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Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
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ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
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14.07.2015
TimoHamburgWandsbek
F: Was soll ich eintragen, wenn ich nicht den Beruf meines Urgroßvaters kenne? Was muss ich alles genau beglaubigen (Geburts-, Sterbe-, Heiratsurkunden)? Bin ich dann Hamburger Staatsbürger oder Deutscher Staatsbürder?

A: Was Sie nicht wissen können Sie nicht eintragen. Eingereicht und beglaubigt werden Geburts- und Heiratsurkunden. Sie sind dann StaatsANGEHÖRIGER des Bundesstaates: Freie Stadt Hamburg (bitte auch genau so eintragen!).


14.07.2015
Rainer
F: Punkt 6 Antragstellung Abholung. Es wird nach ca. 2 bis 3 Mo. empfohlen dort mit einem/dem Protokoll aufzuschlagen. Ist eine Untätgikeitsklage nach 3 Mo. gem. § 75 VwGO nicht sinniger/effektiver ? Was würde für die Protokollversion sprechen ?

A: Klagen werden abgewiesen und das wissen die Herrschaften. Der größte Effekt des Protokolls im Beisein eines Zeugen ist der psychologische. Hinzu kommt der handfeste Effekt für "später".


14.07.2015
Barbara
F: Meine Abstammung habe ich geklärt und achgewiesen (Thüringen). Nun las ich hier, daß ich rechtlich von meinem Ehemann, mit der Heirat, "einge-Bayert" wurde. Sie schreiben auch, daß dies bisher noch nicht anerkannt wurde. Raten Sie mir trotzdem zur Antragstellung - Staatsanhehörigkeit in Bayern?

A: Richtig, laut RuStAG erwirbt die Ehefrau die Staatsangehörigkeit des Mannes, wird allerdings von der Verwaltung nicht anerkannt. Daher raten wir Ihnen dazu, es erstmal selbst zu tun, also über Ihre eigenen Vorfahren abzuleiten. Beachten Sie aber dabei bitte, daß Thüringen KEIN Bundesstaat ist! Am besten schauen Sie dazu in das GEMEINDEVERZEICHNIS und suchen nach den jeweiligen Orten um die entsprechenden Bundesstaaten herauszufinden.


14.07.2015
andré
F: Ich habe der BRD gedient als wehrpflichtiger wie verhält es sich dann

A: Den Wehrdienst können Sie ruhig eintragen, aber bitte NICHT für die BRD, sondern schreiben Sie Deutschland.


14.07.2015
Alfred
F: Wollte meinen Antrag auf Gelben Schein abgeben, der zust. Sachbearbeiter hat die Unterlagen mit dem Hinweis abgelehnt "daß das Antragsformular nicht aus ihrem Hause sei" (habe den vom BV.Amt in Köln verwendet) und die Prüfung der Vorfahren würde nur bis 1937 erfolgen! 1. Wie kann ich erwirken das die Prüfung nach RuStAG u. dementsprechend auch dann der Eintrag vorgenommen wird?2. Wie ist die Rechtslage Hinsichtlich der Verwendung der Antragsvordrucke des BV.Amt Köln bei Landratsämtern in Bayern? Können diese einfach Abgelehnt werden? Vielen Dank im Voraus.

A: Einen entsprechenden Artikel dazu finden Sie unter "ERPROBTES".


14.07.2015
Stefan
F: 20 Monate Wartezeit auf beglaubigte Geburtsurkunde von Grossvater 1909 in Oberschlesien geboren, beantragt bei Standesamt 1 in Berlin, welches die richtige Stelle ist für alte Gebiete. Hat jemand eine Idee, wie ich schnell an die beglaubigte Urkunde komme? Besten Dank im Voraus, denn es eilt!

A: ANTRAGSFORMULAR URKUNDEN (POLNISCH), auch zu finden unter "PRAKTISCHES" und "HERUNTERLADEN".


