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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Andreas
F: Rubrik "Sonstiges" Meine Frage bezog sich auf das Wahlgesetz § 12.Man braucht den RuStag Ausweis um legitim Wählen zu könenen.Wenn man uns jetzt mit den Verfassungsschutz usw droht kann man sich da nich auch auf das STGb § 81 berufen.Da ein das Recht auf Demokratische Wahlen verwährt wurde entsteht dem Land ein hoher Schaden.Das bedeutet dann nach STGB § 81 Mutmaßlicher Hochverrat.Oder schneidet man sich da ins eigene Fleisch?

A: Nein, man braucht laut § 12 nicht unbedingt einen Staatsangehörigkeitsausweis, der nach RuStAG 1913 über die Abstammung abgeleitet wurde, sondern die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit reicht. Dies wird aber bei diesen Wahlen nicht eingehalten, allein schon aus diesem Grunde müßte jede Wahl ungültig sein.

Aber warum sollte jemand, der seine Bundesstaatsangehörigkeit nachgewiesen hat, sich an solchen, auch darüber hinaus illegalen Veranstaltungen beteiligen wollen und somit Hochverrat an seinem Bundesstaat begehen, indem er dadurch die derzeitige Besatzerverwaltung legitimiert?


14.07.2015
Andreas
F: Erschreckend das die in Berlin schon mit den Verfassungsschutz drohen.Ich warte schon 6 ein halb Monate auf die Ausstellung des Ausweises.Trotz mehrere Fristen bin ich jetzt da bei eine Diskriminierungsbeschwerde ein zureichen.Diesmal Schriftlich da der Landrat erst am 16.06 wieder Sprechstunde hat bis jetzt.Der hat jaaaaa so viel zu tun das sich der auch noch verschieben könnte.Ich bin auf diesen Ausweis gestoßen als ich ein Bericht in Phönix sah wo ein Herr Benkert vor den Bundeswahlausschuß sich beschwerte das er nicht wußte das er den Rustag Ausweis braucht um eine Partei zu gründen.Da habe ich mich mal schlau gemacht und fand im Wahlgesetz §12 das man diesen auch braucht um Legitim wählen zu dürfen.Prompt fand ich auch euere Webseite.Ihr leistet echt gute Arbeit das muß auch mal erwähnt werden.Wenn die sich weigern diesen Ausweis auszustellen dann hindern die mich daran Demokratisch wählen zu dürfen.Das bedeutet das Deutschland ein hoher Schaden entsteht und da kommt doch der STGB §81 zu tragen oder? Da ist die Rede von Mutmaßlicher Hochverrat.Das bedeutet Gefängnisstrafe von 5 Jahren bis Lebenslänglich je nach schwere.Also müßte man die Mitarbeiter doch beim Verfassungsschutz melden.Was das auf Europäischer Ebene heißt möchte ich mir gar nicht aus malen.Ich glaube das steht im Lissabon Vertrag drin.Mal etwas anderes.Wußtet ihr das durch den Vertrag die Todesstrafe wieder eingeführt wurde.Da soll mal jemand sagen in Deutschland gibt es keine mehr.

A: Was genau ist Ihre Frage zum Thema?


14.07.2015
Ernesto Gonzales
F: Wer hat die "Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit" juristisch rechtkräftig eingeführt?

A: Das ist uninteressant, da es hier nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit geht. Hier geht es um die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat. Leider werden wir in dem Atemzug die deutsche Staatangehörigkeit, dank § 40a StAG nicht los.


14.07.2015
Hans-H. Bartens
F: was ist mit der Rente von wo bekomme ich Sie, wenn ich den Gelben Schein habe

A: Diese Frage ist 100fach beatwortet, nutzen Sie die Suchfunktion des Browsers.


14.07.2015
viktor
F: kann ich dnach personalausweis abgeben wen ich den gelben schein bekomme

A: Lesen Sie dazu bitte den entsprechenden Artikel zum Thema unter der Rubrik "ERPROBTES".


14.07.2015
Frank
F: wie steht ihr denn zu gelberschein.info? habe hier gelesen, das ihr nichts mit der seite zu tun habt? hängt ihr nicht zusammen?

A: Nein, jeder bringt das Thema auf seine Art und Weise in die Öffentlichkeit.


