Besucher letzten 24h:
1.010
Besucher letzte Woche:
7.107
Besucher letzten Monat:
31.482
Besucher gesamt:
3.870.339
Besucher online:
6


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2845

10.11.2024

1488

03.11.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3390

22.11.2024

14.07.2015
FaDi
F: Hallo und schönen guten Abend, auch ich "arbeite" für mich und den Rest meiner Familie am "Gelben Schein". Ich habe in der DDR (also in der NVA) von 1988 bis 1990 24 Monate Wehrdienst als UaZ (Unteroffizier auf Zeit, soll heißen: mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Grundwehrdienst) geleistet. Was soll ich im Antrag eintragen? Die Angaben hier sind, wie ich sie mir erlesen habe, widersprüchlich. Einmal "nicht eintragen", einmal "eintragen, Staat DDR", einmal "eintragen, Staat Kgr. Preußen (ich bin Preuße)". Was sollte man denn nun tun? Bzw. woraus dürften mir die geringsten Komplikationen erwachsen? Danke!

A: Die "widersprüchlichen" Angaben rühren zum einen daher, daß die Behörden höchst unterschiedlich vorgehen und zum anderen daher, daß inzwischen unser Erfahrungsschatz auch aufgrund dessen eben gewachsen ist. Grundsätzlich gilt es, sich am besten immer an die zeitlich aktuelleren Angaben zu halten. Für Sie bedeutet dies folgendes:
Sie geben die Militärzeiten an, so wie Sie sie geleistet haben - und zwar für die DDR, denn Preußen haben Sie ja de facto schließlich nicht gedient... jedenfalls bislang nicht... ;-)


14.07.2015
Michael S
F: Hallo, auf den Unterlagen der website chemtrail.de laß ich, dass der Familienname im gelben Schein auf jeden Fall gerastert geschrieben sein muss. Bei mir ist er klein (außer erstem Buchstaben) und fett geschrieben. Ist das o.k.?

A: Ja, das ist erstmal in Ordnung. Genaueres sagt aber erst der EStA-Auszug. Wenn Sie den angefordert haben und der entsprechende Eintrag unter "Erworben durch" richtig steht, dann wurde richtig abgeleitet. Aufgrund Ihrer Vorgeschichte ist dies allerdings wenig wahrscheinlich, aber vielleicht haben Sie ja Glück...


14.07.2015
Michael S
F: Hallo, die letzten Tage laß ich bei Euch über das Verbot den Perso zu kopieren. Ich hatte bei meinem Antrag eine Kopie abgegeben, da die Dame beim Ausländeramt darauf bestanden hat. Ihr Hinweis war: Sie könne ja aus der Geburtsurkunde meines Großvaters (geb. 1908 in Württemberg) nicht erkennen welche Staatsangehörigkeit er hatte. Deshalb benötige Sie meinen die Kopie des Perso. Ausserdem wurde noch der Antrag auf den davor beantragten Perso bei der damals ausstellenden Behörde angefordert, damit Sie nach der 12-Jahre Regel davon ausgehen kann, dass ich Deutscher bin. Wie schlimm ist es nun, dass Sie diese Kopien hat? Bzw. wie kann ich vorgehen, um das zu korrigieren?

A: Gar nicht... wir wiederholen uns nicht umsonst immer und immer wieder wie eine kaputte Schallplatte: KEINE KOPIE VOM PERSO! Die Dame hat jetzt schön was zu feiern... wieder einen über den Tisch gezogen... "Staatsangehörigkeit nicht zu erkennen"... Folgendes ist eigentlich gar nicht unsere Art, aber:

Liebe Deutsche, laßt euch endlich Eier wachsen!


14.07.2015
Karin K.
F: Sollte der Staatsangehörigkeitsausweis apostilliert werden? Welche Stelle ist für mich als inzwischen in der Schweiz Lebende zuständig? Mein letzter Wohnort in Deutschland war Meersburg.

A: Ja, in der deutschen Botschaft bzw. dem Konsulat sollte man Ihnen da weiterhelfen können.


14.07.2015
Micha
F: Eine Nachfrage: Bei der angenommenen Staatsangehörigkeit meines Großvaters (erst hessische durch Geburt, dann ab 1910 badische Staatsang.) Was soll ich unter "Sonstiges" und "Andere Staatsangehörigkeiten" eintragen? Erworben durch Aufnahme § 7 Abs. 1 RuStAG?

A: Das haben Sie richtig erkannt.


14.07.2015
Klaus Borgolte
F: Bin 1939, mein Vater 1903 in Essen geboren. Habe meine und seine Geburtsurkunden. Ich weiß, dass er preußischer Staatsangehöriger war,; muss ich das auch nachweisen? - was ich garnicht kann.

A: Seine Geburtsurkunde ist der Nachweis!

