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft zur Folge haben oder hatten. Desweiteren erhielt ich ein Merkblatt über benötigte Unterlagen, dem zu Folge ich als ehemaliger DDR Bürger den ungültig gemachten DDR Ausweis vorlegen soll. Ist das alles i.O.? Danke

A: Nein, ist es nicht. Sie stellen einen Antrag auf Feststellung Ihrer Staatsangehörigkeit. Da haben der alte DDR Ausweis und der Perso der BRiD nichts zu suchen. Die ist nur ein weiterer Versuch der Täuschung. In der Erklärung streichen Sie Staatsbürgerschaft durch und tragen Ihre richtige Staatsangehörigkeit ein (Preußen, Bayern, Sachsen, usw.).


14.07.2015
Martin
F: Danke für Eure Unterstützung. Aus Polen stammende Kinder würden die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Abstammung erfüllen. Ab welchem Alter kann man den Antrag auf den Gelben Schein stellen (bevor die Staatsangehörigkeit verlorengeht). Wäre das ein geeigneter Ansatzpunkt, um für einen "Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher" (da sie ja keine Deutsche Staatsangehörigkeit haben). Würde das gleiche dann nicht auch für in Deutschland geborene Kinder gelten, welche noch nicht die Staatsangehörigkeit durch Unterschrift von Personaldokumenten angenommen haben? Danke im Voraus, M.

A: Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann selbstverständlich auch für minderjährige Kinder jeden Alters durch den Sorge tragenden, im Idealfall also dem Vater, beantragt werden. Der Vater selbst sollte dies dann aber selbstverständlich auch tun oder getan haben. Uns ist sogar ein Fall bekannt, wo ein Vater bei der Beantragung des eigenen Staatsangehörigkeitsausweises für seine Kinder gleich mit gesorgt hat, indem er für diese gleich die Anträge mit eingereicht hat, woraufhin diese namentlich auf seinem StAG-Ausweis mit aufgeführt wurden. Dies wäre also auch eine Variante.


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