F: Frage zu den Personen,die jr. Person gehört der BRiD wem gehört die nat.Person?dem Menschen der sich damit ausweist oder auch der Institution von der diese bestätigt wird.Oder ist der Schein nur die Bestätigung das der Mensch über eine nat.Person verfügt?Bei der nat.Perso würde mich dies auch für die Ausweise der Zeit 1871-1918 interessieren.Danke
A: Hinter der nat. Person steht zwingen der Mensch. Die nat. Person schützt den Menschen. Von 1871 – 1914 gab es den Heimatschein identisch zum Staatsangehörigkeitsausweis.
F: Hallo, eine kurze Frage bitte: Wenn ich für meinen Sohn die GS-Feststellung mit seiner schriftlichen Vollmacht beantragen will und der SB dann den Perso des Sohnes (Sohn wird dann nicht anwesend sein können)sehen will, reicht dann auch eine Kopie des Persos (bekäme der SB natürlich nur zum Schauen gezeigt) oder muss der originale Perso gezeigt werden? Vielen Dank für eine Antwort, glG, HeiKi
A: Die richtige Antwort wäre, dass der Antragsteller(nat. Person) kein Personalausweis(jur. Person) hat. Die Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde) liegt in Kopie dem Antrag bei. Ansonsten können Sie es ja mit einer Kopie probiren.
F: wenn man im Ausland länger gelebt hat und einem der Ausweis abgelaufen ist. Falls man dann wieder nach Germany zurückkommt und nach Jahren ohne deutsche Ausweis-Dokumente dann wieder versucht neue zu beantragen, braucht man auf einmal einen gelben Schein also ein Staatsangehörigkeitsausweis.#
Das heißt doch die Behörden in Germany zweifeln selbst eine deutsche Stag des Antragstellers an!? Nur so ein Gedanke.
Macht weiter so :)
A: Eigentlich ist das noch viel besser. Leider können wir hier nicht darüber schreiben.
F: Ich habe eine Frage zu der Frage vom A.S.0105 vom 12.11.19: haltet ihr diese lange Schilderung für glaubwürdig? Ich mache mir bei solchen Berichten immer Sorgen ob es nicht jemand vom Verfassungsschutz ist der krude Erfahrungen schreibt um andere potenzielle Antragssteller abzuschrecken. Falls ich mich irre dann bitte ich um Entschuldigung.Durch die Anfragen einer Partei bei der BRD wegen der Staatsangehörigkeit-und den Antworten- sollte sich doch bei den Bediensteten herumgesprochen haben das der Besitz des StAG-Ausweises doch berechtigt ist, oder?
Ich kann mir nicht vorstellen das Verwaltungsangestellte dermaßen unverantwortlich agieren.....Zumindest jetzt ende 2019 bei all dem was hier jetzt im Lande geschieht
A: Der Gedanke ist uns auch schon gekommen. Aber möglich ist das auf jeden Fall.
F: Wie besuche ich Euch auf dem TS3 Server? Ich habe das Ding heruntergeladen, bekomme aber keine Verbindung zu Euch zu Stande!
F: Hallo habe mal eine Frage zum OWiG Einführungsgesetz hat dort auch ein Geltungsbereich dringestanden und wenn wo lag dieser?
A: Die geltende Gesetzgebung benötigt keinen Geltungsbereich. Sie wird mit Waffengewalt geltend gemacht.
F: Hallo, Ihr Lieben! Was ist von den öffentlich käuflich zu erwerbenden Publikationen von Frühwald zu halten? (Nicht, dass hier "Personen"-Nennung mir schadet.) Was meint der mit dem UCC? Wir haben doch nix mit dem Seerecht zu tun, oder?) Ist das alles seriös? LG, HeiKi
A: Wusste gar nicht, dass der Dienst Peter noch aktiv ist. UCC heißt Uniform Commercial Code. Dieses wird als erstes in den Ländern eingeführt, die von den USA "Demokratisiert" werden. Die Geschäftswerdung der Welt hat nicht mehr viele Staaten im Staatsrecht hinterlassen.
F: Hallo,
im Video "Staatsangehörihkeitsausweis - Spezial" vom 18.01.2017 wird ein Urteil eines Europäischen Gerichtes erwähnt das die Behörde verpflichtet meinen Antrag zu bearbeiten.
Welches Gericht, und welches urteil sind das?
Widerspreche ich einem negativem Bescheid der auf StAG lautet, wenn meiner nach RuStAG gestellt wurde?
Ich würde das gerne nutzen weil mein Antrag ablehnend beschieden wurde.
Herzlichen Dank
Chris
F: Sind Organale etwas, das ich nicht kenne, oder bloß vertippfehlerte Originale? Falls Letzteres, ich kann eben keine Originale vorlegen, und die Behörden wissen, dass sie nur Kopien vorgelegt bekommen, deshalb wollen die ja evtl nur beglaubigte Kopien.
Verstehe Ihre Antwort deshalb nicht.