14.07.2015
vec
F: hallo ich habe den staatsan.ausw.so bentragt wie beschrieben ect.habe per post abholung mit ein zusatzblatt bekommen was ich nun ausfüllen soll wortlaut : erklärung name...vorname...geburtsdatum.... erkläre,das ich siet der letzten ausstelung des personalausweises am ....2014 die dutsche staatsangehörigkeit nicht abgegeben habe und auch keinen antrag auf entlassung aus der dutsche staatsangehörigkeit gestellt habe sowie keine staatsan.eines anderen EU-staates) datum unterschrift Frage :unterschreiben und zur abholung des gelben vorlegen oder nicht unterschreiben

A: Nicht unterschreiben! Wie mit solchen Zetteln umzugehen ist, ist in dem obersten Artikel unter "ERPROBTES" ausführlich beschrieben.


14.07.2015
Wizzan
F: Ich habe ein Frage; wenn ich nicht ehelich geboren wurde kann ich nicht von meinme Vater ableiten?? Komme mit der Seiten Info der BRD gmbh nicht so ganz klar. vielen dank

A: Ja, dieser Sachverhalt ist hier hundertfach beschrieben...


14.07.2015
Werner S.
F: Hallo, bin seit kurzem Eigentümer des Staatsangehörigkeitsausweises. Danke erstmal für Eure Unterstützung mit dieser Seite, hat mir sehr geholfen. Weiter so! Will nun den Ausweis auch für meine zwei Kinder beantragen. Habe nun eine Frage zum Formular V: Hier kann man nur bis zum Urgroßvater zurück gehen, für meine Kinder ist aber der Ur-Urgroßvater nachzuweisen, da dieser vor 1914 geboren wurde. Ich hätte es jetzt einfach händisch oberhalb des Kästchens Urgroßvater dazu geschrieben. Habt Ihr mir hier einen Rat wie ich das sonst auf dem Antrag vermerken sollte? Vielen Dank!

A: Falls Ihre Kinder Ihre Kinder sind, wo ist dann das Problem? Da reicht doch die Ableitung über Sie, denn Sie haben doch Ihre Staatsangehörigkeit bereits nachgewiesen. Idealerweise hätten Sie das gleich in einem Rutsch erledigt, denn wenn sie noch minderjährig sind bekommen sie in der Regel keinen eigenen, sondern werden auf Ihrem vermerkt.


14.07.2015
sas
F: Wie verhält es sich wenn man nur ein Elternteil (Mutter deutsch ) hat ?

A: ES IST ALLES ERKLÄRT !!!
Uneheliche Geburt = Ableitung über die Mutter


14.07.2015
ich
F: Wie verhält es sich wenn man nur ein Elternteil (Mutter deutsch ) hat ?

A: Bitte schauen Sie wenigstens die Videos von Reiner Oberüber, dort und auch sonst ist Ihre Frage, die sich SO WIE SIE GESTELLT IST gar nicht beantworten läßt, sicher hundertfach auf unserer Seite beantwortet.


14.07.2015
Jürgen
F: Hallo, eine verständnis Frage. Ich wurde ehelich geboren. Meine Mutter heratete ein 2. mal. Von ihrem 2. Mann wurde ich adoptiert.(Mit Urkunde) Wenn ich das richtig verstehe muss ich nun über die Linie des 2. Mannes meiner Mutter gehen. Ist das korrekt? Ich bedanke mich voraus.

A: Die Linie des Adoptivvaters ist hier gefragt.


14.07.2015
Günter
F: Ist es unerläßlich im Antrag alle Wohnorte und Ehen aufzuführen?

A: Wohnorte ja, Ehen nein.


14.07.2015
Oswald
F: Hat jemand Erfahrung, ob man den RE-Antrag (Auzug für EStA-Register) zur Widervorlage kopieren kann, für den Fall, wenn die Berhörde noch nichts (oder erst Wochen später...) weiter gemeldet hat... obwohl sie es umgehend machen müßste? Eigentlich ist ja die Identität einmal festgestellt worden...

A: Nein damit haben wir keine Erfahrung.


