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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Abholung
F: Hat es was zu bedeuten, wenn der Familienname auf dem Staatsangehörigkeitsnachweis klein (also 1. Buchstabe groß, der Rest klein), jedoch in Sperrschrift geschrieben ist? Danke!

A: Ja, sonst würden wir ja nicht so explizit immer wieder darauf hinweisen. Bitte schauen Sie sich dazu das Kunstwerk unter dem ersten Video in der Rubrik "WERTVOLLES" einmal an! Das Video dazu ist übrigens auch sehr zu empfehlen!


14.07.2015
Dominik C.
F: Was passiert, wenn das Deutsche Reich von 1871 reorganisiert werden würde und man einen Friedensvertrag schließen würde? Würde Deutschland für alle schlimmen Verbrechen, die es in der Nazi-Zeit anderen angetan hat, nicht automatisch eine riesige Last von Wiedergutmachungen und Reparationszahlungen aufgebürdet bekommen? Denn andere Staaten hätten sicherlich berechtigte Forderungen an Deutschland. Ich wage nämlich zu bezweifeln, dass man erfolgreich im Friedensvertrag festlegen könnte, das Deutsche Kaiserreich wäre nicht involviert gewesen und ist darum unschuldig. Was ist ihr Standpunkt dazu?

A: Erstens wären genau solche Dinge ja Gegenstand der Verhandlungen und zweitens werden doch nach wie vor Reparationszahlungen für den sog. 2. WK geleistet! Die letzte Rate für den sog. 1. WK würde übrigens im Jahre 2012 gezahlt. Es sollte wohl eher Gegenstand solcher Verhandlungen sein, daß man u.a. genau diesen Blödsinn endlich mal beendet. Außerdem gehört eine grundsätzliche Aufarbeitung der Geschichte unabdingbar auch mit zu diesem Themenkomplex.


14.07.2015
TimoHamburgWandsbek
F: Hab jemand Verbindung zu Reiner Oberüber? Ich suche nach einem Friedensvertragsmuster! Er sprach von Frieden und ich wollte Ihn mal Fragen, ob er schon einen Entwurf hat...

A: So wird das nicht funktionieren! Erstmal sollten möglichst viele Deutsche die derzeitige Verwaltung von ihrer Bundesstaatsangehörigkeit in Kenntnis setzen, um überhaupt in die Position zu gelangen, solche Verhandlungen aufnehmen zu können.


14.07.2015
ALIBABA
F: Hat die Urkunde "Entlassung aus der Staatbürgerschaft der DDR" irgendwelche positiven Auswirkungen oder sollte man diese hinzufügen?

A: nein, nein


14.07.2015
Robert
F: Gut. In diesem Berufsfeld wird aber ein Führungszeugnis gem. Paragraph 30a Abs.1 Nr.2 BZRG, im zweijährigen Abstand benötigt,um weiterhin in diesem Berufsfeld arbeiten zu können.

A: Also wenn wir hier bereits so weit sind, daß der Staatsangehörigkeitsausweis (negativen) Einfluß auf ein Führungszeugnis hat, dann sind hier doch wohl wirklich alle Messen gesungen, oder?


14.07.2015
Weibliche
F: Hallo,ihr Lieben. Ich habe eine Frage zu eurer Antwort an Schranzenjäger.Zu den 3.Bereinigungsgesetz und dem Rückfall in die der Nazistaatsbürgerschaft.Ich habe euren Link des Bundesgesetzanzeigers angeklickt und die entsprechenden Änderungen im Bundesgesetzblatt Artikel 1,2 und 3 angeguckt. Ich habe es viermal durchgelesen und nicht verstanden.Gibt es dafür eine Übersetzung in eine leicht verständliche Sprache für den Bürger der sich in der Juristik nicht so auskennt? Ich möchte es gerne verstehen.Und die dahinterliegenden Zusammenhänge kann ich auch nicht durchschauen. Ich komme mir gerade richtig blöd vor....

