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Fragen und Antworten

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18.11.2015
Tom
F: Noch eine Frage, macht es Sinn die Willenserklährung ebenfalls mit zu schicken?

A: Nein! Das 1. ist schon eine Willenserklärung.


18.11.2015
Tom
F: Frage zum KDV Antrag. Kann das mal jemand lesen und ggf änderungsvorschläge machen. Sehr geehrte Damen und Herren, da ich es heute mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren kann, Menschen töten zu müssen, verweigere ich hiermit den Dienst an der Waffe. Ich habe es während meines Grundwehrdienstes auch für Unverantwortlich erachtet, geistig unausgereifte Zivilisten (Menschen) in eine einheitliche Uniform zu stecken und mit scharfen Schusswaffen auszurüsten. Dennoch habe ich diese Zeit nicht als realistisches Szenario, welches zur Folge hat, Menschen töten zu müssen, wahrgenommen. Ich kann es auch aus ethischer und moralischer Sicht nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, Ersatzdienst zu leisten, da ich diesen als Waffenlose Form des Kriegsdienstes, der auch im Zusammenhang der Kriegsvorbereitung steht, ansehe. Deshalb sehe ICH, als geistig sittliches Wesen, und Mensch, es als meine Pflicht an Widerstand gegen jede Art von Kriegshetze, Kriegsvorbereitung, Kriegsunterstützung oder die tatsächlichen kriegerischen Gewalthandlungen zu leisten und jedes Leben zu erhalten. Weiter sehe ich das Vereinte Wirtschaftsgebiet der Republik Deutschland nicht als freiheitliches souveraines Staatsgebilde an, was auch von verschiedenen Politikern wie bsp. Carlo Schmid in seiner Grundsatzrede über das Grundgesetz im Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948, oder verschiedenen alliierten oder nationalen Gesetzestexten (SHEF, Bereinigungsgesetze, HKL usw.) bestätigt wird, und kann daher auch keine Legitimation für eine Einberufung erkennen. Abschließend möchte ich noch anführen, dass ich meine Deutscheneigenschaft und Rechtstellung als Deutscher mit Angehörigkeit in einem Bundesstaat (Abstammung vor 1914 nach RuStAG1913) fest stellen habe lassen. Mit freundlichen Grüßen, Mustermann.

A: Das ist IHRE Willenserklärung, da haben wir keinen Beitrag zu leisten. Aber von uns gibt es einen Daumen hoch.


18.11.2015
Lars
F: Haltet Ihr eine Kündigung aller mit dem Personalausweis verbundenen Konten und Verträge bei der Gemeinde für sinnvoll?

A: Eine Kündigung des Personalkontos ist für Sie nicht möglich! Sie können nicht in eine fremde Firma gehen und für diese Firma den Konkurs einleiten. Schauen Sie dazu ins HGB § 17 und EGBGB Artikel 10.


18.11.2015
Arni
F: Ich und unsere mind. Kinder haben nur die RPs der BRD (rote Farbe). Ist das die Prozedur, das vorgehen wie bei der Rückgabe von einem PA gleich oder anders? Bitte um Infos. Vielen Dank.

A: Vorrausetzung für Rückgabe ist der geänderte Rechtskreis. Dafür reicht eine Einbürgerung in die BRvD nicht aus. Die Prozedur ist zwar dieselbe, es bringt Ihnen nur nichts. Sie werden genötigt sich wieder ein Dokument zu besorgen.


18.11.2015
Bibi
F: Ich wurde vor ein paar Jahren eingebürgert. Jetzt möchte ich mir den ESTA-Register einholen um überprüfen lassen, ob alles in Ordnung war/ ist. Wie sieht die Lage mit dem grünen RP? Gruß Bibi

A: Welche Lage? Wenn Sie in die Republik des Bundes Eingebürgert sind, ist der Grüne RP für Sie nicht geeignet.


