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Fragen und Antworten

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02.12.2016
Nahn
F: Ich habe einen Antrag nach Rustag ( Abstammung )Anfang Nov. gestellt. Heute kommt ein Papier der Behörde, wo drauf steht Feststellungsinteresse nach §30 STAG. Wenn ich das nicht glaubhaft ausfülle, bekomme ich den Ausweis nicht. Was nun? Muss ich das ausfüllen. Wir brauchen den für REchtsgeschäfte im Ausland. Eltern leben da, hochbetagt!!!

A: Es gibt keine Rechtliche Grundlage für ein Feststellungsinteresse. Einen Grund erfinden macht keinen Sinn. Damit kann man bei den Schwerverbrechern auch schnell auflaufen. Lesen Sie den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Reichsbürger hier im Land?%u201C unter Aktuelles.


02.12.2016
Eisberg
F: Die haben das gesperrt für die Bediensteten. Die dürfen und können das nicht mehr da eintragen [ Geburt,Abstammung gemäß Paragraph 4 Absatz 1. Anweisung von oben. Die haben Angst vor angeblichen Bürger des Reiches. Zuverlässige Quelle eines Bediensteten. Mit freundlichen Grüßen

A: Es steht jetzt nur noch Geburt(Abstammung) drin. Aber auch das ist richtig. Das sie vor dem Rechtskreis Angst haben ist klar. Denn die GS Träger stehen auf Staatlichen Boden und in ihren Rechten.


02.12.2016
murasch
F: Liebes GS-Team, ich hab am 08.08.2016 meinen Antrag per Rückschein versendet und diesen auch mit Empfangsbestätigung vom 10.08.2016 zurückerhalten. Das ist nun fast 4 Monate her und ich hab bisher noch keinerlei Reaktion bekommen und da ich in diesem Forum gelesen habe, das eine Wartezeit von bis zu 3 Monaten normal ist und ich nun drüber bin, mache ich mir nun so langsam Sorgen. Habt Ihr einen Rat, was ich (auch wie am besten) vielleicht tun könnte? ich sage schon mal Danke für Eure Hilfe

A: Da wird es Zeit für eine schriftliche Sachstandsanfrage.


29.11.2016
Louise von Dobermann
F: Zu Chandler, die Aktionen mit den sogenannten reichsbürger was zur Zeit läuft ist nur ein Vorwand den gelben Schein einzustellen. Nur Ausnahmen. In der Presse wird das anders verkauft, da wird ein Mist erzählt damit das normale Volk nix rafft. Diese Operation läuft seid ca 1 Jahr. Aus verlässlichen Quellen ist bekannt das die Masche mit den reichsbürgern zieht. Manche Gemeinden haben schon die Anweisung keine stagAusweise mehr auszustellen. Natürlich inoffiziell. Einer hat mir ein Tip gegeben, das man alles abgeben soll Reisepass, Perso. Aber ohne gelben Schein alles abgeben? Mit freundlichen Grüßen

A: DANKE! Aber die jur. Person von sich werfen, ist auch keine Lösung. Mit den Konsequenzen können nur die wenigsten leben.


29.11.2016
Sven
F: Hallo zusammen, zusätzlich zu meinem Antrag, vom 11.11.16, auf die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises benötigt der Sachbearbeiter des Landkreises Harburg noch weitere Unterlagen . Dies wurde mir am vergangenem Mittwoch, d. 23.11.16 per Post mitgeteilt. 1.) Unterschriebene Erklärung (siehe Anlage) —> Anlage: Ich habe in meinem Antrag angegeben, dass ich die preußische Staatsangehörigkeit besitze. Ich stelle klar, dass ich daneben keine weiteren ausländischen Staatsangehörigkeiten besitze. Seevetal, den und 2.) Auszug aus dem Eheregister für Ihre aktuelle Ehe Handelt es sich hierbei nur um eine Verzögerungstaktik des Sachbearbeiters oder steckt mehr dahinter? Mit der Bitte um Auskunft bzgl. der weiteren Vorgehensweise verbleibe ich mit einem Gruß aus Seevetal Sven

A: Ja das könnte Verzögerungstaktik sein. Ihre Eheurkunde hat gehört dazu, wenn Sie weiblich sind. Ist aber für das StAG uninteressant. Die Erklärung ist mittlerweile Standard und enthält ein paar gewollte Fehler.


