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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Sasch
F: Guten Abend,die Willenserklärung muß doch öffentlich sein,könnte man einfach eine WEB Seite entwickeln,in welcher wir die Erklärungen veröfffentlichen. Mit freundlichen Grüßen

A: Nein das ist nicht möglich. Die Willenserklärung muss nach BGB veröffentlicht werden. Also Notar und Standesamt.


14.07.2015
sasch
F: Hallo. Habe heute mit einem Notar gesprochen und er würde die Willenserklärung nicht beglaubigen. Es hätte wohl ein Rundschreiben gegeben.Alles wäre illegal.Tja vielleicht sollte man einen ausländischen Notar fragen...Der Notar bezweifelte,daß wenn mehrere Leute die Willenserklärung unterschreiben dieses als öffentlich gilt.Bin erstmal ratlos.Dann habe ich hier etwas zum Thema Kontosperrung gelesen. Ich habe ein Konto in Luxembourg. Online.Funktioniert einwandfrei.Mal sehen,ob die Finanzverwaltung auch Rückzahlungen dorthin überweist.

A: Ja, die Notarkammer hat "Empfehlungen" ausgesprochen, die die Herrschaften auch zum Teil willfährig befolgen. In der Schweiz kann man hin und wieder noch Glück haben. Natürlich bezweifelt er, daß dies nicht als öffentlich gilt, schließlich würde ihm das auch sein Geschäftsmodell kaputt machen.


14.07.2015
sasch
F: Guten Abend,sitze gerade an meiner Willenserklärung.Sie schrieben mir damals ich brauche einen Internationalen Notar. Kann ich auch apostillieren lassen. Das Amt wäre gleich um die Ecke.Habe heute mit der Gemeindeverwaltung OB telefoniert,betreff Ausweisabgabe und:" ja einfach im Bürgerbüro abgeben,"Kann ich das vor meiner Willenserklärung tun? Viele Grüße

A: Nein, eine Apostillierung funktioniert in diesem Falle nicht und ja, den Ausweis können Sie auch vorher abgeben.


14.07.2015
mario b.
F: kann ich auch den gelben schein beantragen ohne besitz zu haben?

A: Wie kommen Sie darauf, daß der GS etwas mit Besitz zu tun hat?


14.07.2015
BAMF
F: hiermit reiche ich euch diese Anlagen und biete ich um eine gesamte Überprüfung die Anerkennung meiner in der Anlage

A: Über diesen Weg funktioniert dies leider nicht. Bitte schicken Sie die Anlagen an die Adresse fragen@gelberschein.net.


14.07.2015
arne
F: Hallo, für mich erschließt sich die Geschichte mit dem Capitus deminutio minima nicht! Ich kann keinen jur. Text finden in dem das beschrieben steht auch in diesem Blacks Law Dictionary steht das so nicht drin. Ich bin nun eben soweit, dass ich die weiteren Konsequenzen hinterfrage. Und kann Ihre handschriftliche Grafik unter Wertvolles nicht verifizieren. Für mich ist es schwierig, das HGB §17 mit diesem capitus deminutio und dem Namenseintrag in den Ausweisen in Verbindung zu bringen...merci, vorab

A: Auf dem Personalausweis soll laut § 5 PAuswG der Familienname stehen, aber dort steht Name. Hier schließt sich der Kreis zum § 17 HGB. Für die Entwicklung eines tieferen Verständnisses der Gesamtthematik bieten wir Ihnen gerne an, sich erneut über unser Kontaktformular (unten) zu melden.


14.07.2015
Rheingold
F: Einen guten Tag. Bei mir hat jetzt alles reibungslos geklappt. Als nächstes möchte ich jetzt aber auch noch meinen Personalausweis abgeben. Können Sie mir den genauen Verlauf Schrittweise erklären. Im voraus vielen herzlichen Dank!

A: Herzlichen Glückwunsch!
Bitte lesen Sie dazu auf jeden Fall zunächst den grünen Artikel unter der Rubrik "ERPROBTES". Ansonsten melden Sie sich bitte erneut über unser Kontaktformular (unten).


14.07.2015
besorgter-mutter
F: Hallo Leute. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich als bereits nachgewiesene Deutsche mich gegen eine Asylunterkunft in unmittelbarer nähe zum Kindergarten zu wehren? gibt es hierzu schon Erfahrungen? Im Handelsrecht vor dem Firmengericht sehe ich nur geringe Erfolgsaussichten. Vielen Dank

A: Der im Grunde einzige Weg ist die Aufklärung Ihrer Gemeindemitglieder und die Reaktivierung der originären Gemeinde.


