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Fragen und Antworten

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03.06.2016
Chairos
F: Gilt für Staatsbürger mit gelbem Schein weiterhin eine Anmeldepflicht beim Einwohnermeldeamt?

A: Nein!!! Aber bedenken Sie die Konsequenzen. Außerdem gibt es eine Staatsbürgerschaft mit GS nicht. Es ist die Staatsangehörigkeit.


03.06.2016
Freiheit
F: Den gelben Schein kann man 2017 nicht mehr beantragen ?

A: Das ist genau so eine Sau die durchs Dorf getrieben wird, wie der Verlust des Bodenrechts.


03.06.2016
Chris89
F: Hallo zusammen. War gerade beim Standesamt um meine Willenserklärung/Eid in meinen Personenstand aufnehmen zu lassen. Die gute Dame vom Standesamt hat mir gesagt, dass sie mir nur beglaubigen kann, dass ich den Eid unterschrieben hab. Wollte mal fragen, wie das genaue Vorgehen in Sachen Eid/Willenserklärung ist, damit die den in meinen Personenstand aufnehmen? Muss mir das ein Notar vorher abnehmen?

A: Es ist für Sie nicht möglich den Personenstand der jur. Person zu ändern. Denn die gehört Ihnen sich. Es ist nicht möglich das Sie in eine fremde Firma gehen und aus einer GmbH eine Genossenschaft machen.


01.06.2016
heiserl
F: Ist es schädlich wenn auf dem gelben Schein die Postleitzahl vom momentanen Wohnort mit draufsteht? Der Nachname ist klein aber fett geschrieben.

A: Nein


01.06.2016
rosa
F: soll man sich im katastaamt einen auszug geben lassen vom eigenen grund

A: Das ist nicht unser Thema hier.


01.06.2016
Sonnenschein
F: Sind die nach dem Rechtsstand von 1914 re-organisierten Gemeinden wie z.B die Gemeinde Neuhaus, Gemeinde Bärwalde, Gemeinde Neuenkirche, Gemeinde Dolberg , Gemeinde Dachau usw nur Fiktion?

A: Es gibt momentan keine reorganisierte Gemeinde im Gebietssand 1913.


31.05.2016
Bücherwurm
F: Hallo Könnt ihr mir Bücher empfehlen um mich zu belesen rund ums thema, würde mich gerne bilden

A: Nein ein Telefonbuch von Quellen bekommen wir hier nicht rein.


30.05.2016
Leika
F: Hallo Warum ist mein Familienname auf dem gelben Schein nicht in Sperrschrift geschrieben. Obwohl der Antrag richtig gestellt wurde. Was ich machen 😥

A: Für Sperrschrift gibt es keine Grundlage. Also ist dort nichts zu tun.


29.05.2016
Paddy
F: Wenn ich aufgehalten werde mit meinen Auto und ich der Polizei meinen Gelben Schein zeige. Muss ich dann trotzdem meinen FS usw. Zeigen. Oder habe ich das Rechts das die Polizei mir nichts kann?

A: Warum wollen Sie der Polizei überhaupt irgendwas zeigen. Natürlich müssen Sie das Argumentieren können. Aber der Wortmarke POLIZEI fehlen in Ihrem Bundestaat die hoheitlichen Rechte. Diese haben sie nur für Personal der BRvD. Mit der Vorlage des FS erkennt Sie die Polizei als genau der.


28.05.2016
Ina
F: Die Betroffenenauskunft ist eine Betroffenenauskunft nach § 10 Bundesmeldegesetz (so steht es über dem Formular). Ja, in dieser Betroffenenauskunft steht jetzt (nach meinem Monieren) der Staatsangehörigkeitsausweis drin. Trotzdem fehlt die Vollauskunft, wo auch der Staatsangehörigkeitsausweis drinstehen sollte. Oder reicht dann die o.g Betroffenenauskunft nach § 10 Bundesmeldegesetz, in der jetzt der Staatsangehörigkeitsausweis drinsteht, aus?

A: Ihre Betroffenenauskunft ist die Vollauskunft.


27.05.2016
duerckheim
F: Im Netz habe ich folgendes gefunden: vorname n a c h n a m e (Frei und getrennte Buchstaben bedeuten im alten Rom „lebendig“) ... bedeutet das, eine Lebenderklärung ist nicht weiter erforderlich, wenn man das so auf seinem Gelben hat? eine Personenstandserklärung jedoch schon, nicht wahr? Die beiden (Lebend- und Personenstandserklärung) haben wohl wenig miteinander gemein und könnten gegebenenfalls nicht in einem abgehandelt werden, oder doch?

A: Der GS ist die natürliche Person hinter der immer ein Mensch steht. So ist der weder Personenstand noch Lebenderklärung von Nöten.


26.05.2016
Ina
F: Reicht auch eine Betroffenenauskunft aus, wenn dort unter "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" explizit der Staatsangehörigkeitsausweis, die austellende Behörde, das Datum der Ausstellung sowie das Aktenzeichen vermerkt ist? Kurze Hintergrundinformation: Anfang dieses Jahres bat ich meine Gemeinde um eine Vollauskunft. Die Bedienstete wusste sofort Bescheid. Eine Woche später erhielt ich die Vollauskunft und ein freundliches Schreiben, in dem ich gebeten wurde, das zu korrigieren, was evtl. in der Vollauskunft fehlen sollte. In der Vollauskunft waren nur der Personalausweis (den lasse ich ablaufen) und der rote Reisepass (den behalte ich und beantrage ich nach Ablaufen trotzdem wieder, falls es hier und in Gesamt-Europa aufgrund der aktuellen Situation mal brenzlig werden könnte) vermerkt. Somit monierte ich höflich bei der Bediensteten, dass der Vermerk Staatsangehörigkeitsausweis fehle und bat sie höflich um Korrektur. Eine Fotokopie des EStA-Auszuges (mit richtigem RuStAG-Vermerk und richtiger Schreibweise des Namens "Lieschen Müller, geb. Soundso") legte ich bei und bat sie, sich, falls erforderlich, mit der Sachbearbeiterin bei der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen, die meinen Staatsangehörigkeitsausweis (auch mit richtiger Schreibweise "Lieschen Müller, geb. Soundso") ausgestellt hat. Heute, 6 Wochen später, traf die Betroffenenauskunft, wie oben erwähnt (1. Satz), ein. Die Vollauskunft fehlt jedoch. Sollte ich dies nochmals monieren. Oder reicht die Betroffenenauskunft, wie oben erwähnt, aus? Danke schön im Voraus, falls Sie, Zeit haben, zu antworten.

A: Wir können nicht wissen wie die Gesamt Auskunft bei Ihnen heißt. Die kann durchaus Betroffenenauskunft genannt werden. Wichtig ist das der Staatsangehörigkeitsausweis dort drin steht.


26.05.2016
Cheese11
F: Eine brisante Frage.Ich habe von meinem Kumpel erfahren,dass es eine Seite im Netz gibt "deutsche-reichsdruckerei" die den einzig wahren Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen und sie sollen. Zitat:Die echten staatlichen Reichsdokumente erhalten Sie nur bei uns! Wir sind der einzige und echte Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches mit Legitimation.Was ist davon zu halten? Es kursiert so viel im Netz.....meine Skepsis wächst zunehmend,ob bei manchem nicht die BRD dahintersteckt.

A: Probieren Sie es aus! Am besten Ordern Sie aus dem Angebot gleich den Reisepass oder das Nummernschild für Ihren PKW. So lässt sich am schnellsten die Legitimation Prüfen. Sollten wiedererwartend die Polizei oder der Zoll die Dokumente nicht anerkennen, wissen Sie das es nicht reicht sich von 400 jur. Personen zu Reichskanzler wählen zu lassen. Mit einem zusätzlichen Lehrgeld darf gerechnet werden.


24.05.2016
Trungpa
F: Habe den ESTA Auszug natürlich nicht Eingetragen warum erhalten aber Familienname Richtig und so weiter . Meine Frage was ist nun mit Personenstandsänderung habe ich leider noch nicht genau verstanden Bitte um Erkärung Danke

A: Welche Person wollen Sie ändern?


24.05.2016
25.05.16 Connifee
F: Nein, aber die Mitgliedschaft ersetzt in einigen Verwaltungsakten den "Personal"-Ausweis und schützt vor Organspende, Impfungen, Blutübertragung und ich fand dort diediesen Eintrag unter "Erfahrungen": -quote- Molasky Magnus – 12.04.2016 Hellsen Main-Kinzig-Kreis – Deutschland Hallo Leute, heute war ich wegen einer Unterschriftsbeglaubigung beim Ortsgericht (Hessen) wegen einer Selbstauskunft nach § 34 Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz). Der Ortsgerichtsvorsteher fragte nach meinem Ausweis. Ich legte also den KDA vor, zusammen mit einfachen einer Kopie vom meinem StAG-Ausweis. Der Ortsgerichtsvorsteher fragte was das für ein Ausweis sei, solch einen hätte er noch nie gesehen. Ich antwortete: "Glaubensgemeinschaft". Er nickte und beglaubigte meine Unterschrift. Den Hinweis auf meine Reisepassnummer auf der Rückseite interessierte ihn nicht weiter. Der KDA erfüllt seine Zweck besser als ich erwartet habe. Super das Teil. VG magnus -unquote- Mir ging es darum, ob das eine Möglichkeit wäre, den Verwaltungsakt in der Besatzerverwaltung zu umgehen.

A: Der Ausweis ist kein Ersatz von irgendwas. Genauso gut könnte ich mir den Ausweis auch selber Malen, mit demselben Ergebnis. Seit 2 Jahren laufe ich ohne alles rum. Ich verstehe nicht, was ich mit einem Ausweis soll.


24.05.2016
24.05.16 Connifee
F: Kann eine Mitgliedschaft bei der Keltisch-Druidischen Gemeinschaft (https://keltisch-druidisch.de/de, https://keltisch-druidisch.de/de/die-keltisch-druidischen-grunds%C3%A4tze) möglicherweise den GS ersetzen? Aus deren Mitgliedsausweis ( https://keltisch-druidisch.de/sites/default/files/pictures/Keltisch-dr_Bekennungsausw_DE_Muster.jpg) geht z.B. der Familienname hervor und die Nationalität wird mit Deutschland angegeben. Wenn ja, könnte das eine Lösung sein auch für Beamte, Rechtsanwälte usw., religiöse Gründe anzuführen und den GS zu umgehen - das ist der eigentliche Hintergrund meiner Frage. Für rechtliche Fragen wäre folgende Mailadresse zuständig: rechtsabteilung (@) keltisch-druidisch.de, dies lediglich zur Info oder Austausch, falls gewünscht.

A: Löst die Mitgliedschaft in eine Glaubensgemeinschaft die Monetär veranlagt ist, einen Verwaltungsakt in der Besatzerverwaltung aus?


23.05.2016
Cilles
F: Sehr geehrtes Gelberschein Info Team. Meine Frage:Habe ich das Recht auf Einsicht(Bei meinem Örtlichen Standesamt)Betrifft Geburtsregisters meines Leiblichen Vaters? mfg.und Dank für Ihre Tolle Arbeit.

A: Die Urkunden Ihrer Ahnen stehen Ihnen zu. Aber es dürfte dort keine Akten geben in die Sie Einsicht nehmen können. Sie sollten wissen welche Urkunden Sie brauchen.


22.05.2016
Chris
F: Bin noch völlig neu auf dem Gebiet. Was brauch ich alles um das zu beantragen? Was für Rechte hab ich dann in diesem Lügengebäude?

A: Die Seite besteht nicht nur aus Fragen und Antworten. Es macht auch keinen Sinn die ganzen Inhalte der Seite hier nochmal einzutragen.


21.05.2016
Hans
F: Hallo, alle die einen Antrag nach RuStAG 1913 stellen sind im ESTA Register aufgeführt. Frage: in welchem Register weden die Anträge nach RuStAG 1934 gespeichert ?

A: Im ESTA Register.


21.05.2016
Miguel
F: F:Ich habe eine spanische Geburtsurkunde und möchte den Gelben Schein nach RuStag 1913 väterliche Blutslinie beantragen. Auf die Frage, wo man öffentlichen Eid und Willenerklärung hinschicken soll antworteten Sie am 14.07.2014, an das Geburtsstandesamt. Wie verhält es sich in meinem Fall? LG

A: Die Willenserklärung ist veraltet und nicht notwendig.


21.05.2016
SUMOBOB
F: Hallo, Ich möchte mich einfach noch einmal versichern. Ich hole am Montag meinen gs ab, auf was muss ich vor Ort achten und wie ist er richtig ausgestellt. Auch den esta Auszug habe ich direkt mit beantragt, was muss da beachtet werden? Bin etwas durch einander gekommen. Danke schonmal!!

