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Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
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23.10.2016
Hornisse
F: Es gibt ein Urteil aus Erfurt, ich meine zumindest das es Erfurt war. Da wollte man jemanden die WBK entziehen, weil dieser einen Willenserklärung getätigt hat. Die Richter entschieden zu Gunsten des beklagten, weil dieser sich nur auf die freie Meinungsäußerung berufe. Also so einfach ist das nicht mit WBK und Jagschein entziehen. Aber gegen willkür ist natürlich kein Kraut gewachsen. Ich empfehle jeden Sportschützen/Jäger Mitglied im Forum Waffenrecht zu werden http://www.fwr.de/startseite/ Über diesen Verband kann man eine Rechtsschutzversicherung (ÖRAG-Versicherung) diesbezüglich Waffen-Verwaltungsrecht abschließen. Kostet etwa 60 Euro im Jahr. Natürlich ist nicht auszuschließen, das dieses Forum Waffenrecht demnächst einen Nachweis verlangt, daß man keinen "gelben Schein" hat. Weil man weiß natürlich nicht, wie sich dieser Verband in Zukunft verhalten wird.

A: Danke für die Info!


23.10.2016
M&E
F: Geht meine gesetzliche Rente verloren wenn ich den Personalausweis abgebe

A: NEiN


22.10.2016
Pessimist
F: Ja warum Gründen nicht alle GS Besitzer eine neue Partei. Durch das wir immer mehr werden, könnten wir bald die Mehrheit im Bundestag übernehmen. Und dardurch könnten wir, mit den Alliierten einen Friedensvertrag aushandeln. Wäre das nicht ein Ansatzpunkt, um endlich diesen kourrupten Haufen loszuwerden. Ich weiß, ist nur ein Wunschdenken.

A: Juhu endlich richtig der Beihilfe zum Verfassungsbruch schuldig machen.


22.10.2016
Pessimist
F: Ich habe soeben Post vom Bürgermeister bekommen, wegen der Vollauskunft, da stand bei Staatsangehörigkeit deutsch dieses wollte ich geändert haben. Er hat mir geschrieben,das die Gemeinde bei uns nur die Staatsangehörigkeit "deutsch" eintragen darf,Eine andere Eintragung ist nicht möglich. Bei Fragen zur Staatsangehörigkeit soll ich mich ans Einwohnermeldeaufsicht des Landrat wenden. Wie kann ich jetzt am besten vorgehen. Danke.

A: Sie können auch einen Antrag auf einen Lottogewinn stellen. Der Erfolg ist der gleiche. Die jur. Person wird die Staatsangehörigkeit deutsch immer behalten. Sie können nicht einfach in eine fremde Firma laufen, sich auf den Chefsessel setzen und aus der GmbH eine Genossenschaft machen. Ihnen gehört diese Firma(Person) nicht. Es sollte in der Vollauskunft nur ein Hinweis auf die nat. Person stehen.


22.10.2016
Bundesstaatsangehöriger
F: Hallo Leute, es geht um folgendes.. Ich habe den GS, und wollte dieses mit einer Haager Apostille versehen lassen! Da ich mir leider die Haager Apostille nur über den Postweg und nicht persönlich einholen kann, müsste ich mein Orginal GS zu der entsprechenden Stelle schicken, und wäre mit der Gefahr bedroht, das dieses Dokument willkürlich verschlampt wird! Wäre es auch möglich oder gar besser..eine beglaubigte Kopie vom Notar anfertigen zu lassen, und diesen dann zur Apostillerung an die entsprechende Stelle schickt??

A: Das ist kein Weg. So wird die Apostille nicht auf den GS kommen.


21.10.2016
Stankoweit
F: Hallo, Frage Nummer 1: Wenn GS mit richtiger Schreibweise des Namens vorliegt, ESTA-Eintragung gemacht wurde, der GS im Melderegister erfasst und der Perso abgegeben wurde: Ist damit die Handelsrechtliche Kündigung bei der BRD erfolgt? Oder bedarf es noch weiterer Schritte? Frage Nummer 2: Muss man bei obigen Voraussetzungen weiterhin bei einer Meldebehörde gemeldet sein? Was sagen hier die Vorschriften? Herzlichen Dank u. Gruß

A: Den Handelsrechtlichen Vertrag zu kündigen ist eine Sache des Bewusstseins und findet nur in Ihrem Kopf statt. Die nat. Person unterliegt der Meldepflicht nicht. Sie ist auch nicht gemeldet. Es liegt also an Ihnen wie Sie mit der jur. Person umgehen. Zu bedenken sind die Konsequenzen meines Handels.