14.07.2015
David und Iris
F: Haben heute den Antrag abgeben wollen, uns wurde uns dieser hier gegeben, aber dazu gesagt, wir könnten auch bis 1913 ableiten wenn wir möchten, würde nur mit diesem Antrag den Aufwand erleichtern. Wenn wir den ausfüllen, mit allen Urkunden bis vor 1913, würde dies funktionieren oder ist dieser Antrag falsch,der uns gegeben wurde? http://www.franz-paul-verlag.de/landratsamt-ausl%C3%A4nderformulare/staatsangeh%C3%B6rigkeitsformulare/

A: Wie oft haben Sie bei uns schon gelesen, daß Sie sich von denen bitte nichts erzählen lassen sollen?


14.07.2015
TE
F: Moin, habe auch eine kurze Frage zur Beantragung des "gelben Scheins". Mein Vater ist in Sachsen geboren, mein Großvater und Urgroßvater (vor 1914 geboren) sind in Raspenau, Böhmen (Sudetendeutschland) geboren. Richtig ist jetzt, das ich nach RuStAG keinen "gelben Schein" beantragen kann. Gibt es eine Möglichkeit, diesen auf einem anderen Wege zu beantragen? Danke vorab für die Antwort.

A: NEIN


14.07.2015
M.Kurt
F: Hallo mein Großvater + Großmutter (väterlicherseits) geboren 1900 in Cvikov (bei Böhmisch Leipa) meine Großeltern (mütterlicherseits) kommen aus Heilsberg bei Allenstein (Ostpreußen) wie verhält es sich bei der Beantragung des Staatsangehörigenausweisen ?

A: Wenn Sie dabei die ehelichen nd unehelichen Geburten berücksichtigt haben, dann ist alles in Ordnung und es kann losgehen.


14.07.2015
Enrico
F: Kinder: In welchem "Rechtsraum" befinden sich dann unsere Kinder, wenn wir (meine Frau und ich) unsere Staatsangehörigkeit nachgewiesen haben? Wird bei Eheschließung (standesamtlich) die Frau "eingemeindet"? Hinweis: Im Vortrag heißt es - keine Postleitzahlen angeben, aber in der Ausfüllhilfe ist eine angegeben, zwar in [ ], aber trotzdem und keinen Wehrdienst angeben - Ausfüllhilfe?

A: Für Ihre Kinder beantragen Sie die Feststellung am besten gleich mit. Laut RuStAG erwirbt die Ehefrau die Staatsangehörigkeit des Ehemannes. Dies weigert sich die Verwaltung bislang jedoch hartnäckig zu bescheinigen, aber wir arbeiten dran. Die PLZ geben Sie bitte nicht an, in eckigen Klammern ist auch in Ordnung, da dies jur. eine Ausklammerung bedeutet. Ihren Wehrdienst können Sie ruhig angeben. Als Staat tragen Sie dann dort aber bitte DDR oder Deutschland ein, auf keinen Fall jedoch BRD!


14.07.2015
Gabriele Elisabeth
F: Mein Vater, Österreicher (Staatsbürgerschaft von AT zurückgegeben) hatte nach dem Krieg eine Einbürgerungsurkunde erhalten, meine Mutter war Deutsche. Kann ich mich auf die Linie meiner Mutter berufen und den GS beantragen? Wenn nicht, welche Möglichkeiten habe ich, um der Perso-Knechtschaft zu entkommen??

A: Nein, bitte melden Sie sich über unser Kontaktformular (unten) erneut bei uns und schildern Sie Ihren Fall dann auch bitte etwas detaillierter.


14.07.2015
claus
F: Hallo, es gibt ja immer wieder widersprüchliche Aussagen zum gelben Schein zum Beispiel von Herrn Clauss oder von Herrn Schober. Können Sie da vllt. deren Aussagen per Gesetz wiederlegen. Soweit ich das verstehe habe ich mit dem gelben Schein nach Rustag zwei Staatsangehörigkeiten nachgewiesen deutscher Staatsangehöriger und Württemberger. Dürfte ja also kein Problem sein........hoffe ich zumindest. Trotzdem wäre ich gegenüber einer sinnvollen Abgrenzung von den Herren Schober und Clauss dankbar. Auch bezüglich der Urkunde 146....etwas viel ich weiß.....hilft aber bestimmt weiter, danke gruss c.

