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Fragen und Antworten

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06.02.2017
Kruppstahl
F: Hallo, habe den GS erhalten, muß noch die Apostille drauf machen lassen. Frage 1, reicht dann der GS alleine um mich den Behören der BRD gegenüber Auszuweisen, oder benötige ich noch was anders dazu. Frage 2, kann ich dan auch im Europäischen Ausland mich damit ausweisen? Vielen Dank für Ihre Mühe.

A: Das hängt davon ab welche Person Sie in der Situation nutzen wollen. Die nat. Person im Status qua ante unterliegt weder dem Ausweisgesetz noch dem Meldegesetz. Dort liegt es also an Ihrer Konditionierung. Im Ausland sollten Sie schon ein Pass haben. Lesen Sie dazu den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes


03.02.2017
Derseewolf
F: Hallo, ist die Unterschrit von der Amtsleiterin, auf dem GS auch dann gültig, wenn ihre Unterschrift mit gekürzten Vornamen und einen relativ unleserlichen Nachnamen unterschrieben wurde .

A: Solange es keine Probleme bei der Haager Apostille gibt ist alles ok. Der Name sollte ja auch auf der Urkunde stehen.


01.02.2017
Matt
F: bin im Jahre 1978 in Flatow in Pommern geboren.Im ESTA Register steht ja richtig RuStAG usw, aber Geburtsstaat Polen !!!

A: Ja, leider hat sich der Hausverwalter von West und Mitteldeutschland dazu entschieden, den Namen des Hausverwalters der Ostgebiete dort einzutragen. Das gab in den 80iger schon einen Aufschrei der Betroffenen.


01.02.2017
Magnolia
F: Hallo, mein Vater wurde in Deutsch Oth in Elsaß Lothringen geboren. An welches Amt kann ich mich wenden, um seine Geburtsurkunde zu erhalten?

A: Standesamt Oth in Elsaß Lothringen.


31.01.2017
Stankoweit
F: Hallo, zu meiner Frage von vorhin wegen Apostille. Die Frage wurde wohl falsch verstanden. Die Apostille ist natürlich nicht gefälscht, aber die Apostille ist in deutscher Sprache ausgedruckt und nicht auch zusätzlich in englisch und französisch, wie bei den anderen mir bekannten Fällen. Die Frage ist, ob das eine Rolle spielt oder ob das letztlich egal ist und es nur auf die Apostille als solche ankommt. Danke u. Gruß

A: Wenn sie nicht gefälscht ist, wird es wohl egal sein oder eine Rolle spielen.


31.01.2017
Stankoweit
F: Hallo, eine Frage zur Apostille: Ich habe diese beantragt (mit Angabe "Niederlande") und auch erhalten. Die Apostille ist in deutsch. Bei anderen gleichen Fällen habe ich jedoch gesehen, dass die Apostille in mehrere Sprachen (deutsch, englisch u. französisch) ausgedruckt wurde. Ist das bei mir falsch gelaufen oder spielt das keine Rolle? Danke für Eure Einschätzung.

A: Gefälschte Apostillen ist wohl eher ein Mythos.


30.01.2017
Fritz
F: Guten Abend Mitstreiter! Meine Frage: Kann man von der Staatsangehörigkeitsurkunde eine beglaubigte Kopie erhalten? Danke für eure Mühe.

A: Ja


30.01.2017
Peter
F: Warum sind unsere Pässe nur 9 und 355 Tage gültig? In anderen Ländern sind es exakt 10 Jahre? Und warum steht das A in den grünen Pässen für Flüchtlinge bzw staatenlos?

A: Für Verschwörungstheorien anderer Gruppen fühlen wir uns nicht zuständig. 9 Jahre und 355 Tage lassen sich nach Prüfung nicht bestätigen. Vom 01.05.2008 bis zum 30.4.2018 sind genau 10 Jahre.


30.01.2017
Peter
F: Wollte mal nachfragen Paragraph 4 Absatz 1 steht beim Ministerium des Innern *§ 4 Abs. 1 gilt entsprechend für den Erwerb der Deutscheigenschaft durch Kinder von Status- deutschen. Was heißt das? http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/463812/publicationFile/23664/Anwendungshinweise_05_2009.pdf

A: Dieses sollte Sie nicht betreffen. Es sei denn Sie wohnen außerhalb des Gebietsstandes 31.12.1937 aber innerhalb des Gebietsstandes 27.07.1914. Dann gilt führ Ihr Kind auch §4 Abs. 1.


