F: Ich bin Soldat würde gerne den Antrag einreichen allerdings bin ich der Vermutung nahe das ich mir damit in mein Knie schieße oder liege ich da falsch ??
A: Die eigentliche Frage ist doch nicht, ob Sie sich dabei selbst ins Knie schießen sondern eher, ob Sie im Zweifelsfall auch auf Ihre Landsleute schießen, wenn Sie den Befehl dazu erhalten! Die Gewissensentscheidung, ob Sie sich für Ihr Vaterland entscheiden oder für eine diesem feindlich gegenüberstehende Söldnertruppe, kann Ihnen niemand abnehmen.
Ja, das klingt hart und vielleicht auch etwas provokant, aber diese Szenarien sind uns näher, als den meisten bewußt ist und lieb sein kann. Es ist nunmal die Zeit der Entscheidungen!
F: Wenn ich meine Abstammung nach RuStAG §4 Abs. 1 gemacht habe dann habe ich §3 Abs 1. RuStAG erfüllt nämlich nachgewiesen dass ich die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat seit Geburt besitze vielleicht ist das auch der Grund wieso der Staatsangehörigkeitsausweis auf die Adolf Staatangehörigkeit läuft. Denn §3 schließt §4 mit ein. Bielleicht solltet ihr mal umdenken?
A: Denken, wenn nötig auch umdenken und richtig lesen ist immer eine gute Idee! Die deutsche Staatsangehörigkeit haben wir alle bereits, die hat uns Ex-Geschäftsführer Schröder anno 1999 verpaßt. Nun zeigen wir der Verwaltung unsere wahrhaftige Staatsangehörigkeit an. Auf dem Staatsangehörigkeitsausweis steht nicht "besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit" oder so etwas, sondern "ist deutscher Staatsangehöriger". Diese Formulierung schließt (potentiell und die richtige Ableitung vorausgesetzt) eben beides mit ein - die "deutsche Staatsangehörigkeit", die wir wie gesagt eh leider schon haben UND die Bundesstaatsangehörigkeit.
F: Hallo, glaube alle Schritte zur Beantragung zu verstehen, bis aus Schritt 2, den "öffentlichen Eid/Willenserklärung". Ist dies in dieser Reihenfolge zwingend erforderlich? Zumal drinnsteht: .. ich habe Abstammung gem RuStag... nachgewiesen, was ich doch erst mit meinem Antag beim BVA mache? Kann man auch Schritt 2 auslassen, oder "nachholen" ?
A: Ja, dies können Sie auch später tun.
F: Wie sieht es mit Einbürgerung aus(Portugiese) bringt es was, oder sollte man lieber die portugiesische beibehalten
A: Sie sollten Ihre portugiesische behalten, denn hier können Sie derzeit salopp gesagt nur in eine Treuhandverwaltung und nicht in einen Staat eingebürgert werden.
F: Hallo habe gerade ein Video gesehen von gestern und weiss momentan gar nicht mehr was gehauen und gestochen ist. Link zum Video hier https://www.youtube.com/watch?v=KIb076_Qezk bitte mal um eine Stellungnahme einer sagt das der andere das ich verstehe nichts mehr.
A: Wir hoffen, Sie erwarten hier jetzt nicht eine detaillierte Analyse des Videos von Bernd Schober alias Rafael von Hohenlimburg... Grundsätzlich vermeidet er jedoch jegliche Differenzierung der Ableitungen und Gebiets- bzw. Rechtsstände. Allein auf die "deutsche Staatsangehörigkeit" bezogen, hat er mit seiner Argumentation selbstverständlich weitestgehend recht, daher liegt der Verdacht des mutmaßlichen Verschweigens - aus welchen Gründen auch immer - dieses wesentlichen Aspektes nahe. Sie sehen, wie wichtig es ist, sich selbst- und eigenständig in die Gesamtthematik einzuarbeiten um die Zusammenhänge korrekt erfassen und beurteilen zu können!
14.07.2015
Klaus Borgolte
F: Ich habe keine Frage, sondern möchte euch schildern, was mir auf dem Weg zum "Gelben Schein" passiert ist. Das kann ich nicht in ein oder zwei Sätzen machen. Kann ich meinen Bericht an euch "emailen"?
F: Hallo, ich nochmals. Ich meinte beim letzten Mal, das wenn ich den Staatsangehörigenausweis für meine Kinder mitbeantrage, auch gleich für die eine Willenserklärung (hat die eigentlich auch was mit dieser "Lebenserklärung" zu tun?) mit mache................. Ich habe Hausaufgaben gemacht und mich durch euer "Protokoll" gearbeitet um mir die inhaltlichen Grundlagen / argumentatives Handwerkzeug anzueignen. Leider bin ich kein Jurist und habe versucht die Paragraphen in Bezug auf die entsprechende / zu erwartende Situation mit dem Beamten/Sachbearbeiter zu deuten. Einige Paragrafen kann ich nicht wirklich zuordnen. Vielleicht können Sie mich ja hier korrigieren: 2. BMJBBG Art. 4 vom 23.11.2007 = > Falls der Beamte/Sachbearbeiter „neue Gesetze“ (z.B Anweisung Kopie Personalausweis) vorlegen sollten, verweist der Paragraf darauf, das die dazu gar nicht befugt sind, diese zu erlassen. > Hinzu kommt noch das die BRD Verwaltung nicht haftbar zu machen ist /nicht haftet... Bezieht sich vorab auf die Haftung der Beamten? § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung und § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung > Spielt auf die persönliche Haftung (Freiheit + Vermögen) des Beamten/Sachbearbeiters an bei nicht sachgemäßer und rechtskonformer Umsetzung eines Verwaltungsakts > Insbesondere wenn er ein Schriftstück (Anordnung, Gesetz) das nicht unterschrieben oder nicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) rechtsgültig beglaubigt ist, zur Umsetzung eines Verwaltungsakts heranzieht > „Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Ver antwortung.“ (§ 63, Abs. 1, BBG [Bundesbeamtengesetz]) § 126 BGB – Schriftform > Falls der Beamte/Sachbearbeiter mit Anweisungen / Gesetzen (Passkopie, etc.) kommt, die nicht rechtsgültig Unterschrieben, beurkundet sind? > Der Vermerk „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ ist rechtsunwirksam > ??? (3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt > also Maschinell doch gültig? § 34 VwVfG – Beglaubigung von Unterschriften > kann ich gefühlt nur schwer zuordnen > Bezieht sich darauf, wenn der Beamte/Sachbearbeiter behauptet er darf nichts unterschreiben? > Bezieht sich darauf, das ich kein Personalausweiss kopieren lassen muss um mein Dokument abzuholen? Ich hoffe, ich erschlage Sie hier nicht mit meinen Fragen. Super spannendes Thema, das verstanden sein will, um handeln zu können! :-)
A: Nichts für ungut... aber Souveränität bedeutet vor allem auch Eigeninitiative... sämtliche Gesetze sind öffentlich im Weltnetz einsehbar. Das Formular ist allgemein für Interaktionen mit Behörden gedacht.
F: hallo.habe eine willenserklärung mit falscher ableitung beim standesamt abgegeben.jetzt muss ich meinen personenstand korrigieren.geht das ohne weiteres? gruss
A: "Willenserklärung mit falscher Ableitung"?
F: Ich hab da mal eine Frage: als ich den Gelben von der Einbürgerungsbehörde abgeholt habe(das Feststellungsverfahren war ja abgeschlossen) habe ich mich mit den Perso kurz legitimiert, habe die Bestätigung des Empfangs der Urkunde unterschrieben-dann war ich wieder draussen. Hab ich was falsch gemacht? Wozu jetzt genau das Protokoll und Zeuge beim Abholen des Scheins?
A: nei alles ist io solange die keine Kopie gemacht haben. Leider ist das nicht überall so einfach.
F: Wenn ich will das der Gelbe Schein auch im Ausland Gültigheit hab muss ich doch noch eine Apostille drauf machen lassen. Dafür wird der Gelbe Schein mir wieder weggenommen weil das ein höherer Beamter machen muss, der woander sitzt. Meine Frage: Würden Sie so eine Apostille empfhelen auch mit der Gefahr den Gelber Schein nicht zurück zubekommen? Was raten Sie?
