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Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
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ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
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23.08.2016
Nicole
F: Guten Tag, ich habe einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister für den Großvater meiner Kinder erhalten.Da stehen Eheschließung und Geburt von Großvater und Urgroßvater drin. Da wir bis zum Urgroßvater ableiten müssen, müssen wir noch extra beglaubigte Heiratsurkunden beantragen? Vielen Dank für Ihre Arbeit hier!

A: Eigentlich nicht! Aber wir haben es hier mit Straftätern in den Behörden zu tun. Die werden Ihnen die Steine in den Weg legen.


22.08.2016
cali
F: Meine Mutter war Deutsche mit deutschen Vorfahren. Mein Vater, geb. 1919 war Italiener und in Italien bereits verheiratet. In Italien gab es damals keine Scheidung.Die Ehe wurde in Italien bis zum Tod nicht geschieden. Um meine Mutter zu heiraten, wurde mein Vater 1959 in die BRD eingebürgert und nach BRD Recht von der Ehefrau in Italien geschieden. 1960 heirateten meine Eltern in der BRD und ich wurde als eheliches Kind 1963 geboren. Frage: Bin ich ehelich, oder unehelich? Wenn ich ehelich bin, gilt die Abstammung nach dem Vater. Kann ich dann überhaupt den GS beantragen?

A: natürlich eheliches! Das schreiben Sie im Text doch schon.


22.08.2016
CaLi
F: Hallo, kann ich den Gelben Schein beantragen? Mein Großvater mütterlicherseits war Deutscher, davon habe ich auch noch eine Geburtsurkunde. Aber meine Vorfahren väterlicherseits sind Italiener. Mein Vater, geboren 1919 wurde in der BRD 1959 eingebürgert. Wie muss ich bei der Beatragung vorgehen, und bin ich überhaupt Deutsche?

A: Ja das können Sie, aber es wird nicht der Gebietsstand 1913, sondern maximal 1937.


21.08.2016
Gerd Spröckler
F: Hallo, ich bin der Gerd. Ihre Seite ist Prima, man erfährt im Prinzip alles was man wissen muss! Ich will morgen meinen Antrag per Post und Einschreiben mit Treckingnummer absenden. Ist es empfohlen, ein Deckblatt beizulegen, auf dem steht, dass ich um Bearbeitung UND UM ESTA EINTRAG bitte, damit die gleich wissen, dass ich mich auskenne? empfiehlt sich das? Haben in anderen Fragen nämlich oft gelesen dass die Leute dort sich wohl gerne um den ESTA EIntrag drücken. Aber der ist mir wichtig!

A: Nein!!! ESTA kommt automatisch.


21.08.2016
Paul
F: Meine Geburts- und Heiratsurkunde sind in Polnische Sprache. Darf ich sie so einreichen, oder zuerst übersetzen lassen?

A: Immer eine Kopie der Originale.


21.08.2016
Dirk
F: Ich möchte jetzt den Antrag für den GS stellen, dazu muß ich bis zum Urgroßvater zurück gehen,ich will auch noch gleichzeitig für meinen Sohn (2 Monate alt) Antrag stellen, er müßte schon bis zum Ururgroßvater zurück, die Anlage V reicht aber nur bis zum Urgroßvater, wie kriege ich das geregelt? Stimmt es dass man die Anträge für den GS nur noch bis ende 2016 stellen kann?

A: Einfach kreativ werden und den Ururgroßvater dazu schreiben. Ein Auslaufen des GS ist uns nicht bekannt.


19.08.2016
Thylorix
F: Betrifft noch immer den Antrag auf Nachweis Staatsangehörigkeit. Ableitung bei mir als ehelicher Sohn (geb. Hessen) über Vater (geb. in Mähren 1921/ vorehelich) danach über seine Mutter (geb. in Mähren 1903). Beide Ahnen deutscher Volkszugehörigkeit (z. Bsp.Vater= Kriegsgefangener- keine Möglichkeit der Rückkehr/ Großmutter= Heimatvertriebene weil Deutsche). WIE könnte ich das im Antrag formulieren? Welches Geburtsland gebe ich an? Schlesien?? Mähren?? Reicht das überhaupt für RuStAG 13 oder nach welcher Gesetzeslage beurteilt Ihr das? Die heimatvertriebene Großmutter kam meines Wissens nach Thüringen- Heimatvertriebene bekamen meines Wissens vom Ankunftsland die jeweilige Staatsangehörigkeit verliehen- wäre ich dann gem. Abstammung (weil Ableitung nach Großmutter) Thüringer??? Vielen Dank für eine ANtwort- ich weiß es ist ein schwieriges Thema, aber wie Sie sehen bin ich selber auch nicht untätig.

