F: Wie Max 33 schon in etwa schreibt: Es ist hier unmöglich, das geschäftliche Angebot ohne Perso/Reisepass als jP (und dessen Begünstigter) wahrzunehmen und sein existentielles Leben zu gestalten. Siehe dazu auch Auto, Banken, Rente, Lohn, Gehalt, H4, ALG1 usw., denn ohne ein Kolleteralkonto ist der Firmenzugang zu. Ich frage mich ständig, wie die Leute das ohne jP oder Perso machen??? Was ist mit dem Obligationsrecht? Zwar fühlt sich die BRD für die nP nicht zuständig, benötigt sie aber dennoch für die Haftungsverlagerung, da nur die nP den Zugang zum Kolleteralkonto ermöglicht.Somit ist die jP also eine Art Bestätigung für die Haftungsfähigkeit (indirekt über die nP ). Also muss es mir doch möglich sein, meine nP als Verfügungsberechtigter auch dann legal in der BRD für mich zu benutzen oder einzusetzen, wenn sie nur mir dienlich ist, oder?
A: Sie hängen mit dem Kopf noch zu tief im System. Dadurch können Sie die alternativen nicht sehen. Mehr kann ich hier nicht dazu sagen. Aber ja es ist nicht einfach aber befreiend.
F: Zu der Antwort an Max 33.Kann man sich den ganzen Stress wegen der Wohnsitznahme nicht durch Art.5 Abs.1 Satz 2 i.V.m. Art.50 EGBGB sparen?Das ist doch alles klar und unzweideutig definiert.Ohne dir juristische Person wird es auch schwer.Schon alleine wegen dem Konto und dem Reisen in bestimmte Länder.Dann nutzt man ebend für gewisse Sachen die juristische Person und ausweisen tut man sich mit dem GS.Zur Zeit habe ich weder Paß noch Perso.Und wenn ich die juristische Person benötige, hole ich mir einen vorläufigen Reisepaß.
A: Art.5 Abs.1 Satz 2 i.V.m. Art.50 EGBGB ist für GS Träger die absolute Grundlage. Deswegen auch immer der Hinweis, dass es bei uns nur GS Träger betrifft.
F: Liebe Landsleute, zu der Frage/Antwort von Axel vom 9.6.18:
„Man teilt dem Bürgermeister oder Landrat einfach mit, dass man seinen Wohnsitz nach BGB Art.7 in der von ihm verwalteten Gemeinde genommen hat. GS Träger(nat. Person) sind in der BRvD nicht Meldeverpflichtet. Wohin sollten der Stress und die Willkür den gehen, wenn keine Meldeadresse vorhanden ist. Wenn man die jur. Person der BRvD nicht nutzt, tritt absolute Ruhe ein. Wenn Sie aber auf die jur. Person angewiesen sind sollten Sie sich diesen Schritt genau überlegen.“
Ich hatte vor, dem Bürgermeister mitzuteilen, dass ich mit meiner natürlichen Person, meinen Wohnsitz nach § 7 BGB in seiner von ihm verwalteten Stadt genommen habe. Dazu eine Kopie des GS und ESTA-Reg.-Auszug, sowie Nennung der Postanschrift auf dem Briefumschlag. Da ich aber noch über den Reisepass die jur. Person im System nutze (kaufen, mieten etc.) komme ich ob Eurer Antwort an Axel doch ins Grübeln, denn Stress kann ich im Moment nicht gebrauchen. Wie ich feststellen musste, wissen die ohnehin meine neue Adresse (Strafzettel aus der alten Stadt per Post), obwohl ich in der neuen Stadt weder mich, noch mein Kfz. angemeldet habe. Danke für Eure Antwort!
