F: Ich hätte mal die Frage , wie schaut es mit einer Waffenbesitzkarte bzw überhaupt mit dem Besitz einer Waffe aus mit dem gelben Schein
A: Das gestaltet sich schwierig. Denn die Verwaltung mag sich einfach nicht an die geltende Gesetzgebung der Bundesrepublik halten.
F: Kennt ihr den Heinrich?
https://www.youtube.com/watch?v=axLRwqdy2PE
Heinrich´s Gedanken | Grundgesetzsezierung Teil 2 "Der 116er"
F: Hallo !
Habe gestern meinen Antrag auf den Staatsangehörigkeitsausweis abgegeben. Alle Unterlagen bis 1847 wurden angenommen und quittiert. Jetzt soll ich den Nachweis erbringen welche Behörde den Ausweis von mir verlangt...ohne den Nachweis wird der Ausweis nicht ausgestellt.Für alle Belange reichen Reisepass oder perso.Es ist eh nur ein gelber Zettel ohne Lichtbild was sowieso nix bringt ( das merke ich ) ...........was mache ich jetzt ?
A: Die Beantwortung Ihrer Frage unter "Behörden" Willkür lesen!
F: Habe den gelben Schein erhalten und danach den ESTA Auszug beantragt. Dies ist jetzt 8 Wochen her und ich habe nichts bekommen. Stimmt die peter.peterlini@bva.bund.de Adresse noch ?
A: Das ist uns nicht bekannt.
F: hmmmm für mich war es schon schwer.. da stand "lesen" - ich habe gelesen. Dann stand da "weiter in den nächsten Raum" - ging aber nicht. Dann stand da "warten es kommt jemand" - habe gewartet und O angeschrieben, aber es kam niemand.. von daher meine Frage :( Wo steht die Bedienungsanleitung?
F: Hallo! Ich habe versucht, in den Ts zu kommen, es ist mir aber leider nicht gelungen. Wie ihr schon vorausgesehen habt, wurde wieder ablehnend entschieden, aber kein Wort bezugnehmend auf das Schreiben.. wie kann ich denn wieder mit euch reden ;-; Teamspeak mag mich nicht anscheinend
Liebe Grüße
A: Ja das muß unwahrscheinlich schwer sein unserer Bedienungsanleitung zu folgen.
F: Kann man sich auf das Personalstatut (EGBGB Art. 5 Abs. 1) nur nach erfolgreichem Feststellungsverfahten berufen? Und wo kann ich meine Rechte aus dem Kaiserreichs - für eine erfolgreiche Argumentation in den Dienstbetrieben - nachlesen? Natürlich ignorieren sie alle das EGBGB, da haben Sie zweifellos recht.
A: Auf das EGBGB Art. 5 Abs. 1 können Sie sich nach dem Feststellungsverfahren berufen. Dabei ist es unerheblich ob es erfolgreich war. Für Straftaten der Verwaltung kann man nicht verantwortlich gemacht werden. Für den Dienstbetrieb ist nur das EGBGB Art. 50 und HLKO Art. 43 wichtig. Der Rest liegt an Ihrer Durchsetzungsfähigkeit.
F: Wie bekomme ich ohne TeamSpeak eine Auskunft von euch??
Zwecke sachbescheid Interesse
GS abgelehnt
A: Schwierig wenn wir nicht alles Türen zuknallen wollen.
F: Steht ihr im Kontakt mit Daniel Mantey von Hans Joachim Müller?
Daniel wollte eventuell ein separates Video über das Thema Staatsangehörigkeit machen-warum arbeitet ihr nicht zusammen?
Wir brauchen aktuelle Aufklärung. Das Thema muß nochmal ins aktuelle Bewußtsein der Menschen. Hajo hat viel Aufmerksamkeit. Das könnte nochmal ein Schub bringen. Was meint ihr?
A: Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Bewusstseinsgeschichte! Werbung dafür ist nicht nötig . Daniel macht schon was er kann um das Bewusstsein anzuschieben. Wir sind nicht die VV, die überall versuchten die teilaufgewachten einsammeln. Über unsere Zusammenarbeit haben Sie keine Ahnung. Das mag daran liegen, dass Sie uns hier ständig in Beschäftigung halten, als bei uns auf dem TS Server zu sein.
F: Zum Thema Willenserklärung.
