F: Mußte ich mir den TS3 GS Server oder wie sich das schimpft neu herunterladen. Wieso weshahlb, warum ist jetzz nicht die Frage. Und nach Abschluß der arbeiten war ich in einem Raum wo nur wiederhall von englischen gequake war. Ich komme da nicht weiter, bitte um Hilfe. Gruß Stefan
F: Hallo.Da man den gelben Schein bei der Ausländerbehörde beantrag,wäre es doch logisch,nach Ausstellung,einen Aufenthalttitel oder eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.Mein Problem ist nämlich,das wenn ich mich beim Einwohneramt abmelde,die eine Meldung ans Finanzamt machen und mich auf StKl 6 stellen.Das geht nicht.Es muss also möglich sein dies zu ändern.Auf meiner erw. Meldeauskunft steht,das ich meinen Wohnsitz am 1.09.1939 genommen haben soll.Und mit A:H: haben ich nichts zu schaffen.Haben sie da eine Idee??
A: Legen Sie mal Ihre Konditionierung zu AH ab. Es ist einfach ein Datum in unserer Geschichte. Natürlich kann man Ihr Problem lösen. Das Finanzamt hilft mit einen Schriftstück für den Arbeitgeber das Ihre Steuerklasse bestätigt weiter. Vielleicht nehmen Sie sich noch einmal das Thema Mensch und Personen vor. Denn die jur. Person in der Meldebehörde hat nichts mit der nat. Person die Sie vom Ausländeramt bekommen haben zu tun.
F: Hallo, es gibt noch ne Anmerkung zu meiner Frage am 12. bzw. eurer für mich sehr konstruktiven Antwort am 13.: Selbstverständlich ging dem Szenario eine ordentliche Abmeldung ins Ausland durch die jur. Person voraus, diese wurde allerdings angezweifelt. Es wurden Beweise wie Flugticket oder Arbeitgebernachweis im Zielland gefordert bevor die Abmeldung vollzogen werden könne. Erst danach mischte die nat. Person da mit. Wenn ich eure Antwort also richtig deute, dann habe ich damit alles mir mögliche getan. Die Abmeldung der jur. Person wurde angezeigt, eine Erklärung, wer am Wohnsitz fortan wohnt wurde durch die nat. Person abgegeben, damit sollte für mich alles i.O. sein. Wenn sie den Wechsel nicht anerkennen bzw. die jur. Person nicht abmelden möchten, dann ist das deren Sache und Problem und nicht meins. Alles, was ich jetzt zu tun habe, ist einfach dementsprechend zu handeln!??
A: Genauso ist es! Ein Stempel mit roter Farbe mit der Aufschrift, zurück falsche Person, wäre bestimmt hilfreich.
F: Hallo liebes GS Team.Wie schon früher geschrieben habe ich meine Eigentumsnachweise als RuStaG Deutscher vom Katasteramt auf den Familienname.In den Grundbuchblättern steht aber nur mein Name,geb.XX.XX.XXXX.Welches ist vorrangig? Sollte man das im Grundbuchamt
auch auf Familienname ändern.Vielen Dank Liebe Grüsse...
A: Im Katasteramt wird das Eigentum, in Grundbuch der Besitz verwaltet. Eine Möglichkeit der Änderung auf Familienname gibt es nicht. Die Wertigkeiten sollten damit klar sein.
F: Hallo! Trotz eindeutiger Darstellung durch justiziable Erklärungen wer ich bin und wer an meinem Wohnsitz wohnt (nachgewiesener Deutscher und Bundesstaatsangehöriger durch Abstammung, Grundrechtträger und nat. Pers. gem. § 1BGB und Art. 5,6,7,10,11,50 EGBGB und Ausschluss des § 17 HGB) möchte meine Gemeinde trotz Fachaufsichtsbeschwerde beim Landrat meine jur. Person einfach nicht abmelden! Auch auf die Befreiung der Meldepflicht meiner jur. Pers. gem. § 26 Abs. 2 BMG wurde hingewiesen. Könnte es sein, dass meine nat. Person die Abmeldung für die jur. Person gar nicht vornehmen kann und/oder meine Gemeinde die jur. Person nicht abmelden muss, insofern sie ihr ja "gehört" oder liegt hier tatsächlich Personenstandfälschung und Verstoß gegen obige §§ vor??
