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Fragen und Antworten

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29.12.2016
Manuela
F: Hallo, meine Vater will mir seine Geburtsurkunde nicht geben, die von seinem Vater habe ich was kann ich da machen. Vielen Dank im vorraus

A: Sich die vom Geburtsstandesamt des Vaters geben lassen.


28.12.2016
RuStAG in Bremen
F: Hallo liebes GS Team. Heute Vormittag haben wir (meine Frau und ich) unseren Staatsangehörigkeitsausweis per Einschreiben erhalten. Alle Angaben und auch die Namensschreibweise ist soweit korrekt. Für uns beide war die gleiche Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde zuständig. Trotzdem wurde der gelbe Schein auf unterschiedlich Art und Weise ausgefüllt und ausgehändigt. Bei meiner Frau hat die Sachbearbeiterin den gelben Schein ganz normal bedruckt und unterschrieben. Bei mir ist allerdings der gesamte Staatsangehörigkeitsausweis nicht maschinell bedruckt sondern von der Sachbearbeiterin Hand geschrieben. Der Vordruck (Dokument Nr. 10 005 Bundesdruckerei) ist jedoch die gleiche. Warum macht die Sachbearbeiterin diese Unterschiede? Und warum bekomme ich keinen gedruckten sondern handgeschriebenen Schein? MfG

A: Das hätte Sie die Sachbearbeiterin fragen sollen. Vielleicht müssen die ja jetzt Sparen oder der Drucker war defekt.


28.12.2016
Pessimist
F: Eine Dienst, Fachaufsichtsbeschwerde gegenüber der Gemeinde bzw Bürgermeister, wo schicke ich die hin. Auch zum Landrat. Danke.

A: Immer an den nächsten Vorgesetzten. So haben Sie die Möglichkeit weiterführende Beschwerden zu führen.


28.12.2016
Fritz Olaf
F: In meinem Staatsangehörigkeitsausweis ist mein Familienname nicht gesperrt geschrieben. Ist das korrekt, und wenn nein, mit welcher Begründung Einspruch erheben. Danke.

A: Der Vor und Familienname sollte Max Mustermann geschrieben sein. Speerschrift dient nur der besseren Lesbarkeit.


28.12.2016
GuidoRuStAG
F: Hallo Liebes GS Team wird nun rückwirkend alle einträge in Geburt Abstammung geändert oder nur die jetzigen ? Da ich noch den mit §4 Abs. 1 habe und ich das natürlich so in ordnung finde, muss ich diesen dann etwas vorsichtiger und behutsamer aufbewaren ;-). Einen Guten Rutsch in`s Jahr 2017

A: Es ist alle geändert. Was heißt geändert, es ist ein Teil des Satzes weggelassen.


28.12.2016
R.B.
F: Kann ich, geboren in Thüringen (1969), als ehelicher Abkömmling meines Vaters, dieser geboren in Ostpreußen (1934), dieser war wiederum ehelicher Abkömmling meines Großvaters (seines Vaters), auch geboren in Ostpreußen (1887), die "Rechtsstellung als Deutscher" beantragen (hier im Hinblick auf die deutschen Ostgebieten und die damit verbundenen Regelungen zur Vertreibung), oder nur den Antrag auf "Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit" stellen?

A: Beantragen können Sie alles, sogar einen Lottogewinn. Die Voraussetzungen sind bei Ihnen aber nicht gegeben. Auch gibt es Zweifel ob Sie mit den Konsequenzen daraus leben könnten. Sollte das der Fall sein, ist es nur eine Sache die bei Ihnen im Kopf stattfindet.


27.12.2016
Zu Gerhard
F: Nicht die Botschaft, sondern das bva. Die lebenden deutschen im Ausland

A: Er ist in Thailand da ist es besser über die Botschaft oder Konsulat.


27.12.2016
Gerhard
F: Sehr geehrte Damen und Herren, Ich lebe in Thailand und möchte die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Wie muß ich vorgehen. Danke im Voraus.

