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Fragen und Antworten

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ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
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14.07.2015
Sascha
F: Bei der Willenserklärung gebe ich (laut Vorlage) immer den gleichen Familiennamen an. Bei mir ist der Vater allerdings unehelich geboren....und meine Großmutter hat nach Scheidung wieder neu geheiratet....gebe ich trotz dessen ihren alten Familiennamen (also meinen jetzigen) an?

A: Also Sie sollten grundsätzlich JEDES MUSTERSCHREIBEN - nicht anderes ist die bei uns veröffentlichte Willenserklärung auch, woher sollen wir schließlich IHREN WILLEN kennen - auf seine individuellen Verhältnisse anpassen.


14.07.2015
Sascha
F: Im Buch BRD-GmbH wird eine internationale Geburtsurkunde als Reisedokument empfohlen. Was haltet Ihr davon? Funktioniert das?

A: Ein Mitstreiter ist mit diesem Dokument nach England und zurück gereist.


14.07.2015
Friedrich
F: Ich reise viel im Ausland herum, wo ich Visa für 180 bzw. 365 Tage benötige. Geht das mit dem grünen Reisepass? Kann ich trotz gelbem Schein einen roteh Reisepass behalten, wegen der Vias fürs Ausland?

A: Da werden Sie um den roten Reisepass nicht drum rum kommen.


14.07.2015
Alex
F: Hi, könnt ihr mir bitte einen Tipp geben auf was ich mich berufen kann, dass mein erworbener Stand §4 abs.1 nach RuStAG bei der Meldebehörde auch ankommt. Wie gesagt ich habe den gelben Schein incl. EStA-Auszug...alles tippi, bloß nach Vergeblichen Versuch diesen neuen Status beim Standesamt ins Geburtenregister eintragen zu lassen, kam ne Ablehnung..Die machen das nur nach §4 Abs.3. Ich möchte zumindest, dass die Info des Standes bei der Meldebehörde angekommen ist...Danke

A: Wenn die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises auf der Vollauskunft (erweiterten Meldeauskunft) vermerkt wurde, dann ist alles in Ordnung.


14.07.2015
claus
F: Hallo, mal eine etwas andere Frage: Sehen Sie aufgrund einer höheren Stufe der EU-Ingetration Gefahr Ihr Ziel zur Erlangung der Souveränität und des Friedensvertrags zu erreichen? Sehen Sie sich da in einem Wettlauf mit der EU sozusagen im Zeitdruck? Hintergrund der Frage ist, was passiert, wenn die BRD in die EU aufgeht und die RuSTAG Gesetze nicht mehr geltend gemacht werden können (sollten)?

A: Nein, wir sehen uns da nicht im Wettlauf. Das deutsche Recht kann von der BRiD nicht aufgelöst werden.


14.07.2015
Martin
F: Hallo, ich habe Sie kurz an diesem Wochenende bei Alexander Wagandt kennengelernt. Er hatte erklärt, dass man ab 2015 nicht mehr so einfach an seine Geburtsurkunden kommen kann. Meine Frage: Welche Unterlagen sollte ich noch in diesem Jahr vorsorglich von den "Ämtern" einfordern, damit ich im kommenden Jahr aktiv werden kann? - Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

A: Vielen Dank für die Info! Wenn Sie dazu näheres wissen, dann bitten wir um Mitteilung der Fakten, worauf sich dies stützt. Falls dem tatsächlich so ist, dann sollten Sie logischerweise sämtliche benötigten Urkunden rechtzeitig anforedern.


14.07.2015
Ewir
F: So wie es scheint ist ein Staatsangehörigkeitsausweis ja Voraussetzung für eine Beamtenlaufbahn. Gibt es da Unterschiede in den Ausweisen? Ich kann mir kaum vorstellen das ein künftiger Beamter mit z.B. Königreich Preussen argumentiert.

A: Sie haben da wahrscheinlich etwas mißverstanden bzw. verwechseln ein paar Dinge. Schauen Sie sich bitte eingehend auf unserer Seite um, insbesondere seien hier die Videos von Reiner Oberüber und des Kulturstudios zum Thema an.