A: Ja das ist ein "vertippfehlerte". Trotzdem bekommen die nur Kopien. Wenn die etwas anderes sehen wollen, kann man das immer noch vorlegen ohne diese Urkunden aus der Hand zu geben.
F: Danke sehr...und reicht eine nichtbeglaubigte Kopie für die Beantragung des GelbenScheins?
Ist dann dort trotzdem der Behördenstempel drauf, von dem Sie ja meinten, dass der ausreichen würde?
Nur zu Ahnenforschungszwecken eine beglaubigte Kopie zu beantragen, stößt wahrscheinlich auf Misstrauen.
Nicht, dass mich das tangieren täte, nur ich will ja was von denen und da ist es wohl besser, so hanal wie möglich aufzutreten.
A: Die "Behörden" bekommen eh nur Kopien. Wenn sie Originale sehen wollen, können Sie die ja vorlegen.
F: Hallo
Welchen Verwendungszweck gibt man an, um die Kopie des Großvaters Geburtsurkunde aus ehemals Ostpreußen zu beantragen?
Etwa ..... Gelber Schein???
Denke eher nicht,oder?
Mit freundlichen Grüßen
A: Ahnenforschung oder Liegenschaftsangelegenheiten wäre eine Möglichkeit.
F: Mal eine ganz ungewöhnliche Frage. Hier wird ja viel davon erzählt von der juristischen und natürlichen Person. Aber wie ist eigentlich die Anrede bei einer natürlichen Person, wenn man sich darauf gedanklich vorher vorbereitet? Man wird ja erst mal als Herr oder Frau angesprochen, wie kontert man darauf. Z. B bei einem Konfliktgepräch wenn man von mehreren Leuten, sei es im öffentliche Dienst oder in der freien Wirtschaft in die Mangel genommen wird?
A: Diese Frage wurde in den letzten 3 Wochen mehrfach beantwortet.
F: Zu gestern,auf die jr.Person kann nicht verzichtet werden in der BRD aber doch auf das eine Dokument was falsch ausgestellt ist und nur von der Vermutung der jr.Person (Perso)ausgeht.Um sich in der BRD mit ihrer vermuteten Person geschäftsfähig zu bleiben reicht dann doch der auch falsch ausgestellte vorläufige Reisepass+Meldebescheinigung für die jr.Person,blos halt ohne unsichtbare Verträge... hoffendlicht.
A: Es spielt doch überhaupt keine Rolle ob Perso oder Pass. Es ist und bleibt die jur. Person!!! Der Schlüssel ist der Umgang mit den Personen und nicht ob man eine oder mehrere in Besitz hat. Man kommt ohne in der Treuhand Besatzer Verwaltung nicht klar. Die Treuhand Besatzer Verwaltung agiert im Handelsrecht. Dubiose Verträge halte ich für einen Mythos. Alle ist offen und nachlesbar. Täuschung im Rechtsverkehr ist auch nicht gegeben.
F: eine frage
was hat beim antag des staatsangehörigkitsausweises der sachbescheidsinteresse zu tun
was bedeutet dieser sogenannte sachbescheidsinteresse.
was ist das und was hat es für eine auswirkung
A: Es gibt kein Sachentscheidungsinteresse im StAG. Es ist der Versuch der Verwaltung das Ausstellen zu verweigern. Die Anwendung bedarf einer hohen krimineller Energie.
F: Hallo, Ihr fleißigen Menschen!
Zu Lyberty Bell (14.11.2019): D. h. also, daß man aus dem Stück gelben Papier, auf dem steht "M u s t e r m a n n, M a x ist deutscher Staatsangehöriger" nicht erkennen kann, ob er die Kolonieangehörigkeit oder AUCH die Bundesstaatenangehörigkeit hat. Es zählt dann quasi nur als Feststellung der RuStaG Stand 22.07.1913 das, was man im F-Antrag niedergeschrieben hat und durch den ESTA-Registerauszug schwarz auf weiß hat (ausgewiesen in meinem Fall "nur" erworben durch Geburt (Abstammung)durch diese Verwaltung? Noch `ne Frage: Dann wäre ja auch die Schreibweise (Sperrschrift auch falsch, da die Anfangsbuchstaben ja groß geschrieben worden sind???) Ich weiß, daß die nix anderes ausstellen können, aber korrekt wäre doch die Schreibweise in Kleinbuchstaben plus Sperrschrift, oder??? Ein großes Danke für eine Auskunft, lG, HeiKi
A: Richtig ist die Schreibweise wie auf der Geburtsurkunde. Das es Regionen gibt wo der Familienname vorzugsweise in Sperrschrift geschrieben wird, spielt dabei keine Geige.
F: Jetzt wundert mich nur das mir der Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit, von der Institution die festgestellt hat das ich im Besitz von 2 Staatsangehörigkeiten bin verweigert wurde.Staatenlos wäre ich ja nicht geworden."Ein Schelm der böses dabei denkt"
A: Der Verzicht auf die jur. Person der Bundesrepublik ist nicht möglich. Zumal auch eine Leben ohne diese Person schwer möglich ist.