A: Es ist keine Frage des Antrags, sondern der beigefügten Unterlagen. Sie geben den Geburtsstaat an der es in der Zeit gewesen ist. Mit RuStAG 1913 sollte das klar gehen.


16.08.2016
Deutscher 78
F: Hallo und vielen Dank für die Antwort :) Eine Frage hätte ich allerdings dazu noch. Wenn ich anhand der Sterbeurkunde meines Opas den Geburtsort dann weiß, nehme ich einen Antrag von dieser Seite, Fülle den aus und schicke den entweder nach Polen oder Russland. Soweit verstanden. Ich bekomme also im besten Fall aus den Ländern einen Auszug aus dem Geburtenregister. Da stehen dann auch alle restlichen Informationen über meinen Urgroßvater drinnen, so das es für den gelben Schein bis vor 1913 reicht? Oder muss ich dann nochmal eine Urkunde aus dem Geburtenregister beantragen die meinen Urgroßvater betrifft? Vielen lieben Dank für die Hilfe !

A: Dass kommt dann schon vollkommen Rechtlich sauber.


15.08.2016
Deutscher 78
F: Hallo. So, habe ja jetzt mein Stammbaumbuch. Ich und meine Eltern stehen ja mit Geburtsdatum drinnen. Mein Opa der um die 1920 geboren wurde steht da als Eltern meiner Eltern mit vor und Zunamen drinnen. Da sein Geburtsdatum und Geburtsort nicht mit drinnen steht, bekomme ich jetzt die Sterbeurkunde. Dort drinnen steht ja sein Geburtsort (Preußen), aber nicht wer seine Eltern waren. Muss ja an meinen Urgroßvater rankommen um vor 1913 zu kommen. Was brauche ich also noch um vor 1913 zu kommen? Reicht es wenn ich in dieser Berliner 1 da anhand der Sterbeurkunde meines Opas einen geburtenschein organisiere?? Dort müsste ja mein Uropa ja drinnen auftauchen (zumindest der vor und Zuname) oder muss ich dann noch weiter graben, weil alleine der Name auf den geburtenschein meines Opas nicht reicht ? Vielen lieben Dank für jegliche Hilfe ! ( werde im Freundeskreis durch das hier Gewonne wissen anderen dabei helfen ebenfalls den Schein zu bekommen )

A: Die Eltern Ihres Opas bekommen Sie aus seiner Geburtsurkunde oder aus dem Auszug aus dem Geburtenregister. Auch die Heiratsurkunden sollten Sie im Auge behalten. Berlin 1 sollte auch nicht Ihr Ansprechpartner sein. Wende Sie sich direkt an die zuständigen Standesämter vor Ort. Anträge in Deutsch %u2013 Polnisch und Deutsch %u2013Russisch sind auf der Seite.


12.08.2016
Antrag/Ableitung
F: Guten Abend, ist es denn möglich, dass ich, trotzdem ich ein eheliches Kind bin, über die Linie meiner Mutter den gelben Schein beantrage ? Die Linie meiner Mutter ist durchgängig bis zum Stichtag und weiter zurück - das kann ich nachweisen. Die Linie meines Vaters, 1948 in Deutschland geboren geht zurück auf Polen (Mutter) und Ukrainie (Vater). Meine Großeeltern waren geflohen und in Deutschland wohnhaft. Dankeschön.

A: Ich weiß nicht mehr wie oft diese Frage schon beantwortet wurde! Für Sie nochmal NEIN!!! Sie werden mit dem klarkommen müssen was da ist. Beachten Sie dabei den Gebietsstand 1913 oder die deutsche Volkszugehörigkeit.


11.08.2016
Fränki69
F: Hallo. Wollte heute die Sterbeurkunde von meinem Opa beantragen. Der ist 1925 geboren . Ich will aber bis vor 1913 kommen! Wie erfahre ich wer mein Urgroßvater war? Auf dem totenschein wird der Name meines Uropas jawohl nicht auftauchen oder? Wie soll ich richtig und möglichst schnell vorgehen ? Danke für die Hilfe :)

A: Das steht auf der Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister.