A: Die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie nicht beantragen, sondern nur feststellen lassen. Es ist bei Ihnen genau wie bei allen anderen. Ihr Ansprechpartner Vorort ist nur die Botschaft.


26.12.2016
Moritz
F: Hallo, vielen Dank für die informative Seite! Ich habe beruflich bedingt zwei Wohnorte, ist es egal ob ich den Antrag auf Nachweis der Staatsangehörigkeit an Wohnort A oder Wohnort B einreichen? Danke! LG Moritz

A: Immer am Hauptwohnsitz.


26.12.2016
Pessimist
F: wenn das Bürgerbüro mir ein Hausverbot ausspricht, kann man dieses überhaupt ernst nehmen.Dieses sind doch öffentliche Räume und müssen doch für jeden zugänglich sein.

A: Die befinden sich im Handelsrecht. Damit haben sie das Hausrecht. Öffentliche Raume gibt es schon lange nicht mehr.


26.12.2016
tetr4hedron
F: Hallo und frohe Weihnachten! Ich habe meinen GS ausgehändigt bekommen. Meine Familienname steht in Speerschrift, also M u s t e r m a n n. Die Sachbearbeiterin wies mich sogar daraufhin und fragte ob ich damit zufrieden bin. Heisst es, dass ich nach RuStAG 1913 abgeleitet wurde? Zudem stand auf der Quittung „Einbürgerung in den deutschen Staatsverband“. Die Sachbearbeiterin war sehr nett und gratulierte mir mit einem Handschlag als sie mir die Urkunde überreichte. EStA-Auszug ist noch nicht beantragt, da ich noch ein paar Wochen warten werde um der Sachbearbeiterin Zeit zu Geben, die Daten zu übermitteln. Ich war positiv überrascht. Jetzt sagte mir jemand (bei staatenlos.info), dass er/sie denkt, dass ich nicht nach RuStAG § 3 (1), sondern nach § 3 (2) StAG abgeleitet wurde. Ich habe auf Seite meines Vaters bis zu meinem Urgrossvater, *1898, abgeleitet. Bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen habe ich unter 4; 4.2 angekreuzt und unter 4.3 Kgr Bayern angegeben. Das selbe wurde auch bei jeder Anlage V gemacht. Ich hatte sogar eine Kopie des Familienstammbuches meines Urgrossvaters dazu gelegt in der eindeutig steht, dass er die Staatsangehörigkeit in Bayern besaß.

A: Bei Ihnen scheint alles in Ordnung zu sein. Durch Aussagen vom Verfassungsschutz(staatenlos.info) würde ich mich nicht durcheinander bringen lassen.


25.12.2016
Karin
F: Trotz korrekter Nachweise ist mein Familienname im Gelben nicht gesperrt geschrieben. Den Gelben habe ich nun schon seit genau 3 Jahren. Kann und sollte ich in dieser Sache noch reklamieren o.ä. ?

A: Die Sperrschrift hat keine Aussagekraft. Diese wird lediglich in Bayern und Baden-Württemberg vereinzelt angewendet. Also ist dort nichts zu unternehmen.


24.12.2016
tricksi65
F: Hallo liebe Leute! Kann mir jemand sagen wie es sich verhält wenn man die Staatsangehörikeit nach RuStaG 1913 besitzt und Behindertenrente beantragen will ?

A: Ganz normal mit der jur. Person.


23.12.2016
dragonaro
F: Hallo Forum, ich habe ein spezielles Problem, die Anträge wurden wie von euch beschrieben ausgefüllt, über Eheregister meine Vater-Abstammung bis 1899 Württemberg nachgewiesen. Nun zu meinem Problem: Meine Aufenthalte kann ich nicht mehr nachvollziehen aus dem Gedächtnis, seit meiner Geburt ca. 35 Umzüge quer durch Deutschland. Mein Vater konnte mir mit seinen 80 Jahren auch nicht weiterhelfen. Habe den Antrag nun ohne diese Zeiten potalisch versendet. Im Forum habe ich Stunden gelesen und es ging oft um Nachweise seiner Aufenthalte. Was kann ich tun wenn es verlangt wird?

