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Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
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ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
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14.07.2015
Michael
F: Vielen Dank für die Antwort. In dem Video von Herrn Oberüber wird jedoch gesagt, dass die Behörden sowieso wissen wer einen Perso/Pass hat und man solle es von daher reinschreiben. Hat sich diese Info geändert?

A: Wenn es im Detail die eine oder andere Diskrepanz zwischen den Videos und den Informationen gibt, die wir hier im Laufe der Zeit weitergeben, dann orientieren Sie sich bitte an den aktuelleren Angaben, insbesondere hier in den Fragen & Antworten.
Hierzu ganz wichtig: KEINE KOPIE DER AUSWEISDOKUMENTE ZULASSEN! Bei Abholung damit ausweisen ist in Ordnung, wenn es gar nicht anders geht, aber eben KEINE KOPIE!


14.07.2015
Michael
F: Bei den Angaben zu deutschen Ausweisen (Perso, Pass) steht als Hinweis, dass Kopien beigefügt werden sollen. Ist dies ratsam?

A: Werfen Sie hierzu einen Blick in die Ausfüllhilfe, diese befindet sich in der Rubrik Praktisches.


14.07.2015
Peter
F: habe vom Standesamt Berlin I die Nachricht erhalten, dass die Ausstellung einer Geburtsurkunde meines Vaters 20 Monate in Ansprucht nimmt. Ist das Normal?

A: Je nach Sachlage etc. und aufgrund des in letzter Zeit immens gestiegenen Arbeitsaufkommens inzwischen leider ja.


14.07.2015
Michel
F: Genau sieben Wochen nach der Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises habe ich heute ein Schreiben von dem zuständigen Standesbeamten bekommen. Ihm ist aufgefallen, dass der Antrag unvollständig und nicht richtig ausgefüllt wurde. Das Königreich Bayern gebe es nicht mehr und ich solle meinen Personalausweis für eine Kopie zur Verfügung stellen. Des Weiteren wäre ich zur Mitarbeit verpflichtet. Was soll ich antworten? Soll ich schreiben, dass er den Antrag kostenpflichtig ablehnen soll, wenn er mit den Angaben nicht zufrieden ist?

A: Respekt! Das ist genau die Mentalität die wir uns als Souverän erarbeiten sollten, Hut ab!


14.07.2015
Robin
F: Ich wurde zu DDR Zeiten von meinem Stiefvater adoptiert. Muss/Sollte ich nun von seiner Seite her den Nachweis der Abstammung bringen oder besser den Nachweis der Abstammung meines leiblichen Vaters?

A: Sie leiten über die Linie Ihres Adoptivvaters ab. Bitte achten Sie darauf, daß Sie Ihrem Antrag einen entsprechenden Nachweis beifügen bzw. stellen Sie sicher, daß die Adoption aus Ihren Unterlagen hervorgeht.


14.07.2015
calvin
F: Hallo. Ich bin uneheliches Kind einer deutschen Mutter und eines amerikanischen Vaters. Allerdings war mein Großvater mütterlicherseits Südtiroler. Die Eheschließung fand nach 1955 statt. Scheidung folgte 1965. Besteht eine Möglichkeit auf Antragstellung meinerseits?

A: Wie soll das gehen? Wenn kein Vorfahre, der vor 1914 geboren wurde Bundesstaatsangehöriger war, dann ist das eben leider so.


14.07.2015
Harri
F: Ist die Angabe des Berufs in den Form. F und V relevant? Vielen Dank für eine Antwort.

A: Wenn Sie Schwierigkeiten damit haben und keine Angaben machen können, dann lassen Sie sie offen.


14.07.2015
Thorsten
F: Ist es möglich für meine Tochter einen Gelben schein zu beantragen? Ich finde nirgens einen Antrag für "Unter 16 Jahren " ???

A: Unser Jüngster registrierter Deutscher war 2 zu dem Zeitpunkt. Der Antrag ist der selbe.