A: Das melden des Wohnsitzes nach BGB §7(nat. Person) macht nur Sinn, wenn die jur. Person abgemeldet ist. Eine Mitteilung der Postanschrift ist kontraproduktiv und kann eine Zwangsanmeldung zu Folge haben. Das scheint bei Ihnen schon der Fall zu sein. Eine Vermutung ist die Meldung des Vermieters an die Meldebehörde. Das kann auch Vorteile haben, da jemand die Treuhänderschaft für die Person übernommen hat. Wenn Sie die Anmeldung nicht vorgenommen haben, sollten Sie die Post zurück schicken. Vermerken Sie, Person unter dieser Adresse nicht vorhanden. Achten Sie immer darauf welche Person angeschrieben wird. Hier nochmal der Hinweis, dass dies nur GS Träger betrifft.
F: Wie ist dieser Satz zu verstehen? "Als erstes sollten Sie Ihren Wohnsitz nach BGB §7 melden. Dazu reicht ein 3 Zeiler ohne Adresse". Wie funktioniert das bzw. erfolgt so eine Meldung ohne Bekanngabe der neuen "Adresse"? Und geht dann der Stress und die Willkür nicht erst recht los, da die Meldebehörde einen doch jetzt anschreiben kann und unter Androhung von Bußgeld usw. auf Anmeldung der Wohnaft besteht?
A: Man teilt dem Bürgermeister oder Landrat einfach mit, dass man seinen Wohnsitz nach BGB Art.7 in der von ihm verwalteten Gemeinde genommen hat. GS Träger(nat. Person) sind in der BRvD nicht Meldeverpflichtet. Wohin sollten der Stress und die Willkür den gehen, wenn keine Meldeadresse vorhanden ist. Wenn man die jur. Person der BRvD nicht nutzt, tritt absolute Ruhe ein. Wenn Sie aber auf die jur. Person angewiesen sind sollten Sie sich diesen Schritt genau überlegen.
F: Grüß Gott,
Die Ummeldung per Wohnungsgeberbescheinigung wg. Ablehnung soll ja nur temporär für den FA und möglichst kurz sein. Abgesehen von der Meldeverwaltung will ich DAS keiner anderen „Behörde“ mitteilen. Dennoch frag ich mich, welche potentiellen Probleme dabei auftauchen könnten. Wißt ihr, an welche anderen Öffentlichen Stellen die Meldebehörde bei Ummeldung die Daten „automatisch“ weiterleitet (abgesehen von der GEZ)? Welchen Risiken bestehen?
Besten Dank vorab.
Bitte nicht auf den TS verweisen.
A: Karl, das tut uns Leid! Ummeldungen mit Wohnungsgeberbescheinigung ist nicht unsere Baustelle. Da sollten Sie sich eher an die MA des Landratsamtes wenden. Wir versuchen den Kontakt mit den Meldebehörden zu vermeiden.
F: Hallo,
wir kennen ja schon die Wortmarke POLIZEI, für Schreibwarenhändler, aber wie kann es sein, daß man Wörter, die Sprachen bezeichnen wie eben z.B. DEUTSCH patentiert werden dürfen? Oder hat das was mit der Großschreibung zu tun?
Danke!
A: Das dürfte wohl an der Firmen Schreibweise(Großschreibung) liegen.
F: Liebe Landsleute, habe seit etwa 16 Monaten den Staatsangehörigkeitsausweis. Bin vor ca. vier Wochen in eine andere Stadt gezogen. Ich zögere mich bzw. mein Kfz. in dieser Stadt anzumelden, überlege der Behörde meinen veränderten Personenstand anzuzeigen und auf die Befreiung von der Meldepflicht nach § 26 Abs. (2) BMG i. V. m. Artikel 43 HLKO und Gesetz Nr. 104 Artikel 3 zu bestehen. Andererseits habe ich zurzeit keine ausreichenden Ressourcen für eine größere Auseinandersetzung (Kampfmodus) mit der Behörde. Habt Ihr Kenntnisse, wie die Behörden auf so eine Situation im Allgemeinen reagieren? Vielen Dank für die Antwort im Vorraus.
A: Die Behörden reagieren in den Regel mit Ignoranz. Das hat etwas mit der Unwissenheit in den unteren Stufen zu tun. Als erstes sollten Sie Ihren Wohnsitz nach BGB §7 melden. Dazu reicht ein 3 Zeiler ohne Adresse.