14.07.2015
Das ich
F: Ich bin Soldat würde gerne den Antrag einreichen allerdings bin ich der Vermutung nahe das ich mir damit in mein Knie schieße oder liege ich da falsch ??

A: Die eigentliche Frage ist doch nicht, ob Sie sich dabei selbst ins Knie schießen sondern eher, ob Sie im Zweifelsfall auch auf Ihre Landsleute schießen, wenn Sie den Befehl dazu erhalten! Die Gewissensentscheidung, ob Sie sich für Ihr Vaterland entscheiden oder für eine diesem feindlich gegenüberstehende Söldnertruppe, kann Ihnen niemand abnehmen.

Ja, das klingt hart und vielleicht auch etwas provokant, aber diese Szenarien sind uns näher, als den meisten bewußt ist und lieb sein kann. Es ist nunmal die Zeit der Entscheidungen!


14.07.2015
Moshk
F: Wenn ich meine Abstammung nach RuStAG §4 Abs. 1 gemacht habe dann habe ich §3 Abs 1. RuStAG erfüllt nämlich nachgewiesen dass ich die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat seit Geburt besitze vielleicht ist das auch der Grund wieso der Staatsangehörigkeitsausweis auf die Adolf Staatangehörigkeit läuft. Denn §3 schließt §4 mit ein. Bielleicht solltet ihr mal umdenken?

A: Denken, wenn nötig auch umdenken und richtig lesen ist immer eine gute Idee! Die deutsche Staatsangehörigkeit haben wir alle bereits, die hat uns Ex-Geschäftsführer Schröder anno 1999 verpaßt. Nun zeigen wir der Verwaltung unsere wahrhaftige Staatsangehörigkeit an. Auf dem Staatsangehörigkeitsausweis steht nicht "besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit" oder so etwas, sondern "ist deutscher Staatsangehöriger". Diese Formulierung schließt (potentiell und die richtige Ableitung vorausgesetzt) eben beides mit ein - die "deutsche Staatsangehörigkeit", die wir wie gesagt eh leider schon haben UND die Bundesstaatsangehörigkeit.


14.07.2015
urania
F: Hallo, glaube alle Schritte zur Beantragung zu verstehen, bis aus Schritt 2, den "öffentlichen Eid/Willenserklärung". Ist dies in dieser Reihenfolge zwingend erforderlich? Zumal drinnsteht: .. ich habe Abstammung gem RuStag... nachgewiesen, was ich doch erst mit meinem Antag beim BVA mache? Kann man auch Schritt 2 auslassen, oder "nachholen" ?

A: Ja, dies können Sie auch später tun.


14.07.2015
carl
F: Wie sieht es mit Einbürgerung aus(Portugiese) bringt es was, oder sollte man lieber die portugiesische beibehalten

A: Sie sollten Ihre portugiesische behalten, denn hier können Sie derzeit salopp gesagt nur in eine Treuhandverwaltung und nicht in einen Staat eingebürgert werden.


14.07.2015
Moshk
F: Hallo habe gerade ein Video gesehen von gestern und weiss momentan gar nicht mehr was gehauen und gestochen ist. Link zum Video hier https://www.youtube.com/watch?v=KIb076_Qezk bitte mal um eine Stellungnahme einer sagt das der andere das ich verstehe nichts mehr.

A: Wir hoffen, Sie erwarten hier jetzt nicht eine detaillierte Analyse des Videos von Bernd Schober alias Rafael von Hohenlimburg... Grundsätzlich vermeidet er jedoch jegliche Differenzierung der Ableitungen und Gebiets- bzw. Rechtsstände. Allein auf die "deutsche Staatsangehörigkeit" bezogen, hat er mit seiner Argumentation selbstverständlich weitestgehend recht, daher liegt der Verdacht des mutmaßlichen Verschweigens - aus welchen Gründen auch immer - dieses wesentlichen Aspektes nahe. Sie sehen, wie wichtig es ist, sich selbst- und eigenständig in die Gesamtthematik einzuarbeiten um die Zusammenhänge korrekt erfassen und beurteilen zu können!


