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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Alain
F: Zum Sachverhalt: Ich wurde ehelich geboren, diese Ehe ging jedoch in die Brüche, meine Mutter ließ sich scheiden und heiratete Jahre später (ich war 6 Jahre alt) neu und dieser "Steifvater" hat mich dann adoptiert. Soweit ich herausgefunden habe, spielt der leibliche Vater wohl für mich keine Rolle mehr, aber muss ich nun nach meiner Mutter oder meinem Stiefvater ableiten (da zum Zeitpunkt meiner Geburt diese Ehe noch ar nicht bestand)? Weiterhin schließt sich die Frage an, ob ich durch die Adoption überhaupt "durch Geburt" in die ESta eingetragen bekommen?

A: Ich würde hier über die Väterliche Linie ableiten. Aber auch die Unterlagen des Stiefvater organisieren. Der Eintrag im ESTA bleibt in beiden Fällen gleich.


14.07.2015
Michael W.
F: Ich habe alle erforderlichen Dokunente/Urkunden beisammen und bin damit soweit, den Antrag auszufüllen. Beim genauen Hinschauen der hierfür relevanten Informationen sind mir dabei drei Ungereimtheiten aufgefallen: 1. Im Vortrag "Kongrete Schritte zum Gelben Schein" hießt es in der 16. Minute, man könne ruhig angeben dass man einen PA oder Pass betitze, da die das ohnehin schon wüssten. In der Ausfüllhilfe Antrag F sind die Punkte 2.3 und 2.4 über den Besitz eines deutschen Ausweises allerdings durchgestrichen. 2. In der 17./18. Minute wird im Vortrag davor gewarnt anzugeben, das man für die BRD Wehrdienst geleistet hätte, da einem dies u.U. einmal als Hochverrat ausgelegt werden könne. In der Ausfüllhilfe wiederum ist unter 6.2 und 6.3 angegeben, dass Wehrdienst geleistet wurde. 3. In der 18. Minute des Vortrags wird gesagt, man könne entweder eine begl. Kopie (seiner Geburtsurkunde) oder die Kopie eines Reisepasses (!!??) als Anlage beilegen, während es unter Punkt 7 der Informationen zur Antragstellung heißt, man solle unter keinen Umständen eine Kopie des PAes oder Reisepasses selbst dort einreichen! Um unnötige Fehler im Antrag zu vermeiden, bitte ich euch um die Kärung eben jener Widersprüche.

A: Ja die Entwicklung geht weiter. Sie können sich gerne bei Abholung Legitimieren aber in den Unterlagen hat der Perso oder Pass nichts zu suchen. Ihre Wehrdienstzeit haben Sie doch wohl in den glauben Deutschland zu dienen absolviert. Also können Sie das auch so eintragen.


14.07.2015
Der Antragsteller
F: Heute beim Amt, Als ich der Dame dann gegenüber saß und sie meine Unterlagen durchsah, erwähnte ich aussagekräftig unter Punkt  3.8 Sonstiges, Abstammung gemäß Paragraph 4 Abs.1 RuStag Stand 1913. Sie direkt " Ich bearbeite dies Sachlage und RuStag gibt es nicht,  nur Stag." Ich darauf, im Esta-Verzeichnis wird Abstammung  gemäß Paragraph 4 Absatz  1 RuStag Stand 1913 stehen. Sie direkt NEIN das wird nicht drin stehen, denn sie macht den Eintrag in das Esta Verzeichnis, daher wird sie wissen was da rein gehört. Und darüber wird sie auch mit mir nicht diskutieren. Um sicher zu gehen das nachher doch nicht das richtige drin steht, nahm ich den Antrag  lieber wieder mit. Lieber Verbündeter, hast du vielleicht noch ein oder zwei Tipps die ich als Argumentation verwenden kann??? Mit jeder hilfe bin ich sehr dankbar. 