29.11.2016
Kruppstahl
F: Hallo, habe nach nach ca. 2 Monaten ein schreiben bekommen der Ausweis sei zum abholen bereit, kostet 25€ und kann von eine bevollmächtigten Person abgeholt werden. Bin nun mit einem Zeugen hingegangen, legte das Schreiben vor und bekam den Staatsangehörigkeitsausweis ohne das ich mich legitimieren musste. Hat dies einen Haken, oder ist sowas die absolute Ausname? Freundliche Grüße

A: Es gibt auch noch Ämter die sauber arbeiten.


28.11.2016
Chandler
F: Hallo ihr Leut, ich hatte noch nie solchen Ärger und Streß mit dem Umgang von Behörden. Selbst mein bekanter der den GS hat hat sowas noch nie erlebt. Nachdem wir drei mal da waren und viel schriftlichen kontakt hatten kam jetzt die Tage dieser Brief und man versucht es uns auch immer noch nicht leicht zu machen. Ich hoffe auf Hilfe und gute tipps. In dem Brief steht: Widerspruchverfahren…..,…., gegen den Landrat des Landkreises Saarlouis -Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung-, 66740 Saarlouis, wegen Bescheid vom 30.09.2016 Sehr geehrter Herr S……, Ihr Widerspruch vom 28.10.2016 ist dem Kreisrechtsausschuss im Landkreis Saarlouis am 08.11.2016 zur Entscheidung vorgelegt worden und wird unter dem Aktenzeichen …/.. bearbeitet. Gemäß § 16 Abs. 1 AGVwGO entscheidet der Kreisrechtsausschuss über den Widerspruch aufgrund mündlicher Verhandlung, es sei denn, dass alle Beteiligten auf die mündliche Verhandlung verzichten. Ich bitte um Mitteilung, ob ein solcher Verzicht erklärt wird. Für den Fall, dass kein Verzicht erfolgt, erhalten Sie zu gegebener Zeit eine Ladung zur münlichen Verhandlung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag usw. Ich freue mich über vorschläge tipps und Hilfe in meiner Angelegenheit. Zur Vorgeschichte gehört soviel Material das ich schon gar nicht mehr weiß wo ich anfangen soll. Man hat mich als Reichsbürger betitelt, die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bearbeiterin wurde vom Landrat zurückgezogen. Und die bearbeitung des Antrages wurde abgeleht. Das ist echt heftig wie oft wir jetzt da waren und wie wir das ganze Amt auf den Kopf stellten aber die sind echt hartnäckig! Liebe menschliche Grüße Chandler

A: Bitte besuchen Sie uns dringend auf unseren GS TS3 Server.


27.11.2016
David
F: Hallo. Nachdem ich den Antrag Staatsangehörigkeitsausweis gestellt habe, wird nun nachträglich von meinem Großvater väterlicherseits (geboren 1905 in der Region Danzig-Westpreußen, bereits verstorben) -eine Kopie vom Vertriebenenausweis -und die Angaben zu seinem Wohnsitz von Geburt bis Tod benötigt. Leider liegen mir solche Informationen und Dokumente nicht vor. Als Nachweis meines Großvaters Geburtsort habe ich die Eheurkunde meiner Großeltern abgegeben. Meine Frage: sind diese Nachweise wirklich relevant für die Ausstellung? Und wenn ja, gibt es noch eine andere Möglichkeit? Wenn nein, mit welcher Begründung kann ich argumentieren? Vielen Dank.

A: Teilen Sie denen das mit. Die Aufenthaltszeiten sind nicht zu ermitteln. Der Ausweis liegt Ihnen auch nicht vor.


26.11.2016
Ares
F: Hallo zusammen, Habe heute mein vorläufigen Reisepass beantragt und bekommen. Hab auch den gelben Schein. Der Pass ist allerdings nur 4 Tage gültig, was halten Sie davon? Zudem habe ich irgendwo gelesen das der Anfangsbuchstabe A staatenlos bedeutet. Was halten sie davon? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Gruß

A: Das wird ja immer lustiger hier. Im Gesetz steht bis zu einem Jahr. Das A für Staatenlos steht ist uns nicht bekannt.


