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Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
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ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
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14.07.2015
Klaus Udo
F: Meine Vorfahren lebten als Deutsche in Bukowina (Rumänien), Mein Uhr Uhr.. Großvater ist 1779 in Hattgenstein (Rheinland Pfalz) geboren. Mütterlicherseits kann ich die deutsche Abstammung leicht leicht nachweisen. Meine Eltern waren aber verheiratet,

A: Die mütterliche Linie wird ihnen nicht helfen.


14.07.2015
Klaus Udo
F: Mein Vater und Großvater stammen aus Radautz (Bukowina) in heutigen Rumänien. Kann ich den Gelbenschein beantragen?

A: Sämtliche Komponenten meines Autos stammen von Toyota. Kann ich von der derzeitigen treuhänderisch verwaltenden Geschäftsführung des Volkswagen-Konzerns eine Bestätigung darüber erhalten, daß ich einen VW fahre?

Das RuStAG ermöglicht leider nunmal unter den derzeitigen Umständen lediglich den auf unseren Seiten beschriebene und zugegebener Maßen äußerst schmalen Spalt in die Souveränität, wie gesagt, leider...


14.07.2015
Marian
F: Vater aus Kroatien , Mutter Deutsch ( dokumentiert bis 1800) , bin geboren 1983, ehelich !

A: Vielen Dank für die Info. Weiterer Klärungsbedarf scheint bei Ihnen dahingehend ja nicht zu bestehen. Warum auch, schließlich ist bereits x-fach alles dazu gesagt...


14.07.2015
Marc M.
F: Reicht die Urkunde aus dem Heiratsregister in dem mein Großvater mit Geburtsdatum vom Jahre 1898 und dem entsprechenden Standesamt mit Nummer als Nachweis meiner Staatsangehörigkeit aus?

A: Das sollte reichen.


14.07.2015
Lizi
F: Besteht die Möglichkeit, statt dem Personalausweis lediglich den Reisepass als gültiges Ausweisdokument zu nutzen?

A: Natürlich, dieser ist dem Personalausweis immer vorzuziehen, aber auch dabei gilt: KEINE KOPIE!


14.07.2015
Adrian
F: Hi liebe community, ich bin nun seit gestern auf Eure tolle Seite gestoßen, ich bin gerade dabei Antrag F auszufüllen, selbsverständlich habe ich diverse Videos die Ihr auf Eurer Seite zur Verfügung gestellt habt angeschaut, auch habe ich mir alles gedownloadet was ging. Unter anderem Hänge ich gerade bei dem Gemeindeverzeichnis Deutschland 1900/1910, und zwar ich bin in Winsen/Luhe geboren, in dem Verzeichniss steht Königreich Preußen, soll ich nun bei Staatsangehörigkeit Königreich Preußen eintragen oder wie Herr Oberüber in seiner Ausfüllhilfe nur Preußen eintrage. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Lieben Gruß Adrian :)

A: Wir empfehlen grundsätzlich die Videos mindestens 2 mal zu schauen und sich ggf. Notizen zu machen. Ihre Staatsangehörigkeit hat z.B. nichts mit Ihrem Geburtsort zu tun, daraus leitet sich lediglich Ihr Geburtsstaat ab. Ihre Staatsangehörigkeit haben Sie von dem Vorfahren ererbt, der vor 1914 geboren wurde und von dem Sie ableiten. Ob Sie dann Königreich Preußen oder Preußen eintragen ist relativ egal, ersteres ist jedoch exakter und unverwechselbarer mit den bereits beschnittenen sog. "Freistaaten" aus der Zeit der Weimarer Republik.


14.07.2015
Michael
F: Wie muss ich bei der Abholung vorgehen? Muss ich die Abholung mit meiner Unterschrift quittieren? Muss ich überhaupt persönlich erscheinen, oder kann mir die Stadt den gelben Schein auch postalisch zustellen?

