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Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung

Aus aktuellem Anlaß, da sich viele Antragsteller immer wieder in Diskussionen mit den Bediensteten der Behörden verstricken lassen, möchten wir Ihnen hier einige erfahrungsgestützte Tips zur Vorgehensweise bezüglich der Antragstellung und der Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises geben:

1. Reichen Sie den ANTRAG vollständig, inkl. sämtlicher Anlagen und Urkunden unbedingt auf dem Postweg ein und gehen Sie bitte NICHT dort hin, um ihn selbst abzugeben! Das führt nur zu Diskussionen bei denen man versucht, Sie in den unterschiedlichsten Varianten aufs Glatteis zu führen. Dabei ist es egal, ob Sie dies per Einschreiben mit Rückschein tun, per Einwurf-Einschreiben, oder den Antrag eigenhändig mit dem Vermerk "Einwurf unter Zeugen" in den Hausbriefkasten Ihrer zuständigen Behörde werfen.

2. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Aussagen und lassen Sie sich auch nicht auf mündlich ausgesprochene Aufforderungen ein! Fragen Sie jeweils nach den entsprechenden Rechtsgrundlagen und bestehen Sie zudem immer auf ausschließliche Korrespondenz in rechtsverbindlicher Schriftform! Dies ist nämlich nur ein weiterer Trick, der gerne angewandt wird, wenn man die Täuschung im Rechtsverkehr zwar durchführen soll, aber eben nicht verantworten will.

3. Wie gesagt, IMMER ALLES in rechtsverbindlicher Schriftform verlangen! Wenn man Sie auf diesem Wege auffordert den Antrag nachzubessern oder meint, daß hier was nicht stimmt und da was nicht paßt, dann setzen Sie ein Schreiben auf in dem Sie klarstellen, daß Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen ist und man Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen soll, falls die Bediensteten sich weigern den Antrag zu bearbeiten.

4. Verlangt man die Zusendung einer aktuellen Meldebescheinigung, dann gehen Sie zu Ihrer Gemeinde und besorgen Sie sich eine AUFENTHALTS-bescheinigung, welche Sie dann dort einreichen.

5. Wird von Ihnen die Zusendung einer Kopie des Personalausweises verlangt, dann KOMMEN SIE DEM AUF GAR KEINEN FALL NACH und teilen Sie der Behörde mit, daß Sie sich bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises ggf. legitimieren werden.

6. Sollten Sie nach dem zuletzt geführten Schriftwechsel für ca. 2 bis 3 Monate nichts hören, oder eine Abholungsbenachrichtigung erhalten haben, dann gehen Sie in BEGLEITUNG EINES ZEUGEN und am besten mit einem vorbereiteten PROTOKOLL dort hin.

7. Wenn es schließlich ans "ausweisen" geht, dann versuchen Sie es zunächst mit dem Führerschein (der wird in der Regel aber nicht akzeptiert werden). Falls vorhanden, dann nehmen Sie Ihren Reisepaß, ansonsten halt den Personalausweis. Dies tun Sie aber nur unter Protest, unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit, sowie unter Zwang und stellen Sie klar, daß Sie nicht identisch mit dieser Person, sondern "lediglich" ihr(e) Begünstigte(r) und ihr Repräsentant sind und protokollieren Sie dies.
Schauen Sie sich hierzu bitte unbedingt das Video von Alexander Wagandt zum Thema MENSCH VERSUS PERSON (auch auf unserer Seite unter der Rubrik WERTVOLLES zu finden) an - dann sollte sich diesbezüglich etwas mehr Klarheit einstellen!

LASSEN SIE KEINE KOPIE DES PERSONALAUSWEISES ODER REISEPASSES ZU UND REICHEN SIE ERST RECHT KEINE KOPIE SELBST DORT EIN !!!

8. Wann auch immer man Ihnen irgendeinen Blödsinn erzählen will, warum dieses oder jenes so nicht geht, dann entgegnen Sie einfach, daß man Ihnen eben in diesem Falle eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen soll. Dies betrifft auch und insbesondere irgendwelche Erklärungen (es sei denn für die entsprechenden Erklärungsvordrucke sind unsererseits Empfehlungen auf dieser Seite veröffentlicht worden), die Sie im Rahmen der Abholung oder auch schon vorher unterschreiben sollen. Bleiben Sie standhaft und lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen! Wenn Ihnen tatsächlich mal eine Behörde die kostenpflichtige Ablehnung erteilen wollen sollte (was höchst unwahrscheinlich ist), dann nehmen Sie sie bitte an und senden Sie uns diese in Kopie per elektronischer Post an unser REGISTER zu.

9. Danach besorgen Sie sich die Auszüge der über Ihre Person gespeicherten Daten, sowohl aus dem Register EStA des BVA, als auch die Vollauskunft bei Ihrer zuständigen Meldebehörde (Gemeinde). Sind bei einem oder gar beiden fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen vorhanden, dann hat Ihre Staatsangehörigkeits- / Ausländerbehörde es leider "versäumt", die entsprechenden Daten weiterzuleiten und Sie dürfen die Herrschaften dazu auffordern, gemäß § 33 StAG an der jeweiligen Stelle nachzubessern.


Wir werden diesen Artikel voraussichtlich laufend aktualisieren und möchten Sie bitten, sich auch daran zu halten. Viele Probleme können so bereits im Vorfeld vermieden werden!

Zum Abschluß noch einen lieben Gruß an alle Bediensteten - ob Sie sich nun für "Beamte" halten oder nicht - mit der Bitte, künftig keine nichtigen und haltlosen Handlungsempfehlungen mehr über das Gesetz zu stellen und ggf. auch Ihrer Remonstrationspflicht gemäß § 36 BeamtStG nachzukommen.
Wir sitzen alle in einem Boot und werden schließlich auch alle gemeinsam kentern, wenn wir nicht ALLE endlich den Kurs ändern...

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