18.11.2015
Arni
F: Ich würde gerne wissen, wie lange muss man da auf den grünen RP warten. Wie ist das mit der Gültigkeit des Passes und vor allem die Schreibweise von Familiennamen +Vornamen etc. Bitte um Info.

A: Es gibt keine Wartezeit für den grünen RP. Der ist dann 1 Jahr gültig und enthält auch nur die jur. Person (Name).


17.11.2015
S.H.
F: Ich würde gerne wissen, wer zuletzt den Vorgang genutzt hat die GEZ Gebühren abzustellen. Ich habe mich darauf vorbereitet und möchte mich gern informieren, wie es bisher gelaufen ist. Vielen Dank

A: Für den Beitragsservice gibt es eigene Gruppen. Das ist nicht unser Themenbereich.


17.11.2015
Julian
F: Mein (alter) Personalausweis ist abgelaufen; ich habe mir noch keinen Neuen ausstellen lassen. Ich möchte nicht für einen ungültigen Personalausweis unterschreiben, geschweigedessen bezahlen - ich habe aber auch die Sorge, dass ich kontrolliert werde und dann ein saftiges Bußgeld zahlen muss; fahre nächste Woche weiter weg zur Verwandschaft und im Moment finden ja laufend Kontrollen statt. Was kann ich schnellstmöglich tun - wohin soll ich mich wenden? Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung

A: Der "gelbe Schein" ist der erste Schritt auf einem Weg. Wenn Sie noch nicht so weit sind Ihre Rechte argumentieren zu können, dann ist das eben so. Den Prozeß müssen Sie durchlaufen, da gibt es keine Abkürzung. Bitte lesen Sie dazu unbedingt auch den entsprechenden (grünen) Artikel dazu unter der Rubrik "ERPROBTES".


16.11.2015
K.B.
F: War es vor 1968 in der UdSSR möglich als uneheliches Kind den Nachnamen vom Vater zu bekommen? Oder war es unmöglich?

A: Im russischen Recht sind wir nun wirklich nicht Zuhause...


15.11.2015
Frank
F: Hallo. Ich habe eine frage. Was bedeutet der Satz: Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften festgelegt ist.

A: Das lässt sich so nicht sagen. Hier fehlt der Zusammenhang.


15.11.2015
Micha
F: Habe meinen gültigen Perso via Einschreiben Rückschein mit Begründung (fehlender Familiennahme, falsche Staatsangehörigkeit deutsch) der Gemeinde mit der Bitte des Einzugs zugesendet. Am 23.09.15 wurde der Rückschein unterschrieben. Bis jetzt kam noch gar keine Antwort. Ist das ein gutes Zeichen, oder haben die den wahrscheinlich einfach nur verwahrt und es hat keine Auswirkung?

A: Das läßt sich so schwer beurteilen. Einfach mal abwarten.


14.11.2015
Ute
F: Gibt einen darauf spezialisierten Anwalt, dem man die Sache übertragen könnte?

A: Ja und vor welchem Gericht? Gericht 17 - Ente Süß Sauer?


14.11.2015
Michael
F: Gibt es den schon Reorganisierte Gemeiden ? Unsere gemeinde ist nicht Reorganisiert gibt es eine Regelung zur Reorganisierung?

A: Nein, gültige Gesetzgebung (Landgemeindeordnung)


14.11.2015
matze
F: zu ddr zeiten hiess das schriftliche geburtenanzeige (von der hebamme und kh) hab meine auch gehohlt beim standesamt mfg...

A: Danke für die Info!


14.11.2015
duerckheim
F: Alexander Wagandt spricht im Part des nachfolgenden Links der 78. Tagesenergie [https://www.youtube.com/watch?v=pL6ZzHbbNBs] im Rahmen des Gelben Scheines in der ersten Minuten über die Beantragung des Auszuges zur Geburtsanzeige. Zur Beantragung des Gelben an sich ist dieses Dokument ja nicht erforderlich, aber es scheint wohl dennoch sinnvoll zu sein, es zu haben und ist nicht nur etwas anderes als die Geburtsurkunde, sondern auch verschieden vom Geburtenregisterauszug. Wisst ihr, ob das Dokument tatsächlich so heißt? Ich finde im Netz nichts weiter dazu. Jedenfalls möchte ich “so ein Dokument” beantragen und daher die exakte Bezeichnung in Erfahrung bringen.