27.01.2017
sube
F: Gibt es Bürger, welche den gelben Schein zurückgegeben haben und wenn ja welche bürokratischen Abläufe wurden dadurch ausgelöst bzw.welche Reaktionen sind bekannt?

A: Uns ist dort niemand bekannt.


26.01.2017
Lupo
F: wie kann man den Satz genauer verstehen? Sie werden die 6 Jahre Wohlverhaltensphase vermissen, wenn die zu Ende ist. Gruß Lupo

A: Sie haben für Ihren Wiederstand einen Mitstreiter, den Insolvenzverwalter.


25.01.2017
tabaluga
F: Ist eine Privatinsolvenz hinderlich bei der Beantragung?

A: Nein, eine Privatinsolvenz ist eher förderlich für den Wiederstand. Sie werden die 6 Jahre Wohlverhaltensphase vermissen, wenn die zu Ende ist.


24.01.2017
dregusch
F: Ich habe mal eine Frage, die evtl. nicht ganz hier reinpasst. Ich habe eine Verwarnung (30,- EUR) vom Polizeipräsidium bekommen, auf der meine Anschrift nicht wie sonst komplett groß geschrieben wurde, sondern dieses Mal klein geschrieben wurde, außer die Anfangsbuchstaben (wie bei einer natürl. Person). So etwas habe ich vorher noch nie gehabt. Ich habe die Jungs von der POLIZEI vorher um Ihre Legitimation gebeten (Amtsausweis)und es war nicht unbedingt ein entspanntes Gespräch mit denen. 3 Tage??? später hatte ich das Verwarnschreiben im Briefkasten. Können Sie mir sagen, weshalb die Anschrift hier nicht in Großbuchstaben geschrieben wurde? Wer ist jetzt hier angesprochen, die Person oder die Frau? Und was hat das zu bedeuten? Vielen Dank...

A: Die jur. Person kennzeichnet die Anrede Herr, Frau oder Firma und nicht die Schreibweise des Namens. Erst nach Identifizierung(Geschäfts Einlassung) mit der jur. Person wird diese in den richtigen Rechten(capitis deminutio) dargestellt.


23.01.2017
Orange Ritter
F: Sonstiges Danke für die Anwort. Das mit derUnterschriftenbeglaubigung ist mir bekannt. Leider habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, ob ich den bereits abgelaufenen Personalausweis abgeben muss, wenn ich mich aus dem Sytem verabschieden möchte?

A: Die Entscheidung können wir Ihnen nicht abnehmen. Es ist und bleibt Ihre Entscheidung. Lesen Sie dazu den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes.


20.01.2017
wolly
F: Hallo. Hab eben im Briefkasten erst den Bescheid bekommen das ich gestern um 10Uhr zum Vorsprechen und zur Abholung meines GS vorbei kommen sollte. Hab zur Legitimation hab ich leider nur nen Perso und Führerschein. Ist das in Ordnung oder sollte ich mir was anderes besorgen?

A: Legitimation mit Perso und Führerschein ist in Ordnung. Lassen Sie aber keine Kopie zu.


18.01.2017
Erwin Kerstholt
F: wieviel GS brauchen wir um was zu erreichen.

A: GS sind wir eigentlich genug. Leider scheinen alle in der Beschäftigung mit den Behörden zu sein. Es fehlt noch an der Vernetzung.


17.01.2017
Angel
F: Guten Abend, Bin mir ganz unsicher mit dem TS3 GS Server. Bin aber wohl nicht die Einzige. Müsste das Programm kostenpflichtig herunterladen und installieren, und dann?? Gibt es keine andere Möglichkeit zu erfahren, welche Argumente gegen das schutzbedürftige Sachbescheidsinteresse anzuführen wären. Höre mir die Sendungen dazu immer wieder an, bin aber mit den Gesetzen und den Grundlagen mittlerweile ganz durcheinander. Ich habe erst einmal einen höflichen Brief geschrieben, dass mein Interesse meine Abstammung ist und diesen Brief per Post an das LR geschickt. Ich will keinen Zirkus mit der Dame haben, will nur meine Rechte einfordern und das möglichst friedlich und effektiv Vielleicht findet ihr doch noch einen anderen Weg, mich zu unterstützen, auch ohne dem Team Speak. Vielen Dank erst einmal und schönen Abend

