F: Ihre Antwort:Für einen Bundesstaatsangehörigen ist das Inland sein Bundestaat. Das ist natürlich für die BRiD Ausland. Man geht zum Einwohnermeldeamt und meldet sich dort ins Inland ab.- Frage: Also mit Eintragen des aktuellen Wohnsitzes, PLZ in eckige Klammern ? Ohne ! Wohnsitzeintrag kann ich z.B. kein Kfz anmelden.. Bitte um Aufklärung. Besten Dank.
A: Wenn Sie sich abmelden dann melden Sie sich ab ohne irgendeine Wohnsitzadresse. Was soll das sonst für einen Sinn machen? Dazu gehören dann allerdings auch alle Konsequenzen. Das Anmelden eines Autos am Verkehrsübungsplatz BRD ist dann etwas komplizierter, aber hier ist dann Kreativität gefragt.
F: Zum Thema Willenserklärung: Geht neben der Schweiz auch Österreich? Und mache es Sinn bzw. muss man die mit der Haager Apostille zu versehen? Sprich sind die in Deutschland anerkannt? LG und vielen Dank. PS. Meine Feststellung ist durch. Bereite mich schon auf die Abholung vor ;-)
A: An dem Punkt muß inzwischen einfach probiert werden, es scheint immer schwieriger zu werden. Eine Apostille ist nicht nötig.
F: Kündigung "Rundfunkbeitrag" . Habe diesen bis dto. unter Vorbehalt bezahlt. Zunächst gilt es diesen eingegangenen Vertrag ja erst ein mal zu kündigen. Gibt es da Hilfestellung bzgl. Textbausteine ? Dankeschön..
A: Das ist nicht unsere Baustelle.
F: Ich habe den Vortrag von Herrn R. Oberüber mit viel Interesse angesehen. Keine leichte Thematik, jedoch hat er es wirklich gut verständlich erklärt! Doch nun zu meiner Frage: Ich erwerbe also den gelben Schein. Was ist mit meinen bisherigen Personendokumenten? Verlieren diese ihre Gültigkeit? Werden diese Dokumente dann auch noch verlängert? Was ist mit Reisen ins Ausland? Ich bin schon ganz gespannt auf die Antworten und bedanke mich dafür.
A: 1. Nein
2.Ja
3.Was soll damit sein? Mit Reisepaß doch kein Problem.
Schauen Sie bitte unter Erprobtes "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?"
F: Ich habe zu DDR-Zeiten meinen Wehr-Pflicht-Dienst bei der Kasernierten Volkspolizei geleistet. Welche Formulierung sollte ich im Antrag benutzen, darf ich DDR als Staat angeben oder lasse ich diese Angaben lieber ganz weg?
A: Weg lassen provoziert nur unnötige Nachfragen und Nacharbeiten. Also einfach eintragen.
F: Die BRD hat 2010 das Gesetz vom 05. 02. 1934 mit dem RuStAG von 1913 gleichgeschaltet. Die Reichsangehörigkeit wurde bereinigt. (gelöscht) Siehe Bundesgesetzblatt III von 1959 Auf dem BRD- Personalausweis steht die Staatsangehörigkeit *DEUTSCH* nach Staatsangehörigkeitsgesetz (Gleichschaltungsgesetz) von 1934. Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD gibt damit die Staatsangehörigkeit von 1934 wieder. Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD zeigt den Status der Gleichschaltung/ Heimatlosigkeit von 1934. Siehe Neues Staatsrecht von 1934, siehe Seite 54! Jeder BRD Bewohner hat damit die Staatsangehörigkeit (StAG) von 1913 = gleichgeschaltet mit der Staatsangehörigkeit (StAG) von 1934! Jeder BRD Bewohner hat den Status der Kolonieangehörigkeit. Der Statusdeutsche ist komplett heimatlos, hat nur noch den Auslandstatus, ist entrechtet und entmachtet! Quelle: http://blog.berg-kommunikation.de/?p=4035
A: Um die unmittelbare Reichsangehörigkeit geht es hier doch gar nicht, sondern um unsere Bundesstaatsangehörigkeiten. Außerdem muß und sollte jeder für sich selbst entscheiden, welche Argumentationen er für schlüssig hält und am besten sogar seine eigenen Recherchen anstellen.
F: Ich habe im Internet eine Mitteilung gelesen,daß die Verfassung der DDR noch immer in Kraft ist,da sie Völkerrechtlich anerkannt war und die 2+4 Verträge ja nicht richtig von Herrn Genscher unterschrieben wurden.Desswegen wohl auch die blauen Ausweise .