A: Das ist der Auszug aus dem Geburtenregister.


13.11.2015
Christian
F: Wie läuft das Ganze mit der Polizei ab. Durch den Eintrag „RuStaG“ ist die Polizei nicht mehr für mich zuständig. Welche Organisation ist für mich dann zuständig? Was ist wenn ich doch mal Hilfe von der Polizei benötige, bekomm ich die dann auch wenn die nicht für mich zuständig sind?

A: Nichts passiert automatisch. Es wird also nicht reichen nur mit dem Gelben zu winken und alle springen. Man muß seine Rechte auch kennen um sie einfordern zu können. Die Verpflichtung (ordere public) der Polizei bleibt bestehen.


13.11.2015
Christian
F: Ändert sich was wenn man Verheiratet ist, also wenn ich im Besitz des Gelben Scheins nun bin und sich meine Personenstandsänderung von Juristische Person auf eine Natürliche Person geändert hat, hat das irgendein Einfluss auf meine Ehe? Ist meine Frau und ich dann noch verheiratet oder hat dies kein Einfluss darauf? Nimmt meine Frau dann automatisch meine Staatsbürgerschaft gem. RuStaG an? Muss dieser noch extra über Ihre Blutlinie nachgewiesen werden?

A: Prüfen Sie doch mal, wer bei Ihnen verheiratet ist. Das Ergebnis dürfte Sie überraschen. Einen Einfluss gibt es nur, wenn Sie ihn anstoßen. Ihre Frau sollte Ihre eigene Ableitung nachweisen.


13.11.2015
Eichelhäher
F: Habe etwas gefunden.http://www.agmiw.org/?p=1383 Hausaufgabe für Deutsche: Mein Land oder Deren Land? Schafft es diese Seite unter der Rubrik "Wertvolles" bei euch?

A: Nein!!! Sie war bisher unter den Partnerseiten, aber die Entwicklung hat sie dort auch wieder verschwinden lassen.


13.11.2015
Christian
F: Folgende Situation: Man hat sich ein Haus gekauft und ist gem. Auszug aus dem Grundbuch der Besitzer.Nun habe ich gehört das dies gar nicht bestätigt das man der Eigentümer von diesem Haus inkl. Grund ist, sondern nur der Besitzer und der Eigentümer naja wahrscheinlich die Alliierten oder BRD ist, ich weiß es nicht? Die Bestätigung das man Eigentümer ist soll durch eine Urkunde bestätigt werden die vom Katasteramt ausgestellt wird. Jedoch hat man nur Chance darauf wenn man den Eintrag nach RuStaG besitzt. Ist dies richtig ?

A: Ja, die Urkunde des Katasteramtes ist äußerst wichtig! Auf den speziellen Eintrag kommt es dabei nicht an, aber ein Staatsangehörigkeitsausweis sollte schon vorhanden sein.


13.11.2015
Sabrina
F: Hallo kann mir jemand etwas über diese Seite sagen ? http://friedensvertrag.org/

A: Schöner Shop für Ausweisfetischisten! Wer hat die eigentlich legitimiert?


12.11.2015
Christian
F: Wie ist das mit dem Grünen Reisepass wenn ich den beantrage. Muss hier auch auf die Groß / Klein Schreibung vom Namen geachtet werden oder macht es beim Grünen Reisepass nichts wenn der Name Groß geschrieben ist ?

A: Auch mit dem grünen Paß bleibt es die juristische Person. Lesen Sie bitte auch den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter der Rubrik ERPROBTES.