14.07.2015
Osman
F: Hallo wer kann mir helfen meine vorfahren sind aus dem emaligen jugosla. vaterseitz ich bin in Duisburg geboren und habe mit 20 die staatsangehöhrigkeit deutsch angenommen aber habe immer noch die serbisch motrenegische angehörigkeit aber ohne gültige papiere . was kann ich tun ich spreche nur deutsch und englisch hat jemand ein tip

A: Dann ist für Sie die Feststellung einer Bundesstaatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 eben einfach leider nicht möglich.


14.07.2015
WRWB
F: Habe den Antrag F mit 2 x Anlage V und allen nötigen Urkunden per Einschreiben ans zuständige LRA, Abt. Staatrsangehörigkeit, geschickt und bekam 4 Tage später einen Brief mit meinen Anträgen, einer Kurznotiz und neuem Antrag mit Kopf des LRA zurück. In der Kurznotiz wurde ich um Rückruf gebeten. Beim Telefonat wurde mir gesagt, der eingereichte Antrag wäre nur für Beantragungen aus dem (mit Wohnsitz im) Ausland zu verwenden. Ich solle den vom LRA beigefügten Antrag verwenden. In diesem jedoch kann ich nicht bis zum Großvater (1913) zurückgehen. Zudem soll ich dann diesen Antrag auf meiner gemeindlichen Meldebehörde abgeben und dabei die Unterschrift beglaubigen lassen. Wie gehe ich nun am besten weiter vor?

A: Der Grund warum man um ein Telefonat gebeten hat ist der, daß man vermeiden wollte Ihnen diese Lügen rechtsverbindlich in Schriftform zukommen zu lassen. Schicken Sie den Antrag erneut hin, verlangen Sie in ihrem Anschreiben dazu, daß man Ihnen die dementsprechenden Rechtgrundlagen mitteilen soll und Sie sämtliche Korrespondenz nur noch in rechtsverbindlicher Schriftform führen.


14.07.2015
Daniel
F: Ich bin 1972 im Großherzogtum Baden, als uneheliches Kind ,einer Anfang 1950er Jahre aus Schlesien geflüchteten, unehelichen Tochter geboren. Mein leiblicher vater war wohl Franzose.Nach der Heirat ,meiner Mutter mit einem gebürtigen Deutsch ( Linie bis 1850) wurde ich adoptiert. leider habe ich kaum möglichkeitn bzw Nachweise übder die Linie meiner Mutter. Gemäß RuStaG ist die auch über Heirat möglich. Dort ist dies aber nur für die Frau möglich. Geht das andersrum auch ? Wäre vom aufwand her einfacher.

A: Ob das vom Aufwand her einfacher ist, sollte bei solchen Angelegenheiten egal sein. Allerdings haben Sie Glück. Die Hochzeit Ihrer Mutter spielt da keine Rolle, sondern Ihre Adoption. Dadurch können Sie die Unterlagen Ihres Adoptivvaters nutzen und weiter über seine Linie ableiten.


14.07.2015
Otto
F: Die Standesbeamtin gab mir die Auskunft, man könne die beglaubigten Ablichtungen hier auch bei der Pol.direktion zusätzlich überbeglaubigen (Apostille) lassen. Wozu braucht man eine Apostille? Macht das Sinn? Vielen Dank für eine Antwort.

A: Dies würde eigentlich nur bei ausländischen Urkunden Sinn machen. Die beglaubigten Ablichtungen reichen ansonsten vollkommen aus. Wenn Sie den Staatsangehörigkeitsausweis haben, dann sollte dieser apostilliert werden, aber bei den Urkunden wie gesagt, ist dies eigentlich überflüssig.


14.07.2015
Nerd
F: Kann man den Antrag auch direkt beim BVA stellen? Wäre das unter Umständen sinnvoll? Gibt es da Erfahrungswerte?

A: Dies ist ausschließlich möglich, wenn Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz im Ausland genommen haben.


14.07.2015
Felix
F: Bei der Abgabe des Antrages, mit den entsprechenden Unterlagen bevorzuge ich die schriftliche Variante. Telefonisch fragte ich vorher an, ob ich die beglaubigten Ablichtungen der Nachweise, nach dem die zuständige Bedienstete davon Kopien gemacht haben, sofort zurück geschickt bekomme. Antwort ja. Liegt darin nicht eine gewisse Problematik, wenn die zu bearbeitenden Unterlagen in andere Hände geraten? Oder ist die Rückgabe der Ablichtungen normal und üblich?