F: gut , danke das beruhigt erstmal , allerdings haben die meinen PA bei Antragstellung kopiert , was nun ?
A: ESTA abfragen und Prüfen ob sauber gearbeitet wurde.
F: Auf meinem gelben Schein steht unten ein Aktenzeichen , mein Name und die Gebühr , ist das korrekt ?
F: Erst einmal vielen Dank für eure Unterstützung.
Staatsangehörigkeitsausweis wurde abgeholt. "Familienname" in Sperrschrift, soweit o.k..
Zuhause erst festgestellt, dass im Eintrag "Wohnort" in der Straße ein Buchstabe zu viel steht. Das heißt die Straße ist fehlerhaft geschrieben. Was ist hier zu tun? Kann ich den umtauschen?
A: Herzlich willkommen in der Heimat. Wenn Sie das stört, können Sie das reklamieren. Es ändert aber nichts am Fakt der Feststellung.
F: Guten Morgen. Ich hätte gerne Informationen zu dem blauen Reisepass der BRD. Den stellen sie doch Asylanten aus oder? Wie genau verhält sich das? Vielen lieben Dank euch.
A: Das sind Pässe für de facto Staatenlose. Sowas bekomm en de jure Staatenlose nicht.
F: Hallo Ihr Lieben. hatte Euch am 10. Juni geschrieben.. ich soll lt. Euch auf den Server zurückgreifen..kann ich leider immer noch nicht..was für Möglichkeiten habt Ihr noch, um mit mir zu kommunizieren oder geht das ansonsten gar nicht und ich muss mir irgendwie selbst helfen ?LG
A: Ja, das ist die einzige Möglichkeit mit uns zu kommunizieren.
F: Seltsam, die andere gelbe Schein Seite "gelberschein.info" ist nicht mehr zu erreichen? Hatten die Betreibe dieser Seite ungebetenen Besuch von der Gedankenpolizei? Oder hat man einfach aufgegeben wegen mangels Nachfrage?
A: Dazu haben wir keine Informationen.
F: Hallo, welche Rechtlichen Grundlagen greifen eigentlich bei beeinträchtigte Menschen, die den Staatsangehörigenausweis beantragt haben.
Haben diese Ansprüche lauf SGB 9?
Oder entfällt jegliche Unterstützung nach Abgabe des Personalausweises?
Mit freundlichen Grüßen
A: Bisher sind uns keine Auswirkungen bekannt. Bevor Sie aber den Perso abgeben, lesen Sie den Artikel Perso, Pass abgeben oder behalten unter Erprobtes.Bisher sind uns keine Auswirkungen bekannt. Bevor Sie aber den Perso abgeben, lesen Sie den Artikel Perso, Pass abgeben oder behalten unter Erprobtes.
F: Hallo, ich fang erst an mich in das Thema einzulesen. Dazu wollte ich fragen ob es konkrete anlaufstellen in meiner nähe gibt wo man sich ausführlich informieren kann? Ich komme aus Trier, vielen Dank
A: Die einzige Möglichkeit ist ein Stammtisch. Such Sie doch mal nach Stammtischen in der Rubrik Stammtisch.
F: Hallo zusammen,
ich beschäftige mich nun schon seit einiger Zeit mit dem Thema Staatsangehörigkeit und habe auch schon alle Unterlagen für den Antrag zusammen.Nun habe ich aber auch Kenntnis einer alternativen Weges erlangt. Es handelt sich um die staatliche Selbstverwaltung. Könnt ihr dazu vielleicht etwas sagen bzw. Links oder Informationen geben. Nach Aussagen von z.B. Peter Frühwald soll das ja wohl funktionieren. Ich mache mir da bloß Gedanken wie das tagtägliche Leben als quasi eigene Verwaltung neben der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftgebietes so funktionieren kann. Ich denke das ihr euch auch schon um dieses Thema gekümmert habt. Wäre schön wenn ihr ein paar Anregungen oder Kommentare geben könntet. Danke!
