F: Hi
Habe vor einiger Zeit einen Antrag auf Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit gestellt. Nach 14 tagen ungefähr kam ein Schreiben in dem Ich ein schutzwürdiges Sachentscheidungsinteresse nachweisen müßte sonst würde der Staatsangehörigkeitsausweis nicht ausgestellt. Mit den Antworten von auch hier zum Teil hab ich zurückgeschrieben. Und Heut die Ablehnung bekommen mit der ungefähren Antwort das meine Deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt wurde aber laut § so und so kein schutzwürdiges Sachentscheidungsinteresse besteht, da weder Staat noch irgentwelche Behörden meine Staatsangehörigkeit in Frage stellen.
So nun meine Frage. Wie jetzt weiter? :-(
Danke schon mal im Vorraus.
F: Hallo, ich habe einen Ausweis beantragt. Nach 5 Monaten habe ich einen Brief bekommen, dass ich eine Sachbescheidungsinteresse nachweisen muss. Dazu wurden noch 3 Beschlüsse aufgeschrieben z.B 08.08.2018-5ZB18.844
Wie antworte ich jetzt darauf?
A: Fragen Sie doch mal nach der gesetzlichen Grundlage für das Begehren. Einzelfallentscheidungen des Verwaltungsgerichts sind keine Rechtsgrundlage. Handreichungen und Handlungsempfehlungen seines Dienstherren auch nicht. Sollte ihm eine unterschriebene Dienstanweisung vorliegen, teilen Sie Ihm mit, dass Sie nicht im Dienstverhältnis mit seinem Dienstherren stehen. Und das diese Anweisung nur sein Dienstverhältnis betrifft und auf Sie nicht angewandt werden kann. Der Antrag ist zu bearbeiten, wie er eingereicht wurde.
F: Hallo erstmal, nach einigen Kämpfen habe ich nun wiederholt die Ablehnung erhalten, da kein Sachinteresse für eine Feststellung bestünde. Es fehlt das "Erfordernis eines Sachbescheidungsinteresses als Ausdruck der allgemeinen Rechtsgrundsätze". Die Amtshandlung wird aus diesem Grund verweigert. Ich hätte nun die Möglichkeit einer Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht. Was haltet Ihr davon?
A: NICHTS! Das StAG kennt kein Sachendscheidungsinteresse. Allerdings kennt das Verwaltungsgericht ein Sachbescheidungsinteresses. Das Verwaltungsgericht kennt aber auch die ganz lange Bank!
TS3 GS Server Ab 19:30 Uhr.
F: Hallo GS-Team! Vorgestern erhielt ich Antwort vom Einwohneramt.Der Bedienstete behauptet, daß er nach Aktenlage kein begründetes Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit erkennen kann. Und falls ich weiterhin darauf bestehen würde, solle ich Nachweise dafür erbringen (obwohl ich alle Nachweise erbracht haben,nämlich alle Urkunden meiner Vorfahren...) Andernfalls bitten die mich, meinen Antrag formlos zurückzunehmen mit Frist bis zum 27.02.2020. Wie und was soll ich denen entgegen? Bitte könnt Ihr mir helfen?
Danke Euch schon mal im voraus!
A: Fragen Sie doch mal nach der gesetzlichen Grundlage für das Begehren. Einzelfallentscheidungen des Verwaltungsgerichts sind keine Rechtsgrundlage. Handreichungen und Handlungsempfehlungen seines Dienstherren auch nicht. Sollte ihm eine unterschriebene Dienstanweisung vorliegen, teilen Sie Ihm mit, Das Sie nicht im Dienstverhältnis mit seinem Dienstherren stehen. Und das diese Anweisung nur sein Dienstverhältnis betrifft und auf Sie nicht angewandt werden kann. Vermerken Sie das Ihr Schreiben nicht als Rücknahme zu werten ist und der Antrag so zu bearbeiten ist, wie er eingereicht wurde.
F: Hallo Lichtbringer! :-)
Ich habe meinen Antrag eingereicht und nun das erste Antwortschreiben erhalten.
Darin heißt es:
„Es ist zu prüfen, ob aufgrund Ihres Antrages ein Verwaltungsverfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zulässig ist. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie ein schutzwürdiges Sachentscheidungsinteresse an der Feststellung haben. Ein solches Interesse ergibt sich weder aus ihrem Antrag noch ist es bislang sonst ersichtlich. Zweifel an ihrer deutschen Staatsangehörigkeit sind nicht bekannt.
Bitte teilen Sie mir mit, aus welchem Grund Sie die beantragte Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit begehren.“
Wie antworte ich am besten auf dieses Schreiben, ohne dass sie mir einen Strick daraus drehen??!
Vielen Dank für eure Antwort und alles andere!:-)
A: Im geltenden Recht gibt es kein schutzwürdiges Sachentscheidungsinteresse! Somit ist auch kein Grund anzugeben. Fragen Sie doch mal nach der Gesetzlichen Grundlage für das Begehren. Einzelendscheidungen von Gerichten können nicht berücksichtig werden.
TS3 GS Server Ab 19:30 Uhr
F: Heute kam der Bescheid zur Ablehnung meines Antrags von der Stadt Halle, wie geht es jetzt weiter?
F: Hallo, mir wird der Staatsangehörigkeitsausweis verwehrt/ pers Abgabe meines Antrages am 1.8.2019. Hinweis des MA, dass ich doch meine deutsche Staatsangehörigkeit mit den Geb.Urkunden belegen könne. Ja, er hätte schon einmal in der Vergangenheit einen Antrag erhalten. Ich solle mir keine Hoffnung machen./dann Mitteilung, dass aufgrund der eingereichten Anträge auf Feststellung der dt Staatsangehörigkeit kein Sachinteresse für eine Staatsangehörigkeitsfeststellung bestünde. der Antrag wird daher in Ermangelung eines Sachentscheidungs interesses nicht beschieden./ auf meinen Widerspruch erhielt ich die Aufforderung mich innerhalb einr Fristsetzung von 10 Tagen abschließend vorzutragen./ erneut aufforderung der Erstellung des Ausweises (Recht etc) mit Fristsetzung 16.1. keine Antwort. Was kann ich jetzt machen? habt ihr eventuell eine Vorlage (Dienstaufsichtsbeschwerde ??) Vielen Dank!!
F: Hallo, ich habe meinen Registereintrag EStA bekommen, es steht darin, Positive Entscheidung Staatsangehörigkeit - aber es fehlt nach Abstammung Rustag 1913
Kann ich das berichtigen lassen?
A: Der Eintrag heißt heute Geburt(Abstammung) der Zusatz RuStAG1913 würde entfernt. Sollte der Eintrag nicht vorhanden sein, fordern Sie den SB zur abstellung des Mangels auf.
F: Hallo Liebes GS Team, hatte vor geraumer Zeit die IHK angeschrieben und auf A/RES/217 A (III) Artikel 20, Absatz 2 der vereinten Nationen hingewiesen, dass niemand Zwangsmitglied sein darf. Im Brief habe ich diese aufgefordert, mir sämtliche Zwangsbeiträge zurück zu erstatten. Es kam dann ein Brief einer zur IHK örtlich sehr nahen Obergerichtsvollzieherin im dem Beiträge aus 2012 - 2016 gefordert wurden oder wahlweise eine Vermögensauskunft abzugeben. Ich habe natürlich nichts ausgefüllt und das ganze mit Hinweis auf meinen Status samst der gelben Post zurück geschickt. Jetzt kam natürlich die Retourkutsche weil ich dem nicht nach kam usw. und es erfolgt ein Eintrag in das Schuldnerverzeichnis. Ich kann jetzt natürlich Widerspruch einlegen, bewege mich dann aber wieder in deren Bereich. Habt Ihr einen Tip für mich? Vielen Dank!
A: Nach Ihrer Erklärung sieht es hier nach einer Personenvermischung aus. Wir können Ihnen da noch einmal das Thema Mensch und Personen nahe legen. Mehr Hinweise gehen hier nicht. Für weitere Informationen besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server. Ab 19:30 ist jeden Tag jemand da der Sie Empfangen kann.
F: mein gelber Schein wird mir verwehrt. nach beantragung 1. Ablehnung, auf die ich widerspruch eingelegt habe. nochmals wurde ich jetzt aufgefordert erneut abschließend vorzutragen mit Fristsetzung.
Nach meinem persönlich abegebenen Antrag wurde erstaunt gesagt, dass ich diesen mit meinen Unterlagen nicht benötigen würde. Ich könne meine Ahnen ausreichend beweisen. daraufhin erhielt ich die Ablehnung schriftl mit dem Hinweis, dass ich aufgrund meiner Ahnen Deutsch sei. Ich somit keinen GS benötigen würde.
Könnt ihr mir sagen, wie ich weiter verfahren sollte? Sehr kurze Fristsetzung.
A: TS3 GS Server. Ab 19:30 ist jeden Tag jemand da der Sie Empfangen kann.
