F: Schön Guten Tag!
ich hoffe, bei euch Rat zu finden. Nachdem mein erster Antrag auf Feststellung (FA) und der Widerspruch in einem anderen Bundesland rechtswidrig abgelehnt wurden, habe ich mich nun bei meinem Bruder in Berlin hauptamtlich umgemeldet, der dort fast problemlos seinen GS, selbst unterschrieben vom TECHERT erhielt. Mein bisheriger Hauptwohnsitz wurde Nebenwohnsitz. Dort wohnt auch hauptamtlich meine Ehefrau.
Nun haben wir einen neuen FA gestellt, DIREKT an den Senat, an TECHERT geschickt (vllt ein Fehler), inkl. des Techert-GS meines Bruders, da ich exakt über die gleichen Vorfahren ableite wie er einst und Techert unterschrieben hatte.
Nun meint der Techert, Berlin wäre nicht zuständig, da er glaubt s.E. würde ich mich dort immer noch tatsächlich in der Nebenwohnung aufhalten, da meine Frau dort auch gemeldet ist. Schon anmaßend, da sich Paare ja auch trennen können.
Des weiteren kamen von ihm die üblichen Lügen: schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse fehlt, mißbräuchliches Begehren wegen RuStAG und Königreich Sachsen, Potsdam-Urteil – obwohl er selbst den GS meines Bruders gemäß RuStAG und OHNE Sachbescheidungsinteresse unterschrieben hat!
Diese letzten Lügen kann ich selbst sachlich widerlegen, aber was ratet ihr mir bzgl. der Zuständigkeit?
Rat? Wie am besten vorgehen?
Der normale Weg wäre gewesen, den FA an das entsprechende Bezirksamt zu schicken.
Darauf bestehen oder gleich einen neuen FA ans Bezirksamt?
Oder was anderes. Eine Antwort erhält der Techert so oder so!
Kann man die Unterlagen auch zurückverlangen?
Ich bitte hier um schriftliche Antwort, da ich derzeit NICHT in den TS kann.
Herzlichen Dank vorab.
A: Aus unserer Sicht stellt sich die Frage nicht. Aufgrund einer Vermutung sollte der Herr trotzdem tätig werden. Fragen Sie doch mal die Gesetzliche Grundlage ab. Mal schauen was Herr Techert sich aus den Fingern saugt.
17.10.2018
franzrathmann@gmail.com
F: und die Gemeinde lehnte es ab, die erklären da wäre das Jobcenter zuständig. Also Rückkehr in die Staatenlosigkeit?
F: hi, guten morgen habe lange nicht mehr auf Temaspeak geschut, wil es meine durch Schlaganfall verständlicher Weise es zu unverständlichkeiten kam. Daher muss ich hier was loslassen, denn seit 2 Monaten bin ich Rentner (64 J) alles shidd und bekomme eine Minirente. Habe vom Versorgungsamt den SGB IX weil ich GDS 50% habe und als Behindert bin, da noch, wie "Weidner" sagte, SGB XII iin §133 beantragen, aber das kennt keiner, die vom "Amt für Soziales" (Versorgungsamt)schickten mit zur Gemeinde, die sagen Wohnung zu groß, umziehen! Die Kinder sind verpflichtet dafür gerade zu stehen, die müssen Leistungen zurück zahlen. Aber hallo, sagte ich, ich in Deutscher nach Art. 116 GG Abs 1 und keine juristische Person, Sache oder Deutsch und gehöre schon gar nicht zur Mache Bahomet (Satan)auf dem Ausweis. Nun Info bitte, wer und wo wird SGB XII beantragt? Klamma G.Neuhaus schrieb was von der Charitas? Oder sollte man sich nun aufhängen oder von der Brücke springen?
A: SGB XII wird bei der Gemeinde beantragt. Mein Antrag läuft seit 2015, bisher ohne Bescheid.
F: Klage ich mit der nat.Person in der BRD,da mit die jur.ja sowieso rechtlos ist oder macht das alles kein Sinn hier zu klagen um seine Rechte durchzusetzen?
A: Vor welchem Gericht wollen Sie Klagen? Gericht 17 Ente süß sauer? Da werden Sie einen anderen Weg finden müssen.
F: Wenn die Jurist. Person nicht abgemeldet wurde, muß ich dennoch der Aufforderung der Beantragung eines neuen PA (alter ist abgelaufen) nachkommen? Ein gültiger Reisepaß existiert (noch).
