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Fragen und Antworten

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28.01.2016
Georg
F: Meine Oma ist 1929 in Schlesien geboren, meine Mutter und ich in Sachsen. Welche Staatsangehörigkeit wäre das? Mein Vater ist Ungar. Schließt sich das aus und kann das Amt dann an meine ungarische Staatsbürgerschaft verweisen, die ich parallel inne habe?

A: Das ist alles so nicht zu beantworten. Allein die Tatsache, daß Sie eheliche / uneheliche Geburten nicht berücksichtigt haben. Außerdem, wenn Sie Ungar sind, dann sind Sie Ungar.


27.01.2016
Dirk
F: Antrag auf Gelben Schein abgelehnt. Alle Unterlagen für mich und meine Familie, Abstammungsurkunden und Kopie der Reispässe notariell beglaubigt, eingereicht. Antwortschreiben erhalten: 1. Auf „Antrag zur Feststellung..“ Punkt 4 „Angaben zu meinen anderen Staatsangehörigkeiten“ gelb markiert und 4.1 handschriftlich „? nicht beantwortet“ geschrieben 2. Schreiben: „..leider sind die Unterlagen nicht vollständig…4. bzw. 4.1 nicht ausreichend beantwortet“ + „Deshalb bitten wir den in der Anlage des Schreibens beigefügten Antrag auszufüllen und schriftlich zu erklären, dass weder Sie noch Ihre Vorfahren eine weitere bzw. fremde ausländische Staatsangehörigkeit führen bzw. beantrag haben.“ 3. Hinweis auf Schreiben des Landratsamtes: „Die Staatsangehörigkeit des ehemaligen Staates Preußen bzw. Königreich Bayern existiert nicht mehr und ist für Sie und Ihren Vater beim Erwerb durch Geburt nicht mehr relevant (siehe anliegendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21.07.2015, Az: 11 K 1516/15).“ Der Hinweis stsetzt sich mit erklärendem Text fort und das Urteil des Verwaltungsgerichts nebst 100€ Kostenvorschuss „eine Amtshandlung beantragt“ liegt sonst noch vor. Unterschrieben mit dem Nachnamen des Bearbeiters. Was muss ich tun um den Gelben Schein zu bekommen?

A: Bitte schauen Sie mal hier vorbei, mal sehen was sich machen läßt: http://ts3.gelberschein.net/


27.01.2016
Niklas
F: Hallo liebe Leute. Ich bin ehelich geboren. Mein Vater auch. Sein Vater ist Kroate und damals nach deutschland gekommen. Sehe ichs richtig das ich knicken kann mit einem Staatangehörigkeitsausweis ?

A: Zumindest nicht in den Rechtskreis 1913.


26.01.2016
thomas
F: meine eltern und großeeltern sind in böhmen bzw mähren geboren - sind aber deutsche - wie kann ich die geburtsorte meiner urgroßeltern ermitteln - hab ich da eine chance auf den gelben schein

A: Schritt für Schritt. Besorgen Sie sich rückwärts die benötigten Urkunden. Aus diesen gehen dann jeweils die Informationen der vorhergehenden Generation hervor.


26.01.2016
Thomas
F: Tolle, Interessante Seite. Meinen Vater kann ich durch Geburtsurkunde Nachweisen, meinen Großvater durch Heiratsurkunde. Reicht das? Oder brauch ich mehr.

A: Bei männlichen Vorfahren IMMER Geburts- UND Heiratsurkunden, bis vor 1914!


25.01.2016
Brian
F: wie komme ich an die geburtsurkunde meines Urgroßvaters ? wo kann ich mich da erkundigen? bzw wer stellt sie mir aus? ..mein opa ist erst 1927 geboren

A: Damit sollte man sich an Geburtsstandesamt oder Archiv des Opas wenden.


25.01.2016
Klaus
F: In meinem Seefahrtsbuch von 1968 steht Staatsangehörigkeit: Deutscher. Wie ist das in Verbindung mit der Beantragung des Gelben Schein zu bewerten? Da kein "Verfalldatum" dort angegeben ist, müsste es doch noch immer gültig sein, - zumindest als Ausweis (?).

A: Das ist kein Nachweis und für den Gelben nicht verwendbar.


25.01.2016
Bernd Schmist
F: Mein Standesamt will mir nur die Staatsangehörigkeit nach StaG geben. Wie kann ich Agumentieren, dass ich nach RuStaG behandelt werden? DANKE

A: Ihr Standesamt? Lassen Sie sich nicht auf irgendwelches Gerede ein. Wenn der Antrag richtig eingereicht wurde, dann bleibt nur abzuwarten was dabei raus kommt. Die Herrschaften wissen selbst gar nicht so genau was sie da tun.


25.01.2016
elis
F: Ich hoffe,dass mein Auszug a.d. Familienbuch ausreicht, darin steht mein Heiratsdatum, außerdem habe ich noch den Auszug aus dem Geburtenregister?