A: Wenn Sie dies abgesprochen haben, dann bitten Sie einfach in Ihrem Anschreiben zum Antrag nochmal bezugnehmend auf das Telefonat um Rücksendung der Urkunden. Dann sollte dies kein Problem darstellen.


14.07.2015
Sylvie
F: INFO & FRAGE: Beim Standesamt I in Berlin habe ich die notwendigen Abstammungsurkunden beantragt. Heute bekam ich das Schreiben, dass die Bearbeitung "mindestens 20 Monate in Anspruch nimmt". Ob die wohl einen Verdacht haben, wieso ich diese Dokumente benötige..... Was könnte man hier unternehmen? Ggf. haben andere bereits ähnliche Erfahrungen gemacht.

A: Leider sind die Bearbeitungszeiten tatsächlich inzwischen so lang. Fakt ist, daß das Arbeitsaufkommen in letzter Zeit laut deren eigenen Aussagen massiv gestiegen ist. Mit einer weiteren Form der Schikane kann dies natürlich auch zu tun haben. Wahrscheinlich ist es eine Mischung aus beidem.


14.07.2015
Gottfried
F: Anlage V - Grossvater: Mein Grossvater ist vor 1913 ehelich in Preußen geboren. Sein Vater ist 187? (vermutlich) im heutigen Rumänien geboren worden. Was trag ich in Pkt. 4.3 ein?

A: Ihren Urgroßvater lassen Sie bitte unbedingt ganz raus und leiten nur bis zu Ihrem Großvater ab.


14.07.2015
Matthias11
F: Hallo ihr lieben! Mir ist gerade aufgefallen, daß auf dem Antrag ja unter Punkt 4.2 steht; "Ich besitze/besaß neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch folgende weitere Staatsangehörigkeiten". Da ich den Antrag auch demnächst einsenden möchte, wollte ich im Anschreiben darauf hinweisen, daß ich entgegen dieses Punktes, die deutsche Staatsangehörigkeit eben nicht besitze und sie auch nicht besitzen kann, weil ich ja gerade einen Antrag zur Feststellung dieser stelle. Haltet ihr das für eine gute Idee oder sollte man "großzügig" darüber hinwegsehen? Man nmuß ja inzwischen echt Aufpassen, wie ein Schießhund... Danke und liebe Grüße an euch und alle Mitstreiter!

A: Dies ist kein Problem. Wir würden auch gerne die Option ohne die deutsche Staatsangehörigkeit wählen, leider ist diese aber derzeit nicht im "Angebot".


14.07.2015
Matthias11
F: Hallo ihr lieben! Habe alle Urkunden beisammen, incl. Heiratsurkunden. Meine Frage ist eher eine rethorische, denn ich habe Bedenken bezüglich der Lesbarkeit dieser uralten Handschrift auf den Urkunden des Groß- und Urgroßvaters. Ist euch bekannt, aß es da schonmal zu Problemen wegen, naja, Unlesbarkeit. kam? Danke! Habe meine Staatsangehörigkeit übrigens im Herzogtum Sachsen- Meiningen:-)

A: Nein, das ist doch völlig normal. Das sind die erstens gewohnt und zweitens findet ja ein regelrechtes Prüfverfahren statt. Die Standesämter werden kontaktiert und die Daten bestätigt.


14.07.2015
Thomas M.
F: In Schriftform bekam ich dann per E-Mail: Sehr geehrter Herr M., 1. wir hatten gestern besprochen, dass wir auf die genaue Auflistung der Aufenthaltszeiten verzichten wenn Sie folgende Unterlagen noch vorlegen: · Geburtsurkunde im Original · Bescheinigung der Meldebehörde Z*********-Land über Ihre Aufenthaltszeiten und dass Sie schon immer als Deutscher behandelt wurden. 2. Die Rechtsgrundlage für die Auflistung der Aufenthaltszeiten zur Überprüfung findet ihre Rechtsgrundlage u.a. hier: (1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren 1. durch Entlassung (§§ 18 bis 24), 2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25), 3. durch Verzicht (§ 26), 4. durch Annahme als Kind durch einen Ausländer (§ 27), 5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates (§ 28), 6. durch Erklärung (§ 29) oder 7. durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (§ 35). (§ 17 StAG in der Fassung vom 5.2.2009) Sollten noch Zweifel am Bestand Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit auftreten, wird die Angabe der Aufenthaltszeiten und ggfls. weitere Unterlagen trotzdem notwendig. Mit freundlichen Grüßen i.A. ******** Jetzt bin ich noch verwirrter! Möchte alles richtig machen um nicht in den falschen Rechtskreis zu kommen.

