F: Hallo zusammen, zu meiner frage vom 7.10.19. ob das Sinn macht?
A: Zum passenden Zeitpunkt schon. Wenn man also Arbeitslos wird, macht es Sinn bei der Antragstellung die richtige Person zu nutzen. Dazu gehört aber auch Wissen und Durchsetzungskraft.
F: Hallo zusammen, kann man wenn man den GS hat, das bei Rentenk. (LVA), Agentur für Arbeit (ALG1),und Krankenk. melden?
hätte man da vor oder nachteile? und mit was für Dokumente muss man vorlegen?
Vielen Dank für die Antwort.
A: Das kann man tun. Eine Personenstandsänderung macht aber nur bei Bedarf Sinn. Dazu sollte man Wissen was man was man da macht.
F: Hallo GS-Team, gibt es, wenn man den GS besitzt und ein Kleingewerbe anmelden möchte,
irgendetwas zum Thema EST zu beachten? Muss oder sollte man als Souverän überhaupt das Kleingewerbe melden? Vielen Dank.
A: Mir fällt keine Behörde ein wo die nat. Person ihre Selbstständigkeit anmelden kann. Somit dürfte es nur die jur. Person der Republik des Bundes betreffen. Das A und O in diesem Bereich ist Wissen, Wissen und nochmal Wissen.
F: Hallo, liebe deutsche Menschen! Ich bin es mal wieder! Was ist eigentlich von Werner May zu halten ("Widerstand ist Recht"? Das, was er dokumentiert und mit den "geltenden" Gesetzen der BRvD belegt, ist meiner Ansicht nach plausibel und nachvollziehbar, aber wie setzt er das alles durch?!? Das wird doch alles nicht anerkannt seitens der Verwaltung? Wie fährt man z. B. Auto, ohne diese Figuren der Firma fragen zu müssen? Wie kann man ohne Konto bei einer ""Bank" zurecht kommen (Danke in dem Zusammenhang an Woodrow Wilson aus den USA, der das Buchgeld eingeführt hat. Mit allen Folgen, die für uns Deutsche daraus entstanden sind.)Ganz lieben Dank, HeiKi (Ich mache mir hier für uns Deutsche richtig Sorgen.)
A: Werner May ist nur in der obersten Ebene der BRvD unterwegs. Er kommt von der geltenden Gesetzgebung nicht ins Handelsrecht. Das betrifft aber bestimmt nur seine Videos. Ich denke, dass er das sehr wohl weiß. Natürlich ist es nicht einfach ohne die jur. Person klar zu kommen. Aber die Erfahrung zeigt, dass es geht. Wissen und Hartnäckigkeit ist der Schlüssel bei der Durchsetzung gegenüber der Verwaltung. Dazu bedarf es aber auch den richtigen Ansprechpartner zu wählen. Die sorgen können Sie außen vor lassen. Es ist alles im Fluss und wir sind genau da, wo wir sein sollen. Auch wenn Sie das noch nicht wahrnehmen können.
F: Zu Hornisse und Anmeldung: Sie (Moderator) sind in der Kundenkartei gemeldet?!? Wie kommts wenn man fragen darf? ? Sind dann die Verträge mit der brvd wieder ein bisschen „enger“? Klar, die Personen entsprechend verwenden... aber das erhöht doch auch wieder die Kontaktrate mit denen und klaut Energie. Ich weiss, es gibt hier keine standardlösung, aber was empfiehlt ihr? LG
A: Das hat einfach was damit zu tun, dass es mir nach jahrelanger Abstinenz zu langweilig wurde. Ohne Interaktion kommt das Wissen auch nicht zu den Bediensteten der Verwaltung. Dazu gibt es neue Erkenntnisse die getestet werden müssen.
F: Hallo, ich habe da noch eine Verständnisfrage: Wenn ich jetzt einen z.B. Arbeitsvertrag unterschreibe(ist ielleicht ein blödes Beispiel)und ich würde eben diesen Vertrag i.A.und meinem Namen unterschreiben-in wessen Auftrag wäre denn das? Im Auftrag des Weibes(mir) oder im Auftrag des Eigentümers der Person(was ja der Staat ist)
2. Frage: würdet Ihr einen Arbeitsvertrag mit i.A unterschreiben?
A: 1. Im Auftrag des Treuhänders der jur. Person. Das kann auch der sein, der sagt, Sie müssen da unterschreiben.
