F: O.k.gibts auch hier einen kleinen Ansatz "im eigenen Umfeld" und wenns Verträge sind, sollte diese auch widerrufen werden können.Schließlich haben wir ja eine Demokratie.
A: Eltern, Kindergaten, Schule! Die Konditionierung auf die Person hat schon sehr früh begonnen. Natürlich lassen sich Verträge rückabwickeln. Die Frage ist nur, können Sie mit den Konsequenzen leben.
F: zu HeiKi,da ist doch der § 119 BGB die beste Lösung,da wir die Willenserklärung Perso ,Reisepass oder unsere Eltern Geburtsurkunde nie abgegeben hätten,wenn man uns mit der Sachlage vertraut gemacht hätte.Da wir jetzt aber über die Person bescheid wissen treten wir nur noch als Begünstigte dieser auf,da der Treuhänder ja fest steht (siehe Reisepass,Person ist Eigentum der BRvD).Natürlich wird man dann mit der gesamten Manpower und dem Gewaltpotenzial der Verwaltung rechnen,aber es ist nun mal so das Täter ungern freiwillig gehen.
A: Sie hatten 16 Jahre Zeit sich das Wissen anzueignen. Die Verwaltung ist der falsche Ansprechpartner. Da sollte man sich eher im eigenen Umfeld umschauen. §119 BGB läuft also nicht. Ist bei betehenden Verträgen auch etwas kurz gesprungen.
F: Hallo, Ihr lieben Menschen, habe mal wieder eine Frage: Wie verträgt sich die HLKO § 47 (Plünderungen)mit meiner "staatlichen" Erwerbsunfähigkeitsrente der "BRD" als "Beamtin" auf Lebenszeit? Muss ich mit gravierenden Folgen rechnen, wenn ich keine "Steuern" für ein komplett konstruiertes Gebilde wie die "BRD" blechen soll? Ich will nicht mehr weiter verarscht werden, es reicht jetzt.
Ganz lieben Dank für eine Antwort, Gruß, HeiKi
A: Handelsrecht hat nichts mit Staatsrecht oder Völkerrecht zu tun. Wenn Sie Steuern zahlen MÜSSEN, wird es dafür auf der anderen Seite einen Vertrag geben. Wichtig dabei ist die Kenntnis über die Personen. Ein Anlegen mit dem FA ist nur mit gewissen Voraussetzungen Sinnvoll.
F: Danke für die superschnelle Beantwortung meiner Frage.
Zitat:Die Komponente Handelsrecht in der Bundesrepublik und das Handeln mit der jur. Person ist nicht berücksichtigt. Alles andere steht in Artikel 1.
Zitat ende.
Artikel 1 des Shaef ?
F: Hallo,
ich habe da eine Frage: einerseits lese ich im Shaef Gesetz 52 das Deutsche kein Recht auf Einentum und Boden (Enteignung)haben aber ich meine mich zu erinnern das ich auch gelesen habe das das deutsche Volk oder deutsche Staatsangeghörige nicht um ihr Geld und Vermögen gebracht werden dürfen. Stand das auch im Shaef Gesetz? Wo genau? Ich bin RuStAG 1913-erin.
Vielen Dank für eure Hilfe
A: Die Frage lässt sich so nicht beantworten. Die Komponente Handelsrecht in der Bundesrepublik und das Handeln mit der jur. Person ist nicht berücksichtigt. Alles andere steht in Artikel 1.
F:
Liebes Team,
ich hätte schwören können, dass in irgendeinem BVerfG-Urteil ein direkter oder indirekter Bezug auf Art. 43 HLKO ("ordre public") gemacht wurde.
Kann mir jemand vielleicht das Zeichen und Datum des Urteils nennen?
Beste Grüße
A: Ist uns nicht bekannt.
F: Hallo, anscheinend haben die Merkel Geschäftsleitung das Grundgesetz für die Firma BRD ändern lassen. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann jetzt entzogen werden.In wie weit betrifft das die Souveränen Bundesstaatsangehoerigen? Danke.
A: Da das nur Doppelstaatler(Firmenzugehörigkeiten) betrifft, hat das auf Bundesstaatenangehörige keine Auswirkungen. Der Entzug der Kolonieangehörigkeit könnte in Verbindung mit dem nötigen Wissen sogar Vorteile haben.