10.08.2016
Eleonore
F: Werner Oberüber sagt in seinem Video"Konkrete Schritte zum GS" Folgendes: 1. Niemals eintragen : Wehrdienst geleistet für BRD, da dieses Hochverrat 2. Frage nach Personalauseis/ Reisepass ruhig beantworten, da "die" es ja sowieso wissen. Diesen Aussagen stehen aber die Eintragungen in der Ausfüllhilfe völlig entgegen. Hiernach ist die Frage nach dem Personalausweis NICHT zu beantworten und die Frage nach dem Whrdienst aber doch. WAS IST NUN RICHTIGß WAS

A: 1. Die Aussage "Wehrdienst geleistet für BRD" ist vollkommen richtig! Das wiederspricht auch nicht der Ausfüllhilfe. Denn dort steht BUND oder DEUTSCHLAND. Das ist ein ganz anderer Gebietsstand als die BRD.
Bund = Gebietsstand 1913
Deutschland = Gebietsstand 1937

2. Die jur. Person(Name) stellt einen Antrag für die nat. Person(Familienname). Wie kommt die natürliche Person nun an einen Perso? Da sie erst mit dem GS geschaffen wird. Ist das eintragen des Persos dort eine falsch Eintragung? Zu mindestens ist es eine Vermischung von 2 voneinander getrennten Personen.

Wir verstehen die Intention von Reiner den Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Das ist aber nicht die Aufgabe von angehenden Souveränen.


09.08.2016
Tetr4hedron
F: Ich habe alle Familienstammbücher meiner Familie bis 1908. Brauch ich noch Geburts-, Heiratsurkunden etc, oder kann ich einfach beglaubigte Kopien hiervon einreichen? Die Stammbücher enthalten ja die gesammten Informationen. Danke!

A: Da reichen Kopien.


09.08.2016
widesky
F: Mein Vater war verheiratet lies sich dann scheiden und heiratete meine Mutter. brauch ich nun die Scheidungs Unterlagen aus erster Ehe die haben ja mit mir nichts zu tun

A: NEIN!


09.08.2016
Joe
F: Ich bin in Heidelberg geboren und wohle in Leimen (Baden) Soll ich bei Geburtsstaat dann Großherzogtum Baden und bei Aktuelle Anschrift: Leimen / Bezirksamt Heidelberg schreiben und bei Wohnsitzstaat auch Großherzogtum Baden schreiben? (Steht in der 1900er Liste als solches bezeichnet) oder anstatt Großherzogtum Baden dann überall Preußen schreiben? Was ist denn besser? Danke schon mal.

A: So wie es ist! Geburtsstaat Großherzogtum Baden - Wohnsitzstaat Großherzogtum Baden


09.08.2016
Johnny
F: Ich lese immer wieder, dass "Sachbearbeiter" bei der Antragsstellung häufig diskutieren, warum kein RuStaG mehr usw... Ist es besser, bzw. möglich, dass ich alle Dokumente (Antrag, Geburtsurkunden) in einen Umschlag packe und diesen per einschreiben ans Ausländeramt schicke? Damit ich eine schriftliche Antwort bekomme und dann bei einer eventuellen Ablehnung etwas schriftliches in der Hand habe, wogegen man vorgehen kann?

A: Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!


09.08.2016
Johnny
F: Meine Ableitung geht ausschließlich väterlicherseits... Das Hochzeitsdatum von meinen Eltern weiß ich. Das von meinen Großeltern (Opa bereits verstorben) kann ich auch in Erfahrung bringen. Wann miene Urgroßeltern geheiratet haben kann ich nicht mehr nachvollziehen... Kann ich dieses weglassen? Oder dazu schreiben: Bitte ermitteln, o.Ä.? Ich habe von Opa und Uropa nur die Genurtsurkunden...

A: Ich würde das mit den Unterlagen einreichen. Auf Nachfrage kann man ja geeignet reagieren.


09.08.2016
Fifi
F: Hab Frage falsch gestellt, brauche die Abstammung meines Mannes, sein Vater ist in Reihwiesen geboren. Was soll ich im Antrag angeben? Vielen lieben Dank im voraus

A: Der Geburtsort sollte doch in den Urkunden auftauchen. Ansonsten den Ort Reihwiesen eintragen.