A: Das hört sich so an, als wenn Sie den GS noch nicht verstanden haben. Also sollten Sie erst Ihre Erfahrungen machen. Empfehlen kann auch die VV, Freistaat Preußen oder die Riege der selbsternannten Reichskanzler. Eigene Erfahrungen sind auf dem Weg in die Souveränität sehr wichtig.
F: Hallo. Ich habe den Gelben Schein sowie den ESta-Registerauszug von mir vorliegen. Ich würde mir nun gerne mein Eigentum (Grundstück mit Haus sowie Firmenanteile) "bestätigen" lassen, so dass das Eigentum nicht an der juristischen sondern an der natürlichen Person hängt. Welches Vorgehen ist da empfehlenswert? Viele Grüße Hans
A: Das lässt sich auf dieser Plattform nicht besprechen. Besuchen Sie uns auf unserem TS3 Server
F: Hallo nochmal,der Antrag zu Feststellung dt Staatsangehörigkeit(Bundesstaat) ist doch für die nat.Person,wenn wir uns also für unseren Rechtskreis ableiten,dann doch auch so als ob dieser noch handlungsfähig ist mit allen gültigen Gesetzten dafür?Wenn ja dann kann ich doch auch gültige Gesetzte nutzen,auch wenn diese von geltenden bzw.angewandten überlagert werden sofern ich schon nachgewiesener Staatsangehöriger bin?
A: EGBGB Art. 5 Abs. 1 und Art. 50!!!
F: Hallo Ihr Lieben. ..Danke für die schnelle Antwort. ..Jetzt noch kurz eine Frage : wisst Ihr wo man, im Ausland lebend, eine Bescheinigung her bekommt, dass man KEINE andere Staatsangehörigkeit angekommen hat, als die festzustellende? Herzlichen Dank schon jetzt für Eure Antwort und LG
A: Die Erklärung kann man selber schreiben.
F: Hallo, ich habe mal eine kurze Frage und vielleicht wisst ihr ja mehr.
Und zwar hat Matthias Weidner jetzt bei Bewußt tv in den Raum gestellt das es mittlerweile 6 Mio (die Zahl 6 Mio kommt mir bekannt vor :-)
festgestellte Deutsche Staatsangehörige geben soll.
Aber die Aussagen von Herrn Weidner muss man ja immer etwas genauer beleuchten und hinterfragen wie ihr ja festgestellt habt, vor allem weil es die kriminellen Erfüllungsgehilfen einem dermaßen schwer machen wie ich schon am eigenen leib feststellen musste.
Meine Frage, liegen euch genauere aktuelle Zahlen vor wie viele Deutsche nach Abstammung §4 Abs.1 nun wirklich festgestellt sind?
A: Das ist die einzige vernünftige Aussage die Herr Weidner in dem Video macht.
F: Ausweiskopien nun erlaubt? Seit dem 15.07.2017 soll es wohl so sein, nur nennt man es jetzt durch die Hintertür „Ablichtung“ https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
https://www.ferner-alsdorf.de/datenschutzrecht__personalausweis-kopieren__rechtsanwalt-alsdorf__11805/
Kann man sich dagegen - gerade jetzt im Zuge der DSGV - denn da nicht dagegen wehren und kommt man tatsächlich nicht mehr damit durch, den Ausweis in den Dienststuben nur noch vorzuzeigen? Ich will keine „Ablichtung“ dieses Ausweise für eine Akte erstellen. Was tun?
A: Mir war bisher nicht klar, dass die nat. Person(Familienname, Antragsteller) ein Ausweisdokument besitzt. Das dürfte doch eher die jur. Person(Name, nicht Antragsteller) betreffen. Nachlesen kann man das in der Personalausweisverordnung § 28.
F: Hallo! Hat schon jemand von der Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung (Formular A9060) der Deutschen Rentenversicherung gehört? Wenn man einen Gelben Schein und einen Esta-Registerauszug hat, soll man dies angeblich bei der Deutschen Rentenversicherung vorlegen. Was soll das bringen, oder wofür soll dies gut sein?
