A: Probieren Sie es aus. Lehnen Sie das Angebot der Firma ab und fügen Sie Ihren StAG-Ausweis als Anlage bei. Am besten Sie formulieren noch eigene konkludente Geschäftsbedingungen und / oder verwenden einen solchen Schadenersatzvertrag hinsichtlich konkludenten Handelns.
Herzlichen Glückwunsch und viel Spaß als Deutscher!
A: Was soll sich da wie verhalten? Wenn Sie im Ausland wohnen und arbeiten wollen, dann machen Sie das doch einfach. Wo soll das Problem liegen?
A: Schauen Sie sich hierzu als Einstieg bitte den folgenden Artikel unserer Partnerseite NETZWERKVOLKSENTSCHEID und ggf. auch die Videos des Kulturstudios auf unserer Seite an.
A: Bitte überstürzen Sie nichts, was z.B. die Abgabe des Personalausweises oder ähnliches angeht. Wir werden demnächst voaraussichtlich einen recht ausführlichen Artikel u.a. rund um diese Thematik veröffentlichen. Aufgrund des stetig wachsenden Arbeits- und Anfrageaufkommens bitten wir dahingehend noch um ein wenig Geduld.
A: Es sollte doch jedem, der auf unserer Seite liest, inzwischen hinreichend klar geworden sein, daß wir in einer Willkür-Verwaltung leben. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Schutzschild, welches man hoch hält und die Mafia sinkt bei seinem Anblick ehrfürchtig in den Staub. Er versetzt einen lediglich in die Position für seine Rechte einstehen zu können, dies muß man dann aber auch selbst tun.
A: BITTE ÜBERSTÜRZEN SIE NICHTS!
Schauen Sie sich bitte hierzu unbedingt das Video MENSCH VERSUS PERSON, zu finden auf unserer Seite unter WERTVOLLES an. Eventuell werden wir auch bald einen Artikel u.a. zu diesem Thema veröffentlichen.
A: Wie kommen Sie nur darauf, daß der Staatsangehörigkeitsausweis solche Auswirkungen haben soll??? Nochmal, es bleibt alles beim Alten.
A: Warum wollen Sie "Reichsbürger" werden? Im ernst, wenn wir uns nicht von dieser medialen Diffamierungsrhetorik distanzieren, sowie die Dinge beim wahrhaftigen Namen nennen und uns sprachlich so differenziert wie möglich ausdrücken, dann werden die diversen Verleumdungskeulen, die in der Bundesrepublik nur allzu gern geschwungen werden in den Köpfen der noch schlummernden Bevölkerung nie ihre leider noch viel zu häufig vorhandene Durchschlagskraft verlieren...
Wir sind Bundesstaatsangehörige! Reichsbürger sind diejenigen, die uns so nennen... dies läßt sich ganz leicht sogar ausschließlich anhand des Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland selbst begründen und argumentieren...
Um Ihre Frage zu beantworten:
Es ändert sich gar nichts. Warum sollte es auch?
A: Diese Frage ist inzwischen mehrfach hinreichend beantwortet worden... lesen Sie einfach mal die Antworten unter dieser hier.
A: Das hängt ganz davon ab, wie genau die Verträge ausschauen, die Sie mit der Besatzerverwaltung eingegangen sind (bitte hierzu auch den Link am Ende dieser Antwort beachten). Ein Verlust des Arbeitsplatzes ist - zumindest direkt - allein damit nur sehr schwer bis gar nicht je nach Gestalt Ihres Dienstverhältnisses zu begründen. Auf ein gewisses Maß an "Mobbing" sollten Sie allerdings vorsorglich gefaßt sein.
WAS HÄLT DIE BRD VON STAATSANGEHÖRIGEN IN IHREN EIGENEN REIHEN ?
A: Die Frage haben wir bereits mehrfach beantwortet... Was um alles in der Welt sollte sich denn daran ändern und vor allen Dingen warum?
A: Das kommt ganz darauf an. Dazu müßten Sie prüfen, welche "Verträge" Sie eingegangen sind. Mittlerweile nimmt sich die Verwaltung gegenüber ihren Bediensteten mit der Berufsbezeichnung Beamte nämlich zuweilen Dinge heraus, die nicht mehr lustig sind:
WAS HÄLT DIE BRD VON STAATSANGEHÖRIGEN IN IHREN EIGENEN REIHEN ?