A: Ersteres müssen Sie nicht, zweiteres kann die Behörde tun, muß sie aber nicht.


14.07.2015
Sharina
F: Mein biologischer Vater ist in *Magdeburg* geboren und Mutter in BADEN :-) worden - mein Wohnsitz BADEN, was trifft bei mir bzgl. Staatsangehörigkeit zu. Die Großeltern meines Vaters, flüchteten damals aus dem heutigen POLEN (Simenau /Kreis Mohrungen). Es ist sehr schwierig da an mehr Info`s heranzukommen. Vielleicht können Sie mir eine Hilfestellung /Antwort geben - wie ich weiter vorgehen könnte. Vielen DANK dafür. MfG.

A: Unter "PRAKTISCHES" finden Sie den "Antrag auf Zusendung von Urkunden aus polnisch verwalteten Standesämtern". Das sollte Ihnen weiter helfen, ansonsten empfehle ich das Gemeinderegister auf unserer Seite (gleich darüber).


14.07.2015
roter baron
F: zitat: Nicht adoptiert und unehelich geboren heißt Ableitung über die Mutter...nach geltenden recht?gültiges recht?wo kann man dieses nachlesen? ist eine gerichtliche vaterschaftsanerkennung keine legitimation? die gabs ja auch 1896 (die legitimation durch anerkennung der vaterschaft). mfg

A: Nachzulesen ist das natürlich im RuStAG 1913 (gültiges Recht). Adoption ist Legitimation aber die gerichtliche Vaterschaftsanerkennung sehe ich nicht als Legitimation.


14.07.2015
Michael
F: Nach 2 Wochen Bearbeitung liegt nun, so wird nun von der Ausländerbehörde des Landkreises geschrieben, mein Staatsangehörigkeitsausweis bei der Stadt zur Abholung bereit. Ist das üblich, dass der Landkreis mit der Ausländerbehörde den Antrag annimmt und die Stadt bei der ich gemeldet bin diesen dann herausgibt? Wer ist dann für die Weitermeldung an das BVA zuständig? Und wer für den Widerspruch?

A: In beiden Fällen die Ausländerbehörde.


14.07.2015
Sven
F: Hallo...braucht man zusätzlich eine Haager Apostille?...wird im Antrag auf der vierten Seite erwähnt...hätte sonst meinen 18-seitigen Antrag zusammen...vielen Dank!

A: Die Apostille lassen Sie sich einfach nach Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises bei Ihrem Regierungspräsidium (oder wie auch immer sich die entsprechend "zuständige Behörde" in Ihrer Region genau nennt) darauf anbringen.


14.07.2015
Karin
F: Mein Großvater (Vater) wurde als Österreicher in Preußen 1896 geboren. Mit dem ersten Versuch 1922 Preuße zu werden, was wegen fehlenden 500RM scheiterte, wurde er staatenlos. 1932 versuchte er erneut Preuße zu werden, was sich hinzog, wegen fehlender Bezahlung und Arbeitslosigkeit, bis August 1934 - Urkunde ist vom 04. August 1934. Meine erste Frage ist, war es rechtens, daß er staatenlos wurde? Bin ich mit der Einbürgerungsurkunde nicht Auslandsdeutsche? Reicht es aus, diese Einbürgerungsurkunde mit meiner Geburtsurkunde vorzulegen? Recht herzlichen Dank im voraus. Karin

A: Reichen Sie einfach seine Geburtsurkunde ein ohne "Einbürgerungsurkunde". Da sein Geburtsort in Preußen liegt, könnte dies funktionieren. Alles weitere ist Ihnen einfach nicht bekannt und Sie erwähnen davon somit auch nichts. Die darüber hinaus gehenden konkreten Sachverhalte sind weitaus komplexer als Sie sie schildern und als sie hier darstellbar wären. Die Aufarbeitung dessen wird - so wir in die Lage versetzt werden dies irgendwann tun zu können - Jahrzehnte in Anspruch nehmen.