2. Nein
F: Welche Anmeldung meintest Du? Ansonsten werden die Zustände in diesem Lande von Tag zu Tag unerträglicher,und der Deutsche Michel schläft und schläft. Ich konnte nicht einen, im meinen Umfeld, davon überzeugen den "gelben" zu beantragen, zu groß ist die Furcht vor der Gedankenpolizei und dem VS. Ich sagste auch, besorgt euch doch weningsten die Urkunden. Da ist man dann auch noch zu faul und zu bequem.
A: Ich meinte das Melderegister.
F: Noch etwas: Matthias Weidner behauptet hier Geheimsache „EU“ - Unionsbürgerschaft? - Matthias Weidner bei SteinZeit https://www.youtube.com/watch?v=h2Z4KQ_5wy8 auch das alle Polizisten, Staatsanwälte, Anwälte (Juristen) den gelben Schein besitzen, stimmt das ? Alle Polizisten? Dann kommen die zu einem nach Hause, wenn man die Feststellung beantragt hat um einen nach seiner gisinnung zu fragen und haben aber selber den Gelben Schein?
A: Bis 2010(3. Bereinigungsgesetz) war das so. Der GS kann aber auch von Amtswegen ohne Wissen ausgestellt werden.
F: Hallo, habe ich euch bei den Kommentaren hier https://www.youtube.com/watch?v=h2Z4KQ_5wy8 übersehen oder habt ihr dort noch keinen Kommentar hinterlassen?
Vielleicht solltet ihr hinter Weidner wieder aufräumen damit die Leute nicht wieder desinformiert werden....? Das wäre toll
A: Das Video ist vom 08.10.2017 und mein Kommentar war sehr BÖSE!! Ich denke den haben die gelöscht.
F: Hallo liebes GS-Team! Nach dem Lesen von Hornisses Beiträgen inkl. Ihrer Antworten stellt sich mir verstärkt die Frage, warum ich nicht in meinen mir zustehenden Rechtszustand(?) mit GS-Nachweis Geburt (Abstammung seit 1883)diesen Erbschein per Unterschrift beglaubigen lassen kann. Habe zwar noch diesen unsäglichen Perso (läuft halt irgendwann ab), aber durch den ESTA-Ausdruck wurde mir in korrekter Schreibweise meine natürliche Person bestätigt. Ich muß doch endlich mal anfangen können, nicht als mein ewiger Strohmann handeln zu müssen?!? (Zur Info: in dieser Erbsache bin ich Nachfolger meiner verstorbenen Mutter (sie hatte nur den Perso).)Da kann ich doch jetzt mit starten, oder? Vielen Dank für ein Antwort und/oder Tips, mit besten Grüßen, HeiKi
A: Die Frage ist doch, auf welche Person der Erbschein ausgestellt ist. Die Personen sollten nicht gemischt werden. Was hat die nat. Person mit dem Erbe zu tun? Als Treuhänder(Strohmann) sollten Sie nie handeln. Maximal als Begünstigter dieser Person. Bitte noch einmal mit dem Thema Mensch und Personen beschäftigen.
Perso oder Paß - behalten oder abgeben?
F: Ich denke der SB wird so eine Unterschrift "Max Mustermann im Auftrag" für den Persoausweis nicht annehmen? Oder doch? Auch wenn diese Fragen albern klingen, so denke ich doch das diese zur Begrifflichkeit der Angelegenheit beitragen. Das war es erst mal für heute.
A: Das kann ich nicht beatworten. Denn ich habe keine Dokumente der BRvD. Aber bei meiner Anmeldung hat es funktioniert. Natürlich sollte man das nötige Wissen haben.
F: Tut mir leid, wollte niemanden beleidigen. Aber mal was anderes. Angenommen da ist jemand der so Bescheid weiß wie ihr oder auch wir. Und trotzdem beantragt dieser einen Personalausweis. Warum auch immer? Kann der jenige dann bei der Antragstellung auch mit Mustermann, Max unterschreiben, nach ISO 5007? Und welchen Wert oder auch unwert hätte dann so ein Perso-Ausweis? Aber ich denke da würde sich nichts ändern, was die jur. Person betrifft.
A: Warum sollte man die jur. Person mit einer nat. Person Unterschreiben? Die Sinnvollste Unterschrift unter der jur. Person ist, im Auftrag. Denn der SB ist der Treuhänder und erteilt den Auftrag zur Unterschrift. Eine Person ist im Grunde nichts schlimmes. Es ist der Umgang und das Wissen zum Thema.