14.07.2015
Hanis
F: Wann genau wurde das RuStAG 1913 "gesetzlich" zu R=StAG? 1913 gab es das StAG ja noch nicht.

A: Dies ist dem "StAG" selbst zu entnehmen:

Überschrift: Bezeichnung idF d. Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000; Buchstabenabkürzung eingef. durch Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000


14.07.2015
Preusse1913
F: Liebe Mitkämpfer, ich möchte gern den Perso endgültig loswerden und mich aus dem Gebiet der BRiD entfernen. Da ich noch in Besitz eines Passes der VSA bin (durch meine Mutter), könnte ich doch den Perso abgeben und mich in der BRiD abmelden. Als Deutscher (Preuße) unterliege ich nicht der Meldepflicht und kann weiter auf dem Boden unseres schönen Deutschlands verweilen. Könnt ihr mir sagen, wie das Deutsche Reich den Umgang mit Angehörigen anderer Nationen (In meinem Fall Amerika) gehandhabt hat? Preussische Grüße

A: Darauf kommt es nicht an, sondern darauf, wie die BRD derzeit (noch) mit dem einen oder anderen Sachverhalt umgeht. In Preußen wärest du jedenfalls herzlich Willkommen und hättest auch einen Heimatschein! Aber hier im Lager ticken die Uhren nunmal leider anders...


14.07.2015
arne
F: Hallo, der Perso soll ein Staatenloser bekommen, so werde ich durch den Perso zum Personlsklaven. In dem Perso und im RP werde ich aber als Name bezeichnet, nicht als Familienname. Nach meiner Interpretation werde ich dann zum Kaufmann gemäß HGB $17? Sollte das soweit richtig sein, dürfte es eigentlich keinen Unterschied bzgl Perso und RP geben? Kann ich die Dokumente Perso und RP nach der Willenserklärung nutzen und trotzdem von der juristischen Person abstand nehmen? Vielen Dank...gruss

A: Das mit Kaufmann (jur. Person) sehen Sie richtig. Mit der Willenserklärung, bekommen Sie keine natürliche Person. Sie entscheiden sich welche Maske (Person) Sie sich in welcher Situation aufsetzen.


14.07.2015
arne
F: Hallo, wird nach der erfolgreichen Platzierung der Willenserklärung auch tatsächlich in den Registern Preuße etc. eingetragen, irgendwo muss es ja vermerkt werden? Was ändert sich dann nach der Willenserklärung? Kann ich trotzdem noch meinen Pass nutzen? danke

A: Eine Willenserklärung lässt sich NICHT erfolgreich platzieren. Dafür haben die kein Formular. Ändern wird sich nur durch die Willenserklärung auch nichts. Mit dem Pass (jur. Person) können Sie machen was Sie wollen. Das Thema der Seite ist der Staatsangehörigkeitausweis.


14.07.2015
Rita a.d.F. Mossler
F: Gelber Schein ja und nein, Pro undContra! Um so mehr mal liest um so verworrener wird alles. Nun habe ich gelesen das der Gelbe Schein eine Falle sein soll, da den Jeder bekommt der seine Abstammung auch nicht vor 1914 nachweisen kann. Wenn ich die ganze Sache richtig verstehe geht es genau genommen um die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich/ Preußen etc. Wie aber kann mir eine angebliche BRD-Verwaltung etwas rechtsgültig bescheinigen, obwohl die doch nichts bescheinigen dürften. Ich habe meine Unterlagen bis vor 1914 zusammen aber es stäubt sich was in mir, bei der BRD-Verwaltung einen Antrag zu stellen. Da bin ich ja auch bloß wieder registriert. Heute kam ich auf die Idee man könne sich ja einen Staatsangehörigkeitsausweis selber gestallten, mit der wahren Staatsangehörigkeit durch Abstammung z.B. Königreich Preußen nimmt seine vorhandenen Unterlagen und lässt seine Staatsangehörigkeits-Urkunde von der Kirche beglaubigen .... Hat da schon jemand Erfahrung in der Richtung ????

A: Das ist nur am Anfang so! Wenn man gelernt hat zu differenzieren und zu erkennen, was hinter der einen oder anderen Desinformation steckt, dann ergibt sich Schritt für Schritt ein klares Bild. Die Verwaltung bescheinigt oder verleiht z.B. ja auch nichts, sondern wir teilen ihr einen BESTEHENDEN Sachverhalt mit (die durch Abstammung ererbte Bundesstaatsangehörigkeit) und "fragen nach", ob die Verwaltung das genauso sieht. Über diese FESTSTELLUNG gibt es dann eine Quittung, den Staatsangehörigkeitsnachweis. Darüber hinaus kann man alle möglichen Wege gehen, auch solche, wie von Ihnen beschrieben. Der Schlüssel ist jedoch eindeutig, der Verwaltung mitzuteilen und sie selbst feststellen zu lassen (inkl. "Quittung"), daß sie Kenntnis davon hat, daß man kein Sklave mehr ist. Aus der Nummer kommen sie dann nämlich nicht mehr raus! Das erklärt auch den wachsenden Widerstand der Behörden, diese "Quittungen" auch auszustellen...


