F: Ich habe heute dieses Schreiben von der Ausländerbehörde bekommen. Was soll ich darauf antworten? Vielen Dank für die Hilfe!
Feststellungsverfahren nach § 30 Abs. 1 des StAG sind nicht auf die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises gerichtet,sondern auf die Klärung staatsangehörigkeitsrechtlicher Verhältnisse. Sofern die staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisse eines Antragstellers keiner Klärung bedürfen, weil an der deutschen Staatsangehörigkeit des Betroffenen keine Zweifel bestehen und er stets von deutschen öffentlichen Stellen als Deutscher behandelt worden ist, ist die Durchführung eines Feststellungsverfahrens ersichtlich unnötig.
In diesem Zusammenhang darf ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der beantragten Amtshandlung um einen feststellenden Verwaltungsakt handelt, dem verwaltungsverfahrenrechtlich ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse/Antragsinteresse zugunde liegen muss.
Ein Antragsinteresse liegt nur dann vor, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit strittig und somit klärungsbedürftig wäre.
Eine Person ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sie diese auf der Grundlage eines gesetzlich anerkannten Erwerbsgrundes erworben uns sie danach nicht auf der Grundlage eines gesetzlichen Verlusttatbestandes verloren hat.
Auch sind Sie im Besitz eines deutschen Personalausweises, welcher Sie als deutscher Staatsangehörigen legitimiert. Sie wurden bisher als deutscher Staatsangehöriger behandelt und Ihre Staatsangehörigkeit wurde von öffentlichen Stellen zu keinem Zeitpunkt bestritten.
Verlusttatbestände sind nicht ersichtlich. Sie sind weder staatenlos noch Ausländer.
Ihre deutsche Staatsangehörigkeit ist daher nicht zweifelhaft.
Ich fordere Sie hiermit auf, spätestens bis zum 30.04.2021, gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetzes M-V (VwVfG M-V) darzulegen, welchem Zweck die Feststellung dienlich sein soll und mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.
F: Danke für die Superschnelle Antwort. An welcher Stelle des Textes füge ich die beiden Sätze der Antwort ein?
A: , einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen zu können.<< hier – Geltende Gesetzgebung der Bundesrepublik ist eher:>>
F: Bei einem Bekannten von mir ist der Antrag mit der üblichen Begründung abgelehnt worden.
Habe da mal was entworfen. Kann man das Sachbescheidinteresse so bekämpfen? Wenn ja, dann antwortet knapp mit ja oder nein.
"Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Pavkovic,
bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 14.05.2020 weise ich auf das Staatsangehörigkeitsgesetzt (StAG) hin. In diesem StAG steht nirgendwo etwas von einem Sachbescheidungsinteresse, daß gegeben sein muß um einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen zu können.
Das Verwaltungsgerichts-Urteil aus München vom 11.12.2019,
Az: M25 K 17.2264 sowie Potsdam vom 14.03.2016, Az: 8K 4832/15
finden auf mich, sowohl als auch auf andere Antragsteller keine Anwendung. Da es sich um Einzelfallentscheidungen handelt.
Darüber hinaus gibt es kein Verwaltungsgerichtsurteil das alle Antragsteller daran hindern kann, einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen zu können.
Ich erwarte deshalb von Ihnen, daß Sie den Antrag auf Festellung der deutschen Staatsangehörigkeit jetzt bearbeiten
Mit freundlichen Gruß"
A: Ja, es fehlt aber noch etwas!
BVerfGG §31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
BVerfGE 77, 137 – Teso
III. C. Seitennummer 22 Der Beschwerdeführer war zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes. Die Ablehnung der Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus (vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.).
F: Hallo, habe heute Post vom Amt bekommen das meine GS Feststellung keinem schutzwürdigem Interesse obliegt und ich im Bestand der deutschen Staatsangehörigkeit bin. Ich soll entweder den Antrag zurückziehen oder ein Nachweis erbringen, warum ich diesen Ausweis möchte. Ansonsten gibt es eine gebührenpflichtige Ablehnung.
Ich würde ein Schriftstück aufsetzen, wie sollte ich mich äußern? Danke
F: Hallo,
Ich habe Den Antrag abgeschickt. Nun habe ich als Antwort bekommen, dass kein Sachbescheinigungsinteresse ersichtlich ist, da ich Perso und Nationalpass habe. Ich lese mir gerade alles mögliche durch und versuche eine Begründung zu erstellen. Hat jemand damit erfahrungen?
F: Liebes gelberschein-Team,
heute kamen meine Unterlagen wieder zurück mit dem Hinweis, dass der Perso als Nachweis der Staatsangehörigkeit ausreicht. Eine Kopie des Persos hatte ich selbstverständlich nicht mitgesendet, aber die haben das rausgesucht im System. Wie geht es denn nun weiter?
Liebe Grüße
F: wie kann man richtig begründen, warum ich der Staasangehörigkeitsausweiß beantragen möchte?