F: Hallo liebes Team,eine rein theoretische Frage in Bezug auf den letzten peinlichen Auftritt der A.D.MERKEL.Wäre es D.Trump möglich beim BVA den Antrag F einzureichen auch wenn sein Großvater vergeblich versucht hat wieder eingebürgert zu werden,er bräuchte doch nur wie die meisten über seinen Urgroßvater gehen der als Deutscher in einem Bundesstaat geboren wurde,abgesehen von den eventuellen Konsequenzen für sein Amt?Denn schließlich ist sein Großvater ja nicht ausgebürgert worden ihm wurde die bayrische Staatsbürgerschaft nur nicht wieder verliehen,was beim Urgroßvater aber nicht der Fall war und da wir durch Abstammung gemäß RuStAG Deutsche sind,was er durch den Urgroßvater belegen kann,ist der Sachverhalt doch gegeben.
A: Eine StaatsBÜRGERSCHAFT gab es in Bayern nicht. Der Verlust der StaatANGEHÖRIGKEIT seines Großvaters hat auf ihn keinen Einfluss. Seine deutschen Wurzeln haben auf sein Amt keinen Auswirkungen. Bei der BVA müsste er aber wahrscheinlich ein Sachentscheidungsinteresse vorweisen.
F: Hallo. Wie erkennt man, dass bei dem Staatsangehörigkeitsausweis falsch abgeleitet würde?
Gruss
F: Hallo, Ihr guten Menschen! TS3 Server-Problem habe ich zwar noch nicht gelöst, aber ich gebe nicht auf.
Frage: Habe vorhin hier in Eurer Antwort gelesen (ältere Fragen/Antworten), daß da sehr wohl ein Unterschied zwischen "ist dt. Staatsangehöriger" und "BESITZT die Deutsche Staatsangehörigkeit" besteht?!? Die Begriffe "ist" und "besitzt" sind mir klar. Riesen Unterschied. Wie kann ich dann mein "ist" in ""besitzt" umwandeln? Die machen doch alles dicht? (s. Beitrag eines "Opfers des Unrechtes", der hier schrieb, daß bei seiner Beantragung ihm ca. 1 Mio. Felsbrocken in den Weg gelegt werden.)Die machen doch ihre Arbeit nicht. SB verweigert wahrscheinlich komplett usw.
Ich sehe das mal so: Die Fremden da können mich gerne haben. Danke für Euer Ohr, ich finde Euch extrem klasse! HeiKi
A: Ich verstehen noch nicht warum Sie ein ist in Besitz umwandeln wollen. Zumal das ist den Besitz beinhaltet. Wer schon deutscher Staatsangehöriger ist hat den Antrag doch schon hinter sich.
F: Hallo, liebe GS-Mannschaft, wenn ich den TS3 GS Server anklicke, kommt das Folgende: "Adresse nicht erkannt. Mein ... (Browser)... weiß nicht, wie diese Adresse geöffnet werden soll, da eiens der folgenden (ts3server)kein registriertes Protokoll oder in diesem Kontext nicht erlaubt ist." Danach folgt der Hinweis, evtl. andere Software zu installieren, um diese Adresse aufrufen zu können. Und jetzt?!? Danke Euch sehr, HeiKi.
A: Das Programm runterladen INSTALIEREN, IP und Port eintragen und verbinden. So wie in der Beschreibung.
F: Tut mir Leid, aber ich kann in dem verlinkten Artikel leider keine Antwort auf meine Frage finden ob handschriftlich (fälschungssicher) oder per Computer (sauberer) besser wäre.
A: Das bleibt Ihnen überlassen!!! Man kann es auch am Computer ausfüllen und 2-mal ausdrucken und an der Poststelle der Behörde eine Eingangsbestätigung holen.
F: Ich müsste dringend einen Reisepass beantragen (den roten), kann ich den schon jetzt bedenkenlos beantragen oder sollte ich lieber warten bis der GS bzw. ESTA durch ist?
Vielen Dank
A: Die jur. Person hat nichts mit der nat. Person zu tun. Wenn sie also einen Pass benötigen, sollten Sie den holen.
F: Danke für den Hinweis, aber ich grübele, was TS bedeuten kann?!? Komme nicht drauf.