§ 3 RuStAG
Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1. durch Geburt (§ 4), [...]

§ 4 RuStAG
(1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

Daß wir leider den Weg über uber unsere Vorfahren gehen müssen liegt daran, daß die BRD Verwaltung mit allen Mitteln versucht uns von dem Nachweis unserer wahrhaftigen Bundesstaatsangehörigkeit fernzuhalten!


14.07.2015
Micha
F: Mein Großvater hat vor 1914 durch Annahme (Umzug) eine andere Staatsangehörigkeit (anderer deutscher Bundesstaat) als seine Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben. Muss ich dann bei ihm bei weiteren Staatsangehörigkeiten die Geburtsstaatsangehörigkeit + die angenommene Staatsangehörigkeit eintragen oder nur die angenommene?

A: Das Datum ist zwar etwas kritisch aber Sie sollten die angenommene eintragen.


14.07.2015
vivi
F: Hallo, ich bin verzweifelt... mein Opa ist 1922 in Schweidnitz/Schlesien geboren und das zuständige Amt Berlin I, hat mich auf Wroclaw verwiesen, dort allerdings sagt man mir schriftlich und telefonisch, dass die Akte von diesem Jahr verschollen sei. Eine Bestätigung darüber habe ich erhalten. Aufgrund dessen fehlt mir auch die Urkunde meines Urgroßvaters, denn ich habe sein genaues Geburtsdatum ect. nicht. Was kann ich nun noch machen? Herzlichst vivi

A: Wenn Sie sich eine Kopie dieses Schreibens beglaubigen lassen würden, dann sollte dies evtl. sogar ausreichen, denn Sie müssen lediglich den Sachverhalt glaubhaft machen, prüfen muß die Behörde. Das eigentliche Problem ist aber, daß Sie ja leider noch eine Generation weiter zurück müssen. Ohne Daten ist da leider wenig zu machen. Wenn Ihnen Todesdaten Ihrer Vorfahren bekannt sind, dann könnten Sie ggf. auch die Sterbeurkunden verwenden oder über diesen Umweg an die Geburtsdaten gelangen.


14.07.2015
Klaus M70
F: Mein Vater wurde an 15. Januar 1924 geboren. Seine Eltern (meine Großeltern) haben aber erst am 15. Februar 1924 geheiratet. Da mein Vater somit unehelich war, muss dann den Nachweis über meine Großmutter führt werden? Ich beabsichtige eine Heilpraktiker-Prüfung abzulegen. Soweit ich weiß, muss man ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Ist es besser, erst danach den „Gelben Schein“ zu beantragen?

A: Wichtig ist, ob Ihr Großvater Ihren Vater als Kind angenommen hat. Wenn ja, dann leiten Sie über seine Linie ab. Eigentlich dürfte der StAG-Ausweis keinen Einfluß auf ein polizeiliches Führungszeugnis haben. Dabei geht es ja nur um Straffälligkeiten etc..


14.07.2015
Moshk
F: Ich habe die Unterlagen alle da (Geburtsurkunden Heiratsurkunden usw.) Jetzt möchte ich die aber nicht weggeben ist es möglich wenn ich die Kopien davon bei meiner Gemeinde beglaubigen lasse, könnte ich dann die beglaubigten Kopien dafür benutzen?

A: Sie wollen eine beglaubigte Kopie von einer beglaubigten Kopie machen lassen? Das wird wohl nicht funktionieren. Daher wird ja auch in dem Video dazu geraten, gleich die Urkunden jeweils doppelt anzufordern.


14.07.2015
Angelika
F: Kann ich wenn ich die Geburtsurkunde nicht auftreiben kann, auch die Sterbeurkunde verwenden, da darin auch der Geburtsort etc. ausgewiesen ist.

A: Ja das ist möglich.


14.07.2015
Angelika
F: Ich bearbeite gerade den Antrag für meine Mutter. Deren Eltern sind Oma - Deutsche, Opa Österreicher mit dt. Staatsangehörigkeit. Gilt das auch oder kann ich in diesem Fall den Antrag über die müg´tterliche linie laufen lassen?

A: Bitte unter Antrag/Ableitung die Fragen und Antworten lesen.


14.07.2015
Sven
F: Hallo...komme aus dem Zollernalbkreis BW,ehemals Preußen-hohenzollernsche Lande...muss ich die Hohenzollernsche Lande im Antrag bei Geburts- bzw. Wohnsitzstaat angeben oder reicht da Preußen?

A: Da reicht einfach Preußen.


14.07.2015
wolli
F: Ich war gerade auf dem Standesamt in dem Ort wo ich jetzt lebe und die Standesbeamtin sagte mir, ich könne meine Geburtsurkunde und die meiner Eltern und Großeltern nur im Standesamt Ihrer Geburtsstadt beglaubigen lassen.Ist es so?