Meine Mama hat einen , wo schon mein Bruder drauf steht, ich bin später geboren.Ich bin 19 Jahre alt.
Ich möchte auch ein Staatsangehörigkeitsausweiß beantragen, aber meine Begründung , das ich ihn auch wie meine Mama und Bruder haben möchte, weil wir die Familie sind, reicht nicht.
Ich werde sehr dankbar für die Unterschtützung
A: Es gibt kein Sachbescheidungsinteresse und somit auch keine Begründung. Die geltende Gesetzgebung der Treuhand Besatzer Verwaltung Bundesrepublik gibt eine Begründung nicht her. Von uns werden die SB beim Begehen einer Straftat auch nicht unterstützt.
TS3 GS Server - täglich ab 19:30
F: Hallo, ich habe den Antrag für mich und meine 4 Kinder eingereicht. Nun Post erhalten mit den immer gleichen Satzbausteinen... Ich müsse Zweck nachweisen und dürfe die Behörden nicht missbräuchlich in Anspruch nehmen. Dazu ein paar Gerichtsurteile. Dazu fordern Sie sämtliche Unterlagen im Original. Ich weiß das der Antrag überhaupt keinen Raum für einen Grund hergibt und es allein mein Recht ist, dies feststellen zu lassen. Ich weiß auch aus den Videos und Foren hier, dass Kopien ausreichen... Allerdings fehlt mir gerade eine rechtlich korrekte Begründung auf diese Behörden Willkür
Vielen Dank für Ihre Antwort
F: Hallo,
was tun, wenn die BRD mehrfach die
Rechtsstellung missachtet?
Ermittelt die Staatsanwaltschaft ?
Danke.
A: Noch ermittelt da keiner! Es liegt auch an Ihnen ob Sie das zulassen!!!
F: Hallo,habe auf der Ausländerbehörde angerufen und wollte mir einen Termin geben lassen,denn zur Zeit ist alles schwierig durch Covid. Am Telefon wurde ich gleich abgewickelt. Man braucht einen triftigen Grund um seine deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Mein Urgroßvater wurde um 1900 in Preußen geboren. Ich wurde hier geboren. Mein Antrag wird nicht angenommen, weil ich keinen Grund habe um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Ich habe doch einen Personalausweis, der reicht aus, so wurde mir geantwortet. Was kann ich dagegen tun? Keine Chance???
A: Als erstes einmal aufhören da Anzurufen! Denn diese Telefonate sind nicht gerichtsverwertbar. Als nächstes sollten Sie den Antrag stellen. Lesen Sie dazu den Beitrag unter ERPROBTES.
F: wie soll man reagieren zum sachbescheidungsinteresse
F: Gleich noch eine Frage,Ich soll Belege beifügen,welche öffendliche Stelle den Nachweis benötigt.Kann ich mich auf die Antwort vom Land Baden-Würtemberg berufen?Oder persönliches Interesse angeben?
Danke für die Hilfe!LG
A: Fragen Sie doch mal den SB welche rechtliche Grundlage seine Forderung hat. Das StAG gibt diese Forderung nicht her.
F: Hallo, ich habe heute eine Antwort auf meinen Antrag erhalten.
Die Sachbearbeiter lehnen eine Bearbeitung meines Antrages erstmal ab, da kein schutzwürdiges Interesse nach § 30 ABS.1 StAG vorliegt. Ein reines Besitzinteresse oder Begehren vorsorglicher Ausstattung ist nicht schutzwürdig.
Ich solle eine Erklärung mitteilen warum ich den Ausweis beantrage.
Auf welche Grundlage berufe ich mich nun?
Danke für eure Antwort. :)
F: Guten Tag,
leider habe ich nun den offiziellen Ablehnungsbescheid aufgrund fehlendem Sachgrundnachweis für unseren Antrag erhalten und soll hierfür auch noch 54 € Bearbeitungsgebühr zahlen. Was empfehlen Sie nun zutun? Herzlichen Dank für eine Antwort!
F: Hallo,
bei Anfrage der Staatsangehörigkeitsbehörde (Land Brandenburg) bekam ich die Aussage, dass ein Staatsangehörigkeitsausweis grundsätzlich nur ausgestellt wird, wenn 1. ein begründetes sachliches Interesse besteht und 2. wenn nachgewiesen werden kann, das eine deutsche Behörde die eigene "Staatsangehörigkeit" anzweifeln würde!
Wie geht man in diesem Fall am besten vor, um die Behörde zur Bearbeitung des Antrags "zu motivieren"? Vielen Dank!