F: Hallo liebe GS-Mannschaft (So hieß das jedenfalls mal in ordentlichen Zeiten. Also ohne "dänglisch")
Frage: Wie kann man ein Auto in den Verkehr bringen, ohnen daß man gleich in die "BRD"-Geschichte involviert wird? (Hab den GS)
Bei meinem alten PC geht TS-Server nicht. Bitte um einen Hinweis. Gaaaanz vielen Dank!
A: Ohne TS wird das echt schwer! Sie sollten dort einen Weg finden. Hinweis ist PAuswV §28 Abs. 1 und VwVfG §37 Abs. 2. Eine suche nach der richtigen Person in der FZV kann sehr hilfreich sein!
F: Guten Abend,
ich habe heute den GS per Postzustellungsurkunde erhalten. Da mein Urgroßvater in Urgroßvater in Französisch-Guayana geboren war habe ich in meinem Antrag nur bis zu meinem Großvater, geb. 1936 in Remscheid die Ableitung einbringen können. Meine Frage bezüglich der Namensschreibung im Ausweis: Herr MUSTERMANN, Max (Anrede + NACHNAME , Vorname). Ist die Schreibweise korrekt für einen 1938er Ableitung? die Stadt hat den gelben Schein in Leserichtung auf dem kopf gestempelt. macht das was aus? Und es wurde die obere Ecke des GS umgeknickt und und auf der rückseite abgestempelt, sodass das dokument nun 5 Ecken hat. Ist das alles so normal und gültig? gruß Pascal-Louis
A: Für die nat. Person gilt die Schreibweise nach Din Iso 5007. Herr und Frau ist Schreibweise nach HGB §17. Wie das Abgestempelt und gefaltet ist, ist uninteressant. Wichtig ist die entstandene Akte.
F: Hallo, ich möchte jetzt endlich mal ein BGB des Deutschen Reches kaufen damit ich weiß auf welche gültigen Rechte ich mich beziehen kann.(Ich bin RuStAG1913-Deutsche und habe mich auf meinen Großvater 1910 geb. bezogen)
Recht es auch wenn ich mir das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich 1896 kaufe, oder sollte es schon das BGB 1910 sein?
A: Das BGB, dass am 27.08.1914 gültig war.
F: Hallo Admin.
Eine etwas andere Frage.
Hab den GS seit 2 Jahren. Nun als 64 jähriger wieder Arbeitssuchend. Beabsichtige nun leider gezwungenermassen ALG2 zu beantragen. Sämtliche Vertäge mit dem Unternehmen Jobcenter im BRiD Rechtskreis wären dann wohl mit i.A. zu unterzeichnen da dieser als die Juristische Person(Vertagspartner)in Frage kommt. Nehem an dann verwende ich nur den "Namen" in jenem Rechtskreis da dieser als Person ja die natürliche Person vertritt?
Der Familienname, Vorname als natürliche Person tritt hierbei nicht in Erscheinung?
A: Der Antrag ALG2 bezieht sich auf die nat. Person. Es ist also egal welche Person Sie nutzen.
F: Hallo liebes GS Team , ich habe seit 2016 den RuStaG GS.Mein Großvater war Elsäßer, mein Vater Badner und ich wohne auch in Baden.Ich gehe davon aus , dass ich Bundesstaatsangehöriger Elsaß - Lothringer bin . Ist dies bis heute gültig ?
F: ich habe den GS Antrag bis 1882 RuStAG 1913 abgegeben. Will jetzt nen Reisepass. Dafür muss ich doch den Personalausweis vorzeigen. Hat das Auswirkungen auf den GS? Danke Freunde der Freiheit.
A: Nein das hat keine Auswirkungen. Es sind unterschiedliche Personen.
F: Was bedeutet es , wenn ich den gelben schein dann irgendwann abhole, und ich mich mit Personalausweis ausweise? Was heißt das rechtlich? ich habe bis 1882 abgeleitet im Bundesstaat Preußen. mit Öffentlichem Eid und Urkunde, die ich selbst beglaubigt habe, weil die Notare diese Aufgabe verweigern. Ist die Urkunde völkerrechtlich und nach Preußischer Reichsverfassung von 1871 und RuStAG 1913 gültig?