A: NEIN!!! EGBGB Art. 5 Abs 1. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
F: Ablehnungsbescheid mangels Sachbescheidungsinteresse erhalten. Widerspruchsfrist läuft Freitag ab. Die Rechtsgrundlage: Landesverwaltungsgesetz. Was kann ich tun?
F: Hallo Ihr Lieben..Wir haben Mitte Juli mit Fristsetzung zum Ende Juli einen 6 seitigen Antwortbrief an den Präsidenten des BVA gesandt. IT so ziemlich allen Gesetzen die in Betracht o um den Ausweis zu erhalten. .Eine Antwort ist bis dato nicht eingetroffen und wir wollen nun den Europäischen Rat und den Alliierten Botschaften den Briefverkehr der seit März 2017 hin und her gegangen ist, zusenden. Ist dies eine gute Idee um das BVA in Zugzwang zu bringen. ..Wir wissen einfach ansonsten keinen Rat mehr...Wohnen derzeit immer noch in Frankreich und können leider so auch nicht auf dem sog.Amt persönlich vorsprechen. .Danke vorab schon mal für Euren Rat...LG
A: Ja, der Europäische Rat ist eine gute Möglichkeit. Die BVA sollte das natürlich zur Kenntnis bekommen. Mit einer Antwort von der BVA ist nicht zu rechnen. Man sitzt die begangen Straftaten am liebsten aus.
F: Mein Antrag auf die Deutsche Staatsangehörigkeit wurde abgelehnt,bitte um Rückruf unter.
Danke
F: Hallo, zu spät für Teamspeak? Server ist nicht erreichbar. Ihr könnt da natürlich nicht den ganzen Tag warten, wann seid ihr denn am wahrscheinlichsten Erreichbar? f.hellmer@zeus.de
Grüße Frank
A: Ich weiß nicht was Sie machen, ich bin grade drauf.
F: Hallo, es geht um den Antrag meines Vaters, meiner hat anstandlos geklappt.
Also alles richtig ausgefüllt, analog zu meinem. Die Ausländerbehörde hat wie folgt geantwortet:
"Aus den vorgelegt Unterlagen ergeben sich keine Zweifel an ihrer deutschen Staatsangehörigkeit.
Daher fehlt es an einem schutzwürdigen Sachbescheidungsinteresse."
Das ganze soll dann 29,30€ kosten. Ich würde gerne abstimmen, wie am besten zu argumentieren ist.
F: Hallo, habe einem bekannten geholfen den Antrag auzufüllen, diese wurde nun auch angenommen, jedoch möchte die Behöre eine aktuelle Meldebestätigung und eine Ausweiskopie. Eine Kopie des Ausweieses unter keinen Umständen abgeben, das weiss ich und habe auch ein entsprechendes Schreiben vorbereitet, aber wie schaut es mit der Meldebestätigung aus, kann ich die dazu legen oder darf ich das auch nicht.
Danke und grossen Lob für Eure Arbeit !
A: Eine Meldebestätigung ist kein Problem.
F: Hallo,
nach erfolglosem 1.Antrag bis vors Landesverwaltungsamt bin ich nun frisch nach Berlin „umgezogen“, wo die SB noch korrekt arbeiten sollen. Empfehlt ihr (wegen etwaigen Mißtrauen der SB) noch etwas mit dem FA GS zu warten (wenn ja, wie lange) oder kann ich den FA gleich einreichen.
Danke!
A: Die Berliner sind etwas lahmarschig. Die denen muss man dran bleiben. Sollte der Antrag schon 3 Monate eingereicht sein, wird es Zeit für eine Sachstandsanfrage. Mit ein bisschen Druck lauft das in Berlin besser.
27.09.2018
Helfer und Betroffener
F: Hallo, in unserem Bezirk lehnt der neue Beamte die Anträge wie folgt ab: "Aufgrund der in der BRD bestehende Ausweispflicht (...), gehe ich davon aus, dass Ihnen ein solches Ausweisdokument, dass Sie mit deutscher Staatsangehörigkeit ausweist, auf Ihren Antrag hin ausgestellt worden ist. Sie haben weder dargetan, weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall gleichwohl zweifelhaft und klärungsbedürftig ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich sein sollte, noch ist dies auch sonst nur ansatzweise ersichtlich. Ihre abstrakte Begründung ändert daran nichts. Da das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall offensichtlich von niemanden angezweifelt wird, seht dem Antrag somit ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegen ( Auflistung der Urteile der VG´s ).
