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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Frank
F: Hallo, erst einmal vielen Dank für euer Tun hier! Ich habe gleich mehrere Fragen, die sich bei meinen Recherchen ergeben haben: 1. Wenn die BRID eine NGO oder auch GmbH ist und keine staatlichen Befugnisse, wie kann sie dann uns rechtlich formell unsere Staatsangehörigkeit in einem "Verwaltungsakt" ausstellen? An anderer Stelle sprachen Sie von: "Die Reststaatlichkeit liegt ausschließlich in den Gemeinden (Stichwort: Subsidiarität) und der jeweilige Landrat bzw. der Bürgermeister in kreisfreien Städten stellt den Staatsangehörigkeitsausweis aus." Ist das der rechtlich legitime Weg, der völkerrechtlich verbindlich ist? 2. Einige böse Zungen – "Sommers Blog oder so" behaupten das es gar nicht so schlau wäre sich u.a. bei der "ESta sich registrieren zu lassen", weil "der große Bruder" mit sieht und man sich ggfls. "Repressalien" einfangen könnte... wie sehen Sie das? Wo gehobelt wird, da fallen auch Späne? 3. Wenn ich meine Kinder direkt mit anmelde, mache ich denen ja auch direkt eine Willenserklärung mit und unterschreibe die als Sorgeberechtigter, richtig?! 4. Kann ich meine Frau über die Heirat direkt nach Rustag mit einbeziehen? Oder erst später? Ich hoffe, ich habe hier keine Frage doppelt gestellt und bedanke mich schonmals und nochmals für eure Arbeit hier!

A: 1. Die BRD ist keine GmbH, sie ist eine Treuhandverwaltung. Ihre Zuständigkeit besteht darin, aufgrund der momentanen Handlungsunfähigkeit bzw. mangelnder Organisation des legitimen Völkerrechtssubjektes inkl. seiner einzelnen Bundesstaaten, die Verwaltung treuhänderisch zu übernehmen. Dazu gehört eben auch - und dies sogar als Kernaufgabe schlechthin - Urkunden hinsichtlich der Staatsangehörigkeit(en) auszustellen. Außerdem stellt sie die WAHRHAFTIGEN Staatsangehörigkeiten in den Bundesstaaten ja lediglich fest und verleiht sie nicht, was sie mangels Kompetenz schließlich auch gar nicht könnte. Und ja, bildlich gesprochen liegt alles in der Hand der Bürgermeister / Landräte... Aufklärung und Gespräche tun hier dringend Not - dieser Prozeß hat gerade erst begonnen und es liegt an uns ALLEN, wie er sich fortsetzt!

2. Wir sehen das genau umgekehrt. 1999 hat die "Schröderregierung" versucht, einen wesentlichen Schritt dahingehend zu unternehmen, daß der Volkskörper ausstirbt und hier alles endgültig und restlos "privatisiert" werden kann, inkl. der "Bewohner des vereinigten Wirtschaftsgebietes". Nun meldet sich das Volk aber endlich zurück und das schmeckt denen gar nicht! Dies muß einfach dokumentiert werden, was durch Einträge in das hierfür im Jahre 2007 geschaffene EStA- Register geschieht. Die Zusammenhänge werden hier z.B. deutlich wenn man sich vor Augen führt, daß die Bereinigung des Besatzungsrechts im gleichen Jahr stattfand. Die Gesamtzusammenhänge sind aufgrund der Komplexität essentiell wichtig zu verstehen!

3. Dieser Punkt ist etwas unverständlich, insbesondere was Sie in dem Zusammenhang mit "anmelden" meinen.

4. Formal gesehen ist das nach RuStAG möglich und sogar vorgesehen. Die Landratsämter weigern sich aber bislang hartnäckig, dies auch zu tun. Wir arbeiten jedoch daran.