A: Das Formular kann nichts mit dem GS zu tun haben. Es geht um den Namen(jur. Person). Also keine Auswirkung für uns.
F: Liebe GSler,
hier in der BRiD herrscht doch mittlerweile komplettes Handelsrecht, richtig? Somit frage ich mich, ob man - bis das DR wieder handlungsfähig ist - besser fährt, wenn man sich AUCH mit den Werkzeugen des Kommerzrechts beschäftigt/diese nutzt, um zumindest teilweise wieder in die Selbstbestimmung zu kommen und sich vor allgegenwärtigen Plünderungen zu schützen. Die weise Anwendung von Wissen kann ja Macht sein. Daher wollt ich wissen, 1) was ihr generell davon haltet und b) speziell von der letztjährigen Interviewserie eines Diplomaten (https://maras-welt.weebly.com/interview-serie-mit-dem-diplomaten.html)
sowie c) aktuell von der Klage am High Court (http://www.hc-zv-nebenklage.org/)?
Besten Dank vorab!
A: Ohne die jur. Person und dem damit verbundenen Recht, werden nur die wenigsten in dem System klar kommen. Wichtig ist zu erkennen welche Position man für die Person einnimmt. Der Begünstigte ist dabei immer dem Treuhänder vorzuziehen. Leider wissen das nur die wenigsten Bediensteten. Was es nicht leichter macht. Das bemängelt auch der sogenannte Diplomat. Leider verleugnet er auch aus Eigeninteressen den GS. Er ist ein Fetischist des Handelsrechts, da er seine Ziele so am besten umsetzen kann. Lediglich der Bruch der Spielregeln auf dem Monopolyfeld wird besprochen.
c: Die BRD ist eine Geschlossene Irrenanstalt! Einige versuchen durch die Wahl einer neuen Anstaltsleitung zu bekommen. Andere Insassen versuchen durch selbst gemalte Zettel rauszukommen. Sie scheitern aber immer am Wachdienst. Dabei brauchen sie nur erkennen wer sie sind und das dem Arzt mitzuteilen und sich den Entlassungsschein ausstellen zu lassen. Aber die kommerziell bevorteilten Insassen wollen ihre Schäfchen natürlich nicht laufen lassen. Deshalb erfinden sie immer neue selbstgemalte Zettel. Einige Truppenteile gründen in der Irrenanstalt eine eigene Irrenanstalt. Andere erklären sich einfach zum Boss der Irrenanstalt. Einige davon sind sogar von der Anstaltsleitung dazu beauftragt. Denn die Irrenanstalt ist ein gutes Geschäft.
F: Ist Nachname gleich mit Familienname zu setzen? Im Juristischen Wörterbuch steht hinter Familienname Nachname in Klammern. Die Frage tendiert dahin, ob ein von einer Behörde ausgestelltes Dokument mit der Bezeichnung Vorname/Nachname besser gestellt ist, als die Bezeichnung Vorname/Name. Ob Vorname/Nachname die natürliche Person darstellt.
A: Nein! Das Juristische Wörterbuch wird jährlich auf die Bedingungen in der Republik angepasst. Am besten ist die jur. Person an der Rechtsform(Herr/Frau) zu erkennen(PAuswV §28).
F: Suchende hat gefragt, warum die AfD dies nicht aufgreift. Bezüglich der Souveränität habe ich die AfD 2 mal angeschrieben und Fakten für die nicht vorhandenen Souveränität mitgesendet. Es kam keine Antwort. Wenn man sich III. Nr.16 des Potsdamer Abkommens ansieht, weiß man auch warum die nichts machen. Auch nur eine Verbrecherbande.
A: Natürlich, die kloppen sich doch nicht die eigenen Beine weg. Sie sind einfach die gewollte Opposition. Auch wenn die Basis erst noch auf Linie gebracht werden muss.