A: Versuchen das für Sie in groben Zügen nachzuvollziehen.


23.12.2016
Heidi
F: Kann ich die Vollauskunft bei der Meldebehörde schriftlich beantragen? Gibts da was zu beachten? Was kostet die?

A: Natürlich können Sie den Antrag auf Auskunft des Betroffenen nach § 10 BMG auch schriftlich stellen.
Kosten = BMG § 9


23.12.2016
Maike
F: Hallo! Wenn ich beim Abholen des GS meinen Perso vorzeigen muss (was mir ehrlich gesagt nicht passt) unterschreiben die mir dann dort auch gleich auf dem "Antrag Selbstauskunft (Esta)" unter Punkt 2 meine entsprechende Legitimation, wenn ich denen diesen Esta-Antrag unter die Nase halte? Denn für diesen Esta-Antrag muss man sich ja in Köln auch wieder legitimieren. Oder wer nimmt diesen Nachweis für Köln ab?

A: Dazu sollten Sie den Sachbearbeiter vor Ort Fragen. Dazu gibt unsere Glaskugel nichts her.


22.12.2016
Rene
F: Was hat es mit diesem TS3 GS Server auf sich. Leider finde ich auf eurer Seite nichts näheres für eine Anleitung. Wenn ich den Download TeamSpeak3 klicke, öffnet sich einen eue Seite--> dort dann Option Client, wählen? und bei Android kommt nun Google Play und will 1,69 Euro von mir. Ist das alles richtig so? Es geht mir nicht ums Geld, nur weiß ich nicht wirklich mit dem TeamSpeaker anzufangen. Chattet man darüber dann darüber? Und ist der Zugang nach dem Bezahlen dann unbegrenzt? Wie gesagt, mir ist das Prog leider völlig fremd.

A: wikipedia.org/wiki/TeamSpeak


21.12.2016
Franziska
F: Ich weiß, es gehört nicht zum Thema, aber....stimmt dieses hier:http://www.oesterreich-rundschau.at/aktuelle-rundschau/abschaffung-des-buergerlichen-rechts/ ? Das BGB für Österreich läuft 1.1.2017 aus???? Also, wären die Österreicher in der gleichen Situation wie Deutschland, aber ohne GG ? Ich bedanke mich für eine ernstzunehmende Antwort. (Ihr seid die letzte Zeit etwas patzig, will mir scheinen...)

A: Es sind alle Euro Staaten dasselbe. Das BGB abzuschaffen ist nur konsequent. Wo keine Bürgerrechte gebraucht werden braucht man auch kein BGB. Patzig sind wir nur dann, wenn wir mit Schwachsinn in der Beschäftigung gehalten werden. Wie zum Beispiel bei den Bodenrechten.


21.12.2016
Hornisse
F: Auch wenn es nicht direkt zum Thema gehört sollte man es doch vielleicht hier veröffentlichen. Damit immer mehr Leute Einspruch einlegen. http://brd-schwindel.org/verlust-der-bodenrechte-2017/

A: Nicht nur das es nicht unser Thema ist, wir verbreiten auch keine Fake News. Wir erwarten auch, dass ältere Fragen gelesen werden. Dann hätten Sie unsere Meinung dazu gelesen.


20.12.2016
Sammy
F: Hallo, jo Conrad hat ein neues Interview gemacht. Thema:Verlust der Bodenrechte 2017 ? http://bewusst.tv/bodenrecht-privat/ Der Talkgast hat wohl eine Religionsgemeinschaft gegründet. Ist das auch ein Geschäftsmodell oder ein Honigtopf für die Unzufriedenen als eine Art Beschäftigungstherapie anzusehen?

A: Wenn die Bodenrechte auslaufen, einfach einen Wischmop nehmen und aufwischen.