A: Argumentieren hilft da nicht. Sie weiß selber nicht was sie tut. Also muss der Fakt erstmal eingetreten sein. Sonst kann man nichts dagegen machen. Also wird der Antrag erstmal hin müssen.


14.07.2015
Etienne
F: Angenommen nach positiver Feststellung meiner Saatsangehörigkeit möchte ich das gleiche für meine Frau erzielen. Reicht es dann aus im Antrag meiner Frau, meinen Staatsangehörigkeitsausweis mit dem Hinweis: erlangt durch Eheschließung anzugeben ? Gilt das gleiche Ablauf auch für meine Kinder ? Erlangt durch Geburt unter Angabe meines bestehenden Staatsangehörigkeitsausweises ? Für Kinder unter 16 Jahre gibt es einen extra Antrag namens FK.

A: Nein das reicht nicht, da ihre Frau aus dem Rechtskreis der BRD kommt. Bei Ihren Kindern dürfte das reiche. Zu mindestens haben Sie für Ihre Kinder alle Unterlagen zusammen.


14.07.2015
Michael
F: Ich habe da eine Frage zum ausfüllen des Antrags F. Ich wohne in Wittgendorf, Landratsamt Königsee. Wird da als Geburtsstaat und Wohnsitzstaat Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt eingetragen? Und noch eine Frage zum ausfüllen der Anlage V, mein Vater ist 1939 in Schalkau, Kreis Sonneberg gebohren, seine Mutter, nicht verheiratet ist 1914 auch in Schalkau gebohren, Ihr Vater ist 1883 in Truckendorf, Kreis Sonneberg geboren. Wird da bei meinem Vater, bei meiner Großmutter und bei meinem Urgroßvater als Geburtsstaat Herzogtum Sachsen-Meiningen eingetragen?

A: 1. JA
2. JA


14.07.2015
Rico G.
F: habe Kopie der Hochzeitsunterlagen Grosseltern erhalten. Auf dem A3 grossen Zettel ist nur ein Stempel vom Standesamt drauf. Keine Unterschrift oder Siegel. Kann man soetwas verwenden? Ist das Gültig oder Ungültig?

A: Nein gültig ist das nicht aber für die "Behörden" reicht das.


14.07.2015
Kai
F: Ich bin in London geboren (Britischer Pass & Geburtsurkunde) und besitze ebenfalls eine Deutschen Reisepass. Meine Eltern und Grosseltern usw. sind alle in Preußen geborgen. Was muss ich im Antragsformular F Punkt 4.3 eintragen – meine Britische Staatsangehörigkeit oder Preußen / Geburt / Abstammung ?

A: Preußen natürlich.


14.07.2015
Willy
F: Danke für diese Unterstützung hier: Ich habe den gelben Schein erhalten mit 6 Schwingen und Vorname 1. Buchstabe groß und die anderen klein geschrieben und Familienname 1. Buchstabe groß und die anderen klein und gesperrt. Unterschrieben ist er nicht vom Landrat sondern vom Sachbearbeiter nur mit seinem Nachnamen (der ebenfalls gesperrt geschrieben ist ab dem 2. Buchstaben!!!). Es steht drauf das ich deutsche(r) Staatsangehörige(r) bin. Ist das mit der Unterschrift so in Ordnung oder muss das der Landrat sein oder muss da wenigstens im Auftrag stehen? Es sollte ja Vor- und Familiennahme sein, aber das macht ja so gut wie keiner!! Ist das so für den Zweck okay? Sind hier die 6 Schwingen okay?

A: Genau richtig erkannt... FÜR DEN ZWECK OKAY!
Herzlichen Glückwunsch!