14.07.2015
Marcel
F: Hallo, ich finde eure Seite soweit super, habe aber einige Fragen. (1.)Warum befindet sich keine natürliche Person im Impressum. Das wirkt nicht sehr seriös. (2.) Wenn Deutschland (BRD) kein souveräner Staat ist, warum wird er von der UN/EU als solcher Akzeptiert? Wenn Ausweise und Reisepässe kein Staatsdokument sind, warum ist es möglich damit ins Ausland zu reisen? (3.)(Nach Erhalt des Gelben Scheins)Nach welchen Gesetzen kann etwas gegen mich vollstreckt werden? Welche Gesetze werden für mich relevant (und welche Rechte) ? Greift EU-Recht wo kein nationales Recht vorhanden ist ? Allgemein werden nur positive Punkte erwähnt, was wären die Nachteile, welche damit in Verbindung stehen ? Vielen Dank

A: 1. Weil wir ein dezentrales Aktionsbündnis, ohne hierarchische Strukturen und "Führungsansprüche" sind.

2. Der Schlüssel liegt bereits in Ihrer Frage selbst begründet, denn Deutschland ist eben NICHT gleichzusetzen mit der BRD. Deutschland ist innerhalb der SHAEF-Gesetze klar definiert als "... das Deutsche Reich in dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 ...". In der UN steht ausdrücklich und nicht umsonst Deutschland als Mitgliedsstaat eingetragen und welche "Vereinsmitglieder" die EU hat (denn sie ist ein Verein), kann uns als Bundesstaatsangehörige relativ egal sein.

3. Sie befinden sich formal gesehen dann im Rechtskreis des anerkannten Völkerrechtssubjektes, dem Deutschen Reich im Gebiets- und Rechtsstand von 1913 bzw. 1914. Diese Rechte gegenüber der derzeitigen Verwaltung auch durchzusetzen bedarf unser aller Engagement und Eigeninitiative, da es ein Prozeß auf den unterschiedlichsten Ebenen ist - sowohl hinsichtlich der Aufklärungsarbeit in den Reihen der Bediensteten, als auch der Bevölkerung. Gegen Willkür ist allerdings leider bislang noch kein Kraut gewachsen...

4. Mit der EU haben wir nichts zu tun.

5. Welche Nachteile sollten denn bitteschön entstehen, wenn man seine Staatsangehörigkeit feststellen läßt? In anderen Ländern schüttelt man zurecht nur verständnislos mit dem Kopf, wie hierzulande mit (kaum noch vorhandenem) Patriotismus, etc. umgegengen wird. Es wird Zeit, sich der allgegenwärtigen Konditionierungen bewußt zu werden und diese endlich abzulegen!


14.07.2015
urania
F: Ich hatte den frankfurter Stammtisch-Kontakt angeschrieben, jedoch seit ewig keine Antwort erhalten? Gibt es dort keinen mehr, oder was mache ich falsch?

A: Das können wir Ihnen leider auch nicht beantworten, da wir nicht zu allen direkten Kontakt haben sondern einige lediglich veröffentlichen. Vielleicht versuchen Sie es einfach nochmal erneut.


14.07.2015
Tanja
F: Ich habe den kurzen Ausschnitt von A.Wagandt bezüglich einer deutschen Staatsangehörigkeit eben angeguckt. Darin erwähnt er,dass wenn man die Feststellung über das sogenannte "Verfahren" macht und den Staatsangehörigkeitsausweis erhält,wird das Einwohnermeldeamt informiert(das ist uns alle bekannt),das Standesamt wird informiert.........(das wußte ich nicht) Ist das richtig? Wird das Standesamt auch informiert von den Behörden wenn ich meine Staatsangehörigkeit feststellen lasse?

A: Sicher, das sollte es zumindest. So wird es doch auch in unserem Video "Konkrete Schritte zum Gelben Schein" an der entsprechenden Stelle kommuniziert:

VOLLAUSKUNFT


14.07.2015
Stefan
F: Wie viele Deutsche sind den Schritt der Kündigung im BRD-System schon gegangen ?

A: 3,85 Mio.! Allerdings wissen wir nicht, wie genau sich diese Zahl zusammensetzt bzw. wieviele davon die Ableitung nach RuStAG tatsächlich durchgesetzt haben.


14.07.2015
Marc M. aus M
F: Warum arbeiten nicht alle,die zu diesem Thema im Internet, zusammen?

A: Grundsätzlich eine gute Frage. Aber wenn Sie von "ALLE" sprechen, dann meinen Sie auch sicher Gruppierungen, die gezielt aufgestellt und eingerichtet wurden, um Desinformation zu betreiben... Die Spreu wird sich vom Weizen trennen, das ist die Phase in der wir uns gerade befinden.


14.07.2015
Micha
F: Oh, kann ich die Angabe des Zeichens widersprechen? Ich schrieb: Vielen Dank für ihr Schreiben vom......mit dem Zeichen.......

A: Nein, das hat keinen Zweck, im Gegenteil, evtl. würden Sie damit noch schlafende Hunde wecken. Erfahrungen machen, daraus lernen und beim nächsten mal besser machen... ;-)


14.07.2015
Micha
F: Stimmt es, dass ich mich, wenn ich in einem Antwortschreiben an die Ausländerbehörde das Zeichen unter dem es bearbeitet wird angebe, mit den AGB der Firma einverstanden erkläre? Habe dies in einem Video gesehen. Die Logik erschließt sich mir jedoch nicht. Hatte das Zeichen in meiner Antwort an die Ausländerbehörde, in der ich ausschließlich um rechtssichere schriftliche Korrespondenz gebeten habe, angegeben. Wie seht ihr die Lage?

A: Sicherheitshalber sollte man sich aus genau den von Ihnen genannten Gründen tatsächlich nicht auf das Akten- oder GESCHÄFTSzeichen beziehen, sondern immer nur schreiben: "Ihr Schreiben vom...".


14.07.2015
Thorsten
F: Wieso brauch ich den Staatsangehörigkeitsausweis für eine Adoption aus dem Ausland?

A: Andere Staaten passen auf ihre Staatsangehörigen auf und vermitteln sie nicht an Staatenlose.


14.07.2015
Leistungsberechtigter
F: Hallo, ihr Lieben. Ich bitte euch um eine Antwort. Ich weiß, es ist eigentlich nicht euer Thema-ich frage euch, weil ich Vertrauen zu eurem Fachwissen habe. ihr erwähntet mal, das man eine Eingliederungsvereinbarung des Jobcenters durch eine Einstweilige gerichtliche Anordnung kippen kann.Ich habe eine solche EGV nicht unterschrieben und die Sachbearbeiterin gab mir einen Ausdruck" Ersatz der EGV per Verwaltungsakt" mit nach Hause. Ich dachte immer, dieser Verwaltungsakt würde ich von einem Gericht per Post erhalten-als gelber Brief und der wäre rechtsgültig. Ich habe aber per Post nichts erhalten.Ich habe meinen Stag-Ausweis und würde mich gerne gegen diesen einseitigen Vertrag des Jobcenters wehren ohne eine Sanktion zu riskieren-habt ihr einen Link oder Seitenhinweis wo ich mich diesbezüglich schlau machen könnte? Woher habt ihr eurer Wissen?

A: Dies ist nicht unser Thema und wir werden auch über die Staatsangehörigkeit hinausgehende Themen nicht zu unseren machen. Nur soviel dazu: Sie wissen doch bereits, was zu tun ist, dann tun Sie es doch auch. Ein Verwaltungsakt ist prinzipiell jegliche Handlung einer sog. "Behörde". Für weiterführende Informationen hilft eine Internetsuche sicher weiter. Es gibt eine mehr als ausreichende Anzahl an Portalen, die sich dieser Thematik widmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!


14.07.2015
claus
F: Können Sie einen Zähler einplenden, in dem Sie signalisieren, wie viele Rustagler sich bei Ihnen bereits registriert haben bzw. wie viele es gibt

A: Ja, das ist eine der nächsten Sachen die geplant sind.


14.07.2015
Michael
F: Ich werde meinen Personalausweis aufgrund falscher Daten und der Tatsache, dass ich nicht mehr der Firma angehören möchte, der Meldestelle zurückgeben. Was muss ich beachten ? Womit weise ich mich denn dann in der BE ER DE aus (falls Gelber Schein vorhanden)?

A: BITTE ÜBERSTÜRZEN SIE NICHTS!

Schauen Sie sich bitte hierzu unbedingt das Video MENSCH VERSUS PERSON, zu finden auf unserer Seite unter WERTVOLLES an. Eventuell werden wir auch bald einen Artikel u.a. zu diesem Thema veröffentlichen.


14.07.2015
Alexander
F: Aktuell gehört meine Frau keiner KK an. Laut SGB V muss sie das aber seit 2007. Ich könnte sie bei mir mitversichern. Versichert sie sich bei der http://deutschegesundheit.de muss sie sich zur Verfassung des KRD bekennen. Also derselbe Zinnober wie die Bekennung zur Verfassung von 1871. Nur: Das KRD läuft bereits und kämpft. Hat jemand von Euch ein Argument, was man als _das_ Ausschlusskriterium für das KRD und dessen Verfassung sehen kann? Das KRD lebt die Zukunft der Streitereien mit der BRdvD allerdings schon schön vor. Danke! :-)

A: Erstens äußern wir uns, wie bereits mehrfach erwähnt, nicht zu Aktivitäten und Bestrebungen anderer. Zweitens sollte auf unserer Seite hinreichend klar und deutlich herausgestellt sein, worum es bei unseren Bestrebungen geht. Selbst zu erkennen, welche Vorgehensweise in der Endkonsequenz auf staatlichen Boden, zur Souveränität und der Schaffung in jeglicher Hinsicht LEGITIMER Strukturen führt bzw. führen kann - das Engagement jedes Einzelnen selbstverständlich vorausgesetzt - kann Ihnen allerdings niemand abnehmen.


14.07.2015
Felix H.
F: Herr Oberüber erklärt am Ende seines Vortrages, dass es möglich wäre mit einer Gruppe eine komplette Stadt von der BRD abzutrennen und Bürgermeisterneuwahlen zu veranstalten...

A: Wir haben uns erlaubt, Ihre Frage etwas zu verkürzen und möchten Sie bitten, sich diesbezüglich erneut über unser Kontaktformular (unten) zu melden.


14.07.2015
Nebukadnezzar
F: Hallo zusammen, ich habe da mal ne Frage darüber hinaus: Nach positiver Feststellung heißt das doch, dass § 133 Abs. 1 SGB XII im Falle finanzieller Not Anwendung finden muss. Dort heißt es: "Deutsche, die außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes, aber innerhalb des in Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes genannten Gebiets geboren sind und dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können in außergewöhnlichen Notlagen besondere Hilfen erhalten, auch wenn sie nicht die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 (Anm. Sozialhilfe für Deutsche im Ausland)erfüllen. § 24 Abs. 2 gilt. Die Höhe dieser Leistungen bemisst sich nach den im Aufenthaltsstaat in vergleichbaren Lebensumständen üblichen Leistungen. Die besonderen Hilfen werden unter Übernahme der Kosten durch den Bund durch Träger der freien Wohlfahrtspflege mit Sitz im Inland geleistet." Für eine Antwort wäre ich Euch dankbar. Beste Grüße aus Preußen.

A: Sehr richtig! Wir hoffen, daß Sie das Projekt ernsthaft und so kompetent wie möglich angehen, bitten um diesbezügliche Rückmeldung zur Weitergabe der Ergebnisse an unsere Besucher und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung.


14.07.2015
Basti
F: Hallo erstmal... :-) Mir ist klar, daß bezüglich diverser Organisationen keine Auskünfte erteilt werden... Jedoch möchte ich dennoch gern die Frage stellen, ob es sich bei "Der Deutsc0he Bund" um eine seriöse Gemeinschaft handelt, oder nicht? Der Gedanke einer Verfassung und somit der Wiederherstellung der Staatlichkeit ist sehr verlockend... Herzlichen Dank

A: Dort bezieht man sich leider ebenfalls auf die UN-Resolution 56/83.


14.07.2015
Daniel
F: Habt ihr eine Stelle in Mecklenburg Vorpommern (ich wohne in Rostock) an die man sich unmittelbar wenden kann. Denn jeder Fehler im Antrag wäre wohl schon der letzte! Mfg...

A: Nein wir haben keine Stelle. So kompliziert ist der Antrag auch nicht, dank der Ausfüllhilfe auf der Seite.


14.07.2015
Mitteldeutscher
F: Hallo zusammen, ich habe festfestellt, daß die Leute der Exilregierung Deutsches Reich-Kaiserreich unter Herrn Norbert Schittke das gleiche Ziel wie Sie vom gelben Schein haben. Was halten Sie davon, mit diesen Leuten zusammen zu arbeiten? Danke im Voraus!