A: Was soll man dort Argumentieren. Das "fehlende Sachbescheidungsinteresse" ist kein Bestandteil des Verwaltungsverfahrensgesetz oder einer anderen Verwaltungsnorm bezüglich des Staatsangehörigkeitsrechtes. Fraglich ist auch, ob Sie mit einem netten höflichen Brief Straftäter bekehren. Teilen Sie uns ihre ePost Adresse per Kontaktformular mit. Kostenpflichtig ist das Programm nur für Smartphone. Für richtige PC%u2019s ist es kostenfrei.


17.01.2017
Rechtsentdreher
F: Ist Deutschland rechtlich gesehen nach wie vor besetzt? Zum einen gibt es den Firmenstaat BRD mit seinem nichtigen Grundgesetz. Von diesem Standpunkt aus könnte man sagen: Ramstein und die anderen Stützpunkte sind lediglich Außenposten des Firmenstaates USA. Hier noch von Besatzung zu sprechen, wird also schwammig. Zum anderen gibt es die alten Bundesstaaten des Deutschen Reiches, die nicht handlungsfähig sind. Von dieser Warte aus betrachtet kann man wohl sagen: Deutschland ist besetzt. Das ist aus meiner Sicht eine Grundsatzfrage, weil sich hieraus ja Antworten ergeben können, was getan werden muss, um hier in Deutschland voran zu kommen.

A: Selbstverständlich ist Deutschland noch besetzt und die BRD ist der Besatzer. Besser gesagt die Besatzerverwaltung. Die Viermächteabkommen sind dank 2 4 Vertrag nicht mehr aktiv. Aber die Dreimächteabkommen sind immer noch aktiv. Das kann man im Überleitungsvertrag Artikel 2 Abs. 1 nachlesen. Die Frage was getan werden kann ist eigentlich ganz einfach. Die Verwaltung des Vereinten Wirtschaftsgebietes(BRvD) ist obsolet zu machen.


17.01.2017
LebenNebel
F: Im Netz habe ich folgende Aussage entdeckt: "GelberSchein.Net arbeitet direkt für den Besatzer BRD und versucht den Menschen mittels Täuschung im Rechtsverkehr zum Feststellungsantrag zur Deutschen Staatsangehörigkeit (gelber Schein) zu nötigen und verstößt wie der Besatzer selbst gegen gültige Regularien des Völkerrechts und der HLKO." ... dass Sie jemanden zu irgendetwas nötigen kann ich nicht bestätigen, aber wie lautet allgemein Ihre Stellungnahme dazu? Wie kann man sicher gehen, dass Sie auf der Seite der Menschen stehen?

A: Warum sollten wir Stellung dazu beziehen? Es ist Ihre Aufgabe und Weg als angehender Souverän die geschichtlichen und gesetzlichen Fakten zu prüfen. Wir stellen diese nur zur Verfügung. Sie sollten prüfen, ob diese Aussage geschäftliche oder dienstliche Interessen verfolgt. Die Aussage ist auch eher allgemein gehalten und enthält keine Fakten, die diese Aussage bestätigen. Selbst die Besatzerverwaltung macht zunehmend Schwierigkeiten den GS zu beantragen. Wie Sie der Kategorie Behördenwillkür entnehmen können. Hier sieht es eher so aus, das was ich selber mach nun tu, das traue ich auch anderen zu. Ein Souverän vertraut niemand, sondern hinterfragt alles um die Täuschung zu erkennen. Viel Spaß auf Ihrem Weg.


16.01.2017
Cosie
F: Hallo und Guten Abend! Ich habe vor 6 Wochen meinen GS beantrag und auch eine Eingangsbestätigung bekommen. Jetzt habe ich anhand meiner Kopien festgestellt, dass ich einen Fehler beim Ausfüllen gemacht habe. Kann ich auf das Amt gehen und auf Änderung bestehen? Hat das schonmal jemand versucht? Eine Antwort wäre sehr hilfreich. Danke!