20.10.2016
Rieder Bub
F: Ich habe auf einer Seite folgende Info gelesen: Der Feststellungsantrag zur Staatsangehörigkeit wird ab Ende 2017 nicht mehr möglich sein. Ist da was dran? Falls ja sollten wir mehr Gas geben was die Aufklärungsarbeit angeht.

A: Uns ist da nichts bekannt.


20.10.2016
Christopher
F: Hallo Leute und danke für die Einladung zum Team Speak. Leider habe ich im Moment kein PC daheim und die App kostet 5 Euro fürs Handy von Teamspeak. Könnten Sie mir zu meiner Fragen bitte bitte bitte ein paar Stickworte nennen oder Videos/Texte wo ich mich belesen kann? Danke schon mal. Hier noch mal die ursprüngliche Frage: Hey Servus aus München. Bei uns eskalieren die "Beamten" in grün regelrecht, die halten wahllos Autos an, stellen die dümmsten Fragen, wo kommen sie her, drogen genommen usw.... Ich habe meinen Gelben Schein schon ungefähr ein Jahr mit meinem Vater zusammen geholt. Ich selbst habe noch nie versucht den GS auch einzusetzen doch jetzt reicht es mir. Könnt Ihr mir sagen, wie ich freundlich aber bestimmt die Polizistn abwimmeln kann bzw sagen kann dass ich GS Inhaber bin und sie bitte von mir ablassen sollen? Wo bekomme ich souveräne Argumente her um so ein Gespräch rapide zu beenden? Gibt es dazu vielleicht auch ein Video/ein Buck, was sie mir empfehlen können? Es wäre echt supi, wenn Sie mir ein paar Argunente oder Stichworte nennen könnten, damit ich mich mit dieser Thematik gezielt vertraut mache und mich zielgerichtet belesen kann... Danke schon mal Gruß Chris A: GS TS3 Server

A: Das Thema ist zu umfagreich und auch nicht für die Dienste die hier mitlesen.


20.10.2016
Maik
F: Hallo, ich habe heute Einicht in meine gespeicherten Daten auf dem Bürgerbüro erhalten, direkt auf dem Bildschirm. Und auch der Eintrag des Datums, Aktenzeichens und ausstellender Behörde bekomme ich morgen ohne dass eine Kopie des GS angefertigt wird....ein weiterer Erfolg. Die Vollauskunft kann die Dame aber nicht ausdrucken, das habe ich selbst gesehen, es gibt kein Button "Druck". Sie kann die Maske nur kopieren und in ein Word Dokument einfügen und dann ausdrucken....was sie auch gerne macht hat sie gesagt, dort ist dann auch zu sehen...Glaubhaftmachung der ...... mit Datum, Aktenzeichen und ausstellender Behörde.....REICHT DAS ? Und jetzt kommt der Hammer....beide Beschäftigten im Bürgerbüro haben sich lange mit mir unterhalten.....und anscheinend habe ich ernsthaftes Interesse für das Thema geweckt...so dass ich auf Nachfrage einige Links "bereit gestellt" habe....Ein Amt und zwei Erfolge pro Besuch.... :-)

A: Da hat die Dame wohl keine Berechtigung die Vollauskunft auszudrucken. Aber das ist ja auch nebensächlich. Sie wissen ja, dass es drin steht und das ist wichtig. Gut ist das, dass Thema langsam bei den Bediensteten ankommt.


19.10.2016
Claudius
F: Hallo, ich habe eine Frage zu dem Thema wie man es vermeidet wieder einen Vertrag mit der BRD einzugehen. Man kann als Begünstigter einer jur. Person z.B. Reisender ja einfach weiterhin seinen Reisepass verwenden. Soweit klar. aber wie sieht es z.B. in folgendem Fall aus: Ich bin Fachschüler und habe bevor ich den GS hatte BAföG beantragt und auf dem Antrag wie vor dem GS üblich Staatsangehörigkeit deutsch angekreuzt. Wie sieht das jetzt für den Folgeantrag für das BAföG aus? Kann ich jetzt mit GS auch wieder Staatsangehörigkeit deutsch ankreuzen oder geht man dann schon wieder einen Vertrag mit der BRD ein ??