Ich habe noch eine notariell beglaubigte Willenserklärung- wäre es nicht am sinnvollsten sie dem Georg Friedrich, Prinz von Hohenzollern zu schicken? Er wird unseren Friedensvertrag unterschreiben.
A: Ob Mitglieder der Atlantikbrücke Thronfolger werden können, wird die Zukunft entscheiden. Fraglich ist auch welchen Willen Sie da erklärt haben. Meine Vermutung ist, dass Sie versucht haben eine Fiktion Person lebend zu erklären. Diese zu versenden wäre eher konterproduktiv.
F: vermisse seit Donnerstag (23.07.20) eine Antwort auf meine Frage zum Notariat - auch unter den übrigen Rubriken kann ich sie nicht finden - ob sie noch kommen wird? mfG.
A: Die Antwort steht unter Sonstiges! Einige Fragen haben sich schon drauf bezogen!
F: bitte,ich brauche eure Meinung.
Hier ein Aufklärungsvideo https://www.youtube.com/watch?v=D1J9iwnoxBk&feature=youtu.be
Unser Erbe: WAS DU ZWAR WEIßT, aber dennoch nicht verstehst!
Sind da viele Desinformationen drin oder ist der Inhalt sinnvoll um das Wissen und verständnis zu vertiefen?
A: Silvia es ist an der Zeit, dass Sie selber erkennen ob Desinformationen enthalten sind oder nicht. Uns fehlt schlicht die Zeit jedes vorgeschlagene Video zu schauen.
F: Zu eurer Antwort an Deutscher2000:" Hören Sie auf geschäftsführend ohne Auftrag für die Person Name tätig zu werden. Auf deutsch, nutzen Sie deren Person nicht und alles ist in Ordnung." Soll das heißen wenn ich mit der jP etwas unterschreibe, dann immer nur i.A,(im Auftrag) oder meint ihr ich soll mich immer nur mit dem STAG-Ausweis ausweisen und identifizieren?
A: Das soll heißen, dass Sie die Finger von der jur. Person lassen. Sich mit einer Person zu identifizieren(gleich machen) ist immer nicht ratsam.
F: Zu Silvia: Nun laut Artikel 10 EGBGB muss man Änderungen des „Namens“ per öffentliche Beurkundung, also notariell kundtun. Da ich nicht unter dem Sachrecht DEUTSCH geführt werden will, habe ich seinerzeit meinen entgegen gesetzten Willen ausgedrückt und auch den Staatsangehörigkeitsausweis zu den Personenstandsakten fügen und fortschreiben lassen... ob es was gebracht hat, kann ich nicht wirklich sagen. Und im Personenstandsregister der BRvD seine nP zu hinterlegen scheint von der Logik nicht ganz von der Hand zu weisen? Ob eine Kündigung des „Personalkontos“ bei der BRvD bringt, können wir ja auch nur schwer überprüfen...
A: Der Name läuft immer unter Sachrecht DEUTSCH! Der Name hat auch nichts mit dem Familiennamen zu tun. Das wäre eine Vermischung der Personen. Eine Änderung oder Löschung der jur. Person steht Ihnen nicht zu. Denn Sie sind nicht Eigentümer der Person. Sie haben diese Person lediglich in Besitz! Es ist eigentlich ganz einfach. Hören Sie auf geschäftsführend ohne Auftrag für die Person Name tätig zu werden. Auf deutsch, nutzen Sie deren Person nicht und alles ist in Ordnung.
F: Wenn die BRvD nicht mit nP kann, dann ist man also gezwungen, sich bei allen Aktionen mit der jP zu identifizieren? Also ohne jP kein Konto, kein ALG I oder ALG II, keine Rente, kein Miet-oder Stromvertrag, keine KFZ-Anmeldung usw.usw. Ist das nicht geschäftsmäßiger Betrug?
A: Es liegt an Ihrer Durchsetzungsfähigkeit! Die Gesetzgebung ist dafür ausgelegt. Aber wenn sie was von denen wollen, bekommen Sie das nicht. Kaum jemand in der BRvD hält sich an das EGBGB Art. 5 Abs. 1. Die Anträge des Alg. 1 und 2 laufen auf die nat. Person. Die meisten Fehler laufen durch Unwissenheit erst nach dem Antrag.
F: Ich habe eine Frage zur Frage von SG wegen der notariellen Beurkundung des Personenstands: ist das denn doch erforderlich?
Ich hatte damals eine beurkundete Kopie zu meinem Standesamt geschickt und eine andere zum derzeitigen Bürgermeister(mittlerweile haben wir aber einen Neuen(der kriegt nix mehr von mir) aber ist das Procedere noch erforderlich? Ich hatte damals gehört das Standesamt kann damit nichts anfangen und der Bürgermeister auch nicht. Wie ist der jetzige Erkenntnisstand diesbezüglich?
A: Die BRvD kann nicht mit nat. Personen. Mir fällt kein Grund für die Aktion ein.
F: Promovierter Notar verweigert in Bezug auf terminlich vereinbarte notarielle Beglaubigung einer Unterschrift seine sog. "Beurkundungs- und Beratungspflicht" ohne Nennung eines ausreichenden Grundes (§ 15 Abs. 1 BNotO). Nach Lektüre des Textes (Erklärung veränderter Personenstand) erfolgt (mit Gesichts-"Maske") die Aussage: "DA MACHEN WIR GAR NICHTS!" und unter diesen wiederholten Worten quasi der "Rausschmiss" aus dem Notariat. Notarbeschwerdeverfahren?
A: Als Promovierter Notar der BRvD hat er Ihnen doch deutlich gesagt, dass er nur für jur. Personen zuständig ist. Für mehr dürfte den Herren die Kompetenz fehlen. Die Anweisung dürfte von seiner Kammer kommen. Da ist eine Beschwerde Sinnfrei. Aber Sie sollten es Dokumentieren für die Aufarbeitung.
21.07.2020
Eigentum schützen
F: Hallo, gibt es für Besitzer des GS (und evtl. auch ohne), eine Möglichkeit der wahrscheinlich kommenden Enteignung (Haus, Wohnung) zu entgehen?
Wenn ja, wie müsste man dann vorgehen?
Danke für eure Hilfe.
A: Enteignet werden kann nur im Eigentum. Das ist in der Bundesrepublik nicht gegeben. Die Enteignung hat schon lange stattgefunden. Eigentlich gleich beim Kauf. Veröffentlichen werden wir dazu hier nichts. Zu viele falsche Augen lesen hier mit.
F: "Wenn Sie nicht reagieren, haben Sie auch konkludent gehandelt"
Wenn die nP nicht auf Post an die jP reagiert, hat die nP konkludent gehandelt? Warum denn das? Die nP öffnet keine fremden Briefe. Denn wenn sie sie öffnet, so schreibt ihr, identifiziert sie sich auch mit der ihr zugewiesenen jP. Das wäre zumindest tatsächlich so, wenn sie keinen Irrtum würde korrigieren wollen. Aber jeweils Stillschweigen oder Post öffnen = Konkludenz und Nutzung jP?
A: So ist es! Keine Reaktion ist auch eine Reaktion.
F: Richtig oder falsch ist aber Standpunktsache und man sollte Streit mit Behörden am besten vermeiden, wenn es möglich ist. Letztendlich steht am Ende im Register sowieso nur Staatsangehörigkeit Deutschland und kein Königreich. Deshalb ist der Gedanke nur Ortsnamen angzugeben eine Frage zu den Erfahrungen damit wert. Aus meiner unerfahrenen Sicht könnte es sein, dass der Sachbearbeiter trotzdem nach RuStaG (Stand 1913)geht, wenn man es an andere Stelle im Antrag ausdrücklich so formuliert. Gab es das noch nie mit Erfolg?
A: Es ist nicht unsere Aufgabe den Straftäter eine Wohlfühlatmosphäre am Arbeitsplatz zu organisieren. Wenn Sie das wollen, lassen Sie den Antrag einfach sein. Das erleichtert dem SB und uns die Arbeit. Vielleicht schaffen Sie sich erstmal das nötige Wissen drauf. Dann stehen beim Lesen der Fragen einem die Haare nicht zu Berge. Ihre Vorliebe zu Kolonieangehörigkeit war aus den Fragen schon zu lesen. Einfacher geht das mit dem Antrag Ihrer Behörde und dem Personalausweis. Da brauchen sie auch keine Urkunden beilegen und Sie zaubern ein Lächeln ins Gesicht des SB. Der gibt Ihnen den GS durch Ersitzung bestimmt gleich mit. Dann hört auch die Diskussion hier auf. Also halten Sie uns nicht weiter in der Beschäftigung.
F: Gibt es schon Erfahrungen, wenn man Geburtsstaat und Wohnsitzstaat ganz aus dem Antrag weggelassen und nur die Ortsnamen angegeben hatte?
A: Was soll das? Wer keinen Arsch in der Hose hat den Antrag richtig zu stellen, sollte es gleich ganz sein lassen. Es zeugt von einem gespaltenen (konditionierten) Verhältnis zu seiner Heimat.
F: ….ich versuche mich verständlicher auszudrücken: Der Perso weist die jP aus. Soweit klar. Überall, wo die Person den Ausweis vorlegt, identifiziert sie sich mit der jp. Auch klar. Wird der Ausweis aber bewusst nicht vorgezeigt, weil man NICHT als jP - sondern als eigene Rechtspersönlichkeit (nP) - auftreten möchte, ist dies NICHT möglich, weil man ja im Vereinsregister eingetragen ist? Siehe z.B. auch GEZ. DAS würde ja der Tatsache widersprechen, dass die Personen (also jP+nP) eben NICHT vermischt werden dürfen.
A: "weil man ja im Vereinsregister eingetragen ist"
Wer ist denn im Vereinsregister eingetragen? Wer ist man? Das sind doch nicht Sie? Oder sind Sie eine Person? Wenn das so ist, wie schreiben Sie denn hier? Sie entscheiden doch als GS Besitzer mit welcher Person sie agieren wollen. Wenn sie Post für die jP annehmen und öffnen, ist das schon wieder konkludentes handeln. Wenn Sie nicht reagieren, haben Sie auch konkludent gehandelt. Damit sollte doch die Vorgehensweise klar sein. Mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen.
F: … ja aber geht man mit dem Perso nicht schon einen "Vertrag" ein? Das bedeutet doch, das die eigene Rechtsperson gar nicht mehr zum Zuge kommen kann, um in "jeder Situation" eigenständig entscheiden zu können, welche Person sie nutzt? Natürlich können die Personen nicht vermischt werden, aber sobald man im Melderegister steht, erhebt sich bsp. das Bezahlfernsehen, um die sich dort registrierte jP zu verwursten. Es ist gar nicht mehr möglich, bei diesem Abgreifverein als nP aufzutreten…… wird alles ignoriert…..
A: Der Perso ist lediglich die Person. Erst wenn Sie sich mit dem Perso identifizieren(gleich machen) gehen Sie die Verträge ein. Wenn Sie in einer Verkehrskontrolle den Perso oder Führerschein zu identifizieren nutzen, hat die Wortmarke auch das Recht Sie rückwärts durch die Hecke zu ziehen. Wer steht den im Melderegister? Ihre Ausdrucksweise zeigt, dass Sie zwar das Wissen haben, aber das Thema noch nicht verstoffwechselt haben. Sie haben die Anmeldung im Melderegister vorgenommen. Sie haben also der jP eine Wohnhaft gegeben und haben den Vertrag also konkludent mit der Anmeldung zugestimmt. Ihre Handlung hat dazu geführt.
F: Gibt die nP ihre Rechts-und Geschäftsfähigkeit ab, wenn sie im Melderegister als rechtlos und bürgerlich tote jP verewigt wird oder mit dem Personalausweis unter Nutzung eines fremden Namens in der Fremdverwaltung Geschäfte abwickelt? Die nP entscheidet sich ja bei diversen Geschäftsabwicklungen bewusst (also wenn sie nicht konditioniert ist) für die Nutzung der jP, denn die nP ist und bleibt doch - trotz Perso - eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, mit eigenem Handeln unter eigenem Namen, oder etwa nicht?
A: Der Mensch entscheidet sich in jeder Situation welche seiner Personen er einsetzt. Verträge die mit der jur. Person abgeschlossen werden, sind zu erfüllen. Eine Vermischung der Personen ist nicht möglich. Eine Person hat auch keinen Einfluss auf die Anderen.
13.07.2020
Sozialleistungen
F: Verliert man nach Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach RuStAG (2013) den Anspruch auf Sozialleistungen in der BRD? D.h. kann man zusätzlich zum Saatsangehörigkeisausweis noch einen gültigen Personalausweis und Reisepass besitzen, den jede Behörde zur Legitimation gewohnt ist?
A: Natürlich dürfen Sie auch weiter den Staatsangehörigen der BRvD spielen. Ändern geschehen nur wenn Sie es wollen.