A: Begriffe sind sehr wichtig!!! Durch Anwendung falscher Begrifflichkeiten wird in der Bundesrepublik Deutschland die Täuschung aufrecht gehalten.
1. "Staatsbürgerschaft" - auf unserer Seite geht es um die Staatsangehörigkeit.
2. Sie bekommen keine EM Rente vom Bund sondern von der BRiD. Denn der Bund ist eine ganz andere Institution (Bund deutscher Nationen).
3. Nein, durch die Feststellung Ihrer Staatsangehörigkeit werden sie Ihre Rente nicht verlieren.
A: Was sollte es da für Einschränkungen geben und warum?
A: Nein.
A: Nein, Anwälte kennen wir nicht, da wir als Souveräne unsere Rechte nicht an Systembüttel abgeben.
A: Was wollen Sie denn bei den Besatzern? Im ernst... in der einen oder anderen Hinsicht muß man sich dann auch schonmal entscheiden... jedenfalls derzeit noch.
A: Der Staatsangehörigkeitsausweis versetzt Sie in den staatlichen(!) Rechtskreis. Es kommt immer ganz auf die konkrete Art des "Rechtsstreits" an, ob und wie er sich darauf auswirkt, sogar bis hin zur schlicht und ergreifenden Nicht-Zuständigkeit. Allerdings - wie schon oft erwähnt - muß dies auch argumentiert werden können, was Ihnen in der Praxis niemand abnehmen kann.
A: Theorie und Praxis sind sind im Umgang mit dieser Verwaltung zwei unterschiedliche Dinge. Was möglich ist, ist den blauen Teil (und NUR den) des Kennzeichens zu überkleben (z.B. mit den Farben Ihres Bundesstaates oder was auch immer). Dieser gehört nicht zur Urkunde, denn eine solche stellt das Kennzeichen ja dar. Sie sind aber diejenige, die alles was Sie tun im Zweifelsfall auch argumentieren müssen. Die Feststellung der Staatsangehörigkeit ist nur der erste Schritt in die Souveränität und Freiheit eines jeden Einzelnen, sowie der Gemeinschaft insgesamt. Wir sollten daher auch den Fokus auf die Aufklärung legen, anstatt auf wenig zielführende Konfrontationen, insbesondere wenn der Blick des Einzelnen für die Gesamtzusammenhänge noch nicht glasklar und eindeutig ist.
A: Sie können normal weiter arbeiten und für solche Sachen wie die Verlängerung z.B. können Sie sogar auch den Perso verwenden, nur Kopien davon dürfen nicht gemacht werden. Sie können auch NACH ERHALT des Staatsangehörigkeitsausweises den Perso einziehen lassen und auf einen Reisepaß (wenn möglich den grünen) "umsteigen". Den Reisepaß besorgen Sie sich aber bitte, BEVOR Sie den Perso einziehen lassen. Was die Steuern etc. betrifft liegt dies ganz bei Ihnen. Wenn Sie hinreichend sattelfest sind, das Finanzamt juristisch und argumentativ auseinandernehmen können um Ihr Recht durchzusetzen, dann sind sie sogar formaljuristisch gesehen steuerbefreit. Da wir aber der Willkür mehr oder weniger ausgeliefert sind, wird dies nicht ganz einfach werden und bedarf einiger Vorbereitung. Bezüglich der, wenn auch illegalen Steuerzahlungen ist mit der Verwaltung nämlich am wenigsten zu Spaßen.
A: In welcher Hinsicht, worum geht es Ihnen konkret? Zu der einen oder anderen entstehenden bzw. eben auch nicht entstehenden Auswirkung haben wir uns insbesondere in dieser Rubrik bereits mehrfach geäußert.
A: Mit einem Reisepaß.
A: Auch hierzu haben wir uns bereits mehrfach geäußert. Es bleibt alles wie es ist, was sollte sich denn auch ändern und vor allen Dingen warum? Es sei denn natürlich, SIE WOLLEN etwas ändern...
A: Unseres Wissens nach nicht.
A: Nein, hat er auch nicht, jedenfalls nicht negativ.
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