A: Ja, die Abgabe des Personalausweises ist dazu keine Voraussetzung.
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetztbuch (BGBEG) Artikel 5 Personalstatut
(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
A: Das Forum soll eigentlich nur genutzt werden um Stammtische zu organisieren. Manche Leute schreiben dort auch ihre persönliche Meinung. Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, es ist nicht immer bequem ohne Perso aber es geht alles.
A: Die Zeit ist leider noch nicht wirklich reif dafür und zwar aus den unterschiedlichsten Gründen: Für derartige Vorhaben braucht es eine gewisse "Masse", welche jedoch nicht unbedingt zu quantifizieren ist, aber definitiv noch wachsen muß. Hierzu ist zunächst Aufklärung und Vernetzung, sowohl im Weltnetz als auch direkt über z.B. Stammtische etc. notwendig. Sämtliche uns bekannten derzeit kursierenden vorgeblichen Konzepte, die auf den ersten Blick ganz nach Ihren und auch unseren Bestrebungen ausschauen mögen, sind entweder gar nicht real bzw. substantiell, führen über sog. "Freistaaten" automatisch sozusagen in die abhängige Weimarer Republik (ab 1919) oder können einfach auch reine Geschäftsmodelle bis hin zu seitens des "Systems" vorsätzlich implementierte Irreführungen sein. Bildlich gesprochen wäre der Weg so einfach, daß es eigentlich kaum zu glauben ist... der Bürgermeister einer Gemeinde müßte (wie gesagt bildlich gesprochen) schlicht und ergreifend eines morgens einfach nur die richtige Fahne hissen und die Gemeinde wäre rekonstituiert. Da kommt allerdings wieder die zuvor angesprochene "Masse" ins Spiel, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gemeinde, denn eine Gemeinde allein würde auf ziemlich verlorenem Posten stehen.
Also, momentan ist noch die Zeit der Aufklärung, Aufklärung und nochmals der Aufklärung über die tatsächlichen Verhältnisse und Gegebenheiten...
DIE MENSCHEN MÜSSEN WACH WERDEN!
A: Das hängt auch von Ihrer persönlichen Situation ab und wie weit Sie sich schon von dem System gelöst bzw. unabhängig gemacht haben. Wenn Sie beispielsweise noch einen Hauskredit laufen haben, der ggf. in den nächsten Jahren mal nachfinanziert werden müßte, dann kommen Sie wohl kaum um den Personalausweis herum. Daher ist es umso wichtiger, sich so wenig abhängig wie möglich von dem System zu machen.
A: Aber sicher, dazu ist die Rubrik da! Leider hält sich der Zulauf bzw. die Nutzung noch in Grenzen und wir hoffen, daß sich dies möglichst bald andert und die Menschen den ernst der Lage erkennen und auch aktiv werden! Eine etwas "ansprechendere" Formulierung wäre allerdings vielleicht zielführender und hilfreicher... ;-)
A: Wenn der Perso abgelaufen ist, dann ist er abgelaufen und Sie brauchen ihn nicht abzugeben. Da Sie einen gültigen roten Paß besitzen werden Sie keinen grünen bekommen, da er seitens der Verwaltung als "vorläufig" betrachtet und bezeichnet wird.
A: Siehe Antwort an HB...
A: Die Sache mit dem Perso und den Pässen ist immer auch in dem Zusammenhang zu betrachten, wie weit man (noch) im System verstrickt ist, bzw. wie weit man sich aus selbigem lösen kann oder will. Wir versuchen so bald wie möglich mal einen etwas ausführlichen Artikel dazu zu verfassen. Ihnen raten wir - sofern Sie bereits so weit sind - den StAG-Ausweis zu beantragen und bei Gelegenheit zu versuchen einen grünen Reisepaß zu bekommen (wie das am besten geht haben wir mehrfach unter "Fragen & Antworten" angesprochen). Dann muß man weitersehen, ob es für Sie aufgrund Ihrer Situation überhaupt ratsam wäre ganz auf einen Personalausweis zu verzichten.
A: Vorsicht bitte! Richtig, es geht um die Reorganisation der BUNDESstaaten, nicht zu verwechseln mit FREIstaaten. Letztere waren die bereits zu Ländern degradierte Verwaltungseinheiten innerhalb des Besatzerkonstruktes Weimarer Republik. Alle die sich auf Besatzerkonstrukte beziehen, sich auf UN-Resolutionen berufen, bei den Alliierten betteln gehen oder ähnliches, wollen Sie von der Freiheit fernhalten!
Nur WIR können es in die Hand nehmen, eigenständig, frei und souverän!
A: Nein deine Enttäuschung können wir nicht verstehen. Wir beobachten die Zahlen schon etwas länger und trotz der aufgestellten Abzweigungen (KKR, Freistaaten, Selbstverwaltung und Blauer Punkt) nehmen immer mehr Leute den Weg des gelben Scheins. Mittlerweile 500 bis 600 pro Tag und die Zahlen steigen stetig. Vor der Nationalversammlung müssen aber die Bundesstaaten reorganisiert werden.
A: Die Willenserklärung gehört zum Standesamt und nicht zur Ausländerbehörde. Abgegeben werden sollte eine Willenserklärung nach der Feststellung der Staatsangehörigkeit. Rechtsicherheit in der BRiD??? LOL
Aber die von Ihnen genannten Möglichkeiten sind die bestmöglichen. Wenn jeglicher Schriftverkehr vorab per Fax mit qualifiziertem Sendebericht und dann per Post (be Bedarf als Einschreiben mit Rückschein bzw. Einwurf-Einschreiben) erfolgt, dann sollte es keine Schwierigkeiten geben.
A: Die (evtl. versuchte und vorgebliche) "Beseitigung" der unmittelbaren Reichsangehörigkeit vom 8.12.2010 im Rahmen des 3. Bereinigungsgesetzes von Bundesrecht würde ausschließlich "Bundesbürger" der BRD betreffen. Um so wichtiger wäre es ja dann, jetzt endlich seine unantastbare und durch Abstammung ererbte Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (mittelbare Reichsangehörigkeit) seitens der Verwaltung feststellen und beurkunden zu lassen.
A: Also soweit wir wissen, wollen oder müssen Sie diesen oder nächsten Samstag dringend verreisen. Daß Sie aber erst eine Stunde vor Dienstschluß am Freitag mit einem Paßbild und Ihrer Reisebgleitung Gelegenheit haben zur Meldebehörde zu kommen, ist halt dumm gelaufen. Man wird sich bestimmt an die eigenen Gesetze halten und auch nicht Ihre Reisefreiheit einschränken wollen, sowie den max. Rahmen ausschöpfen und den Reisepaß für ein Jahr ausstellen.
A: Den hätten wir auch gerne... ;-)
Aber das darf die Verwaltung (übrigens zurecht) nunmal nur "durch die Blume" beurkunden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß wir dadurch in den entsprechenden Rechtskreis gelangen.
A: Das ist schon möglich, weisen Sie in der Nachricht bitte einfach kurz auf die Fehler dabei hin und falls man Ihnen noch einen "korrekten" ausstellen sollte, reichen Sie den ggf. dann nach.
A: Auf gar keienen Fall! Es braucht keine "neue" Verfassung, im Gegenteil... Wir haben eine!
A: Das Kernproblem (und somit die Ursache) in unserer heutigen Gesellschaft ist der zwanghafte Drang nach dem eigenen Vorteil... Viel Erfolg bei der Suche!
A: Einfach hingehen und wegen Falschangaben im PA abgeben. Informationen finden Sie in §5, §27 und §29 des PAuswG. Sie sollten allerdings im Besitz des gelben Scheins sein. Bereiten Sie sich mental auf die Auseinandersetzung vor. Nehmen Sie die § als Ausdruck mit.
A: Sie entscheiden selber welchen Vertrag Sie eingehen wollen und welchen nicht.
A: Ja, die gibt es.
A: Bitte nehmen Sie sich zunächst etwas leichtere Baustellen vor, um Erfahrungen zu sammeln. Bei dem Thema ist mit der Verwaltung nämlich am allerwenigsten zu "Spaßen" und Sie bekommen im Zweifelsfall sehr schnell die gesamte Härte dieses Willkürsystems zu spüren.
A: Danke für die Info!
A: Der Franke war schon mit beglaubigter Geburtsurkunde in England.
A: Danke für die Info.
Sammlung der häufigsten und interessantesten Fragen auf einem Blick!