A: Dazu gibt es nun wirklich keinen Anlaß, dieses ganze Geschwurbel ist schließlich bewußt darauf ausgelegt, es nicht auf Anhieb zu verstehen. Nicht umsonst sprechen wir regelmäßig davon, daß das ganze ein Prozeß ist, den es gilt gemeinsam zu bewältigen.

Die sog. "Nazistaatsangehörigkeit", also die unmittelbare Reichsangehörigkeit (Kolonieangehörigkeit) wurde uns bereits 1999 von Herrn Schröder durch die Schaffung des § 40a StAG "geschenkt". Aufgrund des 3. Bereinigungsgesetz von Bundesrecht im Jahre 2010, genauer gesagt durch die Artikel 2 & 3, nämlich die Aufhebung der beiden Gesetze zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit, bedeutet diese wiederum seither die STAATENLOSIGKEIT!


14.07.2015
Heinz
F: Mein roter Reisepass ist noch ein Jahr gültig, kann ich mir zusätzlich einen Grünen ausstellen lassen, wenn ja mit welchen möglichen Begründungen ? Meinen Perso habe ich nach dem er abgelaufen war, nicht erneuert.

A: Nein, lassen Sie ihn ganz normal ablaufen und besorgen Sie sich dann einen grünen, es sei denn, Sie haben den roten zwischenzeitlich verloren.


14.07.2015
Kim
F: Euere Meinung würde mich interessieren.....wenn man nach StAUrkVwV § 1 Abs. 1 Nr. 4 den Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit erklärt (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_18061975_V61241341.htm#fna1) und dann die Rechtsstellung als Deutscher (Nr. 6) beauftragt.

A: Ja, das wäre der DERZEITIGE Idealfall und wir arbeiten seit langem mit Hochdruck daran, aber die Verwaltung weigert sich weiterhin hartnäckig diese auch auszustellen. Die Implikationen wären wohl ZU "gefährlich"... ;-)


14.07.2015
Johannes
F: Wie ich das sehe, sind wir, die hier Fragen stellen alles Ahnungslose. Was soll man denn von den Informationen anderer webseiten halten? wie z.b. Vorsicht Bauernfängerei und Desinformation – Vorsicht Bauernfängerei! Der “Gelbe Schein” ist ein Fake und ein Wahlanfechtungsgrund- Keinen gelben Schein holen – das erschwert später vieles –Was ist damit gemeint? vielen Dank

A: Das witzige an dem Artikel der Partei der freien Wähler ist, daß der Artikel nahezu vollkommen korrekt ist, nur die Überschrift paßt einfach nicht dazu. Auch Gespräche mit dem einen oder anderen Mitglied haben zwar bei denjenigen zur Einsicht geführt, aber leider nicht zur Modifikation des Artikels. Schade, aber man kann schließlich nicht mehr als aufklären und sich um stichhaltige Argumentation bemühen. Alles andere liegt dann bei jedem Einzelnen selbst.


14.07.2015
Schranzenjäger
F: Laut Presseanzeiger.de vom 11.6.2011 - Schlagzeile: "Na#i-Staatsbürgerschaftsgesetz stillschweigend in Kraft gesetzt". Dies soll am 8.12.2010 geschehen sein. Wie ich hörte soll es sich dabei um einen "Staatsstreich" oder eine Falschmeldung handeln. Sind Euch die juristen Hintergründe zu den Ereignissen vom 8.12.2010, die sich auf die "Staatsangehörigkeit" auswirken näher bekannt? Presseauszug: " ... Damit der skandalöse Schwenk keine öffentlichen Wellen schlägt, wurde er stillschweigend vollzogen und ist nur im nichtamtlichen Teil III der Bundesdrucksachen zu finden. ...". Der Begriff "Lügenpresse" ist bekannt.

A: Worum es dabei geht ist dies hier: GESETZ ÜBER DIE WEITERE BEREINIGUNG VON BUNDESRECHT

Die Implikationen sind zwar nicht gerade irrelevant, aber hierbei von einem "Staatsstreich" zu sprechen ist nicht ganz richtig, ein solcher hat bereits weit vorher stattgefunden! Es handelt sich eher um einen "Streich der Treuhandverwaltung"... ;-)

Gerade deshalb ist es ja so wichtig, daß wir uns der Verwaltung gegenüber als Bundesstaatsangehörige "zurückmelden" und auch weitere Schritte gehen, damit wir wieder auf staatlichen Boden gelangen und der Ausverkauf endlich ein Ende findet!