A: Ja, natürlich kann die nat. Person die jur. Person nicht abmelden. Wenn sie dort als nat. Person auftauen, können Sie keine Angelegenheiten für jemand anderen erledigen. Eine Abmeldung wäre nur ins Ausland möglich. Das kann aber nur die jur. Person. Sie wissen ja schon, wem die Person gehört. Die Abmeldung findet also nicht in der Behörde sondern in Ihrem Kopf statt. Es ist nur noch ein Schritt bis zum vollen Verständnis.
Eine gespaltene Persönlichkeit kann ansträngend sein!
F: Gibt es eine ausgeschriebene Version von StenBer. S. 70 oder Sten. Ber. S. 70ff. Ist das ein Dokument oder ein Verlag?
A: Natürlich gibt es davon eine Ausgeschriebene Version. Die Suchmaschine Ihres Vertrauens kann Ihnen da helfen.
F: Was bedeutet eigentlich "Zusammentritt des Bundestages"?
A: Ich würde in den GG Art. 123 Abs. 1 hinein interpretieren, dass gültige Recht noch existent ist. Es kann aber auch gemeint sein, dass geltendes Recht nach einer Wahl zum neuen Bundestag existent bleibt.
F: Hallo GS Team,
immer wieder lese ich, das man am besten den Personalausweis nicht zeigen soll und schon gar nicht kopieren lassen soll oder eine Kopie einreichen.
Leider ist mir bis jetzt noch nicht klar geworden, was nachteilig ist wenn man den Personalausweis zeigt.
A: Dann sollten Sie sich noch einmal mit dem Thema Mensch und Personen beschäftigen. Vielleicht hilft Ihnen die Fragestellung, welche Person ist Antragsteller und welche Person ist der Perso weiter? Oder, ist die Person Antragsteller im Besitz eines Perso?
F: Hallo liebes GS Team, ich habe eben auf YT Holger Mensch Es werde Licht 13 RuStAG und
die Souveränitätsfrage angeschaut. Er spricht vom GS als wäre es eine schlechte Zeit
Staatsangehörigkeit und spricht eher für eine Negativbescheinigung vom BVA.
Was haltet Dir von seinen Argumenten? Vielen Dank, liebe Grüße...
A: NICHS! So ist das, wenn man sich nicht intensiver mit dem GS beschäftigen möchte und einer Dienst Propaganda anhängt.
F: Hallo liebes GS Team.
Ist es notwendig als nachgewiesener RuStaG-ler aus dem Bundesstaat Elsass-Lothringen
eine Personenstandserklärung beim Standesamt abzugeben oder ist der Antrag zum
GS schon die Personenstandserklärung. Vielen Dank, liebe Grüsse...
A: Das ist durch den Antrag abgearbeitet!
F: Frage,bei der Information zur Personenstandsänderung für die Rentenstelle eine Kopie des Staatsangehörigkeitsausweises mit beilegen,um dies auch glaubhaft zu untermauern?
A: Wir können ihnen die Endscheidung nicht abnehmen. Zeit haben Sie dazu bis zum Renteneintritt immer noch.
F: Hallo liebe Landsleute,
gerade habe ich ein Video von Dr. Matthes Haug gesehen, den ich zuvor noch nicht kannte. Ich fand das, was er inhaltlich vortrug, nach meinem Verständnis sehr gut. Da es wichtig ist, was zu einem Thema nicht gesagt wird, aber eigentlich hätte gesagt werden müssen (er erwähnt nicht den GS),stellt sich die Frage, ob sein Beitrag unterstützend und zielführend bzgl. der Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat ist? Da Ihr einen weiteren und genaueren Blick auf die gesamte Thematik habt, - wie seht Ihr das? Vielen Dank und beste Grüße
A: Alles was sich mit dem Thema beschäftigt ist wichtig. Ein Souverän ist allumfassend informiert.
F: Hallo.. beginnt eigentlich mit der heutigen Wahl der BRD Geschäftsführung das Besatzungsstatut automatisch wieder von vorn :-(
A: Die Fragestellung ist leider unverständlich!
F: Hallo:ich werde von der Verwaltung generell in der juristischen Person behandelt ist wie in der Klapsmühle wie kann ich die Verwaltung zwingen mich in der natürlichen Person zu akzeptieren als Besitzer der Grundrechte war mir bisher nicht möglich,habe im gelben Schein in 1913 einen Familiennahmen und bin klein geschrieben also NP im Geburtenbuch bin ich Knabe und die Geburtsurkunde der Familiennahme in Sperrschrift.
F: Wie unterschreibt die nP? Nach DIN? Mustermann, Mark? Oder ist das wurscht, da ja jede Unterschrift hier der nP zugerechnet wird, da sie (vielen nicht bewusst) ja für die jP handelt (Identitätsdiebstahl)
A: nat. Person = Mustermann, Max / jur. Person = Max Mustermann
F: Wie erkennt man den Unterschied zwischen den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStag (also vor 1913) und den von 1937 ?
A: https://gelberschein.net/?page=Beispielhafte%20Zusammenstellung%20verschiedener%20Eintragungsvarianten
F: Kennt jemand von Euch den Link oder Nachweis, daß der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages (BRD) das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1973 "Der Grundlagenvertrag" bestätigt haben soll? Das wurde im Video mit Volker so gesagt ... Ohne richtigen Nachweis kann man das nicht verwenden. Viele Gerichte behaupten sogar, daß im BVerfG-Urteil von 1973 nichts über den Fortbestand des deutschen Staates steht. Obwohl das Urteil sehr sehr deutlich ist... Das ist ein Lügenpack ...
A: https://www.bundestag.de/webarchiv/Presse/hib/2015_06/380964-380964
F: Hallo, wir wollten eine "Vollauskunft einhollen, doch die auf dem Amt wissen nicht was das sein soll bzw. Was es ähnliches geben tut. Gibt es etwas genaueres was das beschreibt oder so?
Vielen Dank
A: Bundesmeldegesetz (BMG) § 10 Auskunftsrecht der betroffenen Person
F: Guten Morgen, ich habe unter der Internetadresse (https://www.gesetze-im-internet.de/stpoeg/BJNR003460877.html)unter Eingangsformel folgendes gesehen, Wir ...
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
Was bedeutet dies? Die BRiD kann doch im Namen des Deutschen Reichs nichts verordnen?
Vielen lieben Dank für eure unermüdliche Arbeit.
A: Nachrichten-03-02-2012-BRD-Rechtsnachfolger des Dritten Reiches.
Da steckt alles drin! Die verwendeten Begrifflichkeiten sollten aber bekannt sein. Die Frage bleibt welches Deutsche Reich gemeint ist. Das Kaiserreich kann es nicht sein. Da hat das Bundesverfassungsgericht zum Grundlagenvertrag entschieden, das die Bundesrepublik nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ist.
14.09.2021
Bundestagswahl
F: Hallo Leute, ich habe da eine Frage: Ich habe noch niemals in meinem bisherigen Leben in der BRD eine Partei gewählt und habe auch nicht vor es zu tun. Der Reiner Füllmich erwähnte in einer vergangenen Corona-Ausschuss-Sitzung dass per Briefwahl Stimmen gefälscht werden könnten. Man guckt nach wer längere Jahre nicht wählen war, und fälscht die Ergebnisse in den man per Briefwahl in deren Namen wählt-dumm nur wenn diese Wahlmuffel dann doch mal wählen wollen und die "Stimmabgabe schon erfolgt ist. Also meine Frage ist: der Benachrichtigungsbrief zur Bundestagswahl ist hier und ich habe ihn noch nicht geöffnet-wie kann ich verhindern das die Okkupationsverwaltung in meinem Namen(per Briefwahl) Schindluder treibt?
