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Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
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ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
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14.07.2015
Dietmar
F: Ein wenig off-topic, aber vielleicht interessant!? Habe grad die Wahlbenachrichtigung zur Europawahl bekommen. Da stand etwas von "Unions-Bürgern". Tja, ich wußte gar nicht, daß ich durch einen VERTRAG rechtmäßig zum Europäer geworden bin! Obwohl das nur jemand werden kann, der die Staatsangehörigkeit eines europäischen Mitgliedsstaates hat. Und die deutsche Staatsangehörigkeit gibt es ja nicht. Es geschehen noch Wunder! OK, jetzt die Frage: Kann der grüne Reisepaß evtl. auch als nicht nur vorrübergehend angefordert werden?

A: Der grüne Reisepass ist kein vorläufiges Dokument er wird zur Täuschung nur so bezeichnet.


14.07.2015
AlteSeele
F: Ich habe mir das Video von Herrn Oberüber angesehen und die getätigten Aussagen und dessen Argumente interessehalber mit dem Bundesgesetzblatt verglichen. Die folgende Aussage hat mich etwas verwirrt, zumal Herr Oberüber eine Veröffentlichung aus dem Bundesgesetzblatt vom 22. April 1976, Nr. 22, Seite 473, den Artikel 27 aus dem „Übereinkommen vom 28.September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen“ als Fakt heranzieht um unsere Staatenlosigkeit zu veranschaulichen. Was ist mit dem Teil in dem der Bundestag mit der Zustimmung des Bundesrates dieses Gesetz beschließt und im Artikel 1.2, den Artikel 27 des Übereinkommens mit dem folgenden Wortlaut ausschließt. „Artikel 27 des Übereinkommens wird nicht angewandt.“ Kann mir nicht vorstellen dass Herrn Oberüber dieser Abschnitt im Bundesgesetzblatt entgangen sein soll. Bitte um Aufklärung warum Herr Oberüber dies in seinem Video nicht angesprochen hat. Ab 45:30 Minute „Staatsangehörigkeit "DEUTSCH" - Wie die BRD versucht, uns staatenlos zu machen - Reiner Oberüber

A: Die Frage hatten wir schon mal. Sie halten sich nicht auf dem Boden der BRiD auf. Die BRiD nimmt für sich nicht in Anspruch Territorium zu haben. Deswegen wird der Artikel 27 in der BRiD nicht angewandt. Sie befinden sich auf dem Territorium von Deutschland, das von der BRiD verwaltet wird und in Deutschland kommt der Artikel 27 zur Anwendung.


14.07.2015
Udo Creusen
F: Ich stell meine Frage noch einmal, da die Antwort auf meine 1th Frage etwas unklar ist. Ich bin 1965 In der ehemaligen DDR in Thüringen geboren. Da aber der Einigungsvertrag für üngültig erklärt wurde, müsste für mich doch die deutsche Staatsbürgerschaft weiter bestehen, denn die DDR hatte ja eine Verfassung und kein GG. Wer kann mir da eine klare Antwort geben? P.S. Meinen Stammbaum kann ich nicht komplett nachverfolgen, da mein Vater Schlesier war und über meinen Opa nichts bekannt ist.

A: Die DDR war genau das gleiche wie die BRD ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten. Außerdem ist eine Staatsbürgerschaft etwas anderes als eine Staatsangehörigkeit. Sie werden sich also die Arbeit machen müssen ihren Stammbaum zu klären.


14.07.2015
Tony
F: Zu welchem Bundesstaat gehört Hamburg

A: Freie Stadt Hamburg


14.07.2015
Michael
F: Ich habe meine Staatsangehörigkeit im Königreich Württemberg, lebe allerdings in Bayern. Wo soll ich den Antrag auf Staatsangehörigkeit stellen? In Bayern oder in Württemberg?

A: Immer am Wohnort.


14.07.2015
Alex
F: Aber in Eurem Video weist ihr doch auf den Artikel 27 des Übereinkommens über Staatenlose hin, das 1976 laut bundesgesetzblatt die BRD dem Übereinkommen beigetreten ist und deshalb der Artikel 27 für uns gilt?!? Hab ich da was missverstanden ?