A: Zu achten ist auf die Schreibweise des Vor- und Familiennamen. Nicht MAX MUSTERMANN, nicht Max MUSTERMANN, sondern Max Mustermann oder Max M u s t e r m a n n.


21.05.2016
Wolfgang
F: Ich habe es geschafft! Nach 4 Anläufen hat es endlich geklappt. Bei den ersten 3 Anläufen habe ich die Antragsstellung über verschiedene Landratsämter/Ausländerbehörden in verschiedenen Kommunen eingereicht (natürlich mit Wohnsitzummeldung). Immer dasselbe Ergebnis: Landratsämter lehnen meinen Antrag immer wegen des fehlenden Feststellungsinteresses und des mangelnden schutzwürdigen Interesses ab. Beim vierten Versuch habe ich meine Anträge im März nach erfolgter Wohnsitzabmeldung aus der BRD über einen Bekannten als bevollmächtigte Empfangsperson, der in der BRD seinen Wohnsitz hat, beim BVA eingereicht. Der gelbe Schein wurde korrekt ausgestellt und auch der EStA-Eintrag stimmt (§ 4 Abs. 1 (Ru)StAG). Da ich ja nun mit dem gelben Schein zwei Staatsangehörigkeiten besitze, zum einen die unmittelbare Reichsangehörigkeit (das, was die BRD deutsche Staatsangehörigkeit nennt) und zum anderen die mittelbare Staatsangehörigkeit als Deutscher im Bundesstaat Württemberg, wollte ich nun gerne die erste genannte Staatsangehörigkeit wieder ablegen. Im Grundgesetz ist dafür ja Artikel 116 Absatz 2 vorgesehen. Dort heißt es: „Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“ Meine Frage lautet nun: Wie und wem gegenüber kann und muss ich den entgegengesetzten Willen äußern, damit die unmittelbare Reichsangehörigkeit wieder wegfällt?

A: Sie können nicht in eine fremde Firma laufen, sich auf den Chef Sessel setzen und die Firma in Konkurs schicken (HGB §17 und EGBGB Art. 7 Abs. 1). Sie brauchen einfach die Geschäftsführung ohne Auftrag für die Firma nicht mehr zu übernehmen. Aber die Konsequenzen berücksichtigen.


20.05.2016
Silvia
F: Bitte, ich habe noch eine Frage: ich lese im Internet immer etwas darüber, das das Bodenrecht 2017 verloren geht.Aber keine Quellenangaben,warum und wieso. Und das die Migranten dann ihren Claim hier abstecken können, weil hier nur juristische Personen ohne Bodenrecht herumlaufen.Ganz krass:auf einer Seite war zu lesen das die Migranten und Neubürger sogar aus ihren Häusern werfen können, weil die nicht mal die Eigentümer,staatenlos und entrechtet sind.Was ist denn jetzt drann an 2017 und aus welchen Grung gerade 2017? Ich glaube, Alexander hatte in der letzten Tagesenergie leicht was angedeutet in der Richtung. Wißt ihr was genaueres oder könnt ihr mir eine glaubhafte Informationsquelle empfehlen?

A: Für Blödsinn gibt es keine Quelle! Alexander hatte das abgebogen nachdem Jo damit um die Ecke kam. Grund war wohl Jo `s Gespräch mit Matthias Klama.


19.05.2016
rosi
F: nein ,ich bin nicht adoptiert wurden, es gibt auch keine papiere dafür. auf der geburtsurkunde steht das ich ab dem ,datum, den namen meines ziehvaters trage. gibt es eine möglich keit an meinem gebutsnamen wieder zu bekommen.

A: Die sehen wir nicht aber ist auch nicht unser Thema.


19.05.2016
rosi
F: ich wurde in ostdeutschland unehelich geboren, nach 4 jahren hat meine mutter geheiratet aber nicht meinen erzeuger. habe dadurch den namen meines ziehvaters bekommen . nach meiner scheidung wollte ich meinen geburtsnamen annehmen ,hat man mir nicht gegeben ich konnte nur den namen meines ziehvaters wieder annehmen . komme ich mit der beantragung des gelben scheines an meinem ersten geburtsnamen wieder ran?

A: Das sieht nach einer Adoption aus. Im dem Fall sollte das nicht möglich sein.


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