Die hier tabellarisch aufgearbeitete Zusammenstellung soll Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, wie ein Auszug aus dem Register EStA aussehen kann bzw. sollte oder auch, wie er eben nicht aussehen sollte.
ACHTUNG!
Es kommt immer häufiger vor, daß der Erwerbsgrund nicht mehr eingetragen wird! Versuchen Sie am besten in einem netten und höflichen Gespräch den Sachbearbeiter dazu zu bewegen ihn doch noch vorzunehmen, falls er bei Ihnen fehlt. Stecken Sie aber bitte nicht zu viel Energie in die Angelegenheit hinein, denn wenn Ihr Familienname (Nachname) so geschrieben steht wie in der rechten Spalte angegeben geschrieben steht, dann ist alles richtig gelaufen!
NACHTRAG!
Seit der Änderung des § 33 StAG vom 01.11.2016 wird der Eintrag des Erwerbsgrundes unserem Kenntnisstand nach nicht mehr vorgenommen wie bisher!
Der Eintrag beschränkt sich seither nur noch auf die Angabe: Geburt (Abstammung).
Sammlung der häufigsten und interessantesten Fragen auf einem Blick!