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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Thomas
F: Neues aus Absurdistan: Meine Ausländerbehörde weigert sich mit nachfolgender Begründung, die Personenstandsänderung an die Gemeinde zu melden. "nach Erhalt ihres Staatsangehörigkeitsausweises habe ich diese Information beim Bundesverwaltungsamt registriert, eine weitere Mitteilung an die Gemeinde erfolgt nicht, da Sie dort als deutscher Staatsangehöriger gemeldet sind." Könnt ihr mir eine kleine Hilfestellung geben? P.S. Ich möchte gerne eine kleine Spende an euch tätigen. Habt ihr eine Bankverbindung für mich?

A: Einfach mal die Vollauskunft bei der Gemeinde abfordern und ihre Aussage überprüfen. In der Vollauskunft muß Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit drin stehen. Sollte das nicht drin stehen, dort nochmal auflaufen und sie mit diesem Dokument konfrontieren. Bis zu nächsten Monat sollten wir das mit den Spendenkonto geklärt haben. Aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben.


14.07.2015
Friedrich
F: In Osthessen kennen die auch keine Vollauskunft,mit welchen Gesetzeshinweis fordere ich meine Vollauskunft? Die kennen nur die Meldebescheinigung oder den erweiterten Auszug aus dem Melderegister...

A: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass die ihre eigenen Gesetze nicht kennen. lol Sollte das so sein sollten wir sie daran erinnern. Helfen kann da das Melderechtsrahmengesetz. Dort der §7 Rechte des Betroffenen und der § 8 Auskunft an den Betroffenen Abs. 1-3.


14.07.2015
Niko
F: Hallo, ich bin es wieder:-) Habe heute eine Antwort auf mein Widerspruch bekomme, es ging darum dass man meine Abstammung für die Feststellung nicht berücksichtigen wollte, obwohl alle notwendige Dokumente bis 1899 vorlagen, man hat einfach Einbürgerung in 1992 als Aussiedler genommen. Es wird so begründet:“ Wie Sie Ihrem Registrierschein entnehmen können, hatten Sie die Staatsangehörigkeit zu 3 sowjetisch sowie zu 2 die Staatsangehörigkeit deutsch gem. Art.116 Abs. 1 GG. Der Art. 116 Abs. 1 GG sagt allerdings aus, dass Sie nicht deutscher Staatsbürger waren, sondern einem Deutschen in Rechten und Pflichten gleichgestellter ohne eben diese Staatsbürgerschaft zu besitzen (Statusdeutscher) waren. Sie besaßen also die Spätaussiedlereigenschaften, aufgrund der ebenfalls im Registrierschein bescheinigten Volkszugehörigkeit deutsch. Auf Grund dieser Eigenschaften wurden Sie im Rahmen des Einbürgerungsverfahren in 1994 eingebürgert. Da Ihre Eltern gem. §25 RuStAG Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatten, durch die Annahme der sowjetischen – können Sie nicht ab Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.“ Meine Eltern und Großeltern usw. haben nie eine russische oder sowjetische Staatsangehörigkeit beantragt, und die deutsch Staatsangehörigkeit nie abgelegt! Man bekam die damals sowjetische automatisch. Man hatte einen Pass, darin stand Nationalität: Deutscher oder Deutsche. Kann ich in diesem Fall noch was machen? Wen ich dass richtig verstehe hatte ich vor meiner Einbürgerung Anspruch auf Rechtsstellung als Deutscher nach Art.116 1 GG? http://de.wikipedia.org/wiki/Statusdeutscher

A: Ja da bleibt nur die Unterlagen schön weg legen. Aber nebenbei anfangen den Gelben Schein zu leben. Oder wie sie es wollen sich auf den Klageweg zu begeben. Was Sie tun ist ihre Endscheidung. Ich vermute die Rechtsstellung als Deutscher hätten sie auch nicht bekommen.


14.07.2015
Silvia
F: Wenn man den Antrag stellt, mit allen Urkunden, genauso wie gezeigt(Hinweis auf RuStAG 1913),ohne Perso, können die dann eine Prüfung nach Ersitzung machen?

A: In einem Rechtsstaat eigentlich nicht, aber sie machen es halt manchmal. Je nach Dienstanweisung. Das nennt man dann Willkür.


14.07.2015
Sven
F: "Thüringer" - Ich habe den GS erworben und auch den EstA - Registereintrag bestätigt bekommen. Beides wird von der "Behörde" ignoriert! Antwort der "Behörde" auf meinen Antrag auf Vollauskunft: Es wäre keine deutsche Staatsangehörigkeit gespeichert. Mit Hinweis auf meinen seit 2 Jahren abgelaufenen Perso wird mir mit OWIG gedroht. Wie soll ich reagieren? An wen richte ich eine Fachaufsichtsbeschwerde?

A: Nochmals BITTE Fragen und Antworten nutzen für Fragen nicht das Kontaktformular!!!

Setzen sie sich mit dem Personalausweisgesetz §5, § 169 StGB alt und neu auseinander. Fordern sie einen Ausweis der ihnen entspricht!!! (Grüner Paß, Namensschreibung, Staatsangehörigkeit) Wenn die das nicht können > schriftlich geben lassen. Die Drohung hatte ich auch, aber ein gültiges Dokument wollten sie mir auch nicht ausstellen. Bis heute ist noch kein OWiG angekommen.


14.07.2015
wer317
F: Hey alle zusammen.Sorry das ich erst an die falsche Adresse geschrieben habe aber ich bin etwas aufgewühlt in letzter zeit durch die ganzen Gegebenheiten.Nochmals zu unserer Frage: Bei Abgabe der Formulare haben wir uns mit Führerschein ausgewiesen dies wurde nicht akzeptiert.(Ist dies rechtens?) oder ist der Führerschein ein Gültiges Ausweisdokument?Welche Möglichkeiten gibt es an den Grünen Reisepass zu kommen um uns mit diesem auszuweisen? (da wir noch nicht im Besitz des Gelben Scheines sind) Schonmal danke im Vorraus für die freundliche Hilfe von euch und die tolle Unterstützung. MfG wer317

A: Fragt sie doch mal einfach nach einer Alternative oder der gesetzlichen Grundlage für ihr Handeln, wenn sie die nicht bringen kann.

Diskriminierung Beschwerde beim Vorgesetzten des Sachbearbeiters. Dienstaufsicht und Fachaufsichtsbeschwerde laufen da mittlerweile ins Leere.

Einstweilige Verfügung übers Amtsgericht wegen Grundrechtsverletzung. Hier wird einem die Feststellung der Staatsangehörigkeit verweigert und das trotz Erfüllung der Mitwirkungspflicht.

Meistens kommt die Drohung daß der Antrag kostenpflichtig abgelehnt wird. Bedacht haben sie nicht, daß sie ihnen damit die Staatenlosigkeit bestätigen. Damit steht ihnen ein Flüchtlingsausweis zu. Teilen sie diesen Umstand den Sachbearbeiter mit und fordern Sie diese Bestätigung.

Wichtig ist auch, das wir endlich aufhören als Bittsteller in die "Behörden" zu laufen. Das sind nämlich unsere Angestellten. Die werden von uns bezahlt und sollen endlich anfangen ihre Arbeit zu machen.


14.07.2015
Heidi
F: Wie kann man eigentlich reagieren- was kann man tung, wenn jemand den StA stellt, seinen PA und das "Ahnenregister" mit allen beglaubigten Urkunden -und man bekommt den Staatsangehörigkeitsausweis durch "Ausssitzen" und nicht durch "Abstammung"? Beschweren? Ihn zurückgeben? Interessiert mich einfach...

A: Ja die "Behörde" wird sie versuchen auf den Klageweg zu schicken. Ich halte es da eher mit Reiner, jeden Montag da treffen mit immer mehr Leuten.


14.07.2015
Heidi
F: Erlebnisbericht Vollauskunft Stadtverwaltung: nachdem ich an zwei Tagen hintereinander die Meldestelle besuchte und um eine Vollauskunft bat, erhielt ich an beiden Tagen von verschiedenen MA jeweils eine erweiterte Meldeauskunft. Mit meiner Bemerkung, dass ich hiermit nicht zufrieden bin, machte ich über den Dienstherrn eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit Beschwerde wg. Diskriminierung. Nach 4 Wochen bekam ich auch Antwort vom Bürgermeister: "Der für Sie ausgestellte Staatsangehörigkeitsausweis ist melderechtlich nicht relevant. Im Melderegister wird als Staatsangehörigkeit deutsch eingetragen. Ein Erwerbstatbestand für die Staatsangehörigkeit deutsch wird nicht vermerkt und ist auch im Meldegesetz nicht vorgesen. Die gewünschte Eintragung ist melderechtlich nicht relevant." Ja , wie, was denn nun? Die BVA registriert es, die Kommune nicht.....

A: Das richtige Rechtsmittel in solch einem Fall wäre die Fachaufsichtsbeschwerde.
Folgende Aspekte sollten unbedingt in der Begründung enthalten sein:
1. Die Angabe "deutsch" als vermeintliche Staatsangehörigkeit stellt eine Personenstandsfälschung dar, wodurch u.a. auch die Grundrechte meiner Person angetastet werden.
2. Einen Erwerbstatbestand für die Staatsangehörigkeit "deutsch" kann es gar nicht geben, weil es sich lediglich um eine Vermutung / Glaubhaftmachung handelt.
3. Ich bin deutsche(r) Staatsangehörige(r), nicht "deutsch" und dies ist laut Meldegesetz genau so im Melderegister zu vermerken (hier am besten konkret auf den § des Meldegesetzes des entsprechenden Bundeslandes beziehen, für NRW z.B. wäre dies § 3 Abs. 1 Nr. 10).

Viel Erfolg!


14.07.2015
Horst
F: Habe gestern meinen Antrag zur Feststellung der Deutschen Stag abgegeben. Ich hatte ein Schreiben beigefügt in welchem mir der Sachbearbeiter bestätigen sollte daß ich nach RuStaG 1913 beantrage. Der Sachbearbeiter meinte hierzu sie hätten ein internes Schreiben, daß sie immer nur bis 1940 ableiten würden. Er könne mir das RuStaG Schreiben nicht unterschreiben. Das Ganze würde er in 2 Wochen dem Juristen des Landratsamtes vorlegen, dann könne der Stellung nehmen. Jetzt habe ich also 2 Wochen Zeit bei dem Juristen in Vorleistung zu gehen. Hat jmd. eine Idee wie ich argumentieren kann.

A: Sie sollten sich in Ihrer Argumentation immer auf gültiges deutsches Recht und nicht auf geltendes Recht der Bundesrepublik berufen bzw. Immer fragen, auf welchen der beiden Rechtskreise sich der Bedienstete in seiner Argumentation bezieht und dann wie gesagt auf die Anwendung des gültigen deutschen Rechts bestehen.
Bezüglich dieses "internen Schreibens" könnte man fragen, ob es sich dabei um eine in allen Belangen korrekte und rechtsverbindliche Dienstanweisung handelt und auf § 36 BeamtStG hinweisen, sollte dies nicht der Fall sein.

Viel Erfolg!


14.07.2015
Thüringer
F: Ich habe den GS erworben und auch den EstA - Registereintrag bestätigt bekommen. Beides wird von der "Behörde" ignoriert! Antwort der "Behörde" auf meinen Antrag auf Vollauskunft: Es wäre keine deutsche Staatsangehörigkeit gespeichert. Mit Hinweis auf meinen seit 2 Jahren abgelaufenen Perso wird mir mit OWIG gedroht. Wie soll ich reagieren?

A: Ihre Frage ist zu komplex und umfangreich um sie auf diesem Wege zu beantworten.
Bitte schicken Sie uns ihr Anliegen erneut über unser Kontaktformular, wir werden dann versuchen uns Ihrem speziellen Problem auf geeignte Art und Weise zu widmen.

Vielen Dank!


14.07.2015
Heidi
F: Erlebnisbericht Grundbuchamt: Nachdem ich ein Schriftstück erhielt, in welchem ich die Mitteilung bekam, dass es nur maschinelle nichtunterschriebene Ausdrucke gibt, machte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Beschwerde wegen Diskriminierung an den Vorgesetzten. In meinem Fall der Direktor des Amtsgerichts. Dieser teilte mir nun mit, dass es nur diese maschinellen Ausdrucke gibt. Ich hatte auf ein handgesiegelten und unterschriebenen Grundbuchauszung bestanden. Der Direktor bezog die Diskriminierung auf die Erteilung der Grundbuchauszüge :-)) - sie würden alle in gleicher Weise bearbeitet :-) und das ist keine Diskriminierung. Der letzte Satz lautet: "Ihre rechtlichen Ansichten bezüglich Ihrer Staatsangehörigkeit teile ich ausdrücklich nicht." Der wusste genau, wohin der Zug fährt...

A: Ja sehr genau und wiedermal Willkür vom feinsten.


14.07.2015
Thomas
F: Ich wollte den EStA Auszug per email beantragen und habe eine Kopie des Gelben beigefügt. Zurück kam ein Schreiben mit angehängtem Formular. In diesem wird man aufgefordert, eine Kopie seines Persos beizufügen und die Unterschrift auf dem Antrag auch noch beglaubigen zu lassen. Ist das Rechtens?

A: Das kann ich mir nicht vorstellen (Dienstanweisung). Sie glauben noch immer, daß man uns Aufgewachten, das nur so schwer wie möglich machen muss. Aber da haben sie sich geschnitten.


14.07.2015
Silvia
F: Ich habe meinen Antrag am 12.6 abgegeben. Heute bekan ich post vom Stadtamt. Sie wollen genauere Daten von meinem Großvater, den ich übrigends nie kennengelernt habe,obwohl ich die nötigen Urkunden abgegeben habe. Wie ihr schon sagtet,wir sollen deren Arbeit machen. Und ein Schreiben auf dem folgende Unterlagen benötigt wird: Pass oder Personalausweis. Dann steht da "Die Gebühr für einen Staatsausweis beträgt € 25.- Bitte zahlen Sie diese im Rahmen unserer Sprechzeiten ein. Wenn diese sogenannten Beamte nicht richtig ihre Arbeit machen wollen soll ich denen jetzt die 25 € schon geben? Wie genau gehe ich jetzt vor?

A: Um die 25 Euro wirst du nicht drum rumkommen. Ja es ist bitter zu sehen wie sie ihre Arbeit nicht machen, aber nicht zu ändern.


14.07.2015
Axel
F: Wie steht es mit Berliner Behörden? Hat es da schon Erfolge gegeben? Ich bin auf jeden Fall in mütterlicher Linie Angehöriger des Bundesstaates Preußen. Ich möchte auch gern meine Rechtsstaatlichkeit erwerben und nicht im Einheitsbrei der EU-Staaten untergehen...

A: Berlin ist ein recht schwieriges Pflaster, genau wie Thüringen und Baden Württemberg. Hier ist eine gute Vorbereitung von Nöten.


14.07.2015
Hermann
F: nach meinen Beschwerdeschreiben wegen Diskriminierung an das Bürgerbüro der Stadt wegen der der unvollständigen Eintragung der Vollauskunft, kam auch die im Video gezeigte Eintragung: Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit>Nachweis durch> Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis Datum>XX.XX.2014 Behörde LK XXX Rechts- und Ordnungsamt Akten.Z>XX.XX.XX-0X/13 vielen Dank an die Mitstreiter Eurer zukunftsweisenden Aufklärungsarbeit

A: WOW Super und man sieht es geht. Leider bauchen die Bediensteten in anderen Bundesländern einen Anstoß mehr. In einer Gemeinde in MV machte der Landrat aus einer Diskriminierung Beschwerde eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber auch er wird es noch lernen. Für dich macht es den Umgang mit deinen Bediensteten in Zukunft um einiges leichter.


14.07.2015
Niko
F: Ich wurde als Aussiedler 1992 in der BRD eingebürgert. Vor einem Monat habe einen Staatsangehörigkeitsausweis richtig (nach § 4 Abs. 1) beantragt und alle Nachweise (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden usw.) bis 1899 vorgelegt. Alle meine Vorfahren waren deutsche. Mein Staatsangehörigkeitsausweis habe ich erhalten, leider wurde kein EStA Eintrag unter „ Erworben durch: Geburt / Abstammung “ vorgenommen, bei dem Einwohnermeldeamt wurde auch keine Personenstandveränderung vorgenommen. Nach langen hin wurde mir mitgeteilt die Personenstandveränderung nicht nötig sei, da es keine Veränderung gibt, und der EStA Eintrag unter dem Punkt „ Erworben durch:“ kein Pflichteintrag ist. Jetzt habe ich erfahren dass alle meine Unterlagen für den Staatsangehörigkeitsausweis nicht berücksichtigt wurden, sondern man hat den Zeitpunkt meiner Einbürgerung für die Feststellung genommen. Obwohl alle nötige und beweiskräftige Dokumente vorliegen, weigert sich der Sachbearbeiter die Prüfung bis 1899 zu machen. Ich habe heute ein Widerspruch eingereicht. Habe ich noch irgendwelche Möglichkeiten?

A: Es erschreckt mich immer wieder, mit welcher Willkür in den "Behörden" zu Werke gegangen wird und die Meldungen häufen sich ("Rechtsstaat"). Leider haben wir für diesen Fall noch keine Patentlösung. Eigentlich bleibt hier nur der Klageweg. Der kann aber lang und teuer werden.


14.07.2015
anarcho71
F: Wie komme ich an diesen Schein, wenn meine Ausweisdokumente, die Voraussetzung für die Beantragung zu sein scheinen, abgelaufen sind? Gibt es da einen Weg, oder kommt man um eine Beantragung des grünen Reiseausweises nicht herum in diesem Fall? .

A: Der Perso ist keine Voraussetzung für die Beantragung. Das möchten sie gerne, hat aber keine Gesetzliche Grundlage. Den Grünen Reisepass sollte man erst nach dem Gelben Schein holen. Für die Beantragung reicht ein Melderegisterauszug. Wenn der Sachbearbeiter das anders sehen sollte, bitte den Beitrag von wer317 unter "Häufig gestellte Fragen" lesen.


14.07.2015
Reiner59
F: Ich habe versucht, beim Einwohnermeldeamt eine Vollauskunft zu erhalten. Die freundliche Dame erklärte mir, daßsie mir nur eine Auftenhaltsbestätigung ( 5,-- Euro) erteilen kann. Eine "Vollauskunft" gibt es nicht für den Bürger.

A: Oh handelt da schon wieder jemand auf Dienstanweisung???

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§19 Rechte des Betroffenen
(1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über
1.   die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2.   die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und
3.   den Zweck der Speicherung.
Man muss seine Rechte kennen um sie einfordern zu können!


14.07.2015
Hypermaniac
F: Sind zum Antrag tatsächlich Meldebescheinigungen meinerseits und der Eltern sowie eine Kopie des Reisepasses dem Antrag beizufügen, wie von der Behörde angefordert oder sind die beglaubigten Kopien der Geburtsurkunden ausreichend?

A: Nein!!! Nochmal !!! BITTE nicht den Perso oder Reisepass den Unterlagen bei fügen. Dies verleitet die Sacharbeiter eine Prüfung durch Ersitzung durchzuführen. Maximal sollte die eigene Meldebescheinigung und die Geburtsurkunde beigefügt werden. Eigene Meldebescheinigungen und die der Eltern und Großelter, haben in den Unterlagen nichts zu suchen. Hier sollte es reichen seine eigenen Aufenthaltsorte in den Antrag einzutragen und bei den Vorfahren "nicht mehr zu ermitteln" einzutragen. Natürlich reagieren die "Behörden" auf die steigende Zahl der Anträge. Sie probieren alles, um die Beantragung so schwer wie möglich zu machen. Da heißt es aber, standhaft bleiben und nicht ihre Arbeit zu machen.


14.07.2015
Silvia
F: Willenserklärung : meine Notarin sagte mir gestern, sie würde nur meine Unterschrift auf der Urkunde beglaubigen und mir das Schriftstück dann übergeben. Sie wüsste nichts von einer Anwaltsrolle in der sie das veröffentlichen sollte oder eintragen sollte. Allerdings ist sie Notarin und Anwältin für Strafrecht. Wir hatten erst mal hypothetisch darüber gesprochen da ich den Gelben noch nicht habe. Aber es hatte mich verunsichert das sie meinte, sie würde ihn nicht veröffentlichen auch nicht in der Anwaltsrolle.

A: Dann macht sie Ihre Arbeit nicht. Das ist aber auch egal da wir den vorgeschriebenen Weg aus dem BGB gegangen sind. Der Rest ist Ihr Problem.


14.07.2015
friedrich
F: Heidi fragte nach Willenserklärung was mit dieser passieren soll und als Antwort kam die Eintragung in die Anwaltsrolle...hatte ich da etwas missverstanden aus dem Video?Dort hiess es doch das die beurkundete Willenserklärung nur ans Standesamt gebracht werden muss.Die Patverfü wird in die Anwaltsrolle nach Berlin deponiert.Heimatliche Grüsse

A: Im Video ist vom Notar die Rede, dieser trägt dann automatisch die Willenserklärung in die Rolle ein. Also nach dem Notar nur noch Standesamt.


14.07.2015
Heidi
F: Es wird immer kurioser.. ich sende meinem Geburtsstandesamt meine Öffentliche Willenserklärung und erhalte folgendes Schreiben nebst meiner notariell beglaubigten Urkunde zurück: " Sehr geehrte Frau YXZ , im Standesamt werden keine öffentlich rechtlichen Willenserklärungen verwahrt. Hierzu fehlt die gesetzliche Grundlage. Im Personenstandsgesetz gibt es keine Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung von öffentlich rechtlichen Willenserklärungen jeglicher Art. Da ich keine örtliche und rechtliche Zuständigkeit habe, sende ich ihnen die Unterlagen zurück.... - alles umsonst gewesen? Oder sollte ich die Urkunde im Standesamt meiner Stadt abgeben? Aber für die würde ja das gleiche gelten...

A: Hierbei geht es um die im BGB vorgeschriebene Form der Veröffentlichung. Dieses haben sie eingehalten und können das belegen. Wenn die sich die Möglichkeit zum Widerspruch nehmen wollen, ist das ihr Problem.


14.07.2015
kretsche
F: Mein Großvater väterlicher Seite ist 1900 in Südmähren - Wostitz, als Deutscher (Wostitz, war damals Österreich-Ungarn) geboren. Ist dann meine Staatsangehörigkeit Österreich? Ich selbst bin in Baden Württemberg geboren. Was muss ich in meinem Fall tun und was brauche ich (Unterlagen von meinem Großvater gibt es keine mehr, außer das ich in einem Archiv das Geburts und Taufbuch gefunden habe) um den gelben Schein zu bekommen?

A: Wenn er als Deutscher geboren, ist sollte da alles in Ordnung sein. Zu dem Geburt und Taufbuch fehlen noch Hinweise auf die Hochzeiten der Vorfahren.


14.07.2015
Hypermaniac
F: Heiratsurkunde, Militärdienst Großvater. Mein Großvater war verheiratet. Ich weiß allerdings nicht das Heiratsdatum. Ist eine Heiratsurkunde zwingend erforderlich oder reichen die Geburtsurkunden aus (da aus der Geburtsurkunde meines Vaters die Ehe hervorgeht, aber nicht das Heiratsdatum)? Mein Großvater hat auch in der Deutschen Armee gedient. Auch hier weiß ich die genauen Zeiten nicht mehr. Gebe ich den Fakt an und lass den Rest offen oder lass ich diesen Punkt ganz außen vor. Vielen Dank!!!

A: Ja die Heiratsurkunde ist zwingend. Wie soll der Sachbearbeiter sonst die Linie der Abstammung nachvollziehen können. Den Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen.


14.07.2015
Marie-Luise
F: Was mache ich wenn ich bei der Antragsabgabe mich per Perso oder Reisepass identifizieren soll? Den Perso habe ich leider noch.Kann das Ausländeramt die Annahme des Antrags mir verweigern wenn ich mich weigere den Perso vorzuzeigen um zu belegen das ich diejenige bin um dessen Begehren es sich im Antrag handelt?

A: Fragen sie die Herrschaften doch einfach mal nach der Gesetzesgrundlage. Irgendwo sollte das ja stehen oder??? Ich würde mich dort diskriminiert fühlen und das mal mit dem Vorgesetzten besprechen.


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