14.07.2015
Perter Müller
F: Ich habe nun einige Dokumente zusammen (Meldekarteien), die meine Abstammung nachweisen. Dazu eine Frage: Mir wurde von meinem Großvater (da meine Mutter ehelich geboren wurde) nicht seine Eltern, meine Urgroßeltern, sondern ein Nachweis meiner Urgroßeltern großmüttlericherseits gesendet. Ist das bei Antragstellung auch in Ordnung? Da diese im 19. Jahr. geboren wurden. Ebenfalls haben sich meine Eltern nach meiner Geburt scheiden lassen. Ich besitze daher auch nur eine Bescheinigung meiner Großeltern väterlicherseits aus dem Jahre 1922. Ich freue mich auf Ihre Antwort.

A: Der Nachweis muß lückenlos geführt werden. Was genau Sie mit "Meldekarteien" meinen ist uns nicht ganz klar. Geburtsurkunden oder Auszüge aus dem Geburtenregister, sowie Heiratsurkunden sind zu diesem Zweck nötig.


14.07.2015
Dan
F: Hallo an die Gemeinde, erst einmal möchte ich euch ganz herzlich, für eure Bemühungen danken! Mein Opa wurde 1897 in Deutsch Piekar OS geboren. Da diese Unterlagen über hundert Jahre alt sind, sind sie leider nicht über das Standesamt in Piekary Slaskie zu bekommen! Habt ihr eine Ahnung, welches Staatsarchiv ich anschreiben muss? lg Dan

A: Nein leider nicht.


14.07.2015
Christian Winkler
F: Hallo zusammen. Ich habe meinen Antrag auf die Feststellung der deutschen Staatsanghörigkeit eingreicht und folgende Antwort erhalten: Sehr geehrter Herr xx, Sie möchten einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises stellen. Das beiliegende Formular des Bundesverwaltungsamtes ist leider das flasche Formular, da es nur für Auslandsdeutsche gilt. Wir bitten sie das beiliegende Formular auszufüllen und es uns unterschrieben wieder zurückzusenden. Dabei sind neben den Personalien auch die Aufenthaltszeiten und Aufenthaltsorte anzugeben. Wir werden Ihren Antrag nach dem Staaatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom 13.11.2014 umgehend bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen i.A. XX

A: Wir verstehen es wirklich langsam nicht mehr... wir können doch nicht mehr tun, als alles zum Thema zu veröffentlichen. Den Rücken muß schon jeder selbst gerade machen. Schreiben Sie denen, daß Sie keinen Antrag stellen möchten, sondern einen Antrag gestellt haben. Setzen Sie eine 4-wöchige Frist zur Ausstellung, oder man soll Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen. Lesen Sie zuvor noch unbedingt den ersten Artikel unter ERPROBTES.

Die Herrschaften haben Handlungsempfehlungen, sie sollen die Leute veräppeln und vielen ist das nicht einmal klar!


14.07.2015
Abholung
F: Hallo, mein Staatsangehörigkeitsnachweis ist vom Sachbearbeiter des LRA unterschrieben, kein i.V., kein Verweis auf den Landrat, einfach mit seinem Namen unterschrieben, auch kein Hinweis auf seine Position im LRA. Der Stempel vom LRA ist natürlich drauf. Ist das so in Ordnung? Vielen Dank!

A: Ja, das ist in Ordnung. Herzlichen Glückwunsch!


14.07.2015
Gertraud
F: Danke für Ihre Hilfe und Antwort im voraus schon Mal. Ich habe wirklich viel nachgelesen und ich habe von einigen gelesen, dass sie den Reisepass vorlegen mussten und deshalb haben wir das gemacht, denn sonst hätten sie den Antrag ja nicht angenommen

A: Aber genau das ist das Problem! Vorzeigen ist in Ordnung, aber eben KEINE KOPIE!!! Vielleicht haben Sie ja Glück, in Ausnahmefällen erfolgt die Ableitung trotzdem richtig, aber mehr als darauf zu hoffen bleibt Ihnen jetzt alledings nicht...