A: Es muß auch in Ihrer Nähe (auf Kreisebene) einen "Laden" namens Regierungspräsidium oder so ähnlich geben, die solche Apostillen anbringen. Dies sollten Sie auf jeden Fall tun.
F: Ist das Geburtsstandesamt das Standesamt wo ich geboren wurde, sprich das nächste Standesamt von diesem Ort? Besteht die Möglichkeit Ihnen nochmal meine eigene Willenserkärung zukommen zu lassen bevor ich sie zustelle. Ich möchte sicher gehen, dass ich alles richtig gemacht habe.
A: Das Geburtsstandesamt ist das zuständige Standesamt am Ort Ihrer Geburt, richtig. Was die Willenserklärung angeht, gibt es da kein richtig oder falsch... SIE erklären IHREN Willen... das ist SOUVERÄNITÄT! Ein Muster, an dem Sie sich bei Bedarf orientieren können, steht wie Sie wissen ja zu Verfügung.
F: Muss die Willenserklärung bzw. der Eid, dass man ausschließlich nach dem RuStaG behandelt werden möchte vor dem Einreichen des F V Formulars erfolgen? Ich habe mir den Beispiel Eid von Ihnen angesehen und frage mich, ob ich damit wirklich meine Unterschriften für den Personalausweis aus der Vergangenheit widerspreche. Ist das wirklich so? Widerspreche ich nicht meinem Eid, wenn ich zukünftig noch immer Pässe beantrage? Warum hat der alte Herr den Eid via Grichtsvollzieher beim Standesamt eingereicht? Kann man diesen auch persönlich einreichen sofern der Eid notarielle beglaubigt wurde? Wie kann ich kontrollieren, dass das Standesamt diesen Eid in meine "Akte" aufnimmt? Welches Standesamt ist zuständig?
A: Dies ist ein Muster. Viel besser ist, Sie formulieren Ihre eigene Willenserklärung. Eingereicht wird diese, egal auf welchem Wege beim Geburtsstandesamt. Achten Sie nur darauf, daß Sie einen Nachweis darüber haben, daß sie dort eingegangen ist, was die dann damit machen, kann Ihnen somit egal sein.
F: Hallo! Ich habe vorletztes Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben (gemäß §§ 8 bis 16, 40 b und 40c) Nun merke ich, dass,entschuldigen Sie die Ausdrucksweise, komplett verarscht wurde.Die abgelegte Staatsbürgerschaft (eines souveränen Staates wohlgemerkt) kann ich nicht mehr zurückbekommen .Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich meiner Einbürgerung innerhalb von 5 Jahren wiedersprechen (=>arglistige Täuschung, Unkenntnis darüber, was ich unterschrieben habe etc.). Darauf bin ich dann "legitim" Staatenlos ( da ich ja mehr oder weniger "freiwillig austrete").Kann ich dann als Staatenloser mich "richtig" einbürgern lassen? Danke!
A: "Verarscht" ist doch ein schönes und in diesem Falle durchaus zutreffendes Wort, kein Grund sich zu entschuldigen...
Ob Sie ihre "echte" Staatsangehörigkeit abgelegt haben, ist darüber hinaus aus unserer Sicht eher fraglich. Haben Sie das schriftlich? Das sollten Sie auf jeden Fall definitiv prüfen! Eine Ableitung nach § 4 Abs. 1 RuStAG 1913 wird bei Ihnen nicht funktionieren, da Sie schließlich keine Vorfahren aus einem Bundesstaat vorweisen können.
F: ich finde eure Seite soweit super, habe aber einige Fragen. (1.) Warum befindet sich keine natürliche Person im Impressum? Das wirkt im Netz leider nicht sehr seriös. (2.) Was bedeutet der Erhalt des Gelben Scheints im einzelnen für mich. Nach welchen Gesetzen kann etwas gegen mich vollstreckt werden? Welche Gesetze werden für mich relevant (und welche Rechte) ? Greift EU-Recht wo kein nationales Recht vorhanden ist ? Allgemein werden nur positive Punkte erwähnt, was wären die Nachteile, welche damit in Verbindung stehen ? Vielen Dank
A: Diese Frage hatten wir Ihnen bereits hier unter "Sonstiges" beantwortet.
F: Danke; vielleicht noch eine Frage zur Vollauskunft. Kann man bei der erstellten Vollauskunft der Meldebehörde auch einen Unterschied bei der Eintragung feststellen, ob gemäß RuSTaG oder gemäß Ersitzung der Gelbe Schein bezogen wurde? Merci
A: Ja bei Ersitzung ändert sich nichts, also wird auch nichts eingetragen.
F: Hallo, Ich wurde 1986 als eheliches Kind geboren. Meine Mutter stammt von heimatvertriebenen Sudetendeutschen ab und mein Vater ist US Amerikaner. Wenn ich recht verstehe, wird das mit dem gelben Schein nichts für mich... Ist es ratsam die BRD-Geschichte einfach so zu lassen, mit Personalausweis etc, oder ist es Sinnvoll als in Deutschland lebender nur die US-amerikanische Staatsbürgerschaft zu nutzen? MfG
A: Das ist nicht so eindeutig zu beantworten, weil dies auch von Ihren individuellen Umständen abhängt. Aber grundsätzlich ist eine Staatsangehörigkeit immer dem hiesigen Zustand vorzuziehen, allerdings geben wir zu bedenken ob das US-CITIZENSHIP tatsächlich das Äquivalent zu einer Staatsangehörigkeit ist... ;-)
F: Frage zur Türkei: Ist die Türkei auch eine GmbH? Wenn ja seit wann? oder anders gefragt: Haben Türken, die in Deutschland geboren sind auch die Möglichkeit an den Gelben Schein ranzukommen
A: Zunächst zur Klarstellung: Die BRD ist KEINE GmbH, sie ist eine Treuhandverwaltung! Grundsätzlich lehnt man sich unserer Ansicht nach nicht zu weit aus dem Fenster wenn man feststellt, daß die "Geschäftswerdung der Welt" eben weltweit immer weiter voranschreitet. An vorderster Front sind da sicherlich westlich geprägte und insbesondere EU "Staaten" zu nennen. Wie weit genau dies in anderen Ländern im einzelnen fortgeschritten und ausgeprägt ist, läßt sich zwar an gewissen Faktoren jeweils erkennen bzw. erahnen, eine abschließende und definitive Beurteilung hierzu sind wir jedoch nicht in der Lage abzugeben. Fakt ist, daß diese Entwicklung unter dem Deckmantel der "Demokratisierung" immer häufiger sogar durch den Einsatz von Bomben, Errichtung von Militärstützpunkten, etc. erfolgt. Und ob dies für jedermann nun glaubhaft klingt oder nicht... all dies hängt mit der Situation hier und nicht vorhandenen Friedensverträgen zusammen. Der Frieden kann und muß sogar von Deutschland ausgehen und wir versuchen alles dafür zu tun, daß dies auch geschieht!
Der Spalt die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat zu erlangen ist derzeit sehr schmal. Genau gesagt kann sie momentan gar nicht erlangt, sondern nur für diejenigen FESTGESTELLT werden, die sie nach § 4 Abs. 1 RuStAG 1913 durch ihre Vorfahren bereits erworben haben. Die Möglichkeit der Einbürgerung nach RuStAG kann logischerweise erst dann (wieder) umgesetzt werden, wenn die Bundesstaaten reorganisiert und somit handlungsfähig sind.
F: Hallo,
14.07.2015
Oliver Brändle
F: Wie sieht ein korrekter Gelber Schein aus????
A:
Ihr Vor- und Familienname sollte auf jeden Fall in capitis deminutio minima geschrieben sein.
Also entweder so (Familienname gesperrt geschrieben): "Max M u s t e r", oder zumindest so: "Max Muster"
F: Wo genau beantrage ich "den blauen Reisepass" als Staatsangehöriger "deutsch" bzw. den "gelben Schein"?
A: Ich bin verwirrt, als "deutsch" oder deutscher Staatsangehöriger und wieso blauen Reisepass? Ich kenne nur den grünen oder bordeauxroten Reisepass. Der Weltbürger Pass wird von der BRiD nicht ausgestellt. Da müssen Sie sich an Washington DC wenden. Ansonsten sollte für Pässe der Bürgerservice ihrer Gemeinde zuständig sein, genauer die Abteilung Pass und Meldewesen.
F: Bekomme ichnachdam ich meine Reichs und Staatsbürgerschaft erlangt habe weiterhin meine Rente von der BRD Rentenstelle?
A: Ihre Reichs und Staatsbürgerschaft brauchen sie nicht erlangen, denn die haben Sie schon. Es geht hier um die StaatsANGEHÖRIGKEIT in einem der Bundesstaaten. Die andere Frage ist umfassend in den Fragen und Antworten beantwortet.
F: Warum ist man eigentlich mit dem gelben Schein im anderen Rechtskreis, wenn man sich doch schon mit der Grundlage eines PERSO den gelben Schein ausstellen lassen kann? Liegt dies nur an den internen Vermerken (ESTA) etc? Würde man auch mit dem Antrag auf gelben Schein mittels PERSO auch in einen Rechtskreis vor der BRD-Gründung kommen? Danke!
A: Sie scheinen das Verfahren, so wie wir es angehen noch nicht verstanden zu haben. Bitte schauen Sie sich (erneut) die Videos von Reiner Oberüber und ggf. auch die des Kulturstudios auf unserer Seite zum Thema an und machen Sie sich am besten auch Notizen dazu.
F: Hallo, erst einmal vielen Dank für euer Tun hier! Ich habe gleich mehrere Fragen, die sich bei meinen Recherchen ergeben haben: 1. Wenn die BRID eine NGO oder auch GmbH ist und keine staatlichen Befugnisse, wie kann sie dann uns rechtlich formell unsere Staatsangehörigkeit in einem "Verwaltungsakt" ausstellen? An anderer Stelle sprachen Sie von: "Die Reststaatlichkeit liegt ausschließlich in den Gemeinden (Stichwort: Subsidiarität) und der jeweilige Landrat bzw. der Bürgermeister in kreisfreien Städten stellt den Staatsangehörigkeitsausweis aus." Ist das der rechtlich legitime Weg, der völkerrechtlich verbindlich ist? 2. Einige böse Zungen – "Sommers Blog oder so" behaupten das es gar nicht so schlau wäre sich u.a. bei der "ESta sich registrieren zu lassen", weil "der große Bruder" mit sieht und man sich ggfls. "Repressalien" einfangen könnte... wie sehen Sie das? Wo gehobelt wird, da fallen auch Späne? 3. Wenn ich meine Kinder direkt mit anmelde, mache ich denen ja auch direkt eine Willenserklärung mit und unterschreibe die als Sorgeberechtigter, richtig?! 4. Kann ich meine Frau über die Heirat direkt nach Rustag mit einbeziehen? Oder erst später? Ich hoffe, ich habe hier keine Frage doppelt gestellt und bedanke mich schonmals und nochmals für eure Arbeit hier!
A: 1. Die BRD ist keine GmbH, sie ist eine Treuhandverwaltung. Ihre Zuständigkeit besteht darin, aufgrund der momentanen Handlungsunfähigkeit bzw. mangelnder Organisation des legitimen Völkerrechtssubjektes inkl. seiner einzelnen Bundesstaaten, die Verwaltung treuhänderisch zu übernehmen. Dazu gehört eben auch - und dies sogar als Kernaufgabe schlechthin - Urkunden hinsichtlich der Staatsangehörigkeit(en) auszustellen. Außerdem stellt sie die WAHRHAFTIGEN Staatsangehörigkeiten in den Bundesstaaten ja lediglich fest und verleiht sie nicht, was sie mangels Kompetenz schließlich auch gar nicht könnte. Und ja, bildlich gesprochen liegt alles in der Hand der Bürgermeister / Landräte... Aufklärung und Gespräche tun hier dringend Not - dieser Prozeß hat gerade erst begonnen und es liegt an uns ALLEN, wie er sich fortsetzt!