A: Nur das Heiratsdatum reicht nicht, es muß schon die Eheurkunde sein. Daß Sie aber darüber hinaus bis vor 1914 in der Ableitung zurück müssen ist Ihnen hoffentlich klar.


25.01.2016
Elisa
F: Darf ich so wie im Gemeindeverzeichnis den Ort so hineinschreiben: "Ort", Kreis "Überort"- oder soll ich nur "Ort" reinschreiben. vielen dank

A: Oben im Antrag inkl. Kreis, bei den Aufenthaltszeiten ohne.


25.01.2016
Ingo
F: Dienstaufsichtsbeschwerde abgewiesen. Begründung: Ich hätte die Änderungen ( die mir der Sachbearbeiter nannte ) vornehmen sollen. Ein Fehlverhalten des Sachbearbeiters liegt nicht vor. Ich habe nun auch die Befürchtung, das selbst eine Strafanzeige nichts bringen wird. Was kann man noch tun. Brauche hilfe. Danke!!

A: Bitte melden Sie sich hier (am besten Abends): http://ts3.gelberschein.net/


25.01.2016
M. Hartmann
F: Hallo zusammen, Meine ururGroßeltern und urGroßeltern sind Donauschwaben, sie sind in Ungarn und Jugoslawien geboren und nach dem zweiten Weltkrieg sie flüchten nach Argentinien. Ich bin berechtigt, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bitten? Vielen Dank. Grüße aus Argentinien!

A: Das ist so einfach nicht zu beantworten. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular (unten) und teilen Sie uns mit, wann und wo Sie, sowie auch Ihre Vorfahren geboren wurden. Sollten Sie oder einer Ihrer Vorfahren Ihres Wissens nach eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben, dann teilen Sie uns dies auch bitte mit. Erst dann können wir beurteilen, was möglich ist und was nicht.


24.01.2016
Elisa
F: Ist es wirklich ohne Belang, ob dort Königreich vor Preußen usw. steht oder nicht? Wenn es ein kleines Kaff war, sollte auch noch der Kreis "soundso" zusätzlich dabei stehen? Merci

A: Die offizielle Bezeichnung des Bundesstaates lautet natürlich vollständig "Königreich Preußen". Für den Antrag bleibt es aber Ihnen überlassen, ob Sie das Königreich mit angeben oder nicht. Wenn es um den Kreis Ihres Geburts- und Wohnsitzstaates geht, ist der natürlich anzugeben. Bei unserer vorherigen Antwort bezogen wir uns auf die Aufenthaltszeiten, da Sie diese Frage zuvor gestellt hatten. Bitte achten Sie dabei aber darauf, die jew. Kreise im richtigen Gebietsstand anzugeben: GEMEINDEVERZEICHNIS


24.01.2016
Elisa
F: Muss ich Bezirksamt München schreiben, wenn ich in und um München herum wohnte? Danke

A: Nein, weniger ist oft mehr...


24.01.2016
Elisa
F: Ich kann meine Aufenthaltszeiten nicht mehr ganz genau nachvollziehen, da ich viele Unterlagen nicht mehr besitze. Als ich als Kind jahrelang eine Schule im Ausland besucht habe, muss ich das auch eintragen? Kommt es da genau auf die Monate an, ich bin sehr oft umgezogen.

A: Nein, Jahr und Ort, ggf. Staat reichen aus.


23.01.2016
Fritz Wächtler Claudia Wächtler
F: ich komme aus Hainichen bei Chemnitz.Mein Mann sein Opa ist 1906 in Leipzig geboren(Beweis Geburtsurkunde Stadtarchiv Leipzig.Ist das auch Preußen ?

A: Da ist Ihr Mann Sachse und nicht Preuße.


22.01.2016
Hans
F: Habe gerade eine Antwort gelesen, die mich etwas irritiert hat. Ich habe damals die Auskunft erhalten, dass ich, aufgrund der unehelichen Geburt meines Vaters in der Folge über die Großmutter ableiten sollte. Jetzt lese ich, dass es da wohl eine 301 Tage-Frist zwischen Geburt und Hochzeit geben soll. Mein Vater wurde 1951 geboren, meine Großeltern heirateten 1954. 1955 dann wurde mein Vater durch einen Beschluss des Vormundschaftsgerichtes legitimiert. Hätte ich dann doch über meinen Großvater ableiten müssen? Habe trotz dessen § 4 Abs. 1 RuStag erhalten. Oder ist da die Ableitung in solch einem Fall flexibel?

A: Alles in Ordnung, das ist der Vorteil, wenn die Bediensteten nicht so genau wissen was sie da tun... ;-)
Wenn der Sachbearbeiter die Regelung nunmal nicht kennt, dann kann er sie auch nicht anwenden.


22.01.2016
Micha
F: Wollen unsere ganze Familie gelb machen :-). Vier Geschwister, alle wollen gelben Schein. Vater ist Waisenkind, daher Ableitung über Mutter. Kann die Mutter gelben Schein machen und dann leiten die vier Kinder über sie bis vor 1914 ab? Wie geht das technisch? Stellt die Mutter Antrag beim Ausländeramt und Kinder werden auch dort durch ihre Anlagen dort bearbeitet und gelber Schein dort erstellt?

A: Auch bei einer Vollwaise gibt es Eltern. Das muß recherchiert werden. Eine Waise ist kein Findelkind.


22.01.2016
Monira
F: Nach §6 RuStAG müßte meine Mutternicht deutscher Herkunft durch die Heirat mit meinem Vater Deutsche Staatsangehörige sein. Dann müßte sie doch auch einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten können?n

A: Erst muss man aus dem StAG raus und ins RuStAG zu kommen. Also sollte die Mutter ihren eigenen Schein machen.


22.01.2016
Volker
F: Hallo zusammen, ich habe die Woche bei meiner zuständigen Kreisverwaltung die Festellung meiner Staatsangehörihgkeit mit allen notwendigen Dokumenten eingereicht. jetzt kam eine Schreiben von der Kreisverwaltung in der folgendes steht.Ein berechtigtes Feststellungsinteresse entsprechen §43 Abs.1 VwGO liegt nur dann vor, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gegenwärtig stritting und somit klärungsbedürftig wäre.Nun verlangt man von mir eine berechtigtes Festellungsinteresse nachzuweiesn. Ansonsten würde der Antrag gebührenpflichtig abgelehnt. Was kann man darauf am besten Antworten?

A: Erfahrungsgemäß steht in diesen Schreiben noch mehr Unfug drin. Bitte senden Sie Ihre Anfrage erneut inkl. einer Kopie des Schreibens an die Adresse fragen@gelberschein.net. Dann sehen wir mal weiter.


22.01.2016
Sandra
F: Wir sind 5 Familienmitglieder brauche ich für jeden einzelnen eine originale Geburtsurkunde meines Großvaters bei Antragstellung?

A: Original? Nein, eingereicht werden eh nur Kopien und die Originale aus dem Stammbuch bzw. die beglaubigten Geburtsurkunden werden bei Abholung lediglich zum Vergleich vorgelegt. Denken Sie aber bitte daran, daß Sie lückenlos nachweisen müssen, also sämtliche Geburtsurkunden der Vorfahren über die Sie ableiten, sowie ggf. auch die Heiratsurkunden. Für Ihre Kinder reicht es, wenn Sie Ihren Antrag gleichzeitig stellen, die eigenen Geburtsurkunden der Kinder beifügen und auf Ihren eigenen Antrag verweisen.


21.01.2016
Michael
F: Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit -für Kinder ab 16 Jahre- soll unter Punkt 1.15 eingetragen werden, woraus sich das Sorgerecht ergibt; was trägt man hier denn ein?

A: Woher sollen wir wissen, woraus sich in Ihrem Falle das Sorgerecht ergibt? Vaterschaft, Adoption, gerichtliche Übertragung...


21.01.2016
Klaus
F: Vier Wochen nach seiner Geburt, haben die Eltern meines Vaters geheiratet. Muss ich jetzt weiter auf meine Großmutter ableiten oder doch weiter auf meinen Großvater?

A: Eine Geburt gilt als auch als ehelich, wenn die Heirat der Eltern innerhalb von 300 erfolgt ist, also Großvater.


19.01.2016
Michael
F: Habe einen Antrag vom Landrateamt gefunden, was ist der unterschied zwischen Antrag auf Ausstellung eines - Staatsangehörigkeitsausweises, Antrag auf Ausstellung eines -Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher Was ist der Unterschied? Des weiteren gibt es in dem Antrag unter Punkt 3. Grund des Erwerbs der Deutschen Staatsangehörigkeit. - Ich bin eingebürgert worden, - Ich, bzw. meine Eltern oder Großeltern sind vertriebene........, - Ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben, -Ich, meine Eltern bzw. Großeltern habe/n in der vergangenheit schon einmal eine Urkunde über den Besitz der SA. erhalten., -sonstiges. Nun kann ich doch unter sonstige geziehlt stellen. Spricht was daggen es über das Landratsamt (mit dem Antrag vom Landratsamt) versuchen? Bei sonstiges z.b. Bundesstaate Preußen Königreich Preußen angeben?

A: Die Rechtsstellung als Deutscher wäre allein die Bundesstaatsangehörigkeit ohne die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese wird aber bereits seit geraumer Zeit nicht mehr ausgestellt. Wir können Ihnen nur ausdrücklich raten, den vom BVA und zwar so wie beschrieben zu verwenden!


19.01.2016
Mike
F: Ich habe alle Unterlagen vollständig beim LA, zuständige Abteilung zur Beantragung des gelben Scheins eingereicht. Nun schreibt mir das LA, daß Sie eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises haben wollen. Wie gehe ich weiter vor?

A: ERPROBTES


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