08.08.2016
Deutscher78
F: Hallo. Ich habe heute von meiner Mutter unser Familienstammbuch erhalten. Ich bin Jahrgang 78 und mein Vater 1949. Ich habe gehört das Auszüge aus dem Stammbuch gleichzusetzen einer Sterbeurkunde der Geburtsurkunde sind? Ist das korrekt? Wenn ja, kann ich ja meine Geburt und meinen Vater mit Geburtsdatum damit nachweisen. Mein Opa (meine Eltern und Großeltern waren jeweils verheiratet, dann muss ich ja immer väterlicherseits gehen) steht mit Vor und Zunamen drinnen, aber ohne Geburtsdatum bzw. Geburtsort! Was genau und wo muss ich jetzt was beantragen, um an meinen Urgroßvater zu kommen? Mein Opa ist hier bei uns in der Stadt ca. 1985 verstorben. Ich weiß nur das mein Opa wohl aus Schlesien kam, aber bin mir nicht genau sicher und wo mein Urgroßvater genau hergekommen ist, ich weiß nicht wie ich da drankommen soll :( Bitte um Hilfe

A: Ja dann sollten Sie sich die Sterbeurkunde des Großvaters besorgen. Wenn das nicht klappt sollte Sie einen Auszug aus dem Geburtenregister Ihres Vaters besorgen. Dort sollten Sie die nötigen Daten finden.


08.08.2016
Fifi
F: Habe eine Frage. Mein Schwiegervater ist in Reihwiesen geboren.Was soll ich im Antrag angeben? Die Geburtsurkunde wurde mir auf Tschechisch gesickt. Brauche ich einen vereidigten Übersetzer? Vielen Dank

A: Abstammung über Schwiegervater??? Die beglaubigte Urkunde sollte reichen.


07.08.2016
Silviliene
F: Hallo, zur Frage von Rapunzel: an welcher Stelle hätte man § 116.1 eintragen sollen? Ich habe immer nur RuStAG 1913 §4,Abs.1 eingetragen

A: Da gibt es keine Stelle!


07.08.2016
Tobiasrb
F: Ich würde gerne den Gelbenschein beantragen, meine frage dazu ist: 1. Reichen Geburtsurkunden aus 2. Von der Kirche habe ich nur was von meinem Urgroßvater wo drinnen steht, wann er geboren ist und wo genau so wo er gestorben ist (geb. vor 1914) reicht das? 3.Laut Schreiben eines Mitgliedes bei euch (GS-BZ vom 29.06.2016 ) stellen die sich in Kamenz gerne quere und verweigern den GS nach RuStAG 1913 Statt dessen stehlen die lieber den GS mit DDR Bürgerschaft aus. Wie sollte man sich dort verhalten? Danke schon mal im vor raus für eure Mühe.

A: 1.Geburt und Heiratsurkunden
2.Ja
3. Einfach beantragen! Das sagen und handeln sin 2 paar Schuhe.


07.08.2016
Paul
F: Frage2. Mein Vater ist 1939 als Deutscher mit deutschen Vorfahren in Oberschlesien geboren. Nach 1945 ist er zwangseingebürgert und hatte die polnische Staatsangehörigkeit. Ich, geb. 1958 hatte automatisch auch die polnische Staatsangehörigkeit. 1978 sind wir aus der polnischen Staatsangehörigkeit entlassen worden. Soll, bzw. muß ich das im meinem Antrag erwähnen? Wenn ja, unter welchem Punkt (4.3)?

A: Den Fall hatten wir auch noch nicht. Ich würde das dort eintragen. Aber nur von %u2013 bis. Dazu die Unterlagen der der Zwangseinbürgerung und die Entlassungsunterlagen.


07.08.2016
Paul
F: Meine Eltern sind in Oberschleßien, Preußen geboren. Seit 1945 gehört Oberschleßien zu Polen. Ich bin 1958 geboren. Was muß ich als Geburtsstaat angeben Polen oder Preußen?. Die Städte wo ich geboren bin und geheiratet habe, haben jetzt polnische Namen. Soll ich die alten deutschen Namen eintragen oder die polnischen, so wie es in meiner Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde steht?

A: 1. Preußen
2. die alten deutschen Namen


05.08.2016
tomarces
F: Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich möchte aus diesem BRD-System aussteigen und möchte den gelben Schein beantragen. leider teilte mir mein Vater mit, das sämtliche Papiere auf der Flucht aus Rumänien nach Deutschland ,bei einem Fliegerangriff verloren gegangen sind. Mein Vater ist Deutscher, deren Vorfahren bereits um 1700 nach Böhmen ausgewandert sind. Von da sind sie nach Rumänien ausgewandert, bei Gegenoffensive der russischen Armee in der Bukowina (Althütte) ist seine Mutter mit Geschwistern über Kochlowitz ( Polen) nach Deutschland geflüchtet.Ist es möglich über die Unterlagen mütterlicher Seite trotzdem die Unterlagen zu beantragen. Meine Mutter ist auch gebürtige Deutsche aus Althütte, von Ihrem Stammbaum liegen aber die Unterlagen vor.Für eine aufschlussreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.

A: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz RuStAG 1913
§4
Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter


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