A: Dies ist sogar sehr wahrscheinlich. Allerdings gibt es hierbei mindestens 2 wesentliche Dinge zu berücksichtigen. Vollkommen souverän war auch die DDR seinerzeit nicht und zweitens sind nahezu sämtliche DDR-Bürger der BRD Treuhandverwaltung "beigetreten".
F: nur zur Info: welches Ausweispapier kriegen Ausländer, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, ist das der personalausweis? Danke, für die Antwort!
A: In der Regel ja, einen Reisepaß können sich eingebürgerte Ausländer aber auch besorgen.
F: Lebenderklärung bzgl. Cestui Que Vie Avt von 1540/1666: habe außerdem vermerkt "otto, Sohn aus der Familie huber, lebender und beseelter Mensch und alleiniger legitimer Repräsentant der Person OTTO HUBER." Dazu die Unterschriften von zwei bezeugenden, lebendigen Menschen. Ich unterschreibe nur mit "otto" oder "otto, sohn aus der Familie huber". Geht auch "otto, Mann aus dem Hause huber". Ist schon sehr verwirrend, diese Unterschriftenregeln. Wo steht denn das ? Besten Dank für die Aufklärung.
A: Wie schon hundert mal erwähnt... das ganze ist ein Prozeß, die Wiederentdeckung von früheren Vorgehensweisen, zu testen was geht und was nicht usw.. Sie sind jetzt Teil dessen, probieren Sie sich aus!
F: Nochmals zur Willenserklärung: Da ich meinen Geburtsnamen trage, ist zu schreiben: otto, Mann aus dem Hause huber. Richtig ? Wenn ich nun "otto, Mann aus der Familie huber" schreibe, ist dann die ganze Willenserklärung ungültig ?
A: Nein, ist sie nicht, aber weshalb sollte man diesen Differenzierungen nicht auch Rechnung tragen?
F: Habe meinen Auszug aus dem EStA Register nun bekommen mit Eintrag: Erworben durch Geburt (Abstammung), § 4 Abs.1 (Ru)StAG Soweit alles O.K. Jedoch was steht bei jeweiligen Deutschen (meiner Restfamilie) ohne Staatsangehörigkeitsausweis im Register, Staatenlos ?
A: Kein Eintrag im EStA vorhanden.
F: Kann die Bundesrepublik die nachgewiesene deutsche Reichsstaatsangehörigkeit zu einem späteren Zeitpunkt aberkennen?
A: Die Frage ist so nicht zu beantworten, wir wissen nicht was Sie meinen.
F: Habe gerade meine Willenserklärung handschriftlich verfaßt. Diese ist ja dann beim Standesamt des Geburtsortes zu hinterlegen. Ist es sinnvoll, erst dort die Unterschrift auszuführen ? Macht es Sinn, evtl. noch anwesende Zeugen unterschreiben zu lassen oder ist das nur beim öffentlichen Eid notwendig ? Unterschreibe dann mit Vornamen in Kleinbuchstaben, und dann in eckigen Klammern ...Mann aus der Familie xxx, wieder in Kleinbuchstaben. Ist das korrekt. Besten Dank an Euch alle u. schönen Restsonntag oder guten Wochenstart, je nachdem.
A: Die Unterschrift wird erst vom Notar oder im öffentlichen Eid beglaubigt. Erst dann geht das Dokument zum Standesamt. Am besten per Post (Einschreiben Rückschein). Tragen Sie Ihren Geburtsnamen, dann heißt es Mann aus dem Hause, ist es ein angenommener Familienname heißt es Mann aus der Familie. Auf die rechteckigen Klammern würde ich in dem Dokument verzichten.
F: ich probiers nochmal: die bescheinigen mir also jetzt die deutsche staatsangehörigkeit obwohl ich entsprechend abgeleitet und bewiesen habe jetzt die frage haben die denn nicht AUCH recht solange ich nicht offiziell auf selbige verzichtet habe und mich auf die entsprechend nachgewiesene berufe? weilwegen perso und selbst beantragt und entsprechenden willen bekundet.. besten gruß und DANKE
A: Sie kommen aus dem Rechtskreis der BRiD, somit gilt für Sie der § 40a des StAG. Deswegen bekommen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit UND die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat bescheinigt. Erst nach dem Wechsel des Rechtskreises können Sie sich aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen. Dieses bedarf eines bestimmten Ablaufs. Dieser Weg wurde vor 2 Jahren von Aktivisten gegangen. Bis heute warten diese auf ein Urteil vom BVG. Somit bleibt derzeit nur der Widerspruch als politische Aussage.