A: Wie kommen Sie auf die Idee, dass die in Ihrem Namen abstimmen? Es ist doch eher so, dass die in Ihrem eigenen Namen abstimmen. Sie können nichts verhindern. Dazu ist die Beschäftigung mit diesem Thema reine Beschäftigungstherapie. Kommen Sie aus dem Besatzertheater raus. Es geschieht das was geschehen muss. Intervenieren Sie nicht, wenn Ihr Feind dabei ist sich selber zu zerstören.
F: Mal eine ganz außergewöhnliche Frage? Wenn man den gelben Schein richtig beantragt hat, so wie bei mir. Und man ist außerdem ein BRD-Bediensteter (BRD-Beamter). Dann ist man ja sozusagen Gastarbeiter in der BRD als BRD-Bediensteter? Oder ist das jetzt komplett falsch?
A: Wieso? Geht Ihre nat. Person in der BRvD arbeiten? Oder ist die jur. Person der BRvD Scheinbeamter?
F: Hallo allerseits, ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen. Einen Staatsangehörigkeitsausweis habe ich und mein Sohn, der durch eine Erkrankung Harz4 bekommt vor ein paar Tagen erhalten. Die Auskunft aus dem EStA-Register müssen wir noch anfordern. Ist es ratsam eine beglaubigte Kopie des Reisepasses hinzuschicken?
Wie soll sich mein Sohn gegenüber dem Job-Center verhalten. Ist es richtig, das man angeblich mit dem "gelben Schein" mehr Leistungen bekommt?
Fragen über Fragen...
Ich bin erst seit März 2020 dabei zu erwachen und bin teilweise mit den vielen Informationen überfordert. Ich bitte um Nachsicht ;-)
Vielen Dank im Voraus für die Infos
F: Hallo geehrtes Team,
ich korrigiere meinen letzte, mißverstandene Beitrags-Frage:
Hallo und Danke für Eure tatkräftigen Mühen,
seit Kurzem habe ich meine Deutsche Bundesstaatsangehörigkeit bestätigt bekommen. Den gelben Schein und auch einen EStA-Auszug habe ich mittlerweile in meiner Obhut. Dort steht, dass ich Deutscher Staatsangehöriger nach Abstammung bin. Als nächsten Schritt würde ich mir einen Druidisch-Keltischen Ausweis zulegen auf dem ich Angaben zum Teil nach eigenem Geschmack eintragen lassen kann. Bei der Staatsangehörigkeit würde ich "Deutscher nach Abstammung nach RuStag 1913" oder "Deutscher Bundesstaatsangehöriger" angegeben. Was haltet Ihr davon? Habt Ihr eine bessere Idee? Grüße feldi
A: Was soll das? Das ist doch nun schon gestern beatwortet worden! Den Antrag brauchen Sie natürlich nicht mehr stellen. Aber vielleicht drüber nachdenken den GS zurück zu geben.
F: Hallo und Danke für Eure tatkräftigen Mühen,
ich werde mir einen Druidisch-Keltischen Ausweis zulegen auf dem ich Angaben zum Teil nach eigenem Geschmack eintragen lassen kann. Bei der Staatsangehörigkeit würde ich "Deutscher nach Abstammung nach RuStag 1913" oder "Deutscher Bundesstaatsangehöriger" angegeben. Was haltet Ihr davon? Habt Ihr eine bessere Idee?
Grüße feldi
A: Natürlich nichts! Es steht ihnen nicht zu eigene Personen zu kreieren und auch noch zu erwarten, dass die Verwaltung diese anerkennt. Aber das wird Ihnen die Verwaltung dann schon mitteilen. Ja, wir haben eine bessere Idee. Stellen Sie den Antrag.
F: Vielen Dank! Ihr seid Klasse! Ist es möglich mit Paysafe zu spenden? PayPal gehört ja leider der Stas!.
A: Nein, wir haben nur PayPal.