25.11.2016
Eugen
F: Hallo, habe vor 6 Monaten meinen Antrag abgegeben. Habe bis heute leider ausser der Bestätigung der Abgabe keine andere Antwort erhalten. Soweit es mir bekannt ist soll die Bearbeitung des Antrages nur etwa 3 Monate betragen. Wie könnte ich argumentieren um die Herrschaften im Ausländeramt zun schnelleren baearbeiten des Antrags zu bewegen. Danke für Ihre Antwort.

A: Als erstes sollten Sie den bearbeitungsstand abfragen und dabei mal Rechtliche Schritte ankündigen.


25.11.2016
Wilfried
F: F:Ich habe heute vormittag meinen Antrag (BVA) auf Feststellung meiner Staatsangehörigkeit abgegeben.Der Mitarbeiter gab mir einen weiteren Antrag, in dem ich folgende Frage ankreuzen sollte:"Meine deutsche Staatsangehörigkeit wird von einer öffentlichen Stelle bestritten oder in Frage gestellt".Dies habe ich abgelehnt und den Antrag mitgenommen.Er sagte, daß wenn ich diese Frage nicht mit ja beantworte und durch einen Nachweis belegen kann,lehnt er den Antrag ab. Ohne diesen Zusatzantrag bearbeitet er den Antrag nicht. Was tun?

A: Sie hätten ihn gleich mal Fragen sollen wo das steht, was er behauptet. Der Antrag ist so zu bearbeiten wie er eingereicht wurde. Es werden immer mehr Straftäter in den Behörden. Teilen Sie ihm mit das der Antrag so zu bearbeiten ist wie er eingereicht wurde, bei nicht Bearbeitung oder Ablehnung wird der Europäische Rat über die Vertragsverletzung Informiert.


25.11.2016
Maik
F: Hallo, bei mir will das Ausländeramt die Erklärung zum Verlust der "deutschen Staatsangehörigkeit" unbedingt. Ich habe denen einen entsprechenden Gegenentwurf geschickt, nachdem ich nichts unternommen habe, dass zum Verlust "meiner Staatsangehörigkeit" geführt hat. Darauf ist das Ausländeramt überhaupt nicht eingegangen. Habt ihr noch eine Idee, wie man diese Erklärung vielleicht doch unterschreiben kann, oder sollte ich das Verfahren lieber so offen stehen lassen, da ich mein Möglichstes getan habe?

A: Streichen Sie auf Ihrem Zettel das "deutsche" vor deutsche Staatsangehörigkeit durch. Dann sollte das gehen.


25.11.2016
chrisde
F: Hallo, ich habe seit ein paar wochen den gelben schein. Beantragt für den nach 1913. Ich habe meinen esta auszug bekommen, da steht nichts von rustag 1913 nur Staatsangehörigkeit Deutschland. Mein Name und Familienname sind klein geschrieben bis auf den ersten Buchstabe. Soll ich dagegen vorgehen, da ich denke nicht den nach Rustag 1913 habe wobei ich ihn ordnungsgemäß beantragt habe ?

A: Nein, der Eintrag wurde geändert und heißt jetzt nur Geburt(Abstammung). Sollte das nicht drin steht sollten Sie noch einmal Kontakt zum Sachbearbeiter suchen.


25.11.2016
Tim
F: Hallo das Landratsamt mit Ausländerbehörde in Heilbronn nimmt überhaupt keine Feststellungsanträge mehr an. Es gibt auch keine Öffnungszeiten mehr, wo man den Sachbearbeiter besuchen kann. Ich habe letzte Woche meinen Antrag per Einschreiben eingeschickt und heute postwendend und ohne Bearbeitung vom Landrat zurückbekommen: "Ihre Unterlagen vom 14.11.2016 senden wir hiermit zu unserer Entlastung zurück und teilen Ihnen mit, dass seit dem 01.10.2016 keine Staatsangehörigkeitsausweise mehr ausgestellt werden und daher Ihren Antrag zurückweisen müssen. Aufgrund der Vorkommnisse mit den sogenannten Reichsdeutschen sind wir vom Landesministerium des Inneren angehalten worden, jeden eingehenden Antrag zurückzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sibylle Ettner"

A: Bitte besuchen Sie uns dringend auf unseren GS TS3 Server.


24.11.2016
Pessimist
F: Ich war heute beim Einwohnermeldeamt,wegen dem Schreiben um meine Vollauskunft. Dort wurde mir mitgeteilt, das es einen Eintrag Nachweisart: Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis mit Datum und eintragende Behörde mit Aktenzeichen so bei Ihnen nicht geben wird oder gibt.Sie hätten sich gemeinsam mit dem Rechenzentrum, der ekom 21 Gießen abgestimmt und keiner wurde dies kennen. Sie haben mir nahegelegt eine Vollauskunft von einem der Sie schon machen lassen hat Kopieren zu lassen, um zu Sehen wie eine Vollauskunft aus zu Sehen hat.Sie würden so etwas nicht kennen. Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen. Drohen bringt hier überhaupt nichts. Ich glaube die wollen nicht.

A: Sie sollten sich nicht immer verarschen lassen. Die Vollauskunft geht nach §10 BMG und das soll ihre Software nicht können. Dann soll sie jemanden holen der das kann. Sie sollten für die Dame eine Nachschulung beantragen. Hoffentlich versteht ihr KFZ Schlosser mehr von seinen Job, als sie von ihrem.


24.11.2016
Stankoweit
F: Hallo, bei mir wurde von der Behörde der Rustag-Eintrag im ESTA-Register nicht vorgenommen. Diese habe ich schriftlich beanstandet. Die Behörde lehnte es ab, den Eintrag nachträglich vorzunehmen. Aufgrund geänderten Vorschriften seit 1.11.16 habe ich erneut gebeten, den Eintrag nun vorzunehmen. Es wurde nur auf das ursprüngliche Ablehnungsschreiben Bezug genommen, dass nichts weiter dazu auszuführen ist und auf weitere Schreiben dieser Art nicht mehr geantwortet wird. Unglaublich dreist und frech, ich bin fassungslos. Was soll ich tun? Danke u. Gruß

A: So ist das in einer Demokratie und Rechtsstaat. Die ersten Ämter leisten auch schon Wiederstand. Für Sie ist dort nichts mehr zu tun. Ihr Wille ist ja Aktenkundig. Dieses ist eine Aufgabe für nach dem Umbruch.


24.11.2016
Marc
F: Hallo, ich war heute morgen beim Einwohnermeldeamt um eine Vollauskunft zu verlangen. Die Sachbearbeiterin wollte mir einen erweiterten Auszug aus dem Melderegister. Sie druckte den Auszug aus und unter Staatsangehörigkeit stand nichts ausser "DEUTSCH". Es stand NICHTS von Glaubhaftmachung durch Staatsangehörigkeitsausweis drin. Da sie 6 Euro dafür wollte habe ich das Angebot schlicht und ergreifend abgelehnt. Was muss ich denn genau verlangen? Sie sagte, sie hätte keinerlei Ahnung wovon ich spreche. Muss ich eine "Selbstauskunft" verlangen? Ich habe heute auch meine Unterschrift für den Antrag auf ESTA Selbstauskunft beglaubigen lassen. Ich habe meinen GS vor 4 Wochen ausgehädigt bekommen und bis 1903 abgeleitet (Urgroßvater). Meine Familienname steht in Sperrsatz auf der Staatsangehörigkeitsurkunde, daher ging ich davon aus, dass die Einbürgerungsbehörde richtig nach Rustag 1913 abgeleitet hat. Es verwundert mich jetzt allerdings, dass der Auszug aus dem Melderegister weiterhin Staatsang. DEUTSCH zeigt. Danke!

A: Die jur. Person wird immer deutsch bleiben. Dort kann es nur ein Hinweis auf die nat. Person geben. Verlangen sollten Sie die Auskunft nach §10 BMG in Verbindung mit §9. In der erweiterten Meldeauskunft ist der Hinweis nicht drin.


23.11.2016
Pessimist
F: Ich habe eine Vollauskunft beim Einwohnermeldeamt beantragt.Jetzt habe ich eine Antwort von unseren Bürgermeister bekommen. Aufgrund der bei uns am 03.11.2016 eingereichten Anträge auf Vollauskunft haben wir nunmehr mehrfach,gemeinsam mit unserem Rechenzentrum, der ekom 21 Gießen, alle Möglichkeiten der Erstellung einer Vollauskunft eruiert.Die einzige Möglichkeit, die Selbstauskunft über die im Melderegister gespeicherte Daten zu ergänzen, besteht darin,Ihnen die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen beizufügen. Um Ihnen bei Ihren Anliegen weiterhelfen zu können wäre es hilfreich, eine Vollauskunft,wie Sie sie beschrieben haben,zu sehen bzw.unserem Rechenzentrum vorzulegen. Was kann ich jetzt noch machen, leider kenne ich niemanden in meiner Umgebung der schon eine Vollauskunft erhalten hat. Wissen Sie noch eine andere Möglichkeit. Danke

A: Die Herrschaften werden ja immer einfallsreicher. Es sollte doch möglich sein den § 10 Auskunft an die betroffene Person des Bundesmeldegesetz (BMG) umzusetzen. Die sollen sich vom Administrator ins Programm einweisen lassen, oder sich einen Account geben lassen der das kann.


22.11.2016
pk28
F: Hallo, habe meinen GS abgeholt hat auch alles reibungslos Funktioniert nur etwas lange gedauert (ca. 12 Wochen). Nun meine Frage, auf dem GS steht: Hans Peter Mustermann aber in meiner Geburtsurkunde Hans Peter M u s t e r m a n n. Soll ich den GS ändern lassen oder geht das so in Ordnung? Danke für Eure Mühe.

A: Das ist in Ordnung. Willkommen in der Heimat!!!


22.11.2016
Alex
F: Das haben die extra geändert weil sich viele auf den Paragraphen berufen haben sowie das Wort rustag. Div Leute hatten das bei Einsprüchen und knölchen angegeben und sich drauf berufen. Dann wurde beschlossen das wegzulassen mit der Hoffnung das die Argumente ausbleiben beim Gericht oder werkschutz. Die aber den Paragraphen da noch stehen haben, haben ihn wenigstens.

A: Rechtlich ändert sich überhaupt nichts. Es liegt also an jedem selber. Den ESTA Auszug zur Argumentation zu verwenden, ist eh nicht der richtige Weg.


22.11.2016
Edda
F: Hallo, habe inzwischen den Gelben erhalten aber von der Behörde wurde nichts an BVA übermittelt. Habe daraufhin auf neue Gesetzeslage hingewiesen. Wollen aber nur Geburt (Abstammung) ohne RustaG eintragen! Reicht das schon? Unsere Behörde ist da echt uneinsichtig. Alle aus der Region haben dieses Problem. Dauert auch immer alles ewig. Angeblich muss neue Software für die neue Übermittlung angelegt werden. Kann doch nicht sein, oder? Ist das nicht wieder so ne Hinhaltetaktik?

A: Ja das ist der neue Eintrag. Sie glauben mit dem weglassen noch irgendwas bewirken zu können.


