Besucher letzten 24h:
790
Besucher letzte Woche:
4.902
Besucher letzten Monat:
20.333
Besucher gesamt:
3.718.556
Besucher online:
3


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2830

12.05.2024

1476

24.04.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3369

14.04.2024

14.07.2015
Didi
F: Was ist wenn es keine durchgängige väterliche Linie gibt?

A: Ups wie ist das den Passiert??? Da bleibt ja nur die Uneheliche Geburt oder? Dann also weiter über die Mutter.


14.07.2015
klaus
F: bin unehelich geboren kann ich über meine mutter ableiten

A: Du kannst nicht nur, du musst über die Mutter ableiten.


14.07.2015
didi
F: wenn ich den gelben schein beantragt habe und erhalte, sind meine Kinder dann auch Deutsche Staatsangehörige?

A: In der BRiD läuft nichts ohne Antrag.


14.07.2015
Marco
F: Väterlicherseits kommen meine Vorfahren bis 1914 abgeleitet schlussendlich aus Böhmen/Sudetenland sprich Österreich. Mütterlicherseits durchgängig aus Bayern. Ich bin ehelich geboren und habe einen BRD-Ausweis (aufgrund der Wahlfreiheit nach Vater oder Mutter ab 1975). Habe ich hier dann überhaupt eine Chance auf einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG 1913?

A: Sie verwechseln hier das StAG mit dem RuStAG. Im RuStAG gibt es kein Wahlfreiheit. Also werden sie über den Vater ableiten müssen. Der Staatsangehörigkeitsausweis sieht für alle gleich aus. Egal in welchen Gebietsstand man sich befindet. Der unterschied liegt im Esta Register da werden sie richtig geführt.


14.07.2015
Sandra
F: Hallo, ich bin in Bremen geboren. Soll ich im Antrag Freie Hansestadt Bremen schreiben oder Preußen ?

A: Es ist egal wo sie geboren sind. Sie haben die Staatsangehörigkeit von einem Vorfahren geerbt der vor 1914 geboren ist. Die Staatsangehörigkeit kommt in den Antrag bei allen Vorfahren.


14.07.2015
Friedrich
F: Bezüglich meiner Abstammung habe ich folgende Frage die selbst mein Notar nicht richtig beantworten wollte oder konnte:mein Vater ist laut Geburtsurkunde unehelich geboren und 8 Jahre später wurde die Vaterschaft anerkannt.Heisst es im Gesetz nicht allgemein die väterliche Linie?Vorab vielen Dank...kompliment für ihre Seite

A: Ja im RuStAG heißt es die väterliche Linie. Es sei den das Kind ist unehelich geboren, dann einmal über die mütterliche Line. Die Anerkennung spielt hier keine Rolle.


14.07.2015
Silvia
F: Frage: wenn mein Vater 1937 und mein Großvater 1910 geboren wurde, dann muss ich doch jeweils für beide Anlage V ausfüllen, und das Kreuz jeweils einmal bei entsprechender Person setzen,oder?

A: Ja das haben sie richtig erkannt.


14.07.2015
wasermann69
F: Meine Staatsbürgerschaft? Mein Grossvater ist 1907 in der Ukraine geboren, 1917 nach Preussen gekommen wo auch mein Vater 1934 geboren wurde und ich 1969 dann auch (DDR). Ob mein Grossvater schon Deutscher war kann ich nicht feststellen. Was muss/kann ich tun um den Gelben schein zu bekommen? Einbürgern lassen?

A: Einbürgerungen gibt es nur in die Republik des Bundes(BRiD). Prüfen sie ob die Großeltern verheiratet waren zum Zeitpunkt der Geburt ihres Vaters. Wenn das nicht der Fall ist, können sie über die mütterliche Linie ableiten. Oder sie müssen weiter zurück, vielleicht ergibt sich da was.


14.07.2015
Gengruipu
F: Da ich selbst türkischer Herkunft bin, jedoch jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit(Perso/Reisepass) habe, wollte ich fragen ob es bei mir überhaupt möglich ist vollwertiger Deutscher mit der Staatsangehörigkeit zu werden. Das Problem liegt in der Abstammung, da vor 1914 logischerweise keiner meiner Vorfahren in Deutschland ist.

A: Der Perso/Reisepass ist kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit er begründet lediglich die Vermutung. Mit der Einbürgerung in Republik des Bundes(BRD) haben sie sich in die Staatenlosigkeit einbürgern lassen. Diese können sie mit einer Abfrage im Esta Register nachprüfen. Deutscher können sie unter den Voraussetzungen nicht werden. Dazu müsste sie Deutschland (Deutsches Reich) einbürgern und nicht die BRD. Das ist mangels Organen momentan nicht