F: Hallo,
hinsichtlich meines Antrages auf Feststellung der Staatsangehörigkeit, gab es Gespräche mit dem Referatsleiter ( Chef ) der Staatsangehörigkeitsbehörde, vorab machte er deutlich das er mir den Staatsangehörigkeitsausweis nicht ausstellen wird da kein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse vorliegt.
U.a. verlangte ich bei Ablehnung eine schriftliche Begründung sowie Antworten auf meine Fragen.
Nun, ein Schreiben kam auch von dem Herrn im Stil eines Protokols und mit dem
üblichen bla bla - natürlich auf meine Ihm konkret gestellten Fragen ging er gar nicht ein - keine Antwort.
Diesbezüglich verfasste ich das im nachfolgende Schreiben.(per Einwurf-einschreiben)
Sind das nicht wahre Demokraten ?
Was empfehlt Ihr mir jetzt zu tun
Bitte um Eure Antwort hier das TS3 läuft nicht.
Danke im Voraus
A: Natürlich können wir hier alles breittreten! Dann können Sie sich gleich den Weg zum Amt sparen. Sie werden also einen Weg finden müssen, das TS3 läuft. Die Frage wurde von uns eingekürzt.
F: Also warte ich jetzt ab, bis die Ablehnung meines Antrages kommt? Was mache ich dann ?
Widerspruch einlegen ? Wie ? Welcher Anwalt unterstützt mich bei der Klage ?
A: Fragen Sie doch mal nach der Rechtlichen Grundlage für das Begehren. Sollte die Ablehnung kommen sollte Sie uns auf unserem TS3 Server besuchen. Ein Anwalt wird ihnen in dem Rechtstaat nicht weiterhelfen.
F: Wie kann man ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse am besten vortragen bzw. begründen?
A: GARNICHT!!! Die geltende Gesetzgebung der Bundesrepublik gibt kein Sachendscheidungsinteresse her. Das liefern eines Interesses wäre auch Beihilfe zu einer Straftat.
F: Grüß euch noch mal, wie eingangs mitgeteilt, kann ich momentan nicht in den TS, daher meine Bitte um schriftlichen Rat hier. Besten Dank! Was meintet ihr mit eurer Antwort:„Ein Aufmerksam machen auf die Rechtslage(Zweitwohnsitz). Und das abfordern eines Bescheides.“ Meintet ihr irgendeine BRD-Statute bzgl. Zweitwohnsitz? Ein Bescheid wurde 3mal eingefordert, aber verweigert mit dem Hinwies, Berlin sei nicht zuständig! Hm??????????
A: Ja natürlich können wir hier alles veröffentlichen. Dann können Sie sich auch gleich die Arbeit schenken, da die Tür dann schon zu ist.
F: DasStandesamt weigert sich eine Beglaubigte Abschrift aus dem Register meines Großvaters auszustellen,da es angeblich eine Anweisung gibt, die es den Siegelführenden im Standesamt nicht erlaubt kopierte Daten (durch den Standesbeamten selbst kopiert) die Echtheit der kopie zu bestätigen, bzw.Übereinstimmungmit dem Original. Bin mit mehreren Versuchen bisher gescheitert.Welche Rechtsgrundlage liegt vor,womit kann ich den Standesbeamten davon überzeugen, dasser verpflichtet ist dieses Dokument auszuhändigen und zu stempeln?
A: Sie scheinen bei dem Standesamt zu arbeiten wenn Dienstanweisungen der Behörde für Sie einschlägig werden. Fragen Sie doch mal ob der SB Einstellungsgespräche führen darf und wie hoch die Gage für die Straftaten ist. Wenn der Rauch verzogen ist, sollten Sie zusehen, dass irgend ein Stempel des Standesamtes auf der Kopie ist.
F: Betreff: Eure Antwort vom 31.10.19 Wie meint ihr es mit dem aufmerksam machen. A) Natürlich haben wir darauf verwiesen, daß der Antrag DORT bearbeitet werden muß, wo die Person hauptwohnhaftlich gemeldet ist. WELCHE Rechtsgrundlage bzgl. des Zweitwohnsitzes meint ihr? Der Techert hat das natürlich völlig ignorierte und blieb bei seiner Ansicht der Nichtzuständigkeit für Berlin. B) Natürlich haben wir auch dreimal einen diesbzgl. Bescheid abgefordert, den er ja durch die vermeintliche Nichtzuständigkeit Berlins umgangen ist.
