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Fragen und Antworten

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20.03.2016
Nessarius
F: Also muss ich die Scheidungsurkunde auch noch beantragen? Die Geburtsurkunde meiner Mutter beinhaltet doch auch die Eltern inkl. Familienstand. Das heißt, daraus ist ersichtlich, DASS meine Großeltern noch verheiratet waren.

A: Wie gesagt, es kommt darauf an, daß die Verhältnisse eindeutig nachvollziehbar sind. Wenn sie das aus den vorhandenen Dokumenten sind, dann reicht das aus.


20.03.2016
Nessarius
F: Ich weiß nicht, wann meine Großeltern sich geschieden haben. Habe nur die Eheschließung hier in Form der Eheurkunde vorliegen. Und eben die Eheurkunde von ihrem darauf folgendem Mann, meinen Stief-Opa. Ist das wichtig, wann die beiden geschieden wurden?

A: Ja, sicher ist sicher. Das sollte aber eigentlich aus den Urkunden Ihres Großvaters hervorgehen. Sie müssen ja nachweisen, daß die Scheidung nach der Geburt Ihres Vaters bzw. Ihrer Mutter erfolgt ist um die eheliche Ableitung zu belegen.


19.03.2016
Manu
F: Hallo, vielen Dank für die schnelle Hilfestellung. Ich werde im Laufe der Woche den Antrag erneut einreichen und mich an die von Ihnen gegebenen Antworten halten und sie bei Interesse auf dem laufenden halten. Viele grüße aus der Provinz Westfalen Manu

A: Gerne...


19.03.2016
Manu
F: Wie wäre die weitere vorgehensweise in meiner Angelegenheit? Der Antrag ist korrekt ausgefüllt, alle Anlagen sind vorhanden sprich, Geburts-, Heirats-, und Sterbeurkunden von Vater, Großvater und Ur-Großvater. Meldebescheinigung etc. alles den Anlagen beigefügt und zudem noch gesondert vermerkt welche Anlagen alle mitgesendet worden sind. Der Herr beruft sich ja hier auf §30 StAG, mein Antrag nach ist jedoch nach dem RuStAG abzuleiten wodurch sich ja eindeutig die Abstammung durch Geburt ergiebt. Zumal ich wieder den "richtigen" Antrag mitgeschickt bekommen habe den ich natürlich nicht ausfüllen werde. Ich weis leider nicht weiter :( Viele Grüße aus der Provinz Westfalen Manu

A: Natürlich beruft er sich auf das StAG, das ist auch vollkommen richtig. Auf diese Äußerungen ist gar nicht einzugehen. Argumentieren Sie wie in unserer Antwort zuvor. Darüber hinaus gibt es keinerlei Rechtsgrundlage für die Form des Antrags, im Grunde kann dieser auch formlos gestellt werden. Hilft das wieder nichts, dann reichen Sie den Antrag erneut beim Landrat direkt ein, inkl. einer Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter. Dies können Sie ihm gegenüber ja jetzt schonmal ankündigen.


19.03.2016
Manu
F: Ich habe am 29.02.16 meinen Antrag an die zuständige Ausländerbehörde geschickt. 3 Tage später, aslo am 03.03.16 habe ich meinen Antrag zurückbekommen mit der Antwort ich hätte den Vordruck für Auslandsdeutsche benutzt. Mir wurde der "richtige" Antrag mitgeschickt. Am 14.03.2016 habe ich meinen Antrag (natürlich den gleichen wie zuvor, also Atrag F + Anlage V) wieder zur zuständigen Behörde geschickt mit der Begründung das meinem Antrag nichts hinzuzufügen ist und mir bei nicht Bearbeitung eine Kostenpflichtige Ablehnung erteilt werden soll. Desweiteren habe ich nach der Rechtsgrundlage gefragt. Heute kam nun die Antwort: Sehr geehrter Herr **** mit Schreiben vom 29.02.2016 beantragten Sie die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Mit Schreiben vom 01.03.2016 habe ich Sie darauf hingewiesen, dass alle Angaben in Ihrem Antrag, speziell zum Besitz anderer Staatsangehörigkeiten, entsprechend den Vorgaben des §30 Absatz 2 StAG belegt werden müssen. Dies ist maßgeblich, da durch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit u.U. der Verlust der deutschen Staatsangehörigeit eintritt. Ich fordere Sie daher auf, mir den Besitz und den Erwerrb Ihrer Staatsangehörigkeit des Königreich Preussen, entsprechend den Vorschriften über den Nachweis der Staatsangehörigkeit dieses Staates, nachzuweisen. Ohne diese Unterlagen ist eine Abschließende Bearbeitung Ihres Antrages nicht möglich. Ich weis im moment nicht weiter, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen Viele Grüße aus der Provinz Westfalen Manu

A: Diese sind anhand der eingereichten Urkunden durch Ihre Abstammung dokumentiert. Genau diese Feststellung soll doch die Behörde wie gesagt anhand der Urkunden treffen. Es wird immer abstruser...