F: Nach drei Anträgen zum GS,dreiAblehnungen mit jeweiligen Argumenten dazu,anschließender Fachaufsichtsbeschwerde die auch nicht akzeptiert wurde.Weitere begründete Argumente folgten von mir.Seit Ende Juni nichts mehr gehört.Werde nun eine Sachstandsanfrage machen.Eine andere Frage ist,bei Anschriftenänderung gebe ich dies mit an,muß der Antrag deswegen neu gestellt werden?Sollte der Persi die Änderung erhalten?Beim Antrag auf den grünen Reisepass in Druckschrift oder Schreibschrift unterschreiben?Das sind viele Fragen,danke für eure Hilfe LG Spero
A: Ein Perso oder Reisepass haben im Antrag nichts zu suchen. Die Adressänderung können Sie der Sachstandsanfrage beifügen.
F: Laut Gemeinde darf man keine Geburtsurkunde vor 1910
aufstellen. Somit bekomme ich keine da mein Opa 1902
geboren ist . Stimmt das so?
Mit freundlichen Grüßen
S. Fallenbeck
A: Es liegt im Rahmen der Möglichkeiten, dass diese Urkunden nicht mehr vor Ort sind. Fragen sie im zuständigen Archiv nach.
F: Hallo habe vor 3Jahren einen Antrag gestellt für den gelben Schein bekam eine Absage mit der Begründung das es nicht notwendig wäre da sie Wissen das ich die Deutsche Staatsangehörigkeit habe ,der Brief wurde auch vom Regierungsrat Dr.Jungtunen unterschrieben es wurde auch keine Gebühr erhoben ist es sinnvoll noch mal einen Antrag einzureichen oder nicht.
A: Wenn Sie mittlerweile umgezogen sind kann es Sinn machen den Antrag neu zu stellen. Aber eigentlich haben Sie alles was Sie brauchen. Was fehlt ist bestimmt nur Wissen.
F: Habe den gelben Schein beantragt, würde abgelehnt mit dem Hinweis auf Paragraph sechs des Personalausweisgesetz. Und keine unklare Lage. Ebenfalls kein Schutzbedürfnis . Wie kann ich ihn dennoch bekommen?
A: Die Begründung zeigt dem Verfall diese Verwaltung. Treu nach dem Motto, Hauptsache es steht irgendwas drin. Egal ob es dazu passt oder nicht.
TS3 Server täglich Ab 19:30 Uhr
13.09.2020
Kontrollsüchtige Nervensäge
F: Servus, ich hab da eine Frage bez. Antragstellung. Könnte die Bearbeitung durch Corona jetzt länger dauern?
Ab wann kommt die Aufforderung nach 25 € Bearbeitungsgebühr?
A: Kontrollsüchtige Nervensäge gibt einen Daumen hoch!
Die Bearbeitung sollte auch mit C nicht länger als 3 Monate dauern. Die Gebühr ist nach der Bearbeitung fällig. Eine längere Bearbeitungsdauer ist aber schon einmal ein gutes Zeichen. Nach 3 Monaten kann man einmal eine Sachstandsanfrage machen.
F: Guten Tag,
wie sieht es denn zur Zeit in den beiden freien Hansestädten im Norden aus bezüglich der Antragsstellung? Machen die Sachbearbeiter hier noch ordentlich ihre Arbeit oder gibt es hier Ablehnungsbescheide?(Grund: fehlendes Sachbescheidungsinteresse? Wie ist eure Erfahrung in dieser Zeit?
A: Unsere Erfahrung ist bei der Frage vollkommen uninteressant. Sie sollten Ihre Entscheidung nicht von einem Sachbescheidungsinteresse abhängig machen. Auch ein Ablehnungsbescheid hat rechtliche Folgen. Diese sind für Anfänger in dem Thema sogar Interessanter und leichter zu händeln.
F: ich hatte für mich und meine Frau den Staatsangehörigkeitsausweis am 14.05.2020 beim Landratsamt beantragt und bekam die ablehnde Antwort am 19.05.2020 "ohne Vorliegen eines Sachbescheinigungsintresse". Was raten Sie mir bitte?
F: Guten Tag. Ich möchte mal was sagen. Ich habe auch den GS und den "Antrag zum Personlausweis!" auf dem Pad mit i.A.unterschrieben. Die SB hat das i.A.entfernt. Sie sagte, der Personalausweis könne nicht mit i.A. unterschrieben werden. Ich habe gesagt das das Betrug ist, da mir somit meine Rechte streitig gemacht werden. Ich bin doch im recht, stimmts?
A: Das könnte man durchaus als Straftat bezeichnen! Aber Sie messen dem Perso zu viel Bedeutung bei.
F: mein Antrag auf Feststellung der dt. SA wurde abgelehnt - mein Widerspruch wurde vom Kreisrechtsausschuss zurückgewiesen - welche Möglichkeiten habe ich / bleiben mir denn sonst noch, um in den Besitz des "gelben Scheins" zu kommen?!?
F: Widerspruchsbescheid in der Widerspruchssache wegen Staatsangehörigkeitsrecht: Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Die Widerspruchsführer haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Bescheid kann Klage erhoben werden. Zielführend?
A: Nein das ist nicht Zielführend! Gericht 17 süß sauer ist nur die lange Bank und ist mit unnötigen Kosten verbunden.