10.11.2015
matze
F: sollte man aus dem register die anschrift entfernen lassen?? wenn ja auch schriftlich? mfg...

A: Welches Register?


10.11.2015
Silvia
F: Eigenheim beim Katasteramt anmelden, oder lediglich den Besitz des Eigenheims von denen bestätigen lassen? Kann man auch als nicht Gelbschein-Besitzer darauf bestehen? Wo bekomme ich zu diesem Thema mehr Informationen? Alle Verwandten und Freunde mit Hausbesitz konnte ich bisher noch nicht dazu bringen die Feststellung zu machen...

A: "Besitz des Eigenheims" < Ja was nun Besitz oder Eigentum. Bitte erst genauer mit dem Thema beschäftigen. Alles andere macht keinen Sinn. Gelber sollte vorhanden sein. Kommunikation ist Dir schon mehrfach angeboten worden.


10.11.2015
Charlie
F: Hallo! Danke für die schnelle Antwort gestern! Nun habe ich folgendes festgestellt: In meiner Heiratsurkunde von 1973 steht unter Punkt 7: "Deutscher Staatsangehöriger, STAAusw. des Ldr. Amtes Bayreuth, Dienststelle Pegnitz vom 16. März 1973." Ferner steht in meinem alten (grauen) Personalausweis vom 12. Sep. 1979 auf Seite 1: "Der Inhaber dieses Ausweises ist Deutscher" (auch in französisch und englisch). Da das ja im jetzigen Personalausweis nicht mehr steht, meine Fragen: Welche Staatsangehörigkeit (1937?) ist hier gemeint? Warum fehlt sie im jetzigen Personalausweis? Wurde sie mir aberkannt?

A: Darauf im Detail einzugehen, würde hier den Rahmen bei weitem sprengen. Die Zusammenhänge sind aber im Grunde auf unserer Seite, auch in den Videos, insbesondere u.a. denen des Kulturstudios sehr ausführlich dargelegt. Das ganze war nunmal eine graduelle Entwicklung des Versuchs der Entrechtung über die Jahrzehnte hinweg - Schritt für Schritt.


09.11.2015
Rüdiger
F: Habe den Staatsangehörigkeitsausweis bekommen, Widerspruch eingelegt, vom Regierungspräsidium ein Schreiben bekommen, dass sie beabsichtigen den Widerspruch kostenpflichtig zurückzuweisen, wenn ich nicht innerhalb eines Monats den Widerspruch zurück nehme,Habe den Widerspruch zurück genommen, da es keine Aussicht auf Erfolg gibt und es nur Geld kostet.ESTA-Register-Auszug bekommen, darin steht: Erworben durch:Geburt (Abstammung) §4 Abs.1 (Ru)STAG, scheint alles soweit richtig. Mein Problem auf das ich eine Antwort brauche, ist die Vollauskunft. Weder das Landratsamt, die den Ausweis ausgestellt haben noch das Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt bei meiner Gemeinde, wissen was eine Vollauskunft ist, ich höre immer der Begriff Vollauskunft ist uns nicht bekannt. Von meiner Gemeinde habe ich dann die Einwohnerauskunft bekommen und auf drängen wurden dann diese Eintragungen vorgenommen: Glaubhaftmachung: Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis, Datum des Ausweises, Behörde u. Aktenzeichen wurden eingetragen, reicht diese Auskunft genauso aus ? Ist mein Hab u. Gut (Haus, Grund u. Boden, Auto usw. gegen Enteignung gesichert ? oder muß ich sonst noch etwas unternehmen? STAG-Ausweis eintragen lassen im Kadasteramt?

A: 1. Ja, da der Eintrag im Melderegister demnach nachweislich vorhanden ist reicht das.

2. Sie müssen nicht den StAG-Ausweis im Katasteramt eintragen lassen, sondern sich dort die entsprechende Eigentümerurkunde (unterschrieben und gesiegelt) besorgen.


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