14.07.2015
Klaus Borgolte
F: Ich habe keine Frage, sondern möchte euch schildern, was mir auf dem Weg zum "Gelben Schein" passiert ist. Das kann ich nicht in ein oder zwei Sätzen machen. Kann ich meinen Bericht an euch "emailen"?

A: Ja, nutzen Sie hierzu bitte die Adresse fragen@freiheitsbewegung.net.


14.07.2015
Frank
F: Hallo, ich nochmals. Ich meinte beim letzten Mal, das wenn ich den Staatsangehörigenausweis für meine Kinder mitbeantrage, auch gleich für die eine Willenserklärung (hat die eigentlich auch was mit dieser "Lebenserklärung" zu tun?) mit mache................. Ich habe Hausaufgaben gemacht und mich durch euer "Protokoll" gearbeitet um mir die inhaltlichen Grundlagen / argumentatives Handwerkzeug anzueignen. Leider bin ich kein Jurist und habe versucht die Paragraphen in Bezug auf die entsprechende / zu erwartende Situation mit dem Beamten/Sachbearbeiter zu deuten. Einige Paragrafen kann ich nicht wirklich zuordnen. Vielleicht können Sie mich ja hier korrigieren: 2. BMJBBG Art. 4 vom 23.11.2007 = > Falls der Beamte/Sachbearbeiter „neue Gesetze“ (z.B Anweisung Kopie Personalausweis) vorlegen sollten, verweist der Paragraf darauf, das die dazu gar nicht befugt sind, diese zu erlassen. > Hinzu kommt noch das die BRD Verwaltung nicht haftbar zu machen ist /nicht haftet... Bezieht sich vorab auf die Haftung der Beamten? § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung und § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung > Spielt auf die persönliche Haftung (Freiheit + Vermögen) des Beamten/Sachbearbeiters an bei nicht sachgemäßer und rechtskonformer Umsetzung eines Verwaltungsakts > Insbesondere wenn er ein Schriftstück (Anordnung, Gesetz) das nicht unterschrieben oder nicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) rechtsgültig beglaubigt ist, zur Umsetzung eines Verwaltungsakts heranzieht > „Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Ver antwortung.“ (§ 63, Abs. 1, BBG [Bundesbeamtengesetz]) § 126 BGB – Schriftform > Falls der Beamte/Sachbearbeiter mit Anweisungen / Gesetzen (Passkopie, etc.) kommt, die nicht rechtsgültig Unterschrieben, beurkundet sind? > Der Vermerk „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ ist rechtsunwirksam > ??? (3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt > also Maschinell doch gültig? § 34 VwVfG – Beglaubigung von Unterschriften > kann ich gefühlt nur schwer zuordnen > Bezieht sich darauf, wenn der Beamte/Sachbearbeiter behauptet er darf nichts unterschreiben? > Bezieht sich darauf, das ich kein Personalausweiss kopieren lassen muss um mein Dokument abzuholen? Ich hoffe, ich erschlage Sie hier nicht mit meinen Fragen. Super spannendes Thema, das verstanden sein will, um handeln zu können! :-)

A: Nichts für ungut... aber Souveränität bedeutet vor allem auch Eigeninitiative... sämtliche Gesetze sind öffentlich im Weltnetz einsehbar. Das Formular ist allgemein für Interaktionen mit Behörden gedacht.


14.07.2015
frank
F: hallo.habe eine willenserklärung mit falscher ableitung beim standesamt abgegeben.jetzt muss ich meinen personenstand korrigieren.geht das ohne weiteres? gruss

A: "Willenserklärung mit falscher Ableitung"?


14.07.2015
Püppie
F: Ich hab da mal eine Frage: als ich den Gelben von der Einbürgerungsbehörde abgeholt habe(das Feststellungsverfahren war ja abgeschlossen) habe ich mich mit den Perso kurz legitimiert, habe die Bestätigung des Empfangs der Urkunde unterschrieben-dann war ich wieder draussen. Hab ich was falsch gemacht? Wozu jetzt genau das Protokoll und Zeuge beim Abholen des Scheins?

A: nei alles ist io solange die keine Kopie gemacht haben. Leider ist das nicht überall so einfach.