A: Ja hast du wohl. Du hältst dich auf den Boden Deutschlands(Reich) auf und die Verwaltung Deutschlands(BRiD) stellt dir, da du kein gültiges Reisedokument von Deutschland hast einen Perso aus. Da die BRiD kein Territorium hat, auf dem du dich aufhalten kannst, gilt der Artikel für die BRiD nicht. Für Deutschland aber schon. Die BRiD ist nicht Deutschland sondern lediglich der eingesetzte Verwalter, auch wenn sie uns was anderes glauben machen wollen.


14.07.2015
alex
F: Gilt Artikel 27 des Übereinkommens über die Rechtstellung der Staatenlosen in der BRD?

A: Der Artikel gilt in Deutschland(Reich), nicht in der BRiD. Die BRiD nimmt für sich nicht in Anspruch Staatsterritorium zu haben. Also kann man sich auch nicht auf dem Territorium der BRiD aufhalten.


14.07.2015
peter
F: wo finde ich die genauen grenzverläufe vom saarland ab1900,kann nicht genau feststellen ,ob preusen oder bayern

A: https://wiki-de.genealogy.net/Deutschland_1871-1918


14.07.2015
Andre
F: Ich will einfach nur einen Schein,(Ausweis) auf dem klipp und klar steht "Donald Deutschmann ist Deutscher mit Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Preußen." Gibt es nun eine Behörde die mir so einen Ausweis ausstellt?? Kann mir doch keiner sagen, das sämtliche Amtsstempel etc des Königreichs Preußens abhanden gekommen sind, bzw kann mir genauso doch der Russe so etwas beglaubigen, als statueller Besatzer der Mitte, wo ich herkomme.. Die dürften doch das Recht dazu haben als eines der Kontrollorgane, oder etwa nicht? Will doch einfach nur frei sein und net mein eHeimat verlassen, um endlich als DEUTSCHER zu leben, exterritorial dieses Schmu gegenüber..

A: Keiner kann Ihnen den Ausweis ausstellen, weder die BRiD noch die Russen. Die Bundesstaaten und das Reich sind mangels Organen nicht handlungsfähig.


14.07.2015
Erich
F: Ich lebe in Rheinlandpfalz (Rhein-Lahn-Kreis) und möchte auch gern einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen, wo kann ich den Antrag stellen?

A: Am besten, Sie schauen sich Teil 2 an.


14.07.2015
Tim
F: Falls der Wohnsitz in Elsaß-Lothringen ist, soll man "Reichsland Elsaß-Lothringen" schreiben, oder "Frankreich" oder "Bundesstaat Elsaß-Lothringen"?

A: am besten neutral: Elsaß-Lothringen.


14.07.2015
Amarok
F: Hallo, ich ich lebe seit 8 Jahren in Österreich als Hauptwohnsitz.Geboren bin ich in D in Bremen. Auf einer Karte des DR von 1971-1918 ist Bremen als Hansestadt gelb eingefärbt und der Bereich Oldenburg daneben auch. Mein Elternhaus ist im heutigen Niedersachsen zwischen Bremen und Hamburg (eingefärbt als Preussen). Was trage ich nun ein?

A: Bitte den Vortrag Teil 2 ansehen, da gibts Antworten...


14.07.2015
nehemia
F: Momentan sind Deutsche Staatsbürger, die nicht der Verfügungsgewalt der BRD mehr unterliegen (sog. Staatl. Selbstverwalter) dabei, die alten Reichsländer wieder handlungsfähig zu machen, in dem sie sich auf die Verfassungen vor 1934 beziehen. Soweit ich verstanden habe, ist das Ziel alle 26 Bundesstaaten wieder handlungsfähig zu reorganisieren, um dann den "ewigen Bund" d. Reichsländer v. 1871 (= Deutsches Reich) wieder aufleben lassen zu können. Wie ist Eure Position dazu?

A: Vielleicht bekommen die sog. Staatl. Selbstverwalter auch irgendwann mit, das es keinen Sinn macht die Freistaaten zu reorganisieren. Diese stehen unter der Verfassung von 1919(GG Nr. 1). Aus meiner Sicht eine Systemkonforme Aktion zur Umsetzung des Artikel 146 GG und Beschäftigungstherapie.


14.07.2015
Carlo
F: Ich wohne im saarländischen Lebach.Stimmt es das dieser Teil zu Preußen gehört?

A: Ja das stimmt.


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