19.03.2016
Nessarius
F: Sind beim Antrag F die Aufenthaltszeiten auf den tag genau zu dokumentieren? Ich habe nur noch die Jahresangaben im Kopf.

A: Die Jahresangaben reichen völlig aus.


19.03.2016
Ikaarus
F: Hallo, ursprünglich bin ich in Polen geboren worden, genaugenommen in der Stadt Leslau/Wloclawek. Ich bin mir nicht ganz sicher ob die Stadt zum Kaiserreich vom 1871 gehörte. Sie liegt ca. 60 km fast südlich von Torun. Wo genau meine Vorfahren gelebt haben, kann ich auch nicht sagen. Sein ca.20 Jahren lebe ich in Provinz Westfalen. Ich wurde im Jahre 2103 von der Bundesrepublik Deutschland Kreis Soest eingebürgert. Ich habe eine Einbürgerungsurkunde erhalten auf der steht "....hat mit dem Zeitpunkt dieser Urkunde die deutsch Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten. Die Einbürgerung hat sich nicht auf Kinder des/der Eingebürgerten erstreckt" Interessant ist das auf dieser Urkunde ein Adler in 2facher Ausführung mit je 6flügel auf der linken und rechten Seite zu sehen ist. Neuerdings ist der Behörde aufgefallen das ich keinen gültigen Ausweisdokumnet besitze und haben mich darauf aufmerksam gemacht das ich nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet bin einen Personalausweis zu besitzen. Kann ich einen Gelben Schein beantragen? Wenn ja muss ich auf etwas Besonderes achten, denn ich hätte stattdessen lieber einen Staatsangehörigkeitsausweis? Welche Staatsangehörigkeit sollte ich beantragen? Angeblich besitze ich die doppelte Staatsbürgerschaft, also auch die polnische. Ist das richtig? Brauche ich beide? Hat es Vorteile? reicht mir eine? Kann ich mich als vielleicht nicht deutscher (im ursprünglichem Sinne) auch auf die HLKO berufen, wenn ich mich von einer Behörde genötigt und bedroht fühle?! Schließlich lebe ich hier und es ist mein zuhause.

A: Wenn Sie bereits eine Einbürgerungsurkunde haben, dann ist der Zug für Sie eh abgefahren. Momentan ist da leider nichts zu machen.


18.03.2016
Klaus
F: Hallo zusammen, ich stehe noch am Anfang zum Gelben Schein, wenn ich den Antrag ausfülle und die Frage kommt zum Geburtsland dann steht bei mir im Gebietsverzeichnis für meinen Geburtsort der Gemeinden vor 1910 das Königreich Bayern, schreib ich das dann so in den Antrag oder muss es Preussen sein oder was? Ist schon ein bisschen kompliziert das Ganze aber ich möchte das durch zeihen. Danke im Voraus.

A: natürlich Bayern


18.03.2016
Otto
F: Hallo. Danke für die Antwort. Ich komme nochmal zurück auf meine Frage vom 14.03.2016. Mir ist eingefallen dass ich damals für die Aufenthaltsbewilligung meiner Ehegattin zu ihren Akten auch eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises eingereicht hatte. Da meine Ehegattin immernoch im Ausländerstatus steht und die Deutsche Staatsbürgerschaft bis heute noch nicht angenommen bzw. beantragt hat, ist mit Sicherheit diese Kopie noch in der Akte zusammen mit den anderen Unterlagen im zuständigen Ausländeramt! Bitte was meinen Sie dazu??? Hat das nun folgen??? Die Frage ist mir vor der Abgabe der Unterlagen wichtig.

A: Das sollte keine Probleme geben.


17.03.2016
Sudete
F: Die Staatsangehörigkeitsfrage für Sudetendeutsche ist immer noch schwierig, da das KR Böhnen vor 1914 zu Deutsch-Österreich gehört hat und mit den Verträgen von St.German diese von Österreich im Stich gelassen wurden. Laut den Verträgen blieben Sie nur Österreicher, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten in das verbliebenen Österreich umsiedelten. Wie verhält sich das nun mit Staatsangehörigkeitsfrage für Sudetendeutsche. Bin da schon ein paar Jahre am recherchieren, habe aber noch keinen eindeutigen Nachweis, ob das nun böhmische Staatsangehörigen sind. Die tscheschiche Ausländerbehörde hält sich da sehr bedeckt und verweist an die BRiD-Verwaltung ...