Es wurde auch schon Beschwerde an seinen Senator eingereicht. Von dort kam auch nach dreimaliger Aufforderung keine Reaktion. Also, WAS können wir sonst noch tun? HD!
F: Hallo,
was ratet ihr, wenn Techert in Berlin die Bearbeitung des FA trotz Ummeldung der Person hauptwohnamtlich nach Berlin einfach mit einfachem Schreiben abgelehnt, weil noch außerhalb ein Zweitwohnsitz besteht und er daher meint, Berlin sei nicht zuständig?
Bitte hier nur schriftlich, kann derzeit nicht in den TS.
Danke!
A: Ein Aufmerksam machen auf die Rechtslage(Zweitwohnsitz). Und das abfordern eines Bescheides.
F:
hugu
F: Hallo zusammen, mein Bruder hat auch den GS, hat schon seit ca.45 Jahre ein KK-Gewehr mit Waffen-Besitz karte. jetzt war bei ihm einer vom Ordnungsamt wollte schauen ob er es Ordnungsgemäß auf bewart hat,alles in Ordnung sagte er! " aber durch die Staatsangehörigkeit vor 1914 wollte er es gleich mitnehmen! Mein Bruder hat es vorerst verneint, er sagte er gibt es so weiter, es wird dann eine Verfügung kommen wonach er es dann zu einem bestimmten Termin abzugeben hat. Meine Frage kann man sich dagegen wehren , oder muss er die Willkür Walden lassen? Würde mich freuen wenn sie eine Lösung hätten!Und vielen Dank!! Freundliche Grüße hugu
F: Hallo zusammen, mein Bruder hat auch den GS, hat schon seid ca.45 Jahre ein KK-Gewehr mit Waffen-Besitz karte. jetzt war bei ihm einer vom Ordnungsamt wollte schauen ob er es Ordnungsgemäß auf bewart hat,alles in Ordnung sagte er! " aber durch die Staatsangehörigkeit vor 1914 wollte er es gleich mitnehmen! Mein Bruder hat es vorerst verneint, er sagte er gibt es so weiter, es wird dann eine Verfügung kommen wonach er es dann zu einem bestimmten Termin abzugeben hat. Meine Frage kann man sich dagegen wehren , oder muss er die Willkür Walden lassen?
Würde mich freuen wenn sie eine Lösung hätten!Und vielen Dank!!
Freundliche Grüße hugu
F: hallo
ist die Behoerde verpflichtet mir den deutschen Staatsangehoerigkeitsausweis zu bewilligen.mein erster Antrag bekam eine Ablehnung
gruss
F: War bisher 19 Jahre im Werkschutz tätig.Da ich jedoch den gelben Schein besitze,verbietet mir das Landratsamt diese Tätigkeit weiterhin auszuüben.Ein schriftlicher bescheid darüber besteht aber nicht.Wie kann ich mich dagegen wehren?
F: Ich habe ein Strafbefehl über 1000€ Strafe zugestellt bekommen weil ich auf einer Demo ein Wahlplakat mit mir geführt habe und die Polizei mir Diebstahl vorwirft.Kann mir jemand diesbezüglich helfen?
04.10.2019
klaus nagurski
F: Aufmeinen Antrag für einen Staatsangehörigenausweis schreibt die Behörde, dass ich ein schutzwürdiges Sachbescheidsinteresse nachweisen soll. Ein vorsorglicher Ausweis wird nicht ausgestellt. Wie kann ich dem wirksam wiedersprechen Danke für eine Antwort.
F: Danke für die schnelle Antwort. Ok also soll ich jetzt garnichts tun und auf die Ablehnung warten? Noch eine Frage, wie funktioniert das mit dem TS3 GS Server?
A: Nein, sie sollen das Programm herunterladen und nach Installation nach Beschreibung im Verweis mit uns verbinden. Dann können wir mit den Schreiben behilflich sein.
F: Hallo,Die Staatsangehörigkeitsbehörde hat mir nach 4 Tagen schon geantwortet:Sie bräuchte ein schutzwürdiges Rechtsinteresses an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Für eine Bearbeitung des Antrages ist es notwendig die Erklärung des Rechtsinteresse ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit aussagekräftigen Belegen einzureichen. Was soll ich jetzt machen oder was ist ein schutzwürdiges Rechtsinteresses an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Begleitendes Schreiben oder Willenerklärung wird ignoriert. Ist das gut oder schlecht? Bitte um Hilfe?
A: Nein, das brauchen sie nicht. Ein Sachbescheidungsinteresse gibt das StAG nicht her.
TS3 GS Server