19.12.2016
Dieter
F: https://youtu.be/YncckPNBOs0 Auch interessant

A: Das ist nicht Interessant, das ist pure Desinformation. Aber Hauptsache der CD Verkauf läuft! Fast 60 Euro für Informationen, die richtig frei verfügbar sind, ist doch ein Schnäppchen.


16.12.2016
tonus
F: Seit einigen Tagen habe ich den Staatsangehörigkeitsausweis. Dieser wird bekanntlich in DIN A 4-Größe ausgegeben der als Legitimation etwas umständlich in der täglichen Mitnahme ist. Bekomme ich bei Schwierigkeiten, wenn ich diesen Originalausweis im Drucker so verkleinere, daß er etwa die Größe eines Personalausweises hat? Vielen Dank für die Antwort

A: Das Original mitzunehmen ist eh nicht Sinnvoll. Für Schwierigkeiten sehen wir keine Vorrausetzung.


16.12.2016
Lupo
F: ich habe mir von der Gemeinde die erweiterte Meldebescheinigung nach § 18 BMG ausgestellt bekommen. Mein Familienname wurde richtig geschrieben, Staatangehörigkeit deutsch. Soweit ich mitbekommen habe gibt es unter den verschiedenen § unterschiedliche Personenstandmitteilungen. Was für ein § wäre den der richtige? Gruß Lupo

A: §10 in Verbindung mit §9.


16.12.2016
Thomas
F: Ich habe gelesen, dass man eine notariell beglaubigte Personenstanderklärung an sein Geburtsstandesamt schicken soll. Ich bin in Frankreich ehelich geboren, mein Vater ist Preusse, meine Mutter Bayer. Ich habe die Staatsangehörigkeit in Preussen, Staatsangehörigkeitsausweis vor 2 Jahren ausgestellt bekommen, ESTA Eintrag nach RuSTAG 1913. Mein Geburtsstandesamt in Frankreich wird sich, denke ich, einen feuchten Dreck drum interessieren ob ich mich als Preusse oder als "Allemand" sprich deutsch bezeichne. Es handelt sich ja bei Frankreich eh um eine Besatzungsmacht. Macht es Sinn die Personenstanderklärung trotzdem an das Standesamt zu schicken? Oder gilt dies nur für Deutsche die in Deutschland geboren sind und durch ius soli die stag DEUTSCH erworben haben? Ich bin ja Deutscher und habe nach ius sanguinis die Staatsangehörigkeit in Preussen.

A: Eine Personenstandserklärung macht überhaupt keinen Sinn. Ich kann eben nicht für Fremde Firmen(Person) nicht die Firmierung ändern.


16.12.2016
Hamon
F: Hallo ich habe mir wie Svenson0815 auch den grünen Reisepass NACH dem gelben Schein geholt. Leider enthält der grüne Reisepass nach Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit noch immer noch den falschen Eintrag "DEUTSCH". Der grüne Reisepass hat doch außer des echten Hoheitszeichens kaum Vorteile. Die Großschreibung und die jur. Person bleiben. Daher die Frage: Ist es nicht vorteilhaft alle Haupt- und Nebenwohnungen bei deutschen Meldebehörden zwecks Umzug ins Ausland mit Zielstaat Kgr. Bayern abzumelden und den Perso/Pass wenigstens als verloren/unauffindbar zu melden? Dass ich meinen Führerschein als verloren gemeldet hatte, war bereits goldrichtig, da sie den schon einziehen wollten, weil ich einen gelben Schein beantragt hatte (Fahrerlaubnis-Bescheinigung vom KBA reicht als Führerschein-Ersatz). Wir sind doch "Ausländer" für die BRD, gibt es da nicht die Möglichkeit einen Reiseausweis (hellblau) zu erhalten ?

A: Für die jur. Person ändert sich auch nichts. Deswegen steht da auch immer noch Deutsch drin. Ein Umzug Ins Kgr. Bayern, wäre ein Umzug ins Inland. Bei einer Abmeldung ins Ausland (Inland) kann es Probleme mit der Bank, Arbeitgeber geben. Mit dem Reiseausweis gibt es bei uns keine Erfahrung.


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