14.07.2015
Giordano
F: Wie sieht es den mit Italienischen Staatsangehörigen aus? zählt das alles nur für Deutsche oder kann ich mich auch weigern z.B gewisse Strafen oder Steuern einer Verwaltungseinheit der Alliirten zu bezahlen?

A: Widerstand ist immer gut, egal in welchen Rechtsstand man ist.


14.07.2015
Robert
F: Kann ich meinen Beruf(Staatl. anerkannter Erzieher), weiterhin ausüben, im Falle den gelben Schein zu erhalten

A: Natürlich.


14.07.2015
Ina
F: Sollen diejenigen, die sich den gelben Schein besorgen möchten, eventuell verunsichert werden? https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/02/19/der-staatsangehorigkeitsausweis-und-preusen-blodsinn/comment-page-1/#comments https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/02/13/alle-eheschliesungen-sind-ungultig/comment-page-1/#comments In dem zweiten Artikel hat ein Kommentator auf das Video von Herrn Oberüber hingewiesen. Man lese auch die Antworten der Blogbetreiber im Kommentarbereich und mache sich seine eigenen Gedanken. Für mich persönlich liest es sich so, als solle vom Besorgen des gelben Scheins abgehalten werden.

A: Wir können nur die Sachverhalte darlegen, wodurch sich jeder sein eigenes Bild machen kann. Es werden auf den unterschiedlichsten Ebenen Brandmauern errichtet, um die Leute in die Sackgasse zu führen. Wie gesagt, jeder kann / sollte die sachlichen Argumente und Belege abwägen und dann selbst entscheiden.


14.07.2015
Tommy
F: Verfassung ist da >> hier informieren http://www.demokratie-fuer-deutschland.org/page/verfassung/

A: Tut mir Leid, da kann mich nicht für erwärmen, denn ich habe schon eine Verfassung und brauche keine neue.


14.07.2015
Casa-K12
F: Die Adresse des Landratsamtes für Stutensee (evtl. auch Karlsruhe & Bruchsal, beim Finanzamt haben die allerdings auch für Stadt und Land zwei Adressen einmal in Durlach fürs Land und einmal in der Innenstadt, also Bruchsaler und KAler vorher nochmal prüfen!): Landratsamt Karlsruhe Staatsangehörigkeitsbehörde Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe

A: Danke für die Info.


14.07.2015
Mario
F: Nach langen lesen und rechachieren, ist mir aufgefallen vllt auch dem einen oder anderen. Mir kam immer das Wort "Hochfinzierung und Zentralbanken" in die Quere. Also hing ich mich ran. Und ich bin der festen Überzeugung korrigiert mich wenn ich falsch liege, Die Institution "Weimarer Republik" ist ein Geschäftsmodell der USA. Der Federal Reserve. Ich postete diesen Beitrag auf Facebook. Die Weimarer Republik wurde in Frankfurt am Main ausgerufen. Und wo sitzen die Banken heute" Gruß

A: Zumindestens ist sie ein Geschäftsmodell, das mit den USA kam wohl später.


14.07.2015
Walter
F: Sind das zwei verschiedene Auszüge: Vollauskunft und Erweiterte Meldeauskunft? Wie bitte lautet der geänderte Eintrag im Melderegister? Nachdem ich in der Erweiterten Meldeauskunft nur "deutsch" lesen konnte, habe ich mich dem örtlichen Datenschutzbeauftragten geschrieben.

A: Das war relativ unnötig. Bitte schauen Sie sich folgende Video-Passage bzgl. der VOLLAUSKUNFT noch einmal GENAU an. Dort ist beschrieben worauf es wirklich ankommt und worauf eben nicht.