A: TS3 GS Server


19.10.2016
Pessimist
F: Hallo, ist es sinvoll auf dem Einwohnermeldeamt,das Personalkonto zu Kündigen. Ich habe den GS,EsTA Eintrag,Perso abgegeben, und jetzt bin ich an der Vollauskunft dran. Ich habe die Internationale Geburtsurkunde mit Apostile versehen. Werde darauf noch ein Passbild von mir anbringen, und später beglaubigen lassen. Ich hoffe das dieses als Dokument annerkannt wird. Was haltet Ihr davon.

A: Das Personenkonto zu löschen ist Rechtlich nicht möglich. Sie können nicht in eine fremde Firma laufen und diese in den Konkurs schicken. Die Internationale Geburtsurkunde ist die jur. Person. Dort ist schon wieder der Name drauf. Dann hätten Sie auch den Perso behalten können. Was soll eigentlich das Bild eines Menschen auf der Person? Sind Sie mit der Person IDENTISCH? Zu beachten sind auch die Konsequenzen aus Ihrem handeln. Ich hoffe Sie haben sich das gut überlegt.


18.10.2016
Juristische und natürliche Person
F: Eure Antwort:: Den Treuhänder der jur. Person finden Sie im EGBGB Artikel 10. (Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates ,dem diese Person angehört.) Tja, die BRD ist aber kein Staat !!!Deutschland ist ein Teil des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937,...ist das dann der sogenannte Staat? Und wer ist der Treuhandnehmer meiner Person ? Sind das die Alliierten Siegermächte oder ich? Danke für Eure Geduld

A: Wie kommen Sie auf einen Gebietsstand von 1937? Das letzte Völkerrechtssubjekt ist im Gebietsstand von 27.07.1914, vor dem laufenden WK. Treuhandnehmer = Begünstigter. BRvD = Treuhandverwaltung des DR = Staatsfragment (Geschäftsbereich des DR seit Weimar).


18.10.2016
Juristische und natürliche Person
F: Hallo, bitte, ich habe noch eine Frage fürs Verständnis: Für meine Person(en) Wer ist der Treuhandgeber, wer ist der Treuhandnehmer meiner Personen? Und ich bin der Begünstigte, nicht wahr?

A: Den Treuhänder der jur. Person finden Sie im EGBGB Artikel 10. Immer schon aufpassen nicht in die Treuhänderschaft drücken lassen. Die nat. Person ist keine Firma.


18.10.2016
Maik
F: Wenn ich einen EStA Register Auszug beantrage über das zur Verfügung gestellte Formular des Bundesverwaltungsamt in Köln, wie ist das auszufüllen, nach heutigem Stand oder auch wie beim Antrag F im Gebietsstand von 1913 ? Betrifft die Angabe von Geburtskreis, Geburtsstaat sowie die Postleitzahl. Danke schon mal

A: Das können Sie machen wie Sie wollen.


18.10.2016
Mauk
F: Statusupdate Nr. 2 zu meinem Antrag. Heute habe ich eine Abholbescheinigung erhalten, dass ich den Staatsangehörigkeitsausweis in meinem zuständigen Standesamt im Ort abholen kann, also ich muss nicht einmal zu meinem Landratsamt fahren....ist schon mal super ! BEIBLATT und AUSWEISKOPIE habe ich NICHT wie verlangt eingesendet ! Auf der Abholbestätigung muss ich Ort und Datum sowie Unterschrift leisten. Ausweisen werde ich mich mit meinem Reisepass, geht leider nicht anders...oder wäre ein vorläufiger Reisepass besser ? Ich habe folgenden Text auf die Abholbenachrichtigung hinzugefügt und werde mir das durch den Sachbearbeiter auf dem Papier bestätigen lassen, ist das okay so oder muss ich ein Separates Schreiben ausfertigen ? KLARSTELLUNG Ich, "mein vollständiger Name/Familienname", weise mich nur unter Protest und unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit, sowie unter Zwang aus. Ich bin nicht identisch mit dieser Person, sondern "lediglich" ihr Begünstigter und ihr Repräsentant. Amnwesende Zeugen: "meine Frau" zur Kenntniss genommen durch: Datum Unterschrift Sachbearbeiter(in) :

A: Danke für die Info und erhöhte Aufmerksamkeit bei der Abholung.


18.10.2016
Dusi
F: ich bin geschieden, muss ich für den Antrag F für meine Person meine Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil dazulegen? und inwiefern sollte das zur Feststellung der Staatsangeörigkeit beitragen?

A: Eigentlich ist das nicht Notwendig!!! Aber man steckt im Sachbearbeiter nicht drin.