F: Ihr solltet den Leuten freundlicher Antworten. Man sieht doch, daß dort jemand Hilfe braucht. Betrifft das Thmea Anleitung/Ableitung. Manche sind halt nicht so behende. Denen muß man das halt mal 3 x mal erklären. Gruß Hornisse
A: Was soll diese Ansage??? Stimmt was nicht??? Für das, was bei Ihnen ankommt, kann ich nichts. Liegt auch nicht in meiner Zuständigkeit.
F: Hallo liebes GS-Team! Ich muss einen Erbschein beurkunden lassen. Im Entwurf steht: "Der Erschienene wies sich zur Gewissheit des Notars über seine PERSON XYZ aus XYZ aus durch PERSO, REISEPASS oder GS? Was nehme ich dazu? Zum Schluß steht da:"Das Protokoll... von dem Erschienenen GENEHMIGT und ... eigenhändig wie folgt unterschrieben:". Muss ich da als jur. Person, mit i. V. jur. Person, mut Großbuchstaben oder mit der natüfl. Person(XY a. d. Familie XY) unterschreiben? Wieso muss ich das genehmigen? Vielen Dank für ein Antwort und beste Grüße, HeiKi
A: Wenn die jur. Person erbt, haben Sie diese auch zu verwenden. Also Pass oder Perso mit der dazu gehörigen Unterschrift(siehe Unterschrift auf Perso oder Pass). Bei der nat. Person Sachreibweise nach Din ISO 5007(Mustermann, Max) verwenden.
F: Auf Telegram bin ich auf Bismarcks Erben gestoßen. Was haltet ihr von Sascha bestreben? Heimatliche Grüße
F: Hallo
Ich muss leider noch einmal nachfragen. Was genau macht den Unterschied im Rechtsverkehr, dass im Reisepass keine Straße/Hausnummer aufgeführt ist?
A: Sie können nachfragen so oft wie Sie wollen. Es wird keine andere Antwort geben. Der Personalausweis und Reisepass ist ein Dokument, mit dem Sie sich mit der jur. Person Name identifizieren(gleich machen) können. Bei dem einen Dokument ist das Gatter nur größer. Einige "Staaten" verlangen für die Einreise einen Pass bei anderen reicht der Personalausweis.
F: Hallo
Ich habe da ein kleines Problem. Ich würde gerne GENAU wissen, was der Unterschied zwischen dem Personalausweis und dem Reisepass im Geschäftsverkehr bedeuten. Reisepasss ist ein Passierschein, kein Ausweis, soweit klar. Eine genaue Adresse wo wir wohnen steht da auch nicht drinn. Was genau bedeutet es im Geschäfts-und Rechtsverkehr für uns? Ist die Reisepassperson eine zusätzliche Juristische Person?
A: Es gibt keinen Unterschied. Es ist und bleibt die jur. Person.
F: Hallo Landsleute,
ich habe eine Frage zu einem etwas entfernteren Thema:
Habt Ihr evtl. Informationen oder eine Idee, wie man als Bundesstaatler den Einbau eines Smart-Meters, in der eigenen Immobilie verhindern kann? Vielen Dank und herzliche Grüße
A: Nein haben wir noch nicht. Aber wie wäre es wenn Du mit uns diese Erfahrung sammelst. Ab 19:00 Uhr ist jemand da, der Dich empfangen kann.
TS3 GS Server
F: Eine Frage zu Wolfi vom 09.09.19 wenn er als Vermieter auftritt und seinem Mieter vor Vertragsschluss auf seine rechtliche Stellung hinweis,der Pachtvertrag dann doch zu stande kommt, warum soll eine Klage dann nicht gerechtfertigt sein? Gut nicht vor einem BRvD GERICHT aber natürliche Personen und dazugehörige Organe können doch vor dem Europäischen Gerichtshof klagen,womit die BRvD in Haftung genommen werden kann da Sie schließlich auch die Verträge mit der Europäischen Union geschlossen hat und Sie,die BRvD Eigentümer der juristischen Personen ist.Die Apolide die den Sachverhalt wissen müssten,haben ja die Schule besucht,sollten dann als Begünstigte dieser Personen auftreten um die Schuld durch die jr.Person BRvD und Eigentümer dieser begeichen zu lassen.Die jr.Person EU hat da glaube ich auch den längeren Hebel wie momentan NOCH die BRvD über ihre Apoliide.
A: Es war keine Rede davon, dass eine Klage nicht gerechtfertigt ist. Es ging lediglich um die zu verwendende Person.
F: Hallo ich möchte den gelben Schein beantragen wenn ich ihn habe was habe ich für Nachteile ? Was passiert mit mein Führerschein was muss ich tun damit mein Haus geschützt ist vor Enteignung muss ich da was ändern lassen ? Bitte um Hilfe Mit freundlichen Grüßen
A: Nachteile lassen sich bisher nicht erkennen. Dazu gehört natürlich auch Wissen. Aber den Weg auf unsere Seite haben Sie ja schon gefunden. Alle Informationen werden Sie hier finden. Also eins nach dem anderen. Der Weg ist kein Sprint sondern ein Marathon.
F: Wenn ich jemand Geschäftsräume verpachte und denjenigen Verklagen muss, weil er die Pacht nicht bezahlt hilft da der GS?
A: Nein, denn der Vermieter ist wohl die jur. Person Name und nicht die nat. Person Familienname.
F: Wie ich euch schon geschrieben habe,war mein Weg zum GS über ein begründetes Sachbescheidungsinteresse, und Fachaufsichtsbeschwerde.
Ich habe jetzt ein Schreiben der Regierung von Schwaben erhalten, in dem steht, daß es eine erlassene Handlungsvorgabe der Bayerischen Staatsregierung gäbe, die bei "....entsprechenden Angaben zur Staatsangehörigkeit in Ihrem Antrag vorbringen, einen Ausweis bzw eine Bestätigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auszustellen."
Habt Ihr Interesse an dem Schreiben ?
A: Geht das schicken in die Beschäftigungstherapie nicht etwas intelligenter? Das ist eine Beleidigung mittlerer Intelligenz.
F: Hallo, danke für die prompte Antwort! Ich weiß schon, daß die "Deutsch"-Person null Rechte hat. Wenn man aber durch den GS seine indigene deutsche Abstammung durch Geburt nachgewiesen hat (mit Az bei der Firma BRD), dann ist doch irgendwann mal der Zeitpunkt erreicht, dem Sklaventum hier zu entfleuchen?!? (s. a. die Beiträge von "Samuel")
Wie kommt man da raus, was muss ich noch machen? Lese wie ein Bandwurm, um so viele Wissenslücken zu schließen...! In erster Linie bin ich Mensch und will es sein und das auch leben dürfen. Und das sehr gerne.
Danke für Ihre Hilfe und Geduld, lieben Gruß, HeiKi
A: Raus ist ganz einfach, nutzen Sie deren Person nicht. Leider wird das Leben dadurch nicht leichter aber ruhiger.
F: Hallo, nochmal zu meiner Frage von gestern: Habe damals den 1. Vertrag zur "Verbeamtung" mit dem Zusatz unterschrieben, daß ich Deutscher nach GG 116 (1) bin. War Voraussetzung. Später in der Weiterführung zum "Beamten auf Lebenszeit musste ich u. a. auf das GG sowie auf die "Verfassung" meines Bundeslandes schwören. Da ich aber prinzipiell als 116 GG-Deutscher eingestellt wurde, habe ich doch quasi im Ausland gearbeitet. Lt. HLKO darf ich als Deutscher mit Ableitung bis 1883 gar keine Steuern zahlen. Kann ja wohl eher alle bis 1990 gezahlten Steuern zurückfordern, oder? Auch habe ich gelesen, daß man als Kriegsgefangener die Zahlungen des untersten Soldatensolds beanspruchen könnte.
Außerdem hält sich auf der anderen Seite, also die Firma BRD GmbH, auch niemand an Verträge bzw. geltendes Recht. Langsam ist das alles hier zum Haareraufen! Danke und viele Grüße, HeiKi
A: In der Bundesrepublik herrscht Handelsrecht. Es ist auch deutlich zu sehen, dass Ihnen Wissen zum Thema Mensch und Person fehlt. Sie vermischen hier die unterschiedlichen Personen. Das ist nicht möglich. Sie können keine Steuern der jur. Person mit der nat. Person zurück fordern. Ein Angehen dieser Sachen ist zum Scheitern verurteilt. Es wird Sie mit dem Wissen definitiv in Schwierigkeiten bringen.
F: Natürlich ist das schwer aber braucht man doch ab dem Punkt der Erkenntnis nicht mehr neue Verträge/Angebote eingehen und bei den alten fordert man die Rechte der geltenden/gültigen Gesetze ein,mit den ensprechenden Konsequenzen für die Bediensteten bei Nichteinhaltung dieser!
A: Als erstes ist ohne 2. Peron überhaupt nichts möglich. Dazu gibt es bei den Behörden das Need-to-know Prinzip. Das muss man mit eigenem Wissen ausgleichen. Dazu bedarf es auch ein bisschen Erfahrung für die Durchsetzung.