21.11.2016
Alois aus Eitting
F: Hallo, ich komme ursprünglich aus Landsberg in Oberschlesien. Bin dort am 16.03.1977 geboren. Diese Stadt liegt in preußischer Provinz Schlesien und gehört nach wie vor, auch heute zu Ostdeutschen Gebieten. Die territoriale Zuordnung zum Staatsgebiet Polens, hier nach außen gebracht und als [Republik Polen] genannt ist juristisch sowie rechtlich gesehen genauso falsch und nichtig. Nach deutschem Recht ist der Ort der Beurkundung korrekt bezeichnet und wahrheitsgemäß zugeordnet. So wird auch in meiner Geburtsurkunde (unter Angabe: Geburt des Kindes), in unserer Eheurkunde (unter Angabe: Geburt des Ehemannes) sowie in beiden Registerauszügen unter Angabe: „Geburtsort“, hier Bsp. ein Ausschnitt: „Berichtigung, der Ort der Beurkundung lautet richtig. Geburtsort: Landsberg, Oberschlesien“ eingetragen. Wichtig ist hier, dass diese Urkunden und beiden Registerauszüge kommen aus zwei weit entfernten Standesämter Bayerns (Unterfranken und Oberbayern). Das Problem liegt aber bei einer Ausländerbehörde, Namens Landratsamt Erding. Ich habe schon meinen Gelben bekommen. Hier ist alles richtig. Erst ab dem ESTA-Register und im Vollauskunft Bescheid der Gemeinde werden ohne meine Zustimmung und ohne Absprache mit meiner Person, Änderungen vorgenommen. Unter Angabe: „Geburtsort“ – schreiben die Bediensteten: Landsberg, Polen. Ich habe das niemals eingegeben. So steht auch nicht in standesamtlichen Urkunden. Ich habe die zuständige Sachbearbeiterin schriftlich angefordert diese Angabe zu ändern. Sie ignorierte mich und schrieb, dass an diese Stelle alles in Ordnung ist. Denn mir ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweis habe ich eben widersprochen. Ich habe den Antrag neu gestellt, und zwar: Antrag auf Erteilung der Urkunde: „Rechtsstellung als Deutscher, ohne deutsche Staatsangehörigkeit“ angefordert gestellt. Alles höflich und sehr verständlich, und das ganze ohne Lücken und Fehler. Spätestens ab da, hat Sie nichts mehr geschrieben. Ich habe dann eine Dienst Fachaufsichtsbeschwerde eingeleitet; 1x an zuständigen Sachgebietsleiter und kurz danach 1x an den Landrat des Landkreises, mit Forderung, Überprüfung und Amtsbestätigung direkt. Der verantwortliche Leiter antwortete nur einmal. Bestätigt mir das schriftlich, dass an diese Stelle alles getan wurde. Er schrieb mir, dass: Zitat: „…. schriftliche Bescheide und andere Angaben wie Mitteilungen über den Verlauf (Aktenansicht, Vollauskünfte) nach geltender Rechtslage nicht erteilt werden. Er schlägt ein persönliches Gespräch in seinem Büro vor. Dann aber, antwortete er nichts mehr. Der Landrat antwortete mir aber zweimal, zumindest rechtzeitig. Beim zweiten, durfte ich noch einmal dasselbe zu Kenntnis nehmen. Hier das Zitat: „Staatsangehörigkeitsrecht Sehr geehrter Herr…, zu Ihren Schreiben vom 19.09.2016 und 20.09.2016 verweise ich nochmal auf mein Schreiben vom 30.08.2016. Ihre Daten wurden korrekt erfasst. Da Ihnen ausgegebener Staatsangehörigkeitsausweis wurde korrekt ausgestellt. Insbesondere lag und liegt Ihr Geburtsort Landsberg auf polnischem Staatsgebiet. Ihr Geburtsstaat war und ist damit Polen. Es ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass sich Mitarbeiter des Hauses nicht korrekt verhalten hätten oder Rechtsvorschriften fehlerhaft angewendet wurden. Ich weise darauf hin, dass weitere gleichartige Eingänge ohne neuen Vortrag zur Rechts- bzw. Sachlage nicht beantwortet werden (§ 17 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landratsamts Erding). MfG. (Unterschrift) Landrat.“ Kann mir jemand helfen. Sollte ich den Landrat einschreiben oder besser nicht mehr. Was hilft hier? Freundliche Grüße Alois aus Eitting

A: TS3 GS Server


21.11.2016
Kruppstahl
F: Hallo, ca. 2 Monaten nach Abgabe des Antrages habe ich ein Schreiben bekommen Staatsangehörigkeitsausweis sei ausgestellt, wegen der Aushändigung soll ich mich melden. Die Gebühr beträgt 25€ kann von mir oder einem bevollmächtigten abgeholt werden. Die 25€ sind bei Vorsprache zu begleichen. Hatte sonst keinerlei Kontakt zu dem Amt. Meine Frage: wie muss ich mich verhalten wenn mein Name mit Großbuchstaben (also nicht nach RustaG 1913 abgeleitet wurde) geschrieben ist?

A: Annahme verweigern und auf Berichtigung nach Geburtsurkunde bestehen.


21.11.2016
Dusi
F: das amtliche Muster des Staatsangehörigkeitsausweises ist durch die "Verwaltungsvorschriften über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen vorgegeben und wird daher mit den folgenden Angaben ausgestellt: Name, Vorname, Geburtsname Geboren am / in Ist deutsche(r) Staatsangehörige(r) Ort, Datum." Liebes Team, oben die Antwort vom Ordnungsamt. Der Schein läge abhol bereit. Wie es aussieht nur mit "Name" muss ich auf "Familienname bestehen? Und wenn ja mit welcher Begründung?

A: Wir haben noch keinen Staatsangehörigkeitsausweis mit dem Eintrag Namen gesehen. Das gibt der Vordruck der Bundesdruckerei nicht her.


21.11.2016
Christa
F: Ich darf am mittwoch den GS für mich und meine Familie abholen. Die Sachbearbeiterin sagte mir am Telefon ich solle meinen Ausweis mitbringen, da sie eine Kopie machen möchte. Ist das von Bedeutung oder nur Schikane?

A: Lesen Sie dazu den Beitrag unter Erprobtes!!! Eine Kopie darf nicht entstehen.

Personalausweis kopieren verboten!


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