14.07.2015
Andre
F: Wenn ich will das der Gelbe Schein auch im Ausland Gültigheit hab muss ich doch noch eine Apostille drauf machen lassen. Dafür wird der Gelbe Schein mir wieder weggenommen weil das ein höherer Beamter machen muss, der woander sitzt. Meine Frage: Würden Sie so eine Apostille empfhelen auch mit der Gefahr den Gelber Schein nicht zurück zubekommen? Was raten Sie?

A: Es muß auch in Ihrer Nähe (auf Kreisebene) einen "Laden" namens Regierungspräsidium oder so ähnlich geben, die solche Apostillen anbringen. Dies sollten Sie auf jeden Fall tun.


14.07.2015
Jens
F: Ist das Geburtsstandesamt das Standesamt wo ich geboren wurde, sprich das nächste Standesamt von diesem Ort? Besteht die Möglichkeit Ihnen nochmal meine eigene Willenserkärung zukommen zu lassen bevor ich sie zustelle. Ich möchte sicher gehen, dass ich alles richtig gemacht habe.

A: Das Geburtsstandesamt ist das zuständige Standesamt am Ort Ihrer Geburt, richtig. Was die Willenserklärung angeht, gibt es da kein richtig oder falsch... SIE erklären IHREN Willen... das ist SOUVERÄNITÄT! Ein Muster, an dem Sie sich bei Bedarf orientieren können, steht wie Sie wissen ja zu Verfügung.


14.07.2015
Jens
F: Muss die Willenserklärung bzw. der Eid, dass man ausschließlich nach dem RuStaG behandelt werden möchte vor dem Einreichen des F V Formulars erfolgen? Ich habe mir den Beispiel Eid von Ihnen angesehen und frage mich, ob ich damit wirklich meine Unterschriften für den Personalausweis aus der Vergangenheit widerspreche. Ist das wirklich so? Widerspreche ich nicht meinem Eid, wenn ich zukünftig noch immer Pässe beantrage? Warum hat der alte Herr den Eid via Grichtsvollzieher beim Standesamt eingereicht? Kann man diesen auch persönlich einreichen sofern der Eid notarielle beglaubigt wurde? Wie kann ich kontrollieren, dass das Standesamt diesen Eid in meine "Akte" aufnimmt? Welches Standesamt ist zuständig?

A: Dies ist ein Muster. Viel besser ist, Sie formulieren Ihre eigene Willenserklärung. Eingereicht wird diese, egal auf welchem Wege beim Geburtsstandesamt. Achten Sie nur darauf, daß Sie einen Nachweis darüber haben, daß sie dort eingegangen ist, was die dann damit machen, kann Ihnen somit egal sein.


14.07.2015
Daniel M.
F: Hallo! Ich habe vorletztes Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben (gemäß §§ 8 bis 16, 40 b und 40c) Nun merke ich, dass,entschuldigen Sie die Ausdrucksweise, komplett verarscht wurde.Die abgelegte Staatsbürgerschaft (eines souveränen Staates wohlgemerkt) kann ich nicht mehr zurückbekommen .Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich meiner Einbürgerung innerhalb von 5 Jahren wiedersprechen (=>arglistige Täuschung, Unkenntnis darüber, was ich unterschrieben habe etc.). Darauf bin ich dann "legitim" Staatenlos ( da ich ja mehr oder weniger "freiwillig austrete").Kann ich dann als Staatenloser mich "richtig" einbürgern lassen? Danke!

A: "Verarscht" ist doch ein schönes und in diesem Falle durchaus zutreffendes Wort, kein Grund sich zu entschuldigen...

Ob Sie ihre "echte" Staatsangehörigkeit abgelegt haben, ist darüber hinaus aus unserer Sicht eher fraglich. Haben Sie das schriftlich? Das sollten Sie auf jeden Fall definitiv prüfen! Eine Ableitung nach § 4 Abs. 1 RuStAG 1913 wird bei Ihnen nicht funktionieren, da Sie schließlich keine Vorfahren aus einem Bundesstaat vorweisen können.