14.07.2015
Britta
F: Hallo, habe mein Unterlagen vollständig zusammen. Ich bin die leibliche Tochter meines Vaters und meiner Mutter. Ich würde gerne die Linie bis vor 1913 von meiner Mutter verfolgen, ist das möglich oder muss es der Vater sein?

A: Diese Frage ist zigfach in dieser Kategorie beantwortet und in Ihrem Falle, so wie sie gestellt ist, leider gar nicht eindeutig zu beantworten.


14.07.2015
Dennis
F: wohin sende ich den Antra auf deutsche Staatsangehörigkeit, an welche Adresse?

A: An die Staatsangehörigkeits- bzw. Ausländerbehörde Ihres Landratsamtes.


14.07.2015
Herbert
F: Gibt es Richtlinien u. Hilfen zum ausfüllen des Antrges auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises ? Erhielt ich vom Bürgermeisteramt meiner Gemeinde.

A: Auf dieser Seite unter Praktisches.


14.07.2015
Herbert
F: Muß nochmals nachhaken: bin 1950 geboren, wohne aktuell in Württemberg. Unter 1.11 Wohnsitzstaat ist dann was einzutragen: Deutschland ? oder Königreich Württemberg ? Besten Dank im voraus !

A: Königreich Württemberg


14.07.2015
Dominik
F: Hallo. Würde gerne gelben Schein über meine Mutter erreichen, geht das?

A: Die Antwort kennen Sie doch... ;-)


14.07.2015
Andreas
F: Habe heute eine Erklärung bei der Ausländerbehörde ab gegeben.Nach dem ich bei meinen letzten Besuch ein Zettel in die Hand gedrückt bekam wo man fragen zur bisherigen Staatsangehörigkeit ankreuzen sollte. Schimpft sich Erklärung für Deutsche.Habe schriftlich geantwortet: Meinen Antrag habe ich nichts mehr hin zu zufügen.Ich möchte von Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilt bekommen mit den dazu gültigen Gesetzen,wenn man sich weigert den Antrag weiter zu bearbeiten. Das ganze mit Empfangsbestätigung ,Stempel und Unterschrift was den Fachangestellten gefühlt sehr nervte. Auf die Frage der Länge der Bearbeitung bekam ich zur Antwort, das es je nach aufkommen und Faktenlage zwischen 3 bis 6 Monaten dauern kann. Meine Frage ist: Gibt es da Fristen wie lange dieser Ablauf dauern darf bevor ich dagegen etwas Unternehmen sollte? Wie bereits schon in der Mail erwähnt,habe ich nichts dagegen wenn man den Zettel hier Veröffentlicht.

A: Wunderbar! Feste Fristen gibt es da nicht, warten Sie erstmal ab. Im Einzelfall kann es tatsächlich aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens und dem Prüfungsverfahren zu dem die Behörde verpflichtet ist eine Weile dauern.


14.07.2015
nochmal Daniel
F: Allso: Ich war heute beim Standesamt (unehelich geboren) und habe auf der Abschrift meiner Geburtsurkunde folgendes entdeckt. Der neue Mann meiner Mutter hat mich nie adoptiert sondern mir nur seinen Familiennnamen übergestülpt mit Wirkung vom xxxx 1986. Mein leiblicher Vater wurde als Vater gerichtlich festgestellt mit Wirkung vom xxxx 1983 mit Namen (ohne Geburtsdatum) in der Abschrift. Leite ich trotz alle dem von der Mutter ab oder doch vom leiblichen Vater??? Mfg...

A: Nicht adoptiert und unehelich geboren heißt Ableitung über die Mutter.


14.07.2015
Herbert
F: Formular F, Ziffer 1.11 Wohnsitzstaat:: 1913 ist das Königreich Württemberg als BUNDES-Staat. Ist dieser Eintrag korrekt ? Danke für Ihre Hilfestellung :-)

A: Ja, das ist korrekt.