14.07.2015
Luzifer
F: Im Video mit Herrn Vogt behaupten sie, dass ein Personalausweis nur an Staatenlose ausgegeben wird. Als Belelg führen sie das "Über­ein­kom­men über die Rechts­stel­lung der Staa­ten­lo­sen" und dort den Artikel 27 an. In dem ensprechenden Gesetz steht jedoch unter Artikel 2, dass Artikel 27 des Übereinkommens nicht angewandt wird. Das heisst doch, dass ihre Behauptung betreffs Personalausweis und alle Folgerungen daraus unzutreffend sind, oder?

A: Nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun bzw. andersherum wird schließlich ein Schuh draus. Nicht die Ausstellung eines Personalausweises begründet die Staatenlosigkeit, sondern umgekehrt. Es geht um den NACHWEIS der Staatsangehörigkeit und den hat die Verwaltung zur Holschuld gemacht. Dies hat zur Folge, daß diejenigen ohne NACHWEIS von der Verwaltung wie Staatenlose behandelt werden. Man schafft sich so seine eigene "Kundschaft" und jubelt den Menschen einen Rechtsstatus unter, welcher perfekt in ihr "Geschäftsmodell" paßt. Darum geht es...


14.07.2015
Torsten
F: Hallo, wenn man den gelben Schein hat, kann das Strassenverkehrsamt dann jemanden zu einer MPU auffordern ?

A: Auffordern können die zu allem. Allerdings hat das was durch den Schlüssel "Gelber Schein" erreicht werden soll auch unabdingbar mit Eigenverantwortung zu tun. Solange aber für viele der Grund warum man - nur als Extrembeispiel - eben NICHT mit 80 km/h am Kindergarten vorbeifährt der ist, keinen Führerscheinentzug riskieren zu wollen, solange wird sich auch nichts ändern. Keine Freiheit ohne Eigenverantwortung!


14.07.2015
nixdeutsch
F: Massendiskriminierung "deutsch": " ... die Speicherung der Daten im Melderegister erfolgt nach § 2 Melderechtsrahmengesetz i.V.m. § 22 Nds. Meldegesetz und dem bundesweit gültigem Datensatz für das Meldewesen. Im Datensatz ist unteranderem geregelt, dass die Staatsangehörigkeit im Melderegister für deutsche Personen mit "deutsch" aufzunehmen ist. Entsprechend ist das Melderegister programmiert, eine ander Bezeichnung kann nicht händisch aufgenommen werden. Die von ihnen gewünschte Korrektur ist daher nicht möglich. Eine Diskriminierung sprich benachteiligung Ihrer Person kann ich nicht erkennen, da Ihre Staatsangehörigkeit genauso gespeichert wird wie bei allen anderen Personen mit der gleichen Staatsangehörigkeit. Ihre Beschwerde weise ich daher als unbegründet zurück. Im Auftrag ..." So aus dem Antwortschreiben einer funktionalen Fachdienstleiterin bezüglich einer Diskriminierungsbeschwerde. Der Begriff Scherge ist bekannt.. Daraus folgt: programmierte Lagerverwaltung = Massendiskriminierung im Auftrag! Oder? Was kann man dagegen tun?

A: Genau so ist es! Die "Schergen" tun das, was sie tun sollen: Sie arbeiten willfährig an der eigenen Vernichtung im Auftrag der Besatzer mit. Wir sollten nicht unbedingt etwas "gegen sie", sondern eher etwas "für uns" tun. Wenn WIR, was schließlich auch unsere Aufgabe ist (siehe und höre Carlo Schmid unter der Rubrik "HISTORISCHES"), das ganze wieder vom Kopf auf die Füße stellen und die staatlichen Strukturen wieder reorganisieren, dann kann der Spuk recht schnell vorbei sein. Aufklärung ist auch weiterhin angesagt, auch und insbesondere den (Noch)Schergen gegenüber!


14.07.2015
Jörg
F: Habe hier was zum Thema Reorganisieren der Gemeinden gesehen https://www.youtube.com/watch?t=44&v=9baMoBFyv6o Was haltet ihr von diesem Video?

A: Ein sehenswertes Video von Conrebbi, wenns auch selten vorkommt!