F: Wieso ist es möglich ein ganzes Volk Jahrzehnte lang zu belügen, zu versklaven und zu entmündigen, ohne dass den Verbrechern das Handwerk gelegt werden kann, wenn es doch so viele Beweise für diesen Betrug gibt?
A: Weil es relativ gut gemacht ist, weil es die meisten nicht interessiert, weil viele es nicht sehen können oder wollen, weil die Konditionierung bereits mit dem ersten Atemzug beginnt, weil es uns doch noch gut geht... beliebige Fortsetzung möglich...
F: Zur Frage von Gerhard,ob die BRD ihm sein schuldenfreies Haus enteignen kann oder fremde Menschen dort hineinsetzen kann(Kat.Sonstiges)Ich nehme mal an er meinte es so,dass,nachdem er den gelben Schein hat,ob er dann vor dem Shaef 52 geschützt ist ,ob man ihm dann keine Zwangshypothek(Lastenausgleich) mehr auferlegen kann und man ihm auch nicht Flüchtlinge ins Haus setzen kann wie es schon von einigen Politikern und Nobelpreisträgern(Autor)gefordert wird?
A: Ja, formal gesehen ist das so, aber ob die BRD sich daran hält, steht auf einem anderen Blatt. Allerdings stellt sich grundsätzlich die Frage nach den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen auf diesem besetzten Gebiet.
F: Bezüglich des Kontaktformulares benutzt Ihr die Bezeichnung e-Post. Meint Ihr damit eine normale e-Mail-Adresse (also nicht zwangsläufig eine von epost.de)?
A: Ja, wir meinen die "normale e-Mail-Adresse". Wir haben uns schlicht und ergreifend angewöhnt, den mehr als hinreichenden Differenzierungsmöglichkeiten der deutschen Sprache Rechnung zu tragen und Begrifflichkeiten besatzerischen Ursprungs weitestgehend zu vermeiden, da wir der Ansicht sind, daß die Zeit mehr als reif dafür ist, auf allen Ebenen Zeichen zu setzen.
14.07.2015
Familie Beuther
F: Wir möchten einen Grundbuchauszug für unser Häuschen, für das schon die Urgroßeltern und dann die Großeltern eine Zwangshypothek aufgebrummt bekommen haben. Die Staatsangehörigkeitsurkunde haben wir beide, einer hat den Personalausweis abgegeben und einen grünen Reisepaß. Was geben wir als "berechtigtes Interesse" auf dem Katasteramt an? Was heißt "Grundbuchauszug nach deutschem Recht" in diesem Fall? Und wo bekommen wir die Haager Apostille je für die Staatsangehörigkeitsurkunden bzw. den Grundbuchauszug?
A: 1. Apostillierung des Grundbuchauszugs.
2. Nach deutschem Recht ist das eine Urkunde (gesiegelt und unterschrieben) und nicht nur ein Ausdruck.
3. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nutzen Sie Google "Haager Apostille Bundesland"
Überprüfen Sie vorher Ihre Unterlagen. Eventuell finden Sie dort schon einen richtigen Grundbuchauszug.
F: Meine Mütter ist in Preßburg geboren, mein Großvater in Wien also Kaiserreich Österreich Ungarn, kann also meines Erachtens vielleicht die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen ?
A: Da müßten Sie schon in das österreichische Staatsangeörigkeitsgesetz schauen.
F: ist es nicht so dass man automatisch eine doppelte staatsangehörigkeit hat wenn man den perso beantragt hat und somit der gelbe schein AUCH richtig bescheinigt dass man die deutsche S. habe man kann auf diese verzichten und dann hat man nurnoch die in einem bundesstaat oder seh ich da was falsch ?
A: Das sehen Sie vollkommen falsch.