14.07.2015
Marcel
F: ich finde eure Seite soweit super, habe aber einige Fragen. (1.) Warum befindet sich keine natürliche Person im Impressum? Das wirkt im Netz leider nicht sehr seriös. (2.) Was bedeutet der Erhalt des Gelben Scheints im einzelnen für mich. Nach welchen Gesetzen kann etwas gegen mich vollstreckt werden? Welche Gesetze werden für mich relevant (und welche Rechte) ? Greift EU-Recht wo kein nationales Recht vorhanden ist ? Allgemein werden nur positive Punkte erwähnt, was wären die Nachteile, welche damit in Verbindung stehen ? Vielen Dank

A: Diese Frage hatten wir Ihnen bereits hier unter "Sonstiges" beantwortet.


14.07.2015
claus
F: Danke; vielleicht noch eine Frage zur Vollauskunft. Kann man bei der erstellten Vollauskunft der Meldebehörde auch einen Unterschied bei der Eintragung feststellen, ob gemäß RuSTaG oder gemäß Ersitzung der Gelbe Schein bezogen wurde? Merci

A: Ja bei Ersitzung ändert sich nichts, also wird auch nichts eingetragen.


14.07.2015
Ed
F: Hallo, Ich wurde 1986 als eheliches Kind geboren. Meine Mutter stammt von heimatvertriebenen Sudetendeutschen ab und mein Vater ist US Amerikaner. Wenn ich recht verstehe, wird das mit dem gelben Schein nichts für mich... Ist es ratsam die BRD-Geschichte einfach so zu lassen, mit Personalausweis etc, oder ist es Sinnvoll als in Deutschland lebender nur die US-amerikanische Staatsbürgerschaft zu nutzen? MfG

A: Das ist nicht so eindeutig zu beantworten, weil dies auch von Ihren individuellen Umständen abhängt. Aber grundsätzlich ist eine Staatsangehörigkeit immer dem hiesigen Zustand vorzuziehen, allerdings geben wir zu bedenken ob das US-CITIZENSHIP tatsächlich das Äquivalent zu einer Staatsangehörigkeit ist... ;-)


14.07.2015
Bernhard
F: Frage zur Türkei: Ist die Türkei auch eine GmbH? Wenn ja seit wann? oder anders gefragt: Haben Türken, die in Deutschland geboren sind auch die Möglichkeit an den Gelben Schein ranzukommen

A: Zunächst zur Klarstellung: Die BRD ist KEINE GmbH, sie ist eine Treuhandverwaltung! Grundsätzlich lehnt man sich unserer Ansicht nach nicht zu weit aus dem Fenster wenn man feststellt, daß die "Geschäftswerdung der Welt" eben weltweit immer weiter voranschreitet. An vorderster Front sind da sicherlich westlich geprägte und insbesondere EU "Staaten" zu nennen. Wie weit genau dies in anderen Ländern im einzelnen fortgeschritten und ausgeprägt ist, läßt sich zwar an gewissen Faktoren jeweils erkennen bzw. erahnen, eine abschließende und definitive Beurteilung hierzu sind wir jedoch nicht in der Lage abzugeben. Fakt ist, daß diese Entwicklung unter dem Deckmantel der "Demokratisierung" immer häufiger sogar durch den Einsatz von Bomben, Errichtung von Militärstützpunkten, etc. erfolgt. Und ob dies für jedermann nun glaubhaft klingt oder nicht... all dies hängt mit der Situation hier und nicht vorhandenen Friedensverträgen zusammen. Der Frieden kann und muß sogar von Deutschland ausgehen und wir versuchen alles dafür zu tun, daß dies auch geschieht!

Der Spalt die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat zu erlangen ist derzeit sehr schmal. Genau gesagt kann sie momentan gar nicht erlangt, sondern nur für diejenigen FESTGESTELLT werden, die sie nach § 4 Abs. 1 RuStAG 1913 durch ihre Vorfahren bereits erworben haben. Die Möglichkeit der Einbürgerung nach RuStAG kann logischerweise erst dann (wieder) umgesetzt werden, wenn die Bundesstaaten reorganisiert und somit handlungsfähig sind.


14.07.2015
Werner S.
F: Hallo,

A: Hallo :-)


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