F: Dem zu folge weist der Staatsangehörigkeitsausweis 2 Staatsangehörigkeiten aus oder gibt er die Bestätigung zu einer deutschen Staatsangehörigkeit innerhalb der Wandlungsgeschichte des Gesetzes vom 22.07.1913 wider?
A: Ja genau, für die jur. Person die deutsche Staatsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit) und für die nat. Person die Bundestaatenangehörigkeit.
14.11.2019
deutscheratze33
F: Was ist der unterschied zwischen dem Staatsangehörigkeitsausweiss und dem ausweiss über die rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit?
A: Auf dem einem steht, ist deutscher Staatsangehöriger auf dem anderen steht, ist Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
F: Ich habe gerade entdeckt, dass mein Nachname auf meinem Abschlusszeugnis von der Berufsschule in Sperrschrift geschrieben wurde. Auf dem Abschlusszeugnis der Gesamtschule und dem Zeugnis der IHK ist das nicht der Fall.
Hat dieses Zeugnis eine Relevanz für mich durch die Sperrschrift? Was steckt dahinter? Vielleicht haben Sie ja dazu Hintergrundinformationen.
Viele Grüße
A: Nein das hat keine Relevanz!
F: Leider kann ich momentan nicht in den TS kommen, daher bitte ich hier um hilfreiche Antwort zur Selbsthilfe. Danke!
A: Ja natürlich können wir hier alles veröffentlichen. Dann können Sie sich auch gleich die Arbeit schenken, da die Tür dann schon zu ist.
F: Entschuldigung, ich verstehe den Unterschied nicht!
1) Eine Natürliche Person soll eigentlich eine jur. P sein? Paradox!
2) Also wäre die richtige Schreibweise für die Person, die einen Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat hat wie folgt: „ natürliche Person“ ???
A: Die Natürliche Person ist ein EigenNAME. Das brandenburger Tor ist irgendein Tor in Brandenburg im Gegensatz zu dem Brandenburger Tor. Damit dürfte die richtige Schreibweise klar sein.
F: Grüß Gott, liebe GSler! 1. Sollte man eine Lebenderklärung abgeben wie es u. a. Heike Werding empfiehlt? 2. Leute wie Erich Hambach empfehlen z. B. Stiftungen, um das Eigeneheim vor Enteignung zu schützen (aber dann ist man noch immer im BRvD-System drin, oder?)? Da dürfte doch eher die Bundesstaatenangehörigkeit Preußen durch Geburt (Abstammung)von vor 1914 (HLKO u. SHAEF § 52), plus Katasteramtsauszug) mein Recht/Eigentum schützen? Vielen Dank für eine Hilfe, Gruß, HeiKi
A: Wenn Sie einen Weg gefunden haben eine Fiktion(Person, Papier, Plastik) zum Leben zu erwecken, dürfe wohl ein Nobelpreis fällig sein. Die Kategorie können Sie dann bestimmt selbst Erfinden. Den Namen der ex Pharmareferentin und eingetragene Handelsmarke zu verwenden, kann dazu auch noch teuer werden. Auch Erich Hambach sollte mittlerweile verstanden haben, dass man im Besitz nichts sichern kann. Es bleibt also nur ein Weg! Wissen, Wissen und nochmal Wissen. Das Thema Mensch und Person ist dabei das aller wichtigste. Das betrifft auch die Möglichkeit über die Bundesstaatenangehörigkeit.
F: Zum Thema Impfung. Habt ihr da schon entsprechende Strategien für RuStag Deutsche Kinder in Bezug auf Zurückweisung der Impfung? Name, Artikel 5 EGBGB ist ja klar... Aber wie kommunizieren wir das strategisch mit denen bzw. auf welcher Ebene in der Verwaltung setzt man an? Im Prinzip würde ich die (ausführender Arzt, Schulamt, Bezirksregierung) so oder so als erste Maßnahme schon einmal in die persönliche Haftung nehmen. Aber auf keinen Fall möchte ich meine Kinder vergiften lassen!!! LG und danke.
A: Zur Impfung aufgefordert werden nur jur. Personen. Dann sollten die Personen auch zu der Maßnahme erscheinen.
F: Besten Dank für Eure Antwort vom 31.10.19, jedoch versteh ich es teilweise nicht. 1) Wie meint ihr das mit „konkludent“ aufsetzen beim Anschreiben? 2) Bei der Anrede also z.B. bloß „Sehr geehrter Max?“ 3) Was hat das (hier ALG II) zudem mit dem OWIG zu tun? Die Verwalter schreiben m.E.n. eigentlich immer die jur. P. an, außer im Gerichtsurteil für die Person! Hat das JC denn je die nat. P. angeschrieben?
F: Grüße Euch, mir ist nicht klar, welche Schreibweise die richtige ist: a) natürliche Person oder b) Natürliche Person, also ob klein oder großgeschrieben.? Quellen? …Danke!
A: b) ist die jur. Person Nane durch Eigenname durch Großschreibung.