A: Das haben wir schon zigfach getan, lesen Sie hierzu einfach mal die Fragen und Antworten in dieser Kategorie (zuletzt z.B. die Antwort an "Michael aus der Familie ...") und unter "Sonstiges".


14.07.2015
Aurelia
F: Mein Opa ist in Ungarn geboren, mein Uropa auch, aber mein Ururopa in Deutschland, kann ich dann den gelben Schein bekommen ? Und wie sieht es als alleinerziehende aus, ich war nicht verheiratet aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht, gilt für meinen Sohn ( der meinen Nachnamen trägt ) mein Stammbaum?

A: 1. Ja, Sie leiten einfach bis zu Ihrem Ururopa ab.
2.Ja, Ihr Kind leiten Sie einfach über sich selbst ab, das wars dann. Reichen Sie am besten beide Anträge gleichzeitig ein.


14.07.2015
Mario
F: Großvater geb. 1896 in Fertöboz Ungarn bekomme ich da die Staatsangehörigkeit ?

A: Nein.


14.07.2015
Michael aus der Familie Franz
F: Hallo Interessensgemeinde, habe seit Sep.2013 den gelben Schein. Nun mache ich mir allerdings Sorgen über die Bedeutung dieser Urkunde. Habe die Vortröge von Bernd Schober / Tobias Sommer und die Aussagen von Andreas Clauss über diesen Schein gelesen/gesehen und habe nun Angst, das ich doch die Staatsangehörigkeit von 1934 beantragt habe. Der Eintrag in der Urkunde ist Eindeutig : Ist deutscher Staatsangehöriger (auch wenn im EStA Eintrag was vom (Ru) Stag drin steht ,also auf die Bundesstaaten zurückgeht) Habe beim BVA angerufen,wo Herr Peterlini meinte, das sich die Staatsgehörigkeit nicht auf 34´bezieht aber auch dass das Stag bei mir zutreffen würde, wegen meinem Geburtsjahr 1984. Bin hin und her gerissen wegen dem Schein, habe nun die Befürchtung das ich mich habe wieder in die Irre führen lassen. Kann hier jemand für Klarheit sorgen ? Eueer Michael

A: Ein Blick ins StAG § 40a könnte hier Abhilfe schaffen. Wer am 1. August 1999 Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, erwirbt an diesem Tag die deutsche Staatsangehörigkeit. Fazit, jeder hat hier die Staatsangehörigkeit von 1934 (deutsche Staatsangehörigkeit), jeder ist hier Reichsbürger oder wird dort eingebürgert. Peterlini bezieht sich auf das (Ru)StAG. Sie haben also die deutsche Staatsangehörigkeit nach StAG und die Staatsangehörigkeit in einem Bundestaat nach RuStAG. Dieses ist dem § 40a des StAG geschuldet. Mittlerweile ist offenkundig, daß nach RuStAG 1913 abgeleitet wird (auf unserer Seite unter "AKTUELLES"). Ich verstehe nicht, warum die erwähnten Herren immer noch den gleichen Blödsinn erzählen. Vielleicht steckt ja ein Geschäftsmodell dahinter.


14.07.2015
Friedrich
F: Hallo, brauche ich ausser Geburtsurkunden auch Heiratsurkunden a) von mir selber, b) von Vater und Mutter, c) Grossvater und Grossmutter, oder reichen Geburtsurkunden? Ich selber bin verheiratet, Vater und Mutter sowie Grossvater und Grossmutter waren verheiratet. Es geht also alles über die väterliche-, bzw. grossväterliche Linie.

A: Es ist alles erklärt! Sie brauchen die Geburts- und die Heiratsurkunden.


14.07.2015
Nachfrager
F: Welche Blutlinie zählt? Ich bin quasi nur ein halber Deutscher

A: Ehelich = väterliche Linie
Unehelich = mütterliche Linie
Adoptiert = Ableitung über die Linie des Adoptivvaters

Und hier noch guter ein Vorsatz für das Neue Friedens-Jahr 2015:
"Mama / Papa"- Fragen, werden ab sofort nicht mehr beantwortet... ;-)
Vielen Dank für Ihr / Euer Verständnis!


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