A: Einfach probieren, meistens klappt es sogar.


17.03.2016
Regina
F: Hallo, habe heute vom Landratsamt eine Ablehnung erhalten, obwohl alles richtig nachgewiesen wurde. Angeblich würde kein berechtigtes Feststellungsinteresse bestehen. Wie kann ich mich gegen diese kriminellen Methoden wehren?

A: Bitte senden Sie Ihre Frage erneut inkl. des Schreibens der Behörde an die Adresse fragen@gelberschein.net.


17.03.2016
Pesto125
F: Ich habe im vergangenen Dezember den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit mit sämtlichen Nachweisen bis 1893 korrekt gestellt und heute ein Ablehnungsschreiben bekommen mit folgender Begründung: "Aus den Antragsunterlagen geht kein berechtigtes Feststellungsinteresse Ihrerseits hervor. Es ist davon auszugehen, dass Sie vor den deutschen Behörden stets als deutscher Staatsangehöriger behandelt wurden und es ist überhaupt kein Grund erkennbar, warum Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sollten. Die Nachweise Ihrer Vorfahren in xxxx sind zweifelsfrei nach abgeschlossener Prüfung korrekt vorgetragen." Man verweist hier auf das LVwG § 87 Abs. 1 vom 02.06.1992 (Schleswig-Holstein). Im nächsten Abschnitt heißt es: "Gemäß der genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes stelle ich fest, dass Sie über kein berechtigtes Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit verfügen. Ich beabsichtige daher, Ihren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit abzulehnen und gebe Ihnen hiermit Gelegenheit sich bis zum xx.xx.xxxx schriftlich zu äußern." Mit so einer dreisten, abartigen und hinterlistigen Willkür hätte ich nicht richtig. Was soll ich jetzt tun?

A: Der § den Sie angeben ist kein Urteil. Er besagt lediglich, daß Sie vor Erlaß eines Verwaltungsaktes (hier: Ablehnung) anzuhören sind. Bitte senden Sie Ihre Frage erneut inkl. des Schreibens der Behörde an die Adresse fragen@gelberschein.net.


16.03.2016
Sipp
F: Gibt es auch eine ausfüllhilfe für den Antrag FK fürs Kind?

A: Nein, aber die wesentlichen Abgaben sind analog dem Antrag F auszufüllen.


15.03.2016
Gerd
F: Ich habe ganz kurze Fragen zum Formular F : 1.Bin in der DDR geboren,DDR schreiben oder Deutschland? 2.Die Telefonnummer mit angeben? 3.Aufenthaltszeiten angeben? 4.Eigene Ausweiskopie mitschicken? Vielen Dank!!!

A: 1. Deutschland
2. Nein nur Schriftlich
3. Ja
4. Nein!!! Auf gar keinen Fall eine Kopie.


14.03.2016
Otto
F: Hallo und guten Abend! Ich habe meinen Antrag jetzt ausgefüllt und abgabebereit mit den Unterlagen. Habe aber bitte noch eine wichtige Frage zu klären. Und zwar hatte ich vor 9 Jahren im Ausland meine (ausländische) Ehepartnerin nach ausländischem Recht geheiratet. Dabei hat sich mein eigener Nachname und nachdem sich auch meine Abstammung richtet geändert. Ich trage jetzt zusätzlich also zu meinem Geburtsnachnamen auch den Nachnamen meiner Frau (und ohne Bindestrich). Das ist auch im deutschen Eheregister nachträglich so erfasst worden. Meine Frage ist: Hat die ausländische Eheschließung oder Nachnamensänderung evtl. irgendwelche (negative) Auswirkungen oder Bedeutung(en) auf den Ausgang in meinem Feststellungsgesuch? Die Staatsangehörigkeit meiner Gattin habe ich bisher trotz Anspruch nicht angenommen. Bin euch dankbar für eure hilfreich Antwort. Grüße

A: Nein das hat keine Auswirkungen.


14.03.2016
Eric
F: Guten Tag. Ich wollte bitte wissen ob bei der 3. Seite der Anlage V im letzten Feld (Ich habe davon Kenntnis genommen, dass) irgendetwas angekreuzt werden muss? Vielen Dank.

A: Die Anlage V hat nur 2 Seiten gibt es dazu einen Nummer?


13.03.2016
Wolfgang
F: Guten Tag, ich habe mich aus Deutschland abgemeldet und wohne z.Zt. in Spanien, Andalusien. Ich möchte als Preusse sterben und gerne wissen, wie ich das mit dem (richtigen) Gelben Schein von Spanien aus anstellen kann. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Beste Grüße Wolfgang Kokott

A: Alle Infos zum gelben Schein finden Sie auf der Seite. Für Sie geht der Antrag dann an die BVA in Köln, oder die Botschaft in Spanien.