14.07.2015
Gertraud
F: In unserer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch (haben wir vorgelegt) steht: "Deutscher Staatsangehöriger.StAAusw. des Landratsamtes Nürnberger Land, Dienststelle Nürnberg vom 18. März 1975 und das ist mit Datum 11.04.75 (unser Heiratsdatum) und Unterschrift vom Standesbeamten. Man sagte uns jetzt beim Ausländeramt bei der Antragsabgabe, dass das in den 70er Jahren bei der Heirat Pflicht war und dann wieder abgeschafft wurde. Nun ist unser Antrag so beim Ausländeramt. Sie fragten nach einem Perso oder Paß und wir verneinten die Frage nach einem Perso und mußten uns aber ausweisen bei der Antragsabgabe und da haben wir dann den Reisepass gezeigt und sie haben ihn kopiert. Wenn sie aber den Antrag nicht angenommen haben, ohne dass wir uns ausweisen - was hätten wir da machen sollen oder was können wir da jetzt machen?

A: Das wäre alles in dem ersten Artikel unter der Rubrik ERPROBTES nachzulesen gewesen, bzw. es steht dort immernoch. Wenn man zur Behörde kriecht, dann kann man auch nicht aufrecht stehen und wird eben auch nicht ernst genommen.


14.07.2015
Preußen
F: Hallo, ich kann meine Abstammung eindeutig bis 1913 nachweisen. Wie ist das mit dem Ehepartner bzw. meiner Ehefrau und unserern gemeinsamen Kinder ? Erhält meine Frau und die Kinder da sie mit mir verheiratet bzw. es meine Abkömmlinge sind, automatisch auch die Abstammung gemäß §4 Abs.1 RuStAG wenn meine der Staatsangehörigkeit festgestellt wurde ? Oder müssen wir für jeden einen separaten Antrag stellen ? Gibt es für Kinder unter 16 Jahren ein Antragsformular ?

A: Wir haben Gerüchte gehört, daß ein paar Leutchen eine Weltnetzseite gebastelt haben sollen, auf der angeblich alle Informationen, Antragsformulare und Vorgehensweisen zum Thema aufgearbeitet und verfügbar seien. Irgendwas mit "www.gelberschein.info" oder so war das glaube ich... ;-)


14.07.2015
Moritz F.
F: Hallo! Ich möchte bitte kurz abklären mit Ihnen, ob ich richtig liege und die Abstammung vor 1913 so generell möglich ist: 1. Selbst in Bayern geboren - 2. Vater (verheiratet mit Mutter) geboren in Bayern - 3. Großvater (geschieden nach der Geburt des Vaters) geboren in Bayern - 4. Urgroßvater geboren in Bayern (vor 1913) Bin zwar selbst als unehelich geboren, aber wurde noch im Geburtsjahr durch Vaterschaftsanerkennung, ehelich (mit Familienname des Vaters) bei den Behörden eingetragen und im Besitz der gerichtlichen Nachweise bzw. Urteile. RuStag 1913, sollte demnach also anhand der weiteren Abstammungsnachweise (immer väterlicherseits und bis vor 1913) bei Antragsstellung nachgewiesen werden. Als amtliche bzw. rechtliche Nachweise gelten z.B. Geburtsurkunden , Heiratsurkunden & Sterbeurkunden (evtl. auch international), Auszüge aus dem Geburten-, Ehe- und Familienbuch, sowie auch Sterberegisterbuchabschriften. Wenn die Abstammung in Form dieser Personenstandsurkunden nachgewiesen wird, ist RuStaG 1913 also möglich bzw. übertragbar!? Wenn ich jtatsächlich die allgemeinen Informationen (vor Antragstellung) richtig ausgewertet habe, freue ich mich auf ein kurzes Feedback Ihrerseits und bedanke mich auch für Ihre überzeugenden Bemühungen bei der notwendigen Aufklärung in den Details rund um den Gelben Schein! Schöne Grüße.

A: Perfekt wiedergegeben und verstanden!