14.07.2015
C. Sheriff (kopie)
F: Worin bestehen die Unterschiede (Vorteile, Nachteile und Gefahren) zwischem dem Formular 1.) F für Antrag auf Fesstellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) und dem Formular 2.) Antrag auf Ausstellung eines a) x Staatsangehörigkeitsausweises, b) x eines gemeinschaftlichen Staatsangehörigkeitsausweises, c) x eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher ? Ein Vortragender bezog sich nur auf das 2te Formular (a x, b x, c x). Vielen Dank für Antworten zu 1.) und 2.). MfG

A: Das Grundproblem ist, daß zum 2. Formular die unterschiedlichsten, länder- und zum Teil sogar regionalspezifischen Varianten existieren. In manchen sind einige Fallstricke eingebaut, in anderen wiederum fehlen gerade die Optionen, welche für die korrekte Ableitung nach 1913 notwendig sind.


14.07.2015
Hanjo
F: Hallo zusammen, ich bin seit längerem dabei meinen gelben Schein vorzubereiten (urkunden etc.). Ich habe gleich mehrere Fragen. Wie komme ich zu einem grünen Reisepass der länger als ein Jahr gültig ist? Wenn ich meinen öffentlichen Eid/ Willenserklärung beim Standesamt abgebe, bekomme ich daruf hin schon einen Eintrag im EstA? Wenn ich meinen Antrag auf den gelben Schein persönlich abgebe und den Bearbeiter darauf hinweise, daß er den Verwaltungsakt ordnungsgemäß ausführen muß, hab ich dann die Möglichkeit der richtigen Eintragung der Staatsangehörigkeit? Vielen Dank im Voraus und weiter so. Diese Seite hier ist sehr aufschlußreich und interessant. Liebe Grüße aus Augsburg

A: 1. Keine Chance > Wahrscheinlich ist er länger als 1 Jahr gültig, die Entwertungsprozedur ist zumindestens sehr ausfällig.
2. Nein
3. Sie glauben immer noch an das Gute im Menschen. Der Sachbearbeiter glaubt es richtig zu machen, er hat ja seine Dienstanweisung. Halten Sie sich also bitte an den Weg, den wir auf der Seite beschreiben.


14.07.2015
Daniel
F: Wenn ich unehelich geboren wurde,meine Mutter einen neuen Mann geheiratet hat der mich auch adoptierte,müsste ich ja in Anlage 3 eintragen (durch Adoption vom Vater und nicht durch Absammung) richtig? Macht das rechtlich einen Unterschied??

A: Nein, tun Sie bloß nicht! Sich selbst ins Knie schießen zu wollen scheint u.a. auch dank der mannigfaltigen bundesrepublikanischen Indoktrinierungsanstalten inzwischen ein Volks- oder besser gesagt Personalsport geworden zu sein... Bitte halten Sie sich an die Vorgaben, denn sonst würde man Sie garantiert in den Gebietsstand von 1937 versetzen und alles wäre für die Katz...


14.07.2015
Subname
F: hallo zusammen. Meine Eltern waren verheiratet, allerdings ist mein Vater ausländischer Abstammung während die Mutter bis Preussen zurückdatiert werden kann. Ich glaube ihr versteht das Dilemma. Übersehe ich da die Möglichkeit? Danke schon einmal für die Antwort!

A: Leider nein, derzeit gibt es dahingehend in Ihrem Falle tatsächlich keine Möglichkeit.


14.07.2015
Martin
F: Ich bin zum Zeitpunkt meiner Geburt ein Kind meiner verheirateten "Eltern" gewesen. Nach vielen Jahren habe ich nun herausbekommen, dass mein Vater gar nicht mein biologischer Vater ist.

A: Das ist in dem Falle irrelevant. Sie leiten über den Vater ab, der auch die Sorge für Sie getragen hat.


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