A: Vorsicht Satire!
Ja wir wissen, daß unsere Ziele sehr ähnlich sind. Wir streiten auch schon mit Herrn Schittke, wer der nächste nicht souverän gewählte Reichskanzler wird. Leider sind Herrn Schittkes Kontakte zum Schwarzen Papst besser, der hat ihm ja schon das heilige römische Reich Deutscher Nationen angeboten. Da können wir natürlich nicht mithalten, aber wir geloben Besserung. Vielleicht hilft uns ja die Anpassung unseres bislang nicht vorhandenen Geschäftsmodells auch über diesen Makel hinweg. Informieren Sie sich aber bitte nicht einseitig, schauen Sie auch unbedingt noch beim ZEB, dem Spätwald, dem "Frei"staat Preußen und nicht zu vergessen dem "blauen Punkt" rein.


14.07.2015
Doris
F: von wem muß der öffentliche Eid und Willenserklärung beglaubigt werden?

A: Die Willenserklärung wird mehr und mehr zum Problem. Zuständig wären die Notare, aber auch jene haben inzwischen Anweisungen der Notarkammer erhalten und weigern sich zunehmend dies zu tun. Aber versuchen Sie es einfach.


14.07.2015
Steffen
F: Welche Vor- und Nachteile habe ich durch den gelben Schein?

A: Worauf wollen Sie hinaus?


14.07.2015
SanktionsVerwicklungsOpfer
F: Herr Oberüber erwähnte im 2ten Video, dass man die beglaubigten Auszüge aus den Registern mindestens doppelt besorgen soll, damit man von einer begl. Ablichtung, um die Ecke weitere Duplikate beglaubigen lassen kann. Und wer darf die Ableger rechtswirksam beglaubigen? Vielen Dank für eine Antwort.

A: Z.B. die Gemeinden oder Kirchen dürfen dies.


14.07.2015
Aktiver Soldat
F: Welche Möglichkeiten haben aktive Soldaten

A: Alle, mit Ihrem Gewissen müssen Sie allerdings alleine einig werden...


14.07.2015
Marcus
F: Hallo, ich habe das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 mal genauer studiert und bin auf eine Änderung vom 19. Dezember 1963 wurde dem § 4 Abs. 1 folgender Satz angefügt: "Das eheliche Kind einer Deutschen erwirbt durch die Geburt die Staatsangehörigkeit der Mutter, wenn es sonst staatenlos sein würde." Verstehe ich das jetzt richtig das es dann doch über die Mutterschiene geht wenn der Vater Staatenlos ist?

A: Wenn wir in den Rechtsstand von 1913, also dem letzten staatlichen Völkerrechtssubjekt versetzt werden wollen, dann ist ausschließlich die Gesetzgebung dieser Zeit relevant und so ganz nebenbei auch die einzig nach wie vor gültige. "Gesetze" die seitens der BRD geändert oder verabschiedet werden, können bestenfalls geltenden Charakter erlangen, aber niemals gültigen, das ist ein gravierender Unterschied!


14.07.2015
thomas
F: Angenommen ich habe den Gelben Schein,was passiert wenn ich Arbeitslos werde oder wenn ich ALG2 beziehen muss,habe ich dann Anspruch auf Sozialleistungen?

A: Ich weiß nicht wie oft wir diese Frage noch beantworten sollen. 1. NICHTS 2. JA


14.07.2015
Murat B.
F: Sie haben in einem ESTA Auszug auch die Einbürgerung aufgeführt. In wie fern wäre diese ganze Thematik für Eingebürgerte Menschen relevant?

A: Die Thematik ist für alle hier lebenden Menschen relevant, auch für sog. Migranten, allein z.B. schon deshalb:

capitis deminutio minima = Max Mustermann, Inhaber aller Rechte
capitis deminutio media = Max MUSTERMANN, Verlust der Bürgerrechte
capitis deminutio maxima = MAX MUSTERMANN, Verlust der Bürgerrechte und Familienrechte.

Darüber hinaus sollte die Souveränität des Landes in dem man lebt für jedermann zumindest von grundsätzlichem Interesse sein.


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