A: Nein probiert hat das unseres Wissens noch keiner. Sollte dieser Fehler gravierend sein, sollten Sie das dem SB schriftlich (per Einschreiben) mitteilen. Dann findet Ihr schreiben Eingang in die Akte.


16.01.2017
Goller
F: Hallo,ich habe eine Frage:Es geht um die Lebenderklärung,ist der GS eine oder muß diese woanders,z. B. in Malta,erworben werden? Danke

A: Hinter der nat. Person steht immer ein Mensch. Malta ist nur Geschäftsmodell.


14.01.2017
Pessimist
F: Hallo Schlaufuchs, Es gibt einen RA, Lutz Schaefer heißt dieser. Er hat schon in Gera erfolgreich einen Prozess gegen die Abnahme der WBK geführt und gewonnen. Mal sehen wie lange noch?

A: Leider ist Herr Schaefer sehr beschäftigt. Hauptsächlich mit seiner eigenen Kampf gegen das System.


14.01.2017
Schlaufuchs
F: Hallo, ich habe mich sehr lange und intensive mit dieser Thematik beschäftigt und werde nun auch meinen Antrag einreichen. Doch lese ich immer öfters, dass die Behörden jagd auf Jäger und Sportschützen machen. Ihre Zuverlässigkeit aberkennen und bei nächtlichen Aktionen alles weg nehmen. Wie kann man sich als legaler Besitzer davor schützen? Können Sie Rechtsanwälte im Raum Düsseldorf, oder egal wo nennen. Die uns gegeüber positive eingestellt sind und in derartigen Angelegenheite vertreten. Alle die ich angesprochen habe, haben sofort abgeblockt und wollen mit diesem Thema nichts zu tun haben. Vielen Dank.

A: Mit einer WBK würde ich mir meine Ableitungskunden zu Hause gut weckpacken. Es wird die Entwaffnung der Deutschen eh kommen. GS Besitzer anzugehen ist nur der erste Schritt, der sich mit der Reichsbürgerkeule umsetzen lässt. Rechtsanwälte die uns gegenüber positive eingestellt sind, können sich im System nicht lange halten. Aufgabe von Rechtsanwälten ist es das System zu schützen.


13.01.2017
Peer
F: Hallo, ich habe bereits den Staatsangehörigkeitsausweis und wollte fragen, ob jemand weiß, welche Paragraphen man für eine Steuerbefreiung beim Finanzamt angeben muss.

A: Wenn Sie im Handelsrecht Verträge mit der jur. Person eingehen, gibt es keine Steuerbefreiung. Das betrifft den Arbeitsvertrag und auch die Anmeldung einer Selbständigkeit. Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Mensch und Personen.


12.01.2017
Indianer
F: Ich habe gerade die alten F&A unter Sonstiges gelesen, nachdem ich das aktuelle Video auf dem YT Kanal RuStAG Netzwerk gesehen habe. Unter den Kommentaren ist in einer Diskussion VV contra 1871er ein anderes Video verlinkt: https://youtu.be/zPpx8p4cOl0?t=26m4s ... Wenn ich mir das so anhöre, scheint zum einen diese damalige Verordnung des Kaisers gar nicht mehr so attraktiv und erstrebenswert, während eine neue Verfassung per VV sehr schlüssig vermittelt wird. Ich kann zumindest keinen Haken entdecken. Weiter sehe ich unter den alten F&A die Beiträge von bzw. zu Wilhelm, der danach fragt, was man denn ggf. tun könne, um das übergeordnete Ziel zu erreichen. Das wird nur per TS preis gegeben, oder wie? Also auf mich wirkt es nicht realistisch, über das hier in D voranzukommen. Oder wo sind bitte ganz praktisch handfeste und nennenswerte Bewegungen darauf hin? Mag nicht direkt ihr Thema sein, aber verlinkt ist ja auch nichts. Das wird nicht nur mich interessieren, also bitte keine TS Vertröstung.

A: Wenn Sie weiter gesucht hätten, wären Sie auch über "DerWahrheitVerpflichtet 4.1, 5.1" gestolpert. Mehr ist zur VV nicht zu sagen. Wir haben auch keine Lust mit dem Blödsinn in Beschäftigung gehalten zu werden. Wenn die VV Ihr Weg ist, sollten Sie Ihn gehen. Es ist der Weg der Erkenntnis, leider ist der etwas länger.


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