A: Das ist keine rechtsverbindliche Schriftform... bitte alles per Post mit rechtsgültiger Unterschrift verlangen und im Falle der Unterzeichnung "im Auftrag" soll der Auftraggeber benannt werden!


14.07.2015
Robert
F: ja - die Urkunden sind nicht das Problem, Chiesch oder Kreis Luditz sind aber nicht im Verzeichnis der Gemeinden 1900/1910 enthalten. Gehörte Chiesch überhaupt zum Deutschen Reich? oder habe ich laut Abstammung vom Vater die Tschechische Staatsangehörigkeit?

A: Stimmt, der Ort liegt nicht auf Reichsgebiet. Es kommt aber nicht darauf an wo Sie oder Ihr Vater geboren sind, sondern auf einen Vorfahren, der vor 1914 hier geboren wurde. Wenn Sie den nicht vorweisen können, dann ist bzgl. einer Bundesstaatsängehörigkeit derzeit tatsächlich leider nichts zu machen.


14.07.2015
Robert
F: bin eheliches Kind, also Abstammung vom Vater, geb. in Chiesch (jetzt CZ), der auch eheliches Kind seines Vaters, auch geboren in Chiesch, Kreis Lutditz (jetzt CZ) - es existiert ein Ahnenbuch der NSDAP zurück bis 1840 ca.

A: Dann dürfte es Ihnen ja nicht schwer fallen anhand der Daten die entsprechenden Urkunden zu beschaffen.


14.07.2015
Christian
F: Ichhabe bereits den gelben Schein, Auszug aus dem Geburtenbuch / Geburtsurkunde etc. (Apostille) Wie sieht es bei meinen Kindern aus? Alter 5 + 9! Da sie keinen Peron haben, sind sie meiner Meinung nach nicht im "Verein", oder? Sie werden einfach keinen Perso beantragen. Für sie brauche ich doch keinen Gelben Schein, oder?

A: Unser jüngster Bundesstaatsangehöriger war 2 zum Zeitpunkt der Registrierung. Es macht also Sinn seinen Kindern den Gelben zu besorgen.


14.07.2015
Michael
F: Laut Gemeinde-verzeichnis ist mein Geburtsstaat Hzm. Braunschweig, allerdings bin ich nach 1937 geboren. Was ist der korrekte Eintrag ((Hzm.) Braunschweig[Deutschland als Ganzes] oder Preußen[Deutschland als Ganzes])? Vielen Dank im voraus!

A: Ihr Geburtsstaat ist das Herzogtum Braunschweig und ist auch genau so dort einzutragen.


14.07.2015
Frank
F: Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungsdauer, bis man den Staatsbürgerausweis in Händen halten kann. Trotz Abgabe aller notwendigen Dokumente, würde es wohl Monate dauern, bezüglich der Recherchen verschiedener Behörden/Abteilungen (Stadt Rhein-Erftkreis)

A: Das ist höchst unterschiedlich. In manchen Behörden geht es recht schnell, in manchen dauert es sehr lange. Aber durchschnittlich sollte das Verfahren in 2 bis 3 Monaten abgeschlossen sein.


14.07.2015
Charly W.
F: Müssen immer Heiratsurkunden besorgt werden, die eheliche Geburt geht doch häufig aus der Geburtsurkunde hervor?

A: Wenn das so ist nicht. Aber es verhindert Nacharbeiten. Mittlerweile nutzen die Behörden jede Möglichkeit uns Steine in den Weg zu legen.


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