A: Ja deswegen empfehlen wir sich immer an das Geburtsstandesamt zu wenden.


14.07.2015
Carlos
F: Was mache ich wenn ich bis zur Ur urgroßmutter muss und in Anlage V gehts nur bis Urgroßmutter

A: Sie nehmen eine weitere Anlage V, kreuzen Urgroßmutter an und setzen handschriftlich ein "Ur" davor.


14.07.2015
Micha
F: Ich habe meinen Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit abgesendet. Nun bekomme ich folgende Antwort: zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises bitten wir um ihren Rückruf (vormittags). Es werden mir gerade einmal 2 Tage für den Rückruf eingeräumt. Meine Fragen: 1. Ist ein Rückruf sinnvoll? Ich meine, die zuständige Dame will mich nur beeinflussen. 2. Es wird geschrieben: Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Ich habe aber Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit abgegeben. Ist das beides das Selbe?

A: Schreiben Sie der Dame, daß Ihrem Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit Ihrer Person aus Ihrer Sicht nichts hinzuzufügen ist und daß jegliche Korrespondenz rechtsverbindlich in Schriftform zu erfolgen hat.


14.07.2015
Andreas
F: Nach fünf Wochen kam nun das erste Schreiben von der Ausländerbehörde.Die wollen eine Meldebescheingung und Perso oder Reisepass sehen.Am besten sollte ich Persönlich vor bei kommen wegen Fragen zur meiner bisherigen Staatsangehörigkeit.Habe schon gelesen das eine Aufenthaltsbescheinigung besser ist.Da ich aber defacto Staatenlos bin und mit diesen Antrag das ändern möchte weiß ich nicht was ich da Antworten soll ???Ein Perso oder Reisepass ist für mich auch nicht mehr als eine Meldebescheingung.

A: Ja, besorgen Sie sich eine Aufenthaltsbescheinigung und gehen Sie dort hin. Versuchen Sie, wenn es ans "ausweisen" geht, zunächst den Führerschein, dann Reisepaß (sofern vorhanden) und dann erst den Perso, falls man hartnäckig darauf bestehen sollte. Aber bitte KEINE KOPIE! Argumentieren Sie, daß Sie dies unter Zwang und unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit tun. Nehmen Sie sich einen Zeugen mit, protokollieren Sie den Ablauf wenn es zu Diskussionen kommt. Lassen Sie sich Ausweise der Bediensteten zeigen und nehmen Sie die Daten ins Protokoll auf. Bzgl. "bisheriger" Staatsangehörigkeitent sagen Sie, daß Sie nie wissentlich eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben und wenn etwas vorliegt, was dahingehend interpretiert werden könnte, so kann dies ausschließlich durch vorherige Täuschung im Rechtsverkehr geschehen sein. Auf Ihre durch Abstammung ererbte Staatsangehörigkeit haben Sie nie verzichtet oder diese ausgeschlagen.


14.07.2015
Hypermaniac
F: Es wird für die Scheinübergabe auf eine Meldebescheinigung oder PA bestanden. Gibt es dafür eine gesetzl. Grundlage? Das riecht nach "Ersitzung". Wie kann argumentiert werden?

A: Besorgen Sie sich bei Ihrer Meldebehörde eine AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG und schicken Sie die hin.


14.07.2015
dieter
F: Ich will diesen Schein unbedigt!Diese Scheinsimulation Regierung und versuchte ausmerzung von uns Deutschen im eigenen Land ohne Handlungfähigkeit ist unerträglich langsam!Drei Fragen:leider Kann ich meinen Stammbaum,wie es aussieht nur bis 1926 zurückverfolgen,gibt es eine andere möglichkeit?mein Stiefvater hat mir nur seinem Familiennamen gegeben aber nicht adoptiert soviel ich weis,zählt das als wie eine Adoption?1995 leistete ich meinen Wehrdienst,leider wird im Video nicht erklärt was ich angeben soll, es wird nur gesagt ,ja nicht angeben für BRD den Wehrdienst geleistet;freilassen das feld?

A: Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular bei uns und beantworten Sie darüber hinaus bitte folgende Fragen:
Warum glauben Sie, Ihre Abstammung nur bis 1926 zurückverfolgen zu können?
Wenn Sie seinen Familiennamen führen, dann hat er Sie wohl an Kindes statt angenommen, oder was genau läßt Sie daran zweifeln? In dem Falle leiten Sie sogar über seine Linie ab.
Hinsichtlich des Wehrdienstes raten wir mittlerweile dazu, die Daten ruhig anzugeben... niemand wird später jemanden dafür anklagen in gutem Glauben für die BRD Dienst an der Waffe geleistet zu haben.


14.07.2015
Matthias11
F: Sorry, das war falsch! Meine Frage war, wenn meine Lebensgefährtin und ich jeweils unsere Staatsangehörigkeit feststellen lassen und sie dann ja besitzen- was geschieht dann mit der Staatsangehörigkeit unseres Kindes bei einer Heirat? Die Staatsangehörigkeit des Kindes würde ja die der Mutter sein und nach einer Heirat, die des Vaters? Oder müßte die Staatsangehörigkeit des Kindes auch nochmal separat festgestellt werden? Ist ein wenig kompliziert und hypothetisch, aber doch interessant! Hättet ihr da eine Antwort drauf? Danke und Liebe Grüße!

A: Die Staatsangehörigkeit wird separat festgestellt und solange Sie nicht verheiratet sind, direkt (ohne weitere Vorfahren) über die Mutter. Am besten ist, die Anträge der Mutter und der Kinder werden zusammen / parallel gestellt, da minderjährige Kinder keinen eigenen StAG-Ausweis bekommen, sondern bei der Mutter mit aufgeführt werden. Wenn Sie danach heiraten, haben formal gesehen alle Familienmitglieder die Staatsangehörigkeit des Mannes und zumindest für die Kinder und den Vater müssten die Änderungen der Behörde mitgeteilt werden und ein neuer StAG-Ausweis ausgestellt werden. Es kann aber in der Praxis sein, daß die Verwaltung das anders sieht bzw. sehen will, was aber auch nicht weiter tragisch ist, denn es kommt dann ja schlußendlich erstmal einfach nur darauf an, daß in den Augen der BRD zumindest jeder eine Staatsangehörigkeit besitzt.


14.07.2015
Eduard
F: Antrag F Wäre die Angabe unter Punkt 1.6 Geburtsstaat: Deutschland (Preußen) noch korrekt (Antrag, RuStAG-Konform)? Unter Punkt 4.3 kommt ganz klar Preußen rein. Will nur etwas Spannung raus nehmen, da ich genügend Spannung beim Perso sehe (Verhinderung der Kopie)

A: Nein, das ist wenig ratsam. Entweder oder... es geht um Ihre Staatsangehörigkeit in Preußen, insbesondere nach RuStAG, alles andere könnte seitens der Verwaltung dazu genutzt werden (vorsätzlich) falsche Schlüsse zu ziehen und die ganze Mühe war für die Katz. Außerdem - "Spannung rausnehmen" - es wird Zeit, daß wir die Verwaltung aufklären und die Damen und Herren auffordern endlich gestzeskonform zu handeln und sich nicht länger durch ihre Vorgesetzten mutmaßlich kriminalisieren zu lassen!


14.07.2015
Micha
F: Mein Großvater hatte zu Geburt die hessische Staatsangehörigkeit, durch eine spätere Aufnahmeurkunde des großherzoglichen badischen Bezirksamtes geht jedoch hervor, dass meine Großeltern später die badische Staatsangehörigkeit erworben haben. Ist die Staatsangehörigkeit meines Großvaters bei seiner Geburt entscheidend oder die später erworbene?

A: In dem Fall die später erworbene, wenn der Erwerb vor 1914 lag.


14.07.2015
Thilo
F: Bevor ich die beglaubigten Kopien der Geburts- und Heiratsukunden meines Vaters und Großvaters väterlicherseits anfordere würde mich interessieren, ob ich als eheliches Kind zwingend vom Vater her ableiten muss, von meiner Mutter und meinem Großvater mütterlicherseits (geb. 1897 in Bayern) habe ich bereits alle Daten. Für die Unterlagen aus meines Vaterslinie muss ich das Standesamt in Lauf kontaktieren.

A: Diese Frage ist doch in den Fragen und Antworten hinreichend beantwortet. Schauen Sie bitte in die Kategorie Antrag/Ableitung in den Fragen und Antworten.


14.07.2015
Oliver
F: Ich lebe in Südamerika. Kann ich mir den Staatsangehörigkeitsausweis über die Botschaft besorgen?

A: Genau das ist der Weg.


14.07.2015
Hans-Georg
F: Ich habe einen Antrag von den Seiten des BVA bei meiner Gemeinde eingereicht. Nun erhalte ich die Information seitens der Gemeinde, dass der Antrag nur zur Beantragung vom Ausland her verwendet werden kann, und man hat mir einen vierseitigen Vordruck geschickt "Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises - Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher -", Vordruck ist aus dem Jüngling-Verlag für Verwaltung und Behörden, Bestell-Nr. 62033. Auf den ersten Blick beinhaltet der Vordruck die wesentlichen Punkte, man kann damit laut Vordruck sogar Ehegatten und Kinder mit aufnehmen. Was ist davon zu halten?

A: Gar nichts, die Behörde ist verpflichtet Ihren Antrag mit dem Formular vom BVA zu bearbeiten. Falls man sich weigert, soll man Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen.


Ergebnisseite 99 von 114
<<  <  94  95  96  97  98  99  100  101  102  103  104  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour