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Fragen und Antworten

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01.08.2018
Rolfe
F: BGB 1911? Berufen wir uns nicht auf das BGB vom 18.08.1896, Inkraftgetreten am 1. 01. 1900? https://lexetius.com/leges/BGB/Inhalt?0 Das BGB in dieser Fassung hat um den Menschen herum eine Schutzmauer aufgebaut. Man wurde zum Träger von Rechten, eine Schöpfung des deutschen Rechts und nicht zur Person degradiert. Warum das große "N" nun aber an der Definition (Staatsrecht/Handelsrecht) liegt und von daher die Kleinschreibung die korrekte Schreibweise ist, verstehe ich nicht ganz. EigenNAME macht allerdings Sinn :-)

A: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, nicht im Gesetz. Es benötig also immer eine Fiktion Person(Schutzmauer). So wird im BGB die nat. Person dem Menschen zugeordnet. Ansonsten bleibt der Mensch im Naturecht.


31.07.2018
Ricky
F: Guten Abend, also in meinem BGB von 1911 steht auch nur der Begriff "Natürliche Person", von natürlichen Personen ist dort nichts zu finden...was sagt ihr dazu?

A: Das liegt ganz einfach an der Definition(Staatsrecht, Handelsrecht) der Person.


31.07.2018
Rolfe
F: Okay. Eigenname. Besten Dank. Und das bedeutet nun was? Ist die entsprechende Rechtsperson bzw. der Deutsche Staatsangehörige mit Abstanmmungsnachweis im Rechts-, Gebiets- und Personenstand bis vor 1914 nun die "n"atürliche oder "N"atürliche Rechtsperson?

A: Natürlich die "n"atürliche Person. Vermutlich ist in der "N"atürliche die jur. Person definiert. Das sagt ja schon der Begriff EigenNAME.


31.07.2018
Rolfe
F: Welche Schreibweise ist korrekt? Die "N"atürliche Person von Geburt an oder die "n"atürliche Person von Geburt an? Die Verwirrung der entsprechenden Groß-und Kleinschreibung ist allgegenwärtig, überall liest man etwas anderes. Und wie ist es mit der "j"uristischen Person als Fiktion? Kleinschreibung korrekt?

A: Die "N"atürliche Person ist ein EigenNAME. Zu "j"uristischen Person ist uns da nichts bekannt.


29.07.2018
Deutscher
F: Die Antwort zu Punkt zwei der Antwort ist deutlich genug: keine Staatsangehörigkeit laut Personenstandsgesetz, was schon eine Absurdität (für einen „staat“) ist! Und 2. „Einwohner in Wohnhaft (person)“ ist ungleich Bürger (mit Staatsangehörigkeit) mit Wohnsitz. Hier wird nochmals deutlich, das Natürliche Personen im System nicht vorkommen können bzw nicht angedacht sind. Zumindest im geschlossenen treuhand-brd System. Ansonsten teilweise geschickt aus der Affäre gezogenn.

A: Ja, es ist wieder die altbekannte Begriffsverwirrung und Begriffshoheit. Man merkt, dass dies jemand geschrieben hat der genau weiß was er tat. Hoffentlich sehen das die Damen und Herren der AFD. Es ist ja einfach nur die kleine Anfrage der Grünen daneben zu halten. Da sollten sich automatisch neue Fragen ergeben.


29.07.2018
Stankoweit
F: Nochmal zur kleinen Anrage der AfD: Die Antworten sind ja äußerst bescheiden. Null und nichts konkretes, nur ausweichende, nichtssagende Sätze. Auch die Frage wegen Verunglimpfung "Reichsbürger" wurde ja absolut nicht beantwortet. Bleibt zu hoffen, dass die AfD hier nochmal deutlich nachhakt.

A: Es steckt mehr drin als man auf den 1. Blick sehen kann. Ein Teil liegt natürlich auch an der schwammigen Fragestellung.


28.07.2018
Micha
F: Hallo, ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Staatsangehörigkeitsausweis. Nun kurz 2 Fragen 1 Was bringt es mir für Vorteile wenn ich eine habe? 2 ich bin Beamter im feuerwehrtechnischen Dienst, was für Auswirkungen hat es für mich wenn ich einen gelben Schein habe? Danke für die Antwort. Viele Grüße Micha

A: Zu 1. Hier besteht die Vermutung, dass Sie auf der falschen Seite sind. Vorteile gibt es Samen Karl oder bei Obi. Der GS ist eine Sache des Bewusstsein. Dort liegt noch ein Stück Weg vor Ihnen.

Zu 2. Hier besteht das Risiko Ihre Eigenschaft als Beamter zu verlieren. Ihr Dienstherr reagiert sehr sensibel, auf wissende Status Beamte. Vielleicht ist es für Sie besser, sich die Urkunden ihrer Ahnen zu besorgen und gut weck zu packen. Sie werden die auf jeden Fall brauchen.


28.07.2018
hjkubn
F: Das Programm wurde heruntergeladen. Leider steht niemand zum Problem-Dialog bereit!? Bitte nochmals auf diesem Wege um Rat u. Anleitung bei "beabsichtigter gebührenpflichtiger Ablehnung", wie ma 27.07.18 hier beschrieben. Mir wurde bis zum 10.08.18 die schriftl. Äußerung bzw. Rücknahme des Antrages eingeräumt. Insofern habe ich nicht sehr viel Zeit!! Danke Euch vorweg! hjkubn

A: Wenn Sie das Programm gestartet haben, einfach die IP und Port eintragen und den Nicknamen wählen und verbinden. Ab 19:00 sollte jemand auf dem Server sein, der Sie im Empfang nimmt.


27.07.2018
Stankoweit
F: Hallo, unter "Aktuelles" habt Ihr die neue Anfrage drin "AfD stellen rechtserhebliche Anfrage zum Staatsangehörigkeitsausweis an die Landesregierung am 14. Juni 2018". Der Link drunter funktioniert nicht mehr, die Seite kann nicht geöffnet werden. Kann es sein, dass das mit Absicht vom Netz genommen wurde? Habt Ihr evtl. einen anderen Link auf die Seite? Ich bitte, uns unbedingt zu informieren, wenn die Antwort vorliegt. Danke u. Gruß

A: Kleine Anfrage jetzt mit Antwort


26.07.2018
Ricki
F: Hallo, sicherlich auch interessant zu verfolgen, Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Udo Hemmelgarn und der Fraktion der AfD zum Staatsangehörigkeitsausweis an die Bundesregierung, netter Gruß http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/035/1903516.pdf

A: Danke, den hatten wir noch nicht.


25.07.2018
Reiner
F: Zu meiner vorherigen Frage, lautet die Antwort: PAuswG §1 in Verbindung mit Artikel 5;EGBGB (Personalstatut, richtig?

A: Helfen könnte Ihnen dabei die PAuswV § 28.


25.07.2018
Reiner
F: Guten Tag, habt ihr nochmal den § parat der besagt, das man sich auch mit dem Gelben Schein ausweisen darf(Ausweispflicht)

A: Wir wissen zwar nicht warum man das wollte. Denn für die nat. Person besteht bei den Bediensteten keine Zuständigkeit. Allerdings steht Ausweis drauf und es ist das Dokument für die nat. Person. Anders kommen Sie nicht in das EGBGB Art. 5 Abs. 1. Damit sollte klar sein das keine Ausweispflicht besteht.


24.07.2018
Reißator
F: Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das völlig egal ob man nun einen Personalausweis hat oder nicht. Weil durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB die Person Deutscher eh Vorrang hat. Ich habe das Problem das ein Angehöriger ins Heim kommt und ich ohne Personalausweis sicher nicht die Vollmacht über das Konto bekomme und sämtliche Angelegenheiten ohne Personalausweis nicht erledigen kann. Habt ihr da Erfahrungen?

A: Perso oder Paß - behalten oder abgeben?

Nein, Erfahrungen haben wir mit Banken nicht. Aber Sie sollten die Vollmacht auf die nat. Person ausstellen und die Herausforderung annehmen. Sie können sich ja nicht mit einer falschen Person ausweisen. Helfen könnte Ihnen dabei die PAuswV § 28.


22.07.2018
Hypermaniac
F: Wohnhaft: Habe ich das so richtig verstanden, daß es sinnvoller sei, erst einmal in Wohnhaft zu bleiben und die Möglichkeiten der jur. Person als Begünstigter dort weiter zu nutzen?! Ließe sich unter diesen Bednigungen (Beibehaltung Wohnhaft) die nat. Pers. nach BGB 7 in einer anderen Stadt melden (Zweitwohnsitz)?

A: Diese Frage können wir nicht beantworten, denn wir kennen Ihre Situation nicht. Sie sollten sich auch nochmal mit dem Thema Mensch und Personen auseinandersetzen.


22.07.2018
Hypermaniac
F: Wohnhaft: Hinsichtlich der Konsequenzen gibt es sicherlich unbekannte Größen, die man mglw. nicht alle vorausschauend zu erkennen vermag, vielleicht Heirat mit Systeminsassen, Fahrzeugan- oder ummeldung, Jobwechsel, gelbe Post oder was es da sonst noch so auf einen zukommen könnte. Und dann sind da noch die systemseitigen SB, die mit bestimmten Situationen mitunter überfordert sind und/oder ihre Anweisungen bekommen haben und meinen, ihre eigenen Regeln aufzustellen. Wäre denn eine Namensentfernung vom Briefkasten sowie eine Vezichterklärung zur jur. Person an das Meldeamt unter Zurückbehaltung des PA, solange dieser nicht explizit von denen zurückgefordert wird, ein gangbarer Weg in Hinsicht auf unvorhersehbare Situationen?

A: Nein, Sie können auf nichts verzichten was Ihnen nicht gehört. Die Trennung von der jur. Person findet nur in Ihrem Kopf statt. Natürlich können Sie diese bewusst als Begünstigter weiter nutzen.


21.07.2018
Hypermaniac
F: Ich würde gerne meine juristische Person abmelden, damit ich mich auf §7 BGB beziehen und auch die in der Meldebehörde gespeicherten Daten nicht mehr weitergegeben werden. Wie wäre denn da eine vernünftige Vorgehensweise?

A: Wenn Sie sich die Konsequenzen genau überlegt haben, können Sie die jur. Person einfach nach GB abmelden. Die nat. Person sollten Sie vorher nach BGB§ 7 ohne Angabe einer Adresse dem Bürgermeister melden.


20.07.2018
Wampusi
F: Bitte, wer kann mir einen oder mehrere gute Tipps geben. Denn ich bin verzweifelt. Ja, einen gleben Schein habe ich bekommen. ABER, es war für mich so schlimm 2011, als ich den bekam, daß ich nicht übeertrieben für Wochen nicht mehr richtig schlafen konnte, weil mir das Ergebenis so schlagend ins Gesicht erschien. Warum? Ich hatte alle meine Unterlagen bis 1875 väterlicherseits mitgeschickt. beglaubit von der Stadt, von der KIrche, vom BRD-Notar und noch apostilliert. Mehr geht nicht. Bin 1943 in SChlesien geboren. Mein Vater geboren 1890!!. Also direkt zu beweisen geht auch nicht. Dann kommt das Ding und ich frage 3 Jahre später erst beim ESTA nach und das Ergebenis war: Geburtsland in Polen Abstammen erworben am: offen gelassen Abstammung erworben durch: offen gelassen Zweimal machte ich schriftliche Einwände und einmal direkt vor Ort beim Ausländeramt. Alles ohne ERfolg und ich wurde behandelt wie Dreck, wie Abschaum. Was kann ich tun, damit erworben am und wodurch ausgefüllt wird und die GEschichtsfälschung Polen in zumindest Deutschland abgeändert wird. ESTA verweist mich an das hiesige Ausländeramt und die, das habe ich schon geschrieben. Wer kann mir dies denn berichtigen??? Ist der Gelben schein von mir überhaupt verwendbar oder ist es Toilettenpapier, aber auch nicht, da viel zu hart. Weiß denn einer wirklich was hand- und fußfestes. Bitte, keine dummen Sprüche oder Veräppelungen schreiben, wirklich mich ernst nehmen. Dafür danake ich herzlichst.

A: Wir können Ihre Aufregung nicht verstehen. Geboren in der Verwaltungseinheit Polen werden Sie nicht ändern. Hier gab es in den 80igern schon Unruhen wegen dieser Entscheidung. Erworben am, sollte leer sein. Hier gilt dann automatisch das Geburtsdatum. Das einzige was zu beanstanden ist, ist erworben durch. Hier reicht es den SB zur Abänderung dieses Mangels aufzufordern. Danach sollte die Beschäftigungstherapie enden. Denn Sie sind nicht verantwortlich für die Straftaten des SB. Sie haben alles getan was notwendig ist. Jetzt sollten Sie anfangen den GS zu leben und die Beschäftigungstherapie hinter sich lassen.


19.07.2018
Lyberty Bell
F: Hallo zu der Frage von Alf,könnt ihr die weiteren Schritte hier nennen oder geht das nur über den Server?Wäre die Eintragung mit Familiennamen über Flur und Liegenschaftsregister ein Weg?

A: Nein das können wir hier nicht.


19.07.2018
Alf
F: Hello,welchen Vorteil bzw. Schutz etc. habe ich als GS Inhaber im Hinblick auf den vom Staat für 2019 geplanten "LASTENAUSGLEICH" od. besser bekannt als sog."ZWANGSHYPOTHEK" für Haus u. Grundstücks-Eigentümer und der daraus möglichen Zwangsversteigerung sollte das auferlegte Darlehen nicht zurück gezahlt werden.

A: Keinen, denn Sie haben mit der jur. Person den Eintrag im Grundbuch vorgenommen. Sie haben nur die Möglichkeit die Folgen aus der Zwangsversteigerung umzukehren. Dazu bedarf es aber weiterer Schritte.


18.07.2018
Schmusebär
F: Danke für die Antwort. Könnt ihr das Grundsatzurteil auch benennen?

A: BVerfGE 77, 137 - Teso


18.07.2018
Reißator
F: Ich habe den GS nun schon fast 2 Jahre. Bis jetzt mußte ich mich noch nicht identifizieren. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Art. 50 EGBGB ist mir bekannt. Meine Argumentation was den GS betrifft wäre unter anderem, das bestimmte Grundrechte (Art. 8, 9, 11, 12, 16 GG)(Bürgerrechte) nur Deutschen zustehen. Siehe Art. 19 Abs. 3 GG und Juristisches Wörterbuch. Warum sollte man also mit der juristischen Person auf diese verzichten. Wer Deutscher ist ergibt sich aus Art. 116 Abs. 1 GG und § 30 StAG. Und gemäß Art. 2 Satz 1 der "Verfassung" vom Land Berlin sind die Deutschen träger der öffentlichen Gewalt und nicht die Einwohner( § 2 Abs. 1 BMG). Ich denke mit der Erklärung dürften das auch die Unwissenden verstehen. Das bringt auch das Gegenüber in Argumentationsnot wenn mir jemand erklärt, das ich auf meine Bürgerrechte durch identifizieren mit der juristischen Person verzichte. Was meint ihr zu der Argumentation?

A: Ich glaube nicht, dass ich mich identifizieren kann. Ich bin mit keinem anderen identisch(gleich). Das einzige was mir bleibt ist das authentifizieren. Denn ich bin Authentisch(echt). Aber die Argumentation passt schon.


17.07.2018
Reißator
F: Ich habe mal eine Frage was eine Vollmacht und die Person betrifft. Diese Vollmacht betrifft meine Oma und die ihr zugeordnete juristische Person. Sie ist nicht im Besitz der natürlichen Person. Wird dann die Bezeichnung Vorname/Name eingetragen oder auch die Bezeichnung Vorname/Familienname? Nach meinem Verständnis müßte die Bezeichnung Vorname/Familienname dort stehen, denn die juristische Person unterliegt gemäß Art. 10 Abs. 1 EGBGB der Republik des Bundes. Da sie aber nicht im Besitz der natürlichen Person ist, bin ich mir nicht sicher.

A: Es sollte die Person drauf stehen dessen Treuhand Sie übernehmen wollen. Kann mir aber nicht vorstellen, dass es jemand mitbekommt. Das Wissen ist ja noch nicht so verbreitet.


15.07.2018
Silvia
F: Auf was beruft sich die natürliche Person bei seinem Eigentum, auf Grund(stück) oder Boden?

A: Silvia, Du weist doch wo wir sind. Warum kommst du nicht vorbei? Du weißt das hier nicht alles besprochen werden kann.


15.07.2018
Silvia
F: Noch eine weitere Frage. Wen schreiben die Behörden mit Max Mustermann an? Laut Diplomat ist es eine unbestimmte Person. Nach dem Motto "Irgendjemdand wird sich wohl angesprochen fühlen und sich bei der Behörde melden." Wenn ich nach GelbenSchein.org geht, gibt nur da auch nur die Personen MAX MUSTERMANN, Max MUSTERMANN und Mustermann, Max. Im Grundbucheintrag wird beispielsweise statt "Mustermann, Max" nur "Max Mustermann" eingetragen, aber nicht "MAX MUSTERMANN".

A: Die Person ist nur unbestimmt da in der Regel beide Personen angeschrieben werden. Es kommt sowohl der Herr Max Mustermann(jur. P) als auch Max Mustermann(kann jur. & nat. P) oder auch Mustermann Max(nat. P) vor. Erst nach Einlassung auf den Vertrag wird dann die jur. Person verwendet(Herr Max Mustermann). In Grundbucheintrag steht immer der Herr oder Frau. Die Groß und Kleinschreibung bezieht sich nur auf das capitis deminutio und kann beide Personen betreffen.


15.07.2018
Jo
F: Hallo zusammen. Ich bin gerade dabei den Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - zu beantragen. Den Namen habe ich in Familiennamen geändert, Staatsangehöriger "Ist deutscher Staatsangehöriger" angegeben, eine Kopie von GS als Anlage hinzugefügt. Gibt es sonst noch etwas zu beachten? Ich danke euch für eure Arbeit und im Voraus für eure Antwort.

A: Nein alles erledigt!


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