17.10.2016
Sam
F: Hallo. Ich muß richtigstellen, ( zu der Behauptung von arnex/ 17.10) dass Alexander Wagandt niemals,niemals in der Tagesenergie oder sonstwo bestätigt hat,das das Bodenrecht 2017 hier ausläuft. Jo Conrad hatte es angedeutet,aber Alexander Wagandt hat abgelenkt und ist auf diese Thematik nicht eingegangen

A: Ja das ist das Beste was man mit dem Thema machen kann.


17.10.2016
Emma
F: Hallo, meine Cousine hat mir dieses https://rsvdr.wordpress.com/2016/10/14/wichtigan-alle-haus-und-grundstueckseigentuemerwichtig/ gerade zugeschickt. Bitte um eure Meinung. Ihr hört doch sehr viel ,habt viele Kontakte,....gibt es dafür Beweise oder ist das Schwachsinn?

A: Kurz und Schmerzlos Schwachsinn!!!


17.10.2016
Emma
F: Hallo. Bis wie lange wurden die Staatsangehörigkeitsurkunden eigentlich befristet? Ich kann mich erinnern, das ich in den 70-ern mal einen alten Stag-Ausweis meines Vaters (kam aus Bayern,wie sein Vater auch)gesehen habe der auch abgelaufen war. Wieso ist die Befristung eigentlich weggefallen-wisst Ihr das? Vielen lieben Dank für Euer Engagement.

A: 10 Jahre
Nach 10 Jahren hat man ja nicht die Staatsangehörigkeit verloren.


17.10.2016
Dusi
F: Hatte am 14. Oktober 2016 Beratungs-Termin beim "Amt" Angefragt. Folgende Antwort kam heute:"zur Zeit haben wir erst ab nächsten Jahr freie Termine. Ich bitte um Mitteilung für welchen Zweck Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen möchten." Was kann ich nun tun?

A: Verzichten Sie auf einen vom System gesteuerten Beratungstermin und reichen die Unterlagen ein.


17.10.2016
Reiner
F: Im ESTA Register steht das gleiche Verfallsdatum 08.2018 drin.

A: Dann werden Sie sich damit nochmal beschäftigen müssen.


17.10.2016
Reiner
F: Meine Staatsangehörigkeitsurkunde ist bis 08.2018, befristet. Kommt die Befristung, einer Entziehung, meiner deutschen Staatsangehörigkeit nach dem 08.2018, gleich?

A: Nein, der GS ist nur die Quittung, dass die Feststellung durchgeführt wurde. Fragen Sie doch mal Ihr ESTA bei der BVA ab.


17.10.2016
arnex
F: Hallo, meine Frage hat nicht direkt mit dem Stag/Rustag zu tun. Aber Ihr seid da sicherlich involviert. Ich weiss nicht wo ich sonst entsprechende Auskunft geben kann. Aktuell geht das Thema "Bodenrecht läuft 2017" aus rum. Ich bin verwirrt, da ich den Sachverhalt weder Belegen noch Widerlegen kann. Auch Herr Wagand hat in einem Interview mit Jo Conrad bestätigt, dass das so ist. Jetzt die Frage, wie ist es tatsächlich und was kann ggb. dagegen getan werden. Vielen Dank voraus. grüsse a.

A: Nein, wir lassen uns in diese Ente nicht involvieren. An diesem Blödsinn lässt sich erkennen, dass die Dienste momentan sehr aktiv sind.


16.10.2016
Reiner
F: Wie bitte heißt die deutsche Staatsangehörigkeit?

A: Staatsangehörigkeitsausweis - Spezial


F: Hallo Leute, Nach § 10 Beurkundungsgestz soll der Notar in der Urkunde angeben, wie er sich Gewissheit über die Person beschafft hat. Danach gibt es diese Möglichkeiten : mit Lichtbild versehener Bundespersonalausweis, Führerschein, von Person bekannt. Es kann auch eine Fotokopie des Ausweises gefertigt und zur Nebenakte genommen werden. Dies ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Ausweisinhabers zulässig. Danach ist der Führerschein ein amtlicher Ausweis und müsste auf jeden Fall zur Vorlage beim Stadtamt/Landkreis ausreichen. Meine Frage ist ob jemand das schon mal ausprobiert hat bei der Abholung des GS oder hat das keine Aussicht auf Erfolg?

A: Es ist vollkommen egal mit welchem Dokument der jur. Person(Name) Sie sich ausweisen. Solange keine Kopie entsteht und zu der Akte kommt. Ob der Sachbearbeiter den Fuhrerschein akzeptiert liegt in seinem ermessen.


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