14.07.2015
sasch
F: Guten Abend, habe heute mal meinen Perso genau angeschaut,festgestellt,daß mein Name und Vorname richtig geschrieben sind,1.Buchstabe jeweils Groß der rest klein. Wie kann das sein? Fehler vom "Amt"?Viele Grüße

A: Es gab mal eine Phase, ca. zwischen 2004 und 2008, wo die Ausweise zum Teil so ausgestellt wurden. Außerdem werden unseren Erkenntnissen zufolge gewissen Personen die Ausweise so ausgestellt, z.B. Bundeswehrangehörigen.


14.07.2015
Hypermaniac
F: Ist es ausreichend, wenn der Schein unterschrieben wurde mit der "Der Kreisausschuss..." und abschließend mit "im Auftrag" und Unterschrift des Nachnamen vom Sachbearbeiter? Oder muss hier interveniert werden?

A: Für das System ist das so gültig.


14.07.2015
Nikolai
F: Ich bin ein Aussiedler der ca.1992-1993 hier hergezogen ist .. habe eine deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, was genau bedeutet das nun für mich?

A: Sie haben nicht eine, sondern DIE deutsche Staatsangehörigkeit (unmittelbare Reichsangehörigkeit), wahrscheinlich durch Einbürgerung in die BRD erhalten. Dies hat nichts mit dem Nachweis einer Bundesstaatsangehörigkeit über das Abstammungsprinzip zu tun, wie wir ihn hier vorstellen und führen.


14.07.2015
Peter
F: Liebe Kollegen, ich habe schon den gelben Schein und lasse gerade mir den Registerauszug ausstellen. Soweit so gut. Ich stelle jetzt wahrscheinlich nochmals die fragen der Fragen was sich damit verändert. Ich habe somit die deutsche Staatsbürgerschaft, eine Immobilie kann mir dadurch nicht mehr enteignet werden, Ich kommen in eine andere Rechtslage, aber was ist das für eine Rechtslage und wo sind die Vorteile? Ich habe gelesen als Angestellter wäre kein unterschied da man einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, was wenn ich keinen unterschrieben habe? Was wenn ich selbständig bin und was wenn die Selbständigkeit eine GMBH ist?

A: Herzlichen Glückwunsch! Das ganze in ein paar Sätzen zusammen zu fassen ist nicht möglich. Wenn Sie aktiv werden, Ihre Staatsangehörigkeit auch leben und mit anderen Bundesstaatsangehörigen in Kontakt treten wollen, dann melden Sie sich bitte erneut über unser Kontaktformular (unten) bei uns.


14.07.2015
Micha
F: Im Internet gibt es ESTA-Auszüge in denen der Name komplett klein geschrieben wurde (auch der erste Buchstabe)....bei erworben am: steht dort auch nicht das Geburtsdatum.....ist das wesentlich? Gibt das nochmal einen anderen Rechtsstatus? Wie interpretiert Ihr diesen Aspekt?

A: Ist uns nicht bekannt. Bitte schicken Sie uns doch entsprechende Links über unser Kontaktformular (unten).


14.07.2015
Christian
F: wenn ich das mache möchte ich auch den reichspass aber wo und wie??

A: Wer sollte Ihnen den denn derzeit ausstellen können, außer irgendwelche Geschäftemacher?


14.07.2015
Micha
F: Ist es unabdingbar für die eigene volle Souveränität den Perso abzugeben? Wenn ich mich auf das höherrangige Recht mit Staatsangehörigkeit im Bundesstaat berufe und den Perso nicht mehr zur Ausweisung verwende, sollte es doch auch funktionieren. Wie ist Euer Standpunkt dazu?

A: Nein, zwingend notwendig ist es nicht, allerdings ist ein Reisepaß immer einem Paßersatzdokument (Personalausweis) vorzuziehen. Lesen Sie dazu auch bitte den entsprechenden Artikel dazu unter unserer Rubrik "ERPROBTES".


14.07.2015
Ernesto Gonzales
F: Geboren in Sachsen 1870 März. Welche Rechtsgrundlage ist gültig, RuStAG oder rechtliche Grundlage des Königreich Sachsens.

A: Uns ist nicht so ganz klar, worauf Sie hinaus wollen. Wenn es um die von einem Ihrer Vorfahren (1870 geboren in Sachsen) ererbte Staatsangehörigkeit Ihrer Person geht, dann ist die entsprechende Rechtsgrundlage dafür das RuStAG vom 22. Juli 1913.


14.07.2015
Antonia
F: Wer kann noch eine Vollauskunft drucken? Die Dame vom Bürgerservice war erst stutzig… aber dennoch bemüht und hilfsbereit. Erwerb/Nachweis durch Stag., steht alles drin, aber diesen Teil ausdrucken gibt die Software (Hessen) nicht her, nur am Bildschirm…

A: Jede Software gibt das her. Vielleicht muss ein Ableitungsteiler, mit höherer Berechtigung dazu kommen.


14.07.2015
Oliver
F: Ich hab da gerade was interassantes zum Art.116 Abs.2 gefunden. Ich kann nicht genau sagen wie vertrauenswürdig diese Informationen sind. Ich bin sprachlos. http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/02__Staatsangehoerigkeit/06__Einbuergerung__GG/Einbuergerung__Art__116__2__GG.html

A: Ihre Sprachlosigkeit können wir nicht ganz nachvollziehen. Für den Personenkreis, auf den der genannte Artikel zutreffend ist, ist er selbstverständlich auch anwendbar. Mit uns hat er allerdings nichts zu tun.


14.07.2015
Silvia
F: Habt ihr die ungefähre Zahl des letzten Esta-Register Eintrags? Sind wir schon 5 Millionen?

A: Nein, wir kämpfen an den 4 Mio.


14.07.2015
Peter
F: habe mich heute drei Stunden mit Eurer Seite beschäftigt. Sehr aufschlußreiß! Bedeutet das mit anderen Worten es sind auch alle Steuerbescheide etc. nichtig ?

A: Grundsätzlich schon, aber solange einer kritischen Masse der Menschen dies so (noch) nicht bewußt ist, wird sich an der derzeitigen Tatsache nichts ändern, daß insbesondere diese Mühle sich noch ein Weilchen weiter drehen wird.


14.07.2015
ramdo0035
F: wenn ich den gelben Schein beantrage und die Deutsche Staatsangehörigkeit inne habe, kann es passieren, im Falle der Arbeitslosigkeit, das die kein Hart4 oder auch kein Arbeitslosengeld mehr zahlen, keine Rente etc.? weil man ja mit der Firma bichts mehr am Hut haben will, auch keine Knöllchen mehr zahlen möchte, keine Steuern, dann im Umkehrschluss auch keine Leistungen mehr erhält?

A: Alles bleibt wie es ist, aber lesen Sie bitte unbedingt in diesem Zusammenhang den grünen Artikel in unserer Rubrik "ERPROBTES"!


14.07.2015
herbert
F: Kann mir jemand sagen, wo ich das Formular runterladen kann, um meinen Perso abzugeben. Danke!

A: Dafür gibt es kein Formular!


14.07.2015
Sume
F: Die letzte richtige Verfassung des Bundesstaates Sachsen ist nach meiner Recherchen die vom vom 4. September 1831, oder?

A: Ja.


14.07.2015
Steven
F: Gibt es einen Staatsangehörigkeistausweiß in Österreich ?

A: Da haben wir uns noch nicht mit beschäftigt.


14.07.2015
Sume
F: Wie ich jetzt von meiner Großmutter väterlicherseits erfahren habe, ist mein Urgroßvater väterlicherseits vor 1914 in Leipzig in Sachen geboren, also bin ich Sächsin und leider nicht Preußin wie ich vorher dachte. Welche Verfassung den für mich als Sächsin gilt? Danke.

A: Verfassung 1871 und die Verfassung des Bundesstaates Sachsen.


14.07.2015
Peter
F: Betr. Sozialrecht: Angenommen, ich kann meine Abstammung als Preuße nachweisen und gelange so in einen Rechtsstand außerhalb des Dunstkreises der BRD. Da meine Rente zu schmal ist, bekomme ich Leistungen nach dem SGB XII. Hätte ich als Preuße auch weiterhin darauf einen Rechtsanspruch? Warum sollte eine Firma (BRD) einem "Ausländer" helfen? Stehe hilflos da!!! Tausend Dank, wenn Ihr mir eine rechtsrelevante Auskunft geben könntet!!!!!!

A: 1. Ja
2. Weitere zuständigkeit durch ordere Public(Öffentliche Ordnung)


14.07.2015
Dagmar
F: Wir möchten unsere Staatsangehörigkeitsurkunden und einen gesiegelten Grundbuchauszug apostillieren lassen. Dazu sollen wir das Land angeben, für das die Beglaubigung gelten soll. Was schreiben wir am besten? International? Es könnten auch telefonisch Rückfragen kommen. Danke schonmal.

A: Schreiben? Wir raten dringend dazu, die Urkunden nicht per Post hin und her zu schicken! Das beste wäre, Sie suchen Ihr Regierungspräsidium zu deren Geschäftszeiten in Ihrer Region selbst auf und lassen die Apostillen für den internationalen Verkehr vor Ort anbringen.


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