14.07.2015
sven
F: vier behörden und vier stunden jetzt hab ich die beurkundeten unterlagen bis 1885 zusammen . da ich ja alles hin schicken soll ! ist es da besser das ich kopien versende und dazu schreibe das ich die oeginale bei abholung mitbringe ???? bitte um schnelle antwort !

A: Das können Sie machen.


14.07.2015
Michael W.
F: Mein Großvater ist in Oggersheim (Kgr. Bayern) geboren, mein Vater und ich in Karlsruhe (Großherzogtum Baden). Damit erben mein Vater und ich die Staatsangehörigkeit von Bayern. Was aber ist jetzt bei Geburtsstaat bei mir und meinem Vater auszufüllen: Das vererbte Bayern oder Baden?

A: Baden


14.07.2015
Ingo W
F: ich wurde in Russland geboren, bin jedoch deutscher und habe auch deutsche eltern. kann ich trotzdem meinen gelben schein erhalten? Danke

A: Entscheidend dabei ist die gesetzeskonforme Ableitung über einen Vorfahren, der vor 1914 in einem Bundesstaat geboren sein muß.


14.07.2015
sven
F: Ich bin gerade dabei alles für meinen gelben schein zusammen zu suchen . Wenn ich den Esta Auszug habe , sind dann meine Kinder automatische (unter 16) mit eingetragen oder muß ich dann den Antrag FK noch ausfüllen ?

A: Für Ihre Kinder müssen Sie jeweils den Antrag FK audfüllen. Machen Sie am besten alles in einem Aufwasch, denn minderjährige Kinder werden in der Regel mit auf Ihrem Staatsangehörigkeitsausweis vermerkt.


14.07.2015
Elkero
F: Ich finde meinen Großvater nicht. Es gibt keine Unterlagen über ihn. Er ist vermutlich 1878 in Pitschalowka (Wolhynien) geboren, war aber kein Russe, sondern deutscher Einwanderer und flüchtete später wieder nach Deutschland. Mein Vater sagte, er ist in Mölschow gestorben, aber auch da kann (will) man mir nicht weiterhelfen. Wenn ich diesen Vorfahrensnachweis nicht bekomme, was kann ich sonst noch tun, um aus dieser Staatenlosigkeit heraus zu kommen? Ich will kein Personal der BRD mehr sein! Danke, Elke

A: Gehen Sie Schritt für Schritt vor. Besorgen Sie sich erst einmal die Urkunden, die klar sind. Aus denen sollten eigentlich jeweils Informationen hervorgehen, die Sie bei der Recherche nach der jew. Generation zuvor weiterbringen sollten.


14.07.2015
Mike
F: Mein Großvater ist 1915 unehelich geboren, da sein Vater im Krieg war. Dieser, also mein Urgroßvater, hat jedoch bei seiner Eheschließung im Jahr 1916, das Kind als das seinige anerkannt. Dies wurde sowohl in der Heiratsurkunde meines Urgroßvaters, als auch in der Geburtsurkunde meines Großvaters(als Nachtrag) vermerkt. Muß ich nun zur Beantragung des Gelben Scheines die Geburtsurkunde der Mutter oder die Geburtsurkunde des Vaters meines Opa`s beibringen.

A: Vater >> Opa


14.07.2015
Marko
F: Also bei abgeleistetem Zivildienst gebe ich unter 6 ein: Ich habe bisher keinen Militärdienst geleistet?

A: Ja.


14.07.2015
Marko
F: Was ist, wenn man Zivildienst geleistet hat?

A: Nichts, was soll da sein?


14.07.2015
Joerg
F: Hallo, wie sind die Antraege auszufuellen? Mit Tinte oder koennen diese auch am PC bearbeitet werden?

A: Die Anträge können auch am PC ausgefüllt werden. Dann aber doppelt ausdrucken und den Eingang bestätigen lassen.


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