13.03.2016
bene
F: Mein Vater möchte den GS beantragen und meine Frage dazu ist... bekommt meine Mutter und wir als Kinder den dann auch gleichzeitig oder wie läuft das dann.??? Danke im vor raus

A: Nein! Jeder muss seinen Antrag stellen.


10.03.2016
Michael Booker
F: Mein Vater und Goßeltern wurden im 3.Reich Eingedeutscht wenn man das so nennen kann.Sie Lebten in Polen bei Lodz.Meine Vater hat den Nazi gelben schein wo ich gerade die Esta eintragungs auskunft einhole.Da mein Vater Ahnenforschung betreibt sind unsere Vorfahren ende 1790 aus württemberg nach Polen ausgewandert. Also Deutscher ....es wurde auch dort unter deutschen geheiratet. somit muss ja ein nachweiß erbracht worden sein..?? Mein Großvater ist 1963 gestorben in Leipzig .Sterbeurkunde habe ich .Wie und wo könnte ich die deutsche Abstammung meines Großvaters ihn Ehrfahrung bringen? Geboren ist er 1893..aber in Polen..

A: Sie meinen doch sicher das heutige polnisch verwaltete Gebiet, oder? Dies ist weitestgehend Reichsgebiet. Wenn sich der Geburtsort Ihres Großvaters hier findet, dann ist doch alles in Ordnung:
GEMEINDEVERZEICHNIS


10.03.2016
Rainer
F: Sowohl mein Vater als auch ich sind ehelich geboren - Ableitung in jedem Fall nach Vaterlinie. Mein Vater (Jahrgang 1934) ist gebürtiger Italiener, dem aber durch Einbürgerungsurkunde die deutsche Staatsangehörigkeit attestiert wurde - der Vater meines Vaters (da wäre ich vor 1914) ist aber Italiener und war sesshaft in Italien. Besteht eine Möglichkeit per Einbürgerung den GS zu erhalten - nach RUSTAG wäre das m.E. eher nicht möglich. Hat men dennoch eine Chance ?

A: Wenn Sie in Deutschland geboren wurden, dann bekommen Sie auch den Staatsangehörigkeitsausweis (allerdings nicht nach RuStAG 1913) und brauchen nicht den Weg über den "grünen Lappen" (Einbürgerungsurkunde) zu gehen. Also einfach ganz konventionell den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen und fertig.


09.03.2016
heiserl
F: Warum sollte man auf keinen Fall eine Kopie des Perso oder Reisepasses abgeben? Dadurch könnte man sich viel Ärger ersparen und der Bedienstete im LRA wäre zufriedengestellt?

A: Klar wäre er dann zufrieden, denn dann hätte er ja geschafft, was seine Hauptaufgabe ist, nämlich die Leute rückwärts durch die Hecke zu ziehen. Eine solche Kopie in der Akte rechtfertigt für ihn nämlich eine Ableitung nach 1937!


09.03.2016
Caron
F: Inwiefern Nachfragen? Was könnten die Behörden wissen wollen?

A: Na es könnte sein, daß man Sie auffordert aktuell beglaubigte Exemplare zu verwenden. Muß nicht sein, aber kann...


09.03.2016
Caron
F: Guten Abend zusammen! Liebes Team Sie haben bei Jansen geantworten: ..., die Beglaubigung sollte höchstens ein halbes Jahr alt sein... Meine beglaubigten Kopien "und" Urkunden hier sind alle schon über ein paar Jahre alt! Ist das schlimm und müssen für einen Feststellungsantrag neue beantragt werden?

A: Sie können es mit denen versuchen, aber es könnten Nachfragen kommen.


09.03.2016
VoHu
F: Hallo, ich habe den GS (Sachsen) und meine vollj. Tochter möchte bei ihrer Beantragung des GS von meinem GS (Abstammung vom Vater) ableiten, also in der Anlage V meinen GS eintragen. Sehen Sie da Probleme? Vielen Dank.

A: Ja wenn die Tochter Ehelich geboren ist. Einfach den GS eintragen hilft auch nicht. Ihre Tochter muss den Antrag schon genau so ausfüllen wie Sie.


08.03.2016
Anna
F: Hallo. Könnt ihr mir bitte sagen wo genau der Unterschied zwischen "Beglaubigter Abschrift" und "Beglaubigter Kopie" ist? Hat das was mit der Aussagekraft zu tun? Beide sehen nämlich für mich bis auf den Stempel/Beglaubigunsvermerk eigentlich komplett gleich aus (Kopien halt)!??

A: Genau, die meisten Abschriften SIND Kopien.


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