14.07.2015
Tom2
F: Bevor ich meinen BRD-Personalausweis zurückgegeben hatte, besorgte ich mir den grünen Reisepaß. Ich bekam diesen grünen Reisepaß aber nur unter der Bedingung, wenn ich auch einen roten Reisepaß beantrage. Meine Recherche später ergab, daß dies nicht sein muß. Es gibt dazu "lediglich" intern eine Dienstanweisung. Jetzt habe ich auch den roten Reisepaß und meinen Fingerabdruck abgegeben.

A: Vielen Dank für den Erfahrungsbericht. Es ist immer schön solche Rückmeldungen zu bekommen, da unsere Besucher sich anhand derer ihr eigenes Bild zu den auf unserer Seite getätigten Aussagen machen können.


14.07.2015
Druide
F: Kürzlich las ich folgendes: "Bundesstaat Freistaat Sachsen" mit der Verfassung von 1919. Wie kommen die denn auf Bundesstaat? In der Weimarer Republik gab es doch nur noch (Heimat-)Länder und keine Bundesstaaten. Oder?

A: Eben, genau richtig... die Herrschaften wollen / sollen ob bewußt oder unbewußt, ob vorsätzlich oder fahrlässig die Leute in die Sackgasse führen! "FREIstaat" sollte IMMER ein erstes Alarmsignal für Nepper, Schlepper, Bauernfänger sein...


14.07.2015
Nebukadnezzar
F: § 2 Abs. 1 2. Halbsatz Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV) vom 18. Juni 1975, zuletzt geändert am 24. September 199 sagt klar: „Für Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 Abs. 1 GG kann auf Antrag ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher ausgestellt werden.“ Unter 1.4, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) vom 13. Dezember 2000, findet man folgendes: Staatsangehörigkeitsausweis und Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher: „Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist. Ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der Deutscheneigenschaft nachgewiesen ist.“ Das heißt, gem. unserem EStA müssten Sie uns eben den anderen gelben Schein ausstellen, denn das ist, was wir nachgewiesen haben.. (Die Stadt Düsseldorf hat den noch im Internetprogramm, komisch?! http://www.duesseldorf.de/buergerinfo/33/03/31st02.shtml ). Damit wäre unserer Sache abgeholfen, bzw. den müssten wir gleich bekommen. Ich halte es nicht für so aussichtslos, Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Hat das von Euch schon jemand versucht? Ansonsten noch eine Rückmeldung bez. Antrag gem. § 133 Abs. 1 SGB XII auf Leistungen für Deutsche gem. Art. 116 Abs. 1 GG: Nach zwei Versuchen mir mit Begründungen wie „das trifft für Sie nicht zu“, andere Angebote unterzujubeln, einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den SB und einer Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat beim Regierungspräsidium, habe ich Beschwerde beim Sozialgericht eingelegt und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. SGG auf Zahlung gestellt. Mal schauen…

A: Ja natürlich und wir ermutigen jeden zu versuchen, diese Rechtsstellung zu bekommen. Auch wir arbeiten daran, bislang allerdings leider vergeblich weil die Verwaltung sich hartnäckig weigert, diese auch auszustellen! Klage unsererseits läuft bereits und liegt auf Eis, aber Sie können auch dies gerne versuchen. Das gleiche gilt für Ihre Ausführungen bzgl. des SGB.


14.07.2015
claus
F: Zum Video von Herrn Wagandt Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit, ab 3:40:..."die nicht Deine deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt, sondern nur bestätigt, dass Du deutscher Staatsangehöriger bist und dass nicht dasselbe ist: Frage dazu: Die Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch den Eintrag Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit in der Vollauskunft. deutscher Staatsangehöriger zu sein heisst nur, dass ich zumindest durch Ersitzung deutsch bin aber nicht durch Abstammnung. Richtig? Die Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit kann im gelben schein nicht erfolgen. Somit ist der Gelbe Schein selbst an sich eher wertlos bzw. kontraproduktiv? Hab ich das richtigh verstande?

A: DIE "deutsche Staatsangehörigkeit" ist ein feststehender Begriff und bezeichnet die am 5. Februar 1934 per lediglich VERORDNUNG eingeführte unmittelbare Reichsangehörigkeit als von da an einzig "geltende" Staatsangehörigkeit. 1999 wurde der Versuch unternommen, das ganze durch Einführung des § 40a StAG in ein "Gesetz" zu gießen, welches aber auch bestenfalls geltenden und nie gültigen Charakter erlangen konnte / kann. Diese macht die BRD leidglich durch die Angabe "deutsch" glaubhaft und wird erst durch Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises (herkömmliche Beantragung), bzw. dem dieser vorausgehenden Verfahren festgestellt.

Die Art und Weise der hier vorgestellten Beantragung / Ableitung bewirkt ZUDEM auch die Feststellung der Bundesstaatsangehörigkeit. Dies will und darf die BRD "nur" pauschal feststellen, da sie nunmal nicht der betreffende Bundesstaat IST! Mit der Formulierung: "... ist deutscher Staatsangehöriger." tut die Verwaltung also sowohl ihre (für sie unangenehme) Pflicht und zieht sich dabei auch mehr oder weniger elegant aus der Affäre. Daher auch der anschließend von uns vorgeschlagene Widerspruch:
WIR WISSEN WAS IHR TUT!


14.07.2015
Heiko
F: Wenn die Gemeinde im Besitz einer gewissen Rechtsstaatlicheit ist, durch das Subsidiaritätsprinzip, wäre es dann nicht besser die Gemeinde bestätigt die deutsche Staatsangehörigkeit?

A: Tut Sie ja, in kreisfreien Städten wird Staatsangehörigkeitsausweis direkt vom Oberbürgermeister ausgestellt und ansonsten vom Landrat. Auf dieser Ebene (bis zum Landrat) liegt die Reststaatlichkeit und der Rat wird schließlich aus den Gemeinden gebildet.

Und auch hier abschließend noch die Anmerkung: Es geht hier nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern um unsere Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten!

Wenn wir irgendwie weiterkommen wollen, dann müßen wir auf unseren Sprachgebrauch, d.h. auf die korrekte Verwendung der Begrifflichkeiten und Definitionen achten!


14.07.2015
Tanja
F: Ist der gelbe Schein nicht trotz Rustag ein DEUTSCHES Dokument! Damit wird ja noch kein Friedensvertrag verlangt!

A: Es ist ein Dokument der Gemeinde. Ein Friedensvertrag wird damit nicht verlangt das ist richtig. Es bleiben halt noch aufgaben übrig.


14.07.2015
Tom
F: Hallo , ich werde mir diesen Ausweis beantragen. Was ich noch nicht ganz verstanden habe ist welche unmittelbaren Vorteile es bringt ? Man liest sehr viel von einem anderen Rechtskreis und die Meinungen gehen von soft ( § 5 Owig , keine Knöllchen mehr ) bis Extrem ( keine Steuerpflicht in der BRiD mehr ). Aber selbst wenn dann die Bediensteten ( sog. Beamte , bzw. Angestellte der BRiD ) theoretisch keine " Ansprechpartner " mehr für mich wären , so ist doch aber auch jeder " Ausländer " Knöllchenpflichtig wenn er mit 90 km/h durch eine Ortschaft rast , oder nicht ? Haben denn schon genug Leute das mit Gericht etc soweit durchexerziert um belastbare Aussagen treffen zu können was man als Staatsangehöriger in einem Bundestaat für Vorteile haben kann , ausser der eingetragenen und damit bewiesenen Deutschen Staatsangehörigkeit durch Vererbung nach RUSTAG 1913 also deren BESITZ.??

A: Ja das mit dem OWIG und Steuerpflicht ist richtig. Leider ist das eine oder andere durch Willkür der Bediensteten sehr schwer umzusetzen. Teilweise liegt es auch an jedem selber, wie gut er in der Augmentation gegenüber den Bediensteten und Behörden ist. Die Bediensteten der Verwaltung bleiben weiter für Sie zuständig (ordere publik). Die haben aber Ihren Rechtskreis anzuerkennen. Mit 90 km/h in der Ortschaft sind Sie nicht mehr im Knöllchen Bereich, also Vorsicht. Leider machen Behörden oft von ihrem Recht des Schweigens Gebrauch. Knöllchen laufen einfach in die Verjährung. So schafft es das System keine Beweise zu Produzieren. Eine deutsche Staatsangehörigkeit durch Vererbung nach RUSTAG 1913 gibt es nicht. Auf dem Gelben steht "ist deutsche/r Staatsangehörige/r" und nicht "besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit". Dieses findet man nur auf Einbürgerungsurkunden der BRiD.


14.07.2015
Friedhelm
F: ESTA/Staatsangehörigkeitsausweis: Erst einmal danke dass Sie sich Ihrer "Kunden" annehmen und man Fragen stellen kann, das finde ich sehr gut! Wenn wir - zurückkommend auf Ihre letzte Beantwortung meiner Frage - nun sowieso schon alle die Nazi-Staatsangehörigekieit nach StaG seit 1999 haben dann ist diese wenigstens unwissentlich erfolgt und argliste Täuschung nach BGB bzw. Täuschung im Rechtsverkehr. Wenn wir aber den "gelben Schein" beantragen und uns dann die "Deutsche Staatsanherörigkeit" per Staatsangehörigkeitsausweis attestiert wird, dann bekräftigen wir ja noch die Nazi-Staatsangehörigkeit durch unsere Willenserklärung (Antrag), oder nicht? Sie wissen, das andere Foren gerade davor warnen den "gelben Schein" zu beantragen, insbesondere wenn der als "Staatsangehörigkeitsausweis" mit der Bezeichnis .. ist deutscher Staatsangehöriger ausgefertigt wird und im ESTA in erworben durch: Geburt (Abstammung) nach § 4 Abs. 1 (Ru)StaG ausdrücklich durch die Klammerbezichnung auf das StaG hinweist, also nicht auf RuStag1913, wie es korrekt heissen müsste und von uns so beantragt war. Das VWA und das Ordnungsamt gibt hierauf keine Auskünfte. Auf meine Gegenfrage ob also StaG gilt anstelle RuStaG 1913 kommt ebenfalls keine Antwort was als Bestätigung gewertet werden kann, man will sich ja nicht selbst belasten. Also liegt leider die Vermutung nahe dss wir uns zu offiziell anerkannten Nazis gemacht haben, das waar doch gerade nicht gwollt. Es gibt auch einen gelben Schein der lautet "Nachweis über die Richtigstellung als Deutscher". Hier heisst es ... ist Deutscher (Preuße, Bayer etc.). Was hat es dann mit der Entlassungsurkunde auf sich - wenn schon denn schon und wenn dies alles nur zum Geldausgeben und Energie abziehen gedacht ist dann werde ich schnell meine Verzichtserklärung loslassen. ICH BIN ein MENSCH und kein NAZI.. Mit einem Nachweis der nur den Anschein im Melderegister erzeugt und die Vermutung einer Nazi-Staatsanheörigekit wieder gibt will ich nichts zu tun haben. Wenn ich falsch liege wollen Sie mir dies bitte nachvollziehbar und beweisbar begründen.

A: 1. Nein, denn wir lassen ja gleichzeitig unsere Bundesstaatsangehörigkeit feststellen und es gilt dann u.a. Art. 5 EGBGB. Selbstverständlich ist dies nicht ideal, aber weder die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit, noch die Entlassung aus letzterer ist bislang erreicht worden.

2. "Naziphobie" ist in diesem Falle völlig unangebracht. Natürlich kann und darf die Besatzerverwaltung (ganz abgesehen davon , daß sie es auch nicht wollen würde) nicht z.B. schreiben "Preußen", denn sie IST NICHT Preußen! Sie bekommen von Toyota schließlich auch keine Urkunde, daß sie einen Volkswagen fahren.

3. Sie SIND Mann, richtig, aber Sie HABEN Personen, welche unabdingbar sind um Rechtsgeschäfte zu tätigen (siehe "WERTVOLLES"). Und SIE haben auch keine Staatsangehörigkeit, sondern IHRE NATÜRLICHE PERSON, sofern richtig abgeleitet!


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