F: In Ordnung, Nichts für ungut.Trotzdem will ich noch etwas klären. Ich bin lediglich durch besondere Umstände Beamtin beim damaligen Fernmeldeamt geworden. Es war gar nicht mein Berufswunsch, ich wollte im sozialen Bereich arbeiten. Das tut hier jedoch nichts zur Sache. Es geht halt im Leben nicht immer so, wie man will. Ich bin nur eine "kleine Beamtin im mittleren Dienst" und habe immer nur im Personalbereich gearbeitet. Mit "externen Kunden" komme ich also nicht in Kontakt. Ich bin jetzt über 50 Jahre alt. Ein Neuanfang wäre halt mit nicht unerheblichen Verlusten in der finanziellen Situation verbunden, die ich nie mehr wieder rein holen könnte, das ist/war lediglich meine Angst. Auch ich habe schon Erfahrungen mit der Beamtenwillkür gemacht, musste mich sogar rechtfertigen, warum ich eine beglaubigte Geburtsurkunde von mir wollte. Ich komme aus keiner Mitläuferfamilie, wenn ich das mal so nennen darf. Mein Vater hat immer alles kritisch hinterfragt. Wir haben selbst gedacht und den Verstand eingeschaltet. Über die Situation als staatenloser Bürger habe ich schon einige Menschen aufmerksam gemacht, seit ich das Buch von Daniel Prinz gelesen habe. Die Reaktion von so ziemlich allen war, wie wenn man von einem andern Stern käme und bezweifeln dies (ist auch schwer zu glauben). Das sind nicht nur Beamte gewesen. Einige konnte ich zumindest so weit bringen, dass sie nachdenklich geworden sind und sich informieren. Es braucht noch viel Aufklärung und Überzeugungsarbeit hier in der BRD, bis alle kapieren, in welcher Lage sie sich eigentlich befinden. Ich von meiner Seite aus werde weiterhin Leuten das von der deutschen Staatsangehörigkeit erzählen. Ihnen nochmals ein Dankeschön. Machen Sie weiter so.
A: Ja, das System ist eben leider nahezu perfekt. Es werden Abhängigkeiten geschaffen, die uns gefangen halten. Aber wir haben es ja nun erkannt und sind auf dem Weg...
Auch die von Ihnen beschriebenen Reaktionen sind uns nur allzu gut bekannt, wir dürfen halt nicht aufgeben und gemeinsam werden wir es auch schaffen. Vielen Dank!
F: Bei der Antragsstellung auf den gelben Schein wurde mir mitgeteilt, dass der Abstammungsnachweis nicht nötig wäre. Deutscher ist auch jener, welcher seit 12 Jahren wie ein Deutscher behandelt würde. Dies ist damit erledigt, sobald man 12 Jahre im Besitz des Personalausweise ist. Was ist hier von zu halten?
A: Wenn sich Ihnen diese Frage noch stellt, dann haben Sie sich definitiv entweder nicht hinreichend mit den auf unserer Seite zu Verfügung gestellten Informationen beschäftigt, oder diese nicht verstanden.
F: Auf meiner Erqweiterten Meldebescheinigung steht nur Staatsangehörigenausweis plus Ausstellungsdatum, nicht die Art der Wirksamkeit (Gglaubhaftmachung oder Feststellung). Reicht es dennoch?
F: Ich werde die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, melde mich aber nochmal. Zu Ihrer Antwort muss ich zu meiner Person noch etwas klar stellen.Das kann ich so nicht stehen lassen. Wäre ich solch ein "Staatsbediensteter" wäre ich dann auf Ihrer Seite?
A: Wenn dies so bei Ihnen angekommen sein sollte, dann war dies nicht beabsichtigt. Anahnd des Beispiels sollte lediglich erneut die grundsätzliche Problematik in dieser Hinsicht aufgezeigt werden, damit den Besuchern unserer Seite, insbesondere wenn es sich dabei um Bedienstete handelt klar wird, was es eigentlich bedeutet in Lohn und Brot der bundesrepublikanischen Verwaltung zu stehen. Wir schaffen das nur ALLE zusammen und wir hoffen, daß auch eben diesen Bediensteten, auch erkennbar an ihren täglichen Handlungen, endlich klar wird!
F: Meine Frau und ich haben heute ohne Einwände den gelben Schein beantragt. Meine Frage: Wo stehen unsere Rechte geschrieben,die wir dann haben werden und wie bekommen wir sie? Kann die BRD uns enteignen und unser abgezahltes Haus nehmen oder andere Menschen in dieses hinein setzen (wir sind schuldenfrei)?
A: Ihre Rechte stehen im Gesetz geschrieben. Die BRD nimmt jeden Tag relativ betrachtet Willkürhandlungen vor. Aber warum sollte man Ihnen insbesondere wegen des StAG-Ausweises ans Leder gehen, im Gegenteil, Ihre Position ist dann weitaus besser. Das sollte eigentlich hinzwischen hinreichend deutlich geworden sein.