A: Ja.
A: Ja natürlich, was haben Sie denn erwartet? Selbstverständlich benötigen Sie ein Ausweis- / Paßdokument für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, die diese gemäß ihrer AGB´s voraussetzen.
A: Sie entscheiden, welche "Geschäftsbedingungen" Sie akzeptieren und welche nicht. Sofern Sie sich also nicht anderweitig entscheiden, läuft alles weiter wie bisher.
A: Das funktioniert mit einem Ausweis- oder Paßdokument, welches die Vertragspartner eben auch akzeptieren.
A: 1. ja, 2. nein. Ich habe noch keinen Gelben gesehen auf dem steht besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Dort steht immer nur ist deutscher Staatsangehöriger. Ich stelle mal die Vermutung auf das das nicht das gleiche ist.
A: Ja, die Dokumente bleiben gültig. Wenn Sie noch Ablauf noch so weit im System sind, daß Sie sie benötigen, dann bleibt Ihnen auch nichts anderes übrig, als einen Reisepaß zu beantragen.
A: Grundsätzlich nein. Die Durchsetzung gegenüber der Verwaltung steht auf einem anderen Blatt.
A: Formaljuristisch gesehen nicht, allerdings reagiert die Verwaltung insbesondere auf dieses Thema am empfindlichsten, wenn es um die Durchsetzung geht.
A: Herzlichen Glückwunsch! Doch, natürlich... Wir werden aber in Kürze noch einen Artikel zum Thema veröffentlichen.
A: Was heißt wie? Solche Sachen gehen ihren ganz normalen und gewohnten Gang. Allerdings wird in der Praxis, wenn Sie nicht hinreichend sattelfest in der Materie sind, hier der Personalausweis oder Reisepaß zum Einsatz kommen müssen... wie gewohnt halt.
A: Bequem ist das KONSEQUENTE Leben als Bundesstaatsangehöriger nicht, das hat auch nie jemand behauptet. Genauso wenig, wie die zwingend notwendige Abgabe der von Ihnen genannten Dokumente. Sie entscheiden, wie weit Sie selbst sich aus dem System lösen können oder wollen. Wenn Sie noch nicht bereit für eine so weit gehende Loslösung sind oder dies nicht können, dann müssen Sie auch die dementsprechenden "Sklavenkärtchen" behalten. Das ganze ist ein Prozeß auf diversen Ebenen, der nicht innerhalb von ein paar Wochen zu durchlaufen ist, weder für den Einzelnen, noch gesamtgesellschaftlich. Zu dem Thema Ausweise werden wir in Kürze einen recht ausführlichen Artikel veröffentlichen, auch um augenscheinlich entstandene Mißverständnisse zu versuchen auszuräumen.
A: Also die Kombination klingt ehrlich gesagt gruselig... Staatsangehöriger und BRD-Bürger in einem... in der Mythologie würde man so etwas als Schimäre bezeichnen, ein Wesen halb Mensch, halb Tier... ;-)
Wenn Sie ihre Rechte kennen und durchsetzen (lernen), dann stehen Ihnen unglaublich viele Türen offen. Gegen Willkür ist allerdings nach wie vor kein Kraut gewachsen und mit dem "Gelben" zu winken, reicht definitiv auch nicht. Im Vordergrund sollte allerdings die Freiheitsbewegung des Volkes / der Völker stehen und Grund genug dafür sein, der Verwaltung endlich mitzuteilen wer Sie / WIR sind!
A: Wir werden in Kürze einen recht ausführlichen Artikel zu diesem Thema veröffentlichen. Auf jeden Fall gilt hier, wie bereits mehrfach erwähnt:
BITTE NICHTS ÜBERSTÜRZEN !!!
A: Sudetendeutsche sind völker- und staatsrechtlich betrachtet Bewohner des Königreiches Österreich-Ungarn mit volksdeutschen Wurzeln. Wenn Sie an jene Wurzeln kommen, dann funktioniert es, wenn nicht dann nicht.
A: Rußland ist keine Besatzungsmacht (mehr), Frankreich streng genommen auch nicht, denn Frankreich hat die entsprechenden Rechte quasi nur treuhänderisch seitens China übertragen bekommen. Gemeint waren vornehmlich die USA.
A: Beschäftigen Sie sich mit der Gesamtthematik. Sie müssen die Rechtslage kennen und selbst argumentieren können. Dazu gehört ein Mindestmaß an Grundverständnis für die Zusammenhänge und Eigeninitiative. Grunsätzlich ist es ganau so wie Sie es beschreiben / annehmen.
A: Dieser wird direkt von der Gemeinde ausgestellt und hat nichts mit der EU zu tun. Allerdings ist er nur 1 Jahr gültig und wird auch nicht in allen Ländern akzeptiert, z.B. nicht bei unseren Besatzern.
A: Was Sie durchsetzen und was nicht liegt weitestgehend an Ihnen. Machen Sie einfach einen Schritt nach dem anderen. Begeben Sie sich zunächst in den staatlichen Rechtskreis und bilden sich bzgl. Ihres Status fort. Überstürzen sollte man nie etwas!
A: Letzteres wird nicht höchstwahrscheinlich nicht funktionieren. So weit wie möglich lösen aus dem System heißt SO WEIT WIE MÖGLICH LÖSEN AUS DEM SYSTEM. Die meisten können sich z.B. kaum vorstellen, daß es ein Leben OHNE KONTO gibt, aber einige von uns tun dies! Niemand hat behauptet, der KONSEQUENTE Weg, der "Geschäftswerdung der Welt" und dieses Versklavungssystems entgegen zu treten sei bequem. Jeder muß für sich selbst entscheiden, wie weit er dabei gehen will. Wer wirklich kein Sklave mehr sein will - bis in die letzte Konsequenz hinein - der muß eben auch bereit sein, die entsprechenden Ketten abzuwerfen...
A: Es kommt primär darauf an, wie weit Sie sich bereits aus dem System gelöst haben. Wenn Sie "weit genug" draußen sind, dann brauchen Sie theoretisch keine dieser Dokumente. Sie können auch argumentieren, daß man Ihnen Dokumente nach deren geltenden Gesetzen ausstellen soll, dann kommen sie schon ins schwimmen, da sie dies nicht können. Ansonsten müssen Sie halt in den sauren Apfel beißen. Das geeignetste Dokument ist der grüne Reisepaß.
A: Es ist nicht so ganz klar was Sie mit Konsequenzen meinen. Falls Sie Repressalien befürchten, dann können wir Sie dahingehend beruhigen.
A: Behalten Sie ihn einfach und setzen Sie ihn in den Situationen ein, wo es Ihnen paßt, ansonsten eben nicht. Spielen Sie mit Ihrer Person / Ihren Personen.
Art 5 BGBEG - Personalstatut
(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
Art 6 BGBEG - Öffentliche Ordnung (ordre public)
Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.
A: Ja, können Sie, denn Sie entscheiden wann und zu welchem Zweck Sie ihn einsetzen!
A: Was soll da passieren?
A: Die Frage ist zigfach beantwortet: JA!
Sammlung der häufigsten und interessantesten Fragen auf einem Blick!