14.07.2015
Samsong 2
F: Demnach sind die Schergen also völlig irre! Oder?

A: Ja die Deutschen in der Besatzerverwaltung arbeiten gegen das deutsche Volk und ihre eigenen Familien. Die Deutschen sind das einzige Volk das aktiv an seiner eigenen Vernichtung mitarbeitet.


14.07.2015
Samsong
F: Bitte schaut Euch mal diese Propaganda an: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/?PSTCATID=8663749&SOURCE=PstCategoryView&AREAID=8663461&PSTID=8664244 und http://www.oldenburg.de/fileadmin/civserv/100/forms/212/130508_Merkblatt_die_deutsche_Staatsangehoerigkeit_klein_1.pdf Wie findet Ihr das?

A: Wir wissen nicht genau was Sie meinen. Wenn es darum geht, daß die BRD-Lagerverwaltung eine Staatsangehörigkeit vornehmlich für Migranten propagiert, dann kann uns das wenig schocken, denn das ist ein alter Hut. Die Verwaltung führt einen Bevölkerungsaustausch durch, das ist das, was hier vor sich geht... und die meisten Schergen machen mit!


14.07.2015
Thomas
F: Soll man bei dem Anschreiben das man mit dem "Antrag auf Feststellung des StAG-Ausweis" einreicht auf ein Aktenzeichen bestehen, oder ein Aktenzeichen definitiv zurückweisen bzw. ablehen, ...wenn das überhaupt geht. Ich hab mal gehört, daß ein Aktenzeichen bei Schriftverkehr mit "Behörden" einen Status erzeugt der nicht gewollt sein könnte. Hat ein Aktenzeichen hier Auswirkungen auf den Status? Kann ein Aktenzeichen auf dem "Gelben Schein" so aussehen: "Verz.-Nr.: 12/15"? Auf dem Antwortschreiben steht jedoch ein Aktenzeichen in der Form "123-456.78"

A: Sie stellen aus Ihrem Rechtskreis den Antrag auf den GS. Warum soll ein Aktenzeichen da zum Problem werden. Ein Aktenzeichen ist auch kein Geschäftszeichen.


14.07.2015
Silvia
F: Reorganisieren: Tja, ich würde den Bundesat Freie uns Hansestadt Bremen auch sehr gerne reorganisieren.Wenn ich mir unseren Bürgermeister und die Mitarbeiter des Rathauses ansehe und die Mitarbeiter des Stadtamts, dann weiß ich, ich stehe auf einsamen Posten.Der Bürgermeister würde mir nicht mal zuhören.

A: Ja, die Reichsdeutschen in den "Behörden" der BRiD kann man wohl größtenteils vergessen. Ich kann nicht verstehen, daß sie gegen ihre eigenen Familien arbeiten. Es ist aber gut, daß wir die bei dieser Entwicklung nicht brauchen.


14.07.2015
friedrich
F: Hallo. Ich/wir plane/n eine Reorganisation unserer Gemeinde. Eine genaue Anleitung habe ich bis jetzt nicht im www gefunden. Habt ihr Erfahrungen?

A: Ja wir arbeiten grade dran. Bitte über das Kontaktformular melden.


14.07.2015
Sonja
F: Ich befinde mich im Gebiets-und Rechtsstand von 1913.Ich muss aber arbeiten um meine Lebenskosten zu decken.Ich will durch meine Steuerabgabe keine Besatzung (30 Mrd.pro Jahr)mitfinanzieren.Was habe ich für Möglichkeiten?

A: So einfach ist das alles leider nicht. Wenn Sie mögen, melden Sie sich bitte erneut über unser Kontaktformular (unten).


14.07.2015
Sonja
F: Also hat man zur Zeit nur die Möglichkeit als Selbstständiger um die Zwangssteuerabgabe herumzukommen? Und in meinem Fall als Angestellte im Einzelhandel.....,ist da gar nichts zu machen?

A: Genau als Selbstständiger ohne Anmeldung im System. Solange ich Verträge mit dem System eingehe habe ich das Problem.


14.07.2015
Sonja
F: Hallo, ich als RuStAG-Deutsche bin Einzelhandelskauffrau,aber zur Zeit arbeitslos.Es sieht so aus, das ich vielleicht ab Juli wieder eine Teilzeitstelle (25 Std./Woche)erhalte.Dann, wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschreibe, werden mir die Steuern automatisch abgezogen.Gibt es irgendwie zur zeit eine Möglichkeit sich die unfreiwillig abgezogenen Steuern zurückzuholen? Übrigens habe ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben.

A: Nein! Wenn Sie mit der Jur. Person einen Vertrag eingehen, werden Sie auch die AGB s einhalten müssen.


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