Besucher letzten 24h:
875
Besucher letzte Woche:
5.728
Besucher letzten Monat:
30.053
Besucher gesamt:
3.866.181
Besucher online:
15

Antrag auf Zusendung von Urkunden aus polnisch, russisch und tschechisch verwalteten Standesämtern

Eine Mitstreiterin hat uns ein Antragsformular zwecks Zusendung von Urkunden aus derzeit polnisch verwalteten Standesämtern in deutscher und polnischer Sprache zukommen lassen. Vielen Dank dafür!

Dies ist umso wichtiger geworden, da die laut eigener Aussage des eigentlich für solche Fälle zuständigen Standesamtes 1 in Berlin die Bearbeitungszeit hierfür inzwischen sage und schreibe bis zu 20 Monate betragen kann! Ob dies allein an dem definitiv immens gestiegenen Arbeitsaufkommen liegt oder auch hier eine weitere Form der Schikane im Spiel ist, lassen wir mal dahingestellt sein...

Sie brauchen nur noch das Antragsformular auszudrucken, die entsprechende Adresse des jeweiligen Standesamtes zu rechechieren, diese dort einzutragen und den Antrag auszufüllen - FERTIG!

Eine Weiterleitung zu einer Weltnetzpräsenz, welche Ihnen bei der Beschaffung dieser Urkunden aus russisch, sowie tschechisch verwalteten Gebieten weiterhelfen könnte, finden Sie direkt darunter.

Sollte jemand Zugriff auf ein ähnliches Formular in ukrainischer Sprache haben, so bitten wir dringend um dessen Zusendung!

Erfahrungsbericht:
Ein erfolgreicher Versuch der Beschaffung von Urkunden aus Danzig ergab, daß es ratsam ist, nach dem entsprechenden Rechnungserhalt und vorgenommener Zahlung, den Zahlungsbeleg per e-Post an das betreffende Standesamt zu senden, da es sonst zu Problemen bei der Zuordnung der Zahlung kommen kann und die Zusendung der Urkunden unter Umständen dann nicht bzw. erst nach dessen Eingang erfolgt.


Antragsformular Urkunden (polnisch)

Urkunden aus russisch verwalteten Gebieten
Urkunden aus tschechisch verwalteten Gebieten
Gemeindeverzeichnis im Gebietsstand des Deutschen Reiches

Gemeindeverzeichnis im Gebietsstand des Deutschen Reiches
Antrag auf Auskunft aus dem Register EStA

Bitte achten Sie darauf, die Angaben hinsichtlich der Orte, Kreise, Bundesstaaten und Ihrer Anschrift so wie in dem Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit vorzunehmen!

EStA Selbstauskunft
EStA Merkblatt
Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA:

Die hier tabellarisch aufgearbeitete Zusammenstellung soll Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, wie ein Auszug aus dem Register EStA aussehen kann bzw. sollte oder auch, wie er eben nicht aussehen sollte.

ACHTUNG!
Es kommt immer häufiger vor, daß der Erwerbsgrund nicht mehr eingetragen wird! Versuchen Sie am besten in einem netten und höflichen Gespräch den Sachbearbeiter dazu zu bewegen ihn doch noch vorzunehmen, falls er bei Ihnen fehlt. Stecken Sie aber bitte nicht zu viel Energie in die Angelegenheit hinein, denn wenn Ihr Familienname (Nachname) so geschrieben steht wie in der rechten Spalte angegeben geschrieben steht, dann ist alles richtig gelaufen!

NACHTRAG!
Seit der Änderung des § 33 StAG vom 01.11.2016 wird der Eintrag des Erwerbsgrundes unserem Kenntnisstand nach nicht mehr vorgenommen wie bisher!
Der Eintrag beschränkt sich seither nur noch auf die Angabe: Geburt (Abstammung).


Kulturstudio Klartext Nr. 86 - Staatsangehörigkeit: Fragen & Antworten

Unser Kulturstudio Spezial zum Thema Staatsangehörigkeit hat widererwarten doch noch einige Fragen aufgeworfen. Die Staatsangehörigkeit ist aus unserer Sicht ein Schlüsselthema und bietet große Chancen. Wir möchten in dieser Sendung noch einmal auf Fragen und Anmerkungen der Leser und Zuschauer eingehen.



Kulturstudio Spezial - Staatsangehörigkeit, was tun? Alle Infos...

Kulturstudio Spezial vom 14.01.2014

In dieser Sendung befassen wir uns mit dem Thema Staatsangehörigkeit. Bitte beachten: Es geht hier um die Staatsangehörigkeit, NICHT um die Staatsbürgerschaft! Aufgrund der vielen Videos im Netz, die sehr widersprüchlich und verwirrend sind, haben wir alles in eine chronologische Reihenfolge gebracht.



Grundgesetz Art. 116, Abs. 1 oder Art. 116, Abs. 2, welcher von beiden ist richtig?

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes belegt eindeutig, daß für uns Deutsche der Art. 116, Abs. 1 der Richtige ist. Dies ist sogar den bundesrepublikanischen Verwaltungsvorschriften selbst zu entnehmen:


Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV) vom 18. Juni 1975, zuletzt geändert am 24. September 1991

§ 2 - Staatsangehörigkeitsausweis und Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher
(1) Der Staatsangehörigkeitsausweis wird an deutsche Staatsangehörige, der Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher an Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt.


Damit dürfte diese Diskussion wohl nun endlich ein für allemal beendet sein!

BVerfGE 2_BvR_842_77
Ausfüllhilfe, Antrag und Anlage zum "Gelben Schein"

Ausfüllhilfe Antrag F Eigener
Ausfüllhilfe Anlage V Vater
Ausfüllhilfe Anlage V Großvater
Ausfüllhilfe Anlage V Urgroßvater

Wichtig ist, daß Sie hier bei den Vorfahren so lange zurück gehen, bis Sie vor den Stichtag 1.1.1914 gelangen. Andernfalls können die Behörden falsche Schlüsse daraus ziehen und Ihren Rechtsstatus verdreht darstellen.

Selbstverständlich gehören auch nicht nur Geburts-, sondern auch ggf. entsprechende Heiratsurkunden zum lückenlosen Nachweis der Abstammung dazu!

Außerdem muß hier immer der Bundesstaat eingesetzt werden, nicht das Bundesland.

Antrag F
Anlage V
Antrag FK (Kinder bis 16 Jahre)

Konkrete Schritte zum "Gelben Schein"...

In diesem Vortrag zeigt Reiner Oberüber den konkreten Weg zum Staatsangehörigkeitsausweis.

In den 9 beschriebenen Schritten werden die notwendigen Dokumente gezeigt und wie man sie bekommt. Auch Tips zum Umgang mit widerspenstigen Behördenmitarbeitern werden angesprochen. Und es geht um die Frage, welche Urkunde es nun sein soll: Staatsangehörigkeitsausweis oder Rechtsstellung als Deutscher.

Hinweis:
Die innerhalb des Videos erwähnten Schritte Patientenverfügung, Öffentlicher Eid (Willenserklärung) und Widerspruch haben sich in der Praxis inzwischen als überflüssig bzw. wenig zweckmäßig erwiesen und werden daher nicht mehr angewandt.


Es ist hilfreich sich auch den ersten Teil des Vortrages anzusehen.

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour