F: Zur Patientenverfügung: Soll man diese VOR Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen oder erst DANACH?
A: Viel wichtiger ist, welche Person man für die Patientenverfügung nutzt. Eine Patientenverfügung mit NAMEN ist Sinn Frei!
F: Was antwortet man dem SB beim Abgeben der Unterlagen des gelben Scheins, auf die Frage, wenn es um das Feststellungsinteresse geht?
F: Gibt es für deutsche Staatsangehörige nach RuStAG eine spezielle Stelle, wo man die Altersrente beantragen kann? Vorab, - danke für eine Information.
A: Nein, auch denen ist nur die richtige Person mitzuteilen(Personenstandsänderung). Da hat man aber Zeit bis kurz vor Renteneintritt.
F: Ich habe vor kurzem meinen gelben Schein erhalten.
Nun flattert mir der Microzensus ins Haus... - Was ein Zufall.
Hat Jemand erfolgreich die Auskunft auf Grund seiner Staatsangehörigkeit
in einem nicht BRD Land verweigern können?
F: Vielen Dank für die rasche Antwort.
Ich habe hier noch eine Frage mit der mein lieber Bruder mich nervt(er hat leider auch Berührungsängste bezüglich Teamspeak)
Er lässt fragen:Ist die BRD ein Völkerechtssubjekt? Wenn ja gibt es hier die Gesetzte. Aber wie kann die BRD ein Völkerechtssubjekt sein wenn es auf dem Boden des Deutschen Reiches steht - geht das ? Und verweist dann auf:Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__7.html
A: Nein, die BRvD ist die Treuhand Besatzer Verwaltung nach UN-Charta Art. 53 und Art. 73 folgend, die das Deutsche Reich Treuhänderisch verwaltet. Das VStGB kommt mangels Volk in der BRvD nicht zur Anwendung. In der BRvD gibt es nur jur. Personen. Somit keine Menschen oder Zivilbevölkerung oder Bevölkerung. Die BRvD kennt keine Menschen!
F: Hallo Leute,
ich hatte gestern ein Gespräch nach meinem Zahnarzttermin mit der Sprechstundenhilfe die mir erzählte, das man im Krankenhaus die PCR-Tests zwingend durchsetzen würde. Kein Test-keinen Krankenhaus-Aufenthalt. Ich selbst bin kerngesund, frage mich aber doch was passieren würde wenn ich durch einen Unfall im einer Notfallsituation in einer Klinik landen würde,.....welche Möglichkeiten haben wir RuStAGler in diesem Fall? (Was sagt Daniel Mantey in so einem Fall:"Wir machen es halt einfach-Sie können ja klagen.")
A: Auch das ist wieder Situationsabhängig und lässt sich in 3 bis 5 Sätzen hier nicht klären. Je nach Situation hätte das einen Roman zu folge. Zumal auch eine Erläuterung hier, die Türen dafür schließen können. Also nutze die Möglichkeit die wir Dir gegeben haben.
F: Hallo Ihr Guten und eine kurze Frage: Ist die Seite "Ewiger Bund" seriös? Die mit dem Sascha als leitender Kopf. Danke für eine Rückmeldung. Liebe Grüße, HeiKi
A: Ja, das ist in Ordnung. Wir würden einen Prinzen nicht voreilig zum Kaiser machen, aber das sind nur Kleinigkeiten.
F: Hallo, wenn der Hauskredit abbezahlt ist, soll/muss dann die Grundschuld gelöscht werden?
A: Es gibt keine Möglichkeit das hier zu besprechen. Besonders da auch die Informationen nicht ausreichen und auch noch andere Wege zu gehen sind.
F: Schön Guten Abend,
Kennt ihr den „Andi“ interviewt vom Volkslehrer?
Kennt ihr seine Truppe? WAS haltet ihr davon?
„Reicher Bürger weiß Rat | IM GESPRÄCH“
https://www.bitchute.com/video/MSBJLIpK4xPw/
Danke!
A: Ja das ist uns bekannt! Auch wenn noch kleine Fehler drin sind, ist man doch auf dem Weg.
F: Grüß Euch,
könnt ihr Euch erklären, weshalb Euer ehemaliger Mitstreiter „Daniel“ bei Hajo gegen AH und das Dritte Reich hetzt, obwohl er es doch besser weiß!??? Bei dem alten Mann kann ich das ja noch verstehen, jahrzehntelange diesbzgl. Gehirnverschmutzung, aber bei Daniel? Hat das strategische Hintergründe um und damit das Kaiserreich den Rechtskreis von 1913 attraktiv zu machen? Klüger, besser fänd ich es, wenn die sich dazu dann gar nicht äußern würden. Das stößt schon sauer auf… Was meint ihr?
A: Ihre Wahrnehmung kann ich nicht teilen. Daniel ist auch kein ehemaliger Mitstreiter. Das letzte gültige Völkerrechtssubjekt ist vom 27.07.1914 (Status quo ante bellum). Da ist also auch nichts attraktiv zu machen. Auf unserer Seite geht es um die Bundesstaatenangehörigkeit und nicht um eine Kolonieangehörigkeit.
02.12.2020
Rainer aus Hessen
F: Hallo, ich habe mich nun auch den Weg gemacht um den GS zu beantragen. Nachdem ich den Antrag des BVA an die BVA per Einschreiben versendet habe, kam heute die Retoure meiner Unterlagen mit dem Vermerk das die Zuständigkeit nicht bei Ihnen liegt. Weiterhin soll ich mich an die zuständige Kreisverwaltung wenden, die BVA bearbeitet nur Anfragen mit Wohnsitz im Ausland. Frage: Die Dokumente der BVA sind doch bei allen Ämtern gültig oder benötige ich die spezifischen Vordrucke.
Danke vorab.
A: Ja, natürlich! Auch dann wenn die Herrschaften bocken.
F: Guten Abend, ich habe mein GS und am 13.1.21 ein Verhandlungen wegen Beleidigung! Straftat!Soll ich meinen gelben Schein zu Gericht schicken?
F: findet in meinem Fall RustaG oder STaG Anwendung?
Damit meine ich ob meine Frau und meine Kinder auch noch so einen Antrag stellen müssen?
Grüße
A: Das können wir nicht wissen. Ihr Antrag ist uns nicht bekannt. Das ESTA Register kann Auskunft geben.
F: Grüß Gott miteinander,
ich habe heute meinen Staatsangehörigkeitsausweis abgeholt.
Ist dieser Ausweis nur Menschenbezogen(also nur für den Mensch der diesen Antrag gestellt hat oder gilt er für die Familie).
Denn laut RustaG §4 sind meine Frau und meine Kinder sofern nicht verheiratet mit ein-
geschlossen oder greift in meinem Fall das StaG?
Freue mich auf Eure Antwort!
Grüße Manfred
A: Ich hoffe, dass den Antrag eine Person und nicht ein Mensch gestellt hat. Sollte das so sein, ist der GS auch nicht Menschen bezogen. Er ist Ihre nat. Person. Nach RuStAG bekommt die Frau eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Mannes. Dieses gilt aber nicht in der Bundesrepublik sondern nur in den Bundesstaaten. Ihr Kind muß einen Eigenen Antrag stellen.
F: Hallo,laut eines mir bekannten Polizisten wird immer auf PA im System geprüft,egal ob RuStAG oder nicht und man wird mit der entsprechenden Systemperson gleichgesetzt. Am Gericht wird in Sachen verhandelt und selbst da wird die Vorlage der Abstammungsurkunden,welche die Natürliche Person ausweist,nicht akzeptiert,sagt er. Quasi einmal PA,immer jP,oder wieder knapp 10 Jahre warten und die Betreuungspflicht nicht verlängern?
allerbeste Grüße
Peter
A: Diese Aussagen können wir aus unserer Erfahrung nicht bestätigen. Die Abstammungsurkunden weisen auch die natürliche Person und nicht die Natürliche Person aus. Natürlich reicht es nicht mit der nat. Person zu winken. Es gehört auch das entsprechende souveräne Verhalten und Wissen dazu.
F: Hallo Herr Oberüber!! Mit verlaub möchte ich anmerken,dass niemand in der BRD,auch das Amt für Staatsangehörigkeits-Angelegenheiten in Köln die Befugnis besitzen,einen solchen Gelben Schein auszustellen.Für mich ist und bleibt der Gelbe Schein von daher kein Nachweis und wird auch von den Illegalen Politikern benutzt.Eine Staatsangehörigkeit kann nur der vergeben,der in einem Staat lebt und da die DDR annektiert wurde,kann man auch nur dort die Rechtmäßige Staatsangehörigkeit erwerben und diese wird auch anerkannt wird.Diese bezieht sich ebenfalls aus Rustag Deutschen in den Grenzen von 1937.Weg mit dem Schein,auch dieser ist nur eine Täuschung.
A: Ich verstehe nicht, warum die Erkenntnis zum GS so schwer ist. Die BRvD VERGIBT nichts. Die BRvD hat nichts zu VERGEBEN. Ich erkenne welche Staatsangehörigkeit ich habe. Das erkenne ich an den Abstammungsurkunden. Der GS ist nur die Bestätigung der Besatzer Verwaltung ob meine Erkenntnis meiner Staatsangehörigkeit richtig ist. Nicht um sonst steht auf dem Antrag Feststellung und nicht Antrag auf eine Staatsangehörigkeit. Wenn Sie also die unmittelbare Reichsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit, 1937) feststellen lassen, dann wird diese auch FESTGESTELLT! Täuschen lassen Sie sich, wenn Sie Leuten hinterherlaufen, die den von Ihnen geschriebenen Schwachsinn verbreiten.
F: schon zum zweiten Mal wurde mir hier meine Frage nicht beantwortet - woran das wohl liegt ...
A: Das fragen wir uns auch! Bei uns ist nichts angekommen.
F: Vielen Dank, schon klar, ich verstehe wohl, was Sie meinen. Allerdings halte ich es für meine Person für vorteilhafter, wenn sie bestimmte Post erst gar nicht mehr erhält, indem sie für das System von vornherein unsichtbarer weil überhaupt nicht mehr hier ist. Hierfür ist eine saubere Abmeldung meiner Namensperson incl. Bestätigung doch vonnöten. Gibt es nun eine oder gibt es keine Möglichkeit, dies durchzusetzen?
A: Das wäre einfacher gegangen! Einfach die Post der jur. Person zurück. Dann hört das nach einer Eingewöhnungsphase automatisch auf.
F: Ich habe den in mir gereiften Willen, meine Person aus der Wohnhaft abzumelden, in die Tat umgesetzt und eine unterschriebene Abmeldung dieser nach Kanada bei meiner Gemeinde abgegeben. Im Antwortbrief bescheinigt mir der Fachbereichsleiter erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt dieser Abmeldung.Erst nach Vorlage dokumentierter Beweise könne der Abmeldung nachgekommen werden. Die Glaubhaftmachung meiner Staatsangehörigkeit ist dort allerdings bekannt. Reicht es nun aus, mich auf §26 BMG zu berufen oder brauche ich noch weitere "Gesetze", um dort "wasserdicht" aufzutreten und mein Ziel zu erreichen??
A: Nehmen Sie einfach keine weiteren Angebote für den Namen entgegen! Nutzen Sie nur noch den Familiennamen. Der unterliegt dem BMG überhaupt nicht. Beschäftigen Sie sich nicht weiter mit dem Namen.
F: Hallo Ihr Lieben..was meint Iht denn mit diesem Satz;"Auch bei einem Ablehnungsbescheid sind anschließend doch einige Wege zu gehen" wir haben auch einen wegen fehlender Mitwirkung erhalten.. wir ziehen gerade wieder um von Frankreich nach BRiD ..sollte hier ein neuer Antrag gestellt werden..oder kann man mit Der Ablehnung auch hier einiges beweisen und bewirken
Beste Grüße
A: Ja, Sie sollten in der Treuhand Besatzer Verwaltung noch einmal einen Antrag stellen. Und natürlich in Wiederspruch bei Ablehnungsbescheid gehen.
F: Liebes GS-Team,
naja, ein "Systemanwalt" natürlich nicht. Ich meinte eigentlich Anwalte wie Ihr es seid, die unsere Familie notfalls vor Gericht unterstützen würden und sich mit der Materie auskennen. Ich habe gehofft, Ihr könntet jmd. empfehlen?...
Um noch einmal auf einen evtl. Ablehnungsbescheid zurückzukommen: Im letzten Video wurde doch davon gesprochen, dass man eine Ablehnung auch auf sich beruhen lassen könnte, da es nur darauf ankäme, dass der Antrag aktenkundig ist. Oder soll in diesem Falle dann doch Widerspruch eingelegt werden? MfG
A: Was verstehen Sie an dem Wort Eigenverantwortung nicht? Wie kommen nat. Personen zum Gericht? Auch bei einem Ablehnungsbescheid sind anschließend doch einige Wege zu gehen. Man soll sich ja nicht nachsagen lassen, nicht alles probiert zu haben. Ein auftritt bei Gericht 17 Ente süß sauer gehört aber nicht dazu.
F: Liebes GS-Team,
vielen Dank für Euer Feedback. Wie schätzt Ihr die aktuelle Lage ein - ist es bereits zu spät für die Beantragung des GS. Sie hatte in Ihrem letzten Video angedeutet, es würde auch ausreichen, den Antrag einfach abzugeben und sich dies vom SB quittieren zu lassen und auch ein Negativbescheid wäre nicht mehr so schlimm... Ist dies tatsächlich noch so? Ich hätte da auch noch eine weitere Frage zur Durchsetzung meiner Rechte: Sofern wir den GS haben - ohne würde es ohnehin schlecht aussehen - und uns gegen Impfzwang etc wehren wollen und müssen, wäre es natürlich schön, so tolle Rechtsanwälte wie Ihr es seid zu haben, die sich mit der Thematik auskennen und ggf. das Mandat übernehmen könnten. Könntet Ihr hier evtl. Empfehlungen geben??
Herzlichen Dank und Gruß.
A: Es ist nie zu spät das richtige zu machen. Der Ablehnungsbescheid ist für Anfänger sogar besser. Natürlich gehört auch dazu ein geringes Maß an Wissen und Eigenverantwortung. Da kann Ihnen auch kein Systemanwalt helfen.
F: Hallo zusammen,
wir sind froh, auf Eure Seite gestoßen zu sein. Sind gerade am Zusammentragen der Unterlagen für die Beantragung des GS. Aktuell zieht sich die Schlinge in puncto Impfung zusammen - eine spätere Zwangsimpfung würde ich hier nicht mehr ausschließen, auch wenn die Freiwilligkeit immer wieder betont wird. Ich nehme an, dass ich dieser Impfung nur mit dem GS entgehen kann. Wie kann ich sie abwenden, wenn der GS zwar beantragt und bei der Behörde abgegeben wurde, ich ihn aber nicht in Händen halte? Im Voraus vielen Dank für Euer Feedback.
A: Ihre Annahmen kommen aus Ihrer Angst. Als erste Maßnahme empfehlen wir, dass entsorgen des Fernsehgeräts. Dann hört das auch mit der Angst auf und der Kopf wird für Wissen frei. Leider können wir die ganze Seite nicht in eine Antwort stecken. Der Weg in die eigene Souveränität, ist ein Weg nach innen. Nur mit dem GS zu winken, wird Ihnen auch nicht helfen. Dazu gehört Wissen, Wissen und nochmal Wissen. Kein Beitrag auf der Seite ist überflüssig.
F: VG-Urteil Feststellung SA: Klage wird abgewiesen - Kläger tragen Kosten - Urteil vorläufig vollstreckbar - Antrag auf Zulassung der Berufung? - Vertretung durch RA oder "eine sonstige nach Maßgabe des § 67 VwGO vertretungsbefugte Person oder Organisation" - könnt Ihr das sein? MfG.
A: Nein das können wir nicht! Wir sehen die Klage auch als Sinn frei. Das ist deren gewolltes Spielfeld, mit dem man Jahrelang in der Beschäftigung gehalten wird.
F: Hallo zusammen,
schützt der gelbe Schein nach RuStAG mit bestätigtem Eintrag im ESTA- Register generell vor einer möglichen Enteignung im Rahmen der Corona Pandemie, wenn dieses Vorhaben seitens der BRD- Regierung realisiert wird?
Vorab vielen Dank für Euer Feedback. Grüße P.K
A: Grundsätzlich JA! Aber dazu gehört sehr viel Wissen. Als erstes braucht man auch das Verständnis, dass eine Endeignung in der BRvD nicht stattfinden kann. Endeignen kann man nur im Eigentum und nicht im Besitz. Da hat also schon etwas stattgefunden bzw. war noch nie da.