Mit welchen Gründen sollten neue Anträge von Freunden und Bekannten abgegeben werden, damit diese dem Feststellungsinteresse entsprechen? LG
F: was soll ich bei einer ablehnug des antrages im wiederspruch SCHreiben?
F: Hallo, leider wurde mein Antrag, Ausgefüllt nach Matthias Weidner, abegelehnt.
Aufgrund der in der BRD bestehende Ausweispflicht (...), gehe ich davon aus, dass Ihnen ein solches Ausweisdokument, dass Sie mit deutscher Staatsangehörigkeit ausweist, auf Ihren Antrag hin ausgestellt worden ist. Sie haben weder dargetan, weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall gleichwohl zweifelhaft und klärungsbedürftig ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich sein sollte, noch ist dies auch sonst nur ansatzweise ersichtlich.
Ihre abstrakte Begründung ändert daran nichts.
Da das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall offensichtlich von Niemanden angezweifelt wird, seht dem Antrag somit ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegen ( Auflistung der Urteile der VG´s )
Habe ich da noch eine Möglichkeit?, oder muss ich es so aktzeptieren?
Liebe Grüße, Sigrid
F: Hallo,
das war kein Versehen des Sachbearbeiters, man verwehrte mir den Eintrag trotz meiner Bitte, dies noch zu ergänzen.
Daher habe ich nichts in der Hand, nach was abgeleitet wurde, außer die Schreibweise des Familiennamens.
Soll ich mich damit zufrieden geben, wenn die schreiben, dass ANTRAGSGEMÄß entschieden wurde oder soll ich doch nochmal nachhaken.
Besten Dank!
----
F: Danke, das habe ich alles gelesen. Bei mir wurde im EStA jedoch kein Erwerbsgrund eingetragen. Einzig die Schreibweise meines Familiennahmens deutet nun auf die richtige Ableitung hin. Das ist mir aber doch etwas wenig. Daher meine Frage an Euch. Vielleicht könnt Ihr ja nochmal was dazu sagen. Herzlichen Dank! ---- F: Begründung zum GS habe ich keine erhalten. Antwort vom Amt: Da antragsgemäß entschieden wurde, gibt es keine Begründung. Soll man sich damit zufrieden geben? Beantragt wurde nach RuStag. Oder nochmal dort nachhaken? Danke u. Gruß A: Auf der Seite ist beschrieben wie das mit der dazugehörigen Ableitung auszusehen hat.
A: Den Mangel sollten Sie durch den SB beheben lassen. Ist bestimmt nur ein versehen des SB.
A: Wenn Sie den SB aufgefordert haben den Mangel zu beseitigen, ist Ihre Arbeit erledigt. Sie können nicht für Straftaten der SB verantwortlich gemacht werden. Sie wissen doch wer Sie sind. Also fangen Sie an den GS zu leben.
F: Hallo zusammen
Mein Bekannter und ich haben gerade persönlich seinen Antrag auf den Staatsangehörigkeitsausweis eingereicht .Nach durchschauen alles Unterlagen ,fragte die Sachbearbeiterin nach dem Grund warum er den diesen Ausweiss bräuchte ,Sie meinte sie könnte den Antrag nur weiterbearbeiten wenn er ein berechtigtes Feststellungsintresse nachweisen kann
Was soll es jetzt tun ?
F: Hallo zusammen, habe am 14.07. diesen Jahres erneut ein Schreiben an den Präsidenten des BVA wieder persönlich gesandt, mit einigen Aufzählungen von klaren Gesetzestexten und Hinweisen daß einem die Feststellung nicht verweigert werden darf... es ist bis dato aber noch keine Anwort gekommen.. den Anftrag mit der Bitte um Feststellung hatte ich letztes Jahr im Mai bereits an das BVA geschickt und es kommen immer wieder fadenscheinige AUsflüchte und Anfragen bezüglich irgendwelcher Bescheinigungen, wohl um mir die Ausstellung zu erschweren..ich wohne in Frankreich und da lassen die sich so einiges einfallen, was sie noch alles benötigen ( angeblich)... diese Bescheinigungen gibt es allerdings nirgends.. von daher hab ich g. Schreiben verfasst ... habt Ihr einen Tipp oder wisst Ihr wie lange ich auf eine Antwort warten muss/soll.. es sind nächste Woche 2 Monate vergangen .. kann/ darf der Herr Präsident sich so lange Zeit lassen ? soll ich ihn erneut anschreiben.. ? was meint Ihr..... ganz lieben Dank vorab für Eure Antwort...
A: 3 Monte kann das schon dauern. Wir vermuten aber. dass es keine Antwort gibt.
TS GS3 Server
F: Ich habe vor einer Woche den GS für mich und meine Tochter bekommen. Dort steht allerdings der Familienname NICHT in Sperrschrift, obwohl ich das so beantragt habe. Auch fehlt der Geburtsname meiner Tochter, den ich auch im Antrag angegeben habe. Sind das (vorsätzliche) Fehler bei den Angaben der Familien-/Geburtsnamen oder kann man das so akzeptieren?
A: Nein, Sperrschrift ist nur in Bayern und Baden Württemberg Standard. Hat aber auch nicht die Aussagekraft die dort rein Interpretiert wird. Denn Mangel des fehlenden Geburtsnamen sollten Sie abstellen lassen.
F: Hallo, wird der Reisepass neuerdings auch auf dem Staatsangehörigkeitsausweis verewigt? Ich habe soeben von der Verwaltung die Benachrichtigung bekommen das ich mit diesem und dem Schreiben da antanzen soll um den Reisepass da einzutragen.
A: Die nat. Person(Antragsteller) hat kein Ausweisdokument. Sie können sich mit dem Ausweis ausweisen, er hat aber nichts in der Akte zu suchen.
F: Hallo, wir haben den GS mit allen Dokumenten abgegeben. Da die zuständige SB im Urlaub war ging alles an eine Kollegin.. nun haben wir ein Schreiben erhalten, indem wir den Antrag begründen sollen.
Was müssen wir da jetzt machen?
A: Der Antrag ist so zu bearbeiten wie er eingereicht wurde. Für ein Sachentscheidungsinteresse gibt es keine Rechtliche Grundlage.
F: richtig, unverzüglich ist eine Auslegungssache, habe den GS jetzt seid Mai, also sollte mittlerweile alles eingetragen sein. So langsam sind sicher noch nicht mal die SB :)
Zumal wie ich schon schrieb mein EStA Eintrag positiv ankam.
Ja dann heisst es am Montag mal den netten SB aufsuchen und den Mangel beheben lassen.
Besten Dank und ein schönes WE
A: Bitte nur in Schriftform nicht persönlich. Wer schreibt der bleibt.
F: so nach meiner Anfrage hier am 17.7 habe ich die EStA Auskunft für meine Kinder erhalten und siehe da kein Eintrag vorhanden. Wie kann das sein? mein Antrag ist positiv entschieden auch in dem Register aber bei den Kindern ( ausgefüllte und mit meinem Antrag abgegebene Anlage FK ) gibt es einen negativen Bescheid?
Im Wortlaut
"im Register "Entscheidungen in Staatsangelegenheiten - EStA-" befinden sich keine Eintragungen zu Ihrem Kind ............
Sollten sie bzw. Ihr Kind im Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises sein, empfehle ich Ihnen, sich an die örtlich zuständige Behörde zu wenden mit der Bitte, die Eintragung in das Register nachzuholen.
"
Hat da der SB geschlampt?
A: Ja wahrscheinlich! Unverzüglich ist auch immer eine Auslegungssache. Fordern Sie den SB auf den Mangel abzustellen.
F: Guten Tag, sind seit Juni 2018 im Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeitsausweises.
Müssen weiterhin Ordnungswidrigkeiten bezahlt werden?
Vielen Dank im voraus
A: Nein, das OWIG kommt in Ihrem Rechtskreis nicht vor. Lesen Sie dazu EGBGB Art. 5 Abs. 1 und Art. 50. Allerdings ist die Umsetzung nicht einfach. Aber zum Training der eigenen Souveränität gut geeignet. Machen Sie sich nicht zu viele Baustellen auf. Wenn Sie nicht weiter kommen, besuchen Sie uns auf dem TS3 Server.
F: Moin, ich setze mich nun schon eine gewisse Zeit mit diesem Thema auseinander. Meine Vorfahren waren um 1913 in der deutschen Kolonie Bessarabien ansässig, ‚ausgewandert‘ aus Württemberg, wegen dem kriegslüsternen Napoleon. Das ist/war aber kein Bundesstaat. Später dem Ruf „Heim ins Reich“ gefolgt und zurück nach Lüchow.
Was trage ich da jetzt im Antrag ein? Auf dem Antrag V und dann auf meinem? Mein Opa ist in Bessarabien und mein Vater in Preußen geboren.
Eine Frage noch kurz: Wer kann mir das alles beglaubigen?
Mit freundlichen Grüßen
Markus