A: Warum sollte das etwas bedeuten? Sie sollten nur aufpassen, dass keine Kopie des PA in die Akte kommt. Auf den Öffentlichem Eid und Urkunde hätten Sie verzichten sollen. Es ist zu viel des guten. Völkerrechtlich hat das keine Relevanz. Es sorgt nur dafür, dass sie in bestimmte Schubladen gesteckt werden.
F: Hallo Freunde, ich habe am 25.7.2019 in Düren beim Ausländeramt für Staatsangehörigkeitsausweise meinen Antarg auf den Gelben Schein abgegeben. Jetzt krieg ich von der Kreisverwaltung Düren den Brief, "Sehr geehrter Herr Mustermann...ich habe die Antragsunterlagen zuständigkeitshalber an die Stadt Düren weitergeleitet. Bitte setzen Sie sich mit der Stadt Düren in Verbindung. MfG Paraffe im Auftrag. Was heißt das jetzt für mich? Bei der Abgabe sagte die Annehmende in Ausländeramt, die mir ihre ladungsfähige Adresse verweigerte unter 2 Zeugen, das dauert 3-4 Monate und das entscheidet der Chef direkt hier im Haus. Soll ich mir noch den Namen der Dame besorgen, die alle Unterlagen angenommen hat? Nachher fehlt noch eine Urkunde..Was bedeutet das für mich jetzt?
A: Wahrscheinlich hat sich die Zuständigkeit in Ihrer Verwaltung geändert. Für Sie hat das erstmal nichts zu bedeuten.
F: Hallo, liebes GS-Team! Noch eine Frage bitte zur Glaubwürdigkeit von Netzseiten: Ist "Morbus ignorantia" eine zuverlässige Wissensquelle? Ich glaube mittlerweile gar nix mehr, leider...! Ein durch und durch deutsches Gewächs bedankt sich für Eure tolle Arbeit, DANKE!!! GlG, HeiKi
A: Dazu ist uns nicht bekannt. Das ändert aber nichts daran, sich eine gewisse Medien Kompetenz aneignen zu müssen. Das bedeutet auch, nichts ungeprüft zu Glauben.
F: Hallo, liebes GS-Team! Was ist das denn für eine Seite: S t a a t e n l o s . i n f o ? Das ist doch echt unseriös, oder? Kann man das da glauben? Vieles hört sich schlüssig an, aber dann kommt die Warnung vor dem Besitz des GS? Danke für eine Antwort, lG, HeiKi
A: Alle Dienst und Geschäftsmodelle warnen vor dem GS. Zu welcher Gruppe der Rüdi gehört, werden Sie selbst herausfinden. Das nutzen der Nazi Keule(Konditionierung) lässt schon tief blicken.
F: hilfe!!!!!!!!!ich habe den schein beantragt und bin jetzt vor gericht.der streitwert wurde auf 5000 € festgelegt, ich habe fast 500 € gerichtsgebühr bezahlt. ständig werde ich belagert , ich soll den antrag zurückziehen, da mein antrag sowieso abgelehnt wird, das es dann billiger würde, nur noch ca 200 € .ich soll jetzt nachweisen wieso ich diesen beantragt habe, das muß ich nachweisen, sonst würde der antrag abgelehnt. das amt schreibt merkwürdige sachen , auf die ich nicht eingegangen bin, fast schon rassistische vorwürfe . hab einfach geschrieben, ich verstehe das nicht, ich habe einen antrag gestellt, die unterlagen wurden durch die behörde geprüft,können jederzeit nachgeprüft werden, so daß ich daher meinen schein kriegen muß. da dieser ja auch nicht verboten ist, oder sie sollen das nachweisen und begründen.
hier der satz !!!ich soll nachweisen warum meine deutsche staatsangehörigkeit zweifelhaft und klärungsbedürftig sein könnte. sonst würde der antrag abgelehnt lt. urteil kammer vom 21.12.2017 aktenzeichen 3K 757/16 cottbus .
wenn meine deutsche staatsangehörigkeit ohne zweifel besteht, sollten sie mir einfach den schein ausstellen oder? wie schreibe ich das, habe nur noch wenig zeit. diesen gerichtsscheiß versteht doch kein mensch.