2. Wir sehen das genau umgekehrt. 1999 hat die "Schröderregierung" versucht, einen wesentlichen Schritt dahingehend zu unternehmen, daß der Volkskörper ausstirbt und hier alles endgültig und restlos "privatisiert" werden kann, inkl. der "Bewohner des vereinigten Wirtschaftsgebietes". Nun meldet sich das Volk aber endlich zurück und das schmeckt denen gar nicht! Dies muß einfach dokumentiert werden, was durch Einträge in das hierfür im Jahre 2007 geschaffene EStA- Register geschieht. Die Zusammenhänge werden hier z.B. deutlich wenn man sich vor Augen führt, daß die Bereinigung des Besatzungsrechts im gleichen Jahr stattfand. Die Gesamtzusammenhänge sind aufgrund der Komplexität essentiell wichtig zu verstehen!
3. Dieser Punkt ist etwas unverständlich, insbesondere was Sie in dem Zusammenhang mit "anmelden" meinen.
4. Formal gesehen ist das nach RuStAG möglich und sogar vorgesehen. Die Landratsämter weigern sich aber bislang hartnäckig, dies auch zu tun. Wir arbeiten jedoch daran.
F: Hallo, ich finde eure Seite soweit super, habe aber einige Fragen. (1.)Warum befindet sich keine natürliche Person im Impressum. Das wirkt nicht sehr seriös. (2.) Wenn Deutschland (BRD) kein souveräner Staat ist, warum wird er von der UN/EU als solcher Akzeptiert? Wenn Ausweise und Reisepässe kein Staatsdokument sind, warum ist es möglich damit ins Ausland zu reisen? (3.)(Nach Erhalt des Gelben Scheins)Nach welchen Gesetzen kann etwas gegen mich vollstreckt werden? Welche Gesetze werden für mich relevant (und welche Rechte) ? Greift EU-Recht wo kein nationales Recht vorhanden ist ? Allgemein werden nur positive Punkte erwähnt, was wären die Nachteile, welche damit in Verbindung stehen ? Vielen Dank
A: 1. Weil wir ein dezentrales Aktionsbündnis, ohne hierarchische Strukturen und "Führungsansprüche" sind.
2. Der Schlüssel liegt bereits in Ihrer Frage selbst begründet, denn Deutschland ist eben NICHT gleichzusetzen mit der BRD. Deutschland ist innerhalb der SHAEF-Gesetze klar definiert als "... das Deutsche Reich in dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 ...". In der UN steht ausdrücklich und nicht umsonst Deutschland als Mitgliedsstaat eingetragen und welche "Vereinsmitglieder" die EU hat (denn sie ist ein Verein), kann uns als Bundesstaatsangehörige relativ egal sein.
3. Sie befinden sich formal gesehen dann im Rechtskreis des anerkannten Völkerrechtssubjektes, dem Deutschen Reich im Gebiets- und Rechtsstand von 1913 bzw. 1914. Diese Rechte gegenüber der derzeitigen Verwaltung auch durchzusetzen bedarf unser aller Engagement und Eigeninitiative, da es ein Prozeß auf den unterschiedlichsten Ebenen ist - sowohl hinsichtlich der Aufklärungsarbeit in den Reihen der Bediensteten, als auch der Bevölkerung. Gegen Willkür ist allerdings leider bislang noch kein Kraut gewachsen...
4. Mit der EU haben wir nichts zu tun.
5. Welche Nachteile sollten denn bitteschön entstehen, wenn man seine Staatsangehörigkeit feststellen läßt? In anderen Ländern schüttelt man zurecht nur verständnislos mit dem Kopf, wie hierzulande mit (kaum noch vorhandenem) Patriotismus, etc. umgegengen wird. Es wird Zeit, sich der allgegenwärtigen Konditionierungen bewußt zu werden und diese endlich abzulegen!
F: Ich hatte den frankfurter Stammtisch-Kontakt angeschrieben, jedoch seit ewig keine Antwort erhalten? Gibt es dort keinen mehr, oder was mache ich falsch?
A: Das können wir Ihnen leider auch nicht beantworten, da wir nicht zu allen direkten Kontakt haben sondern einige lediglich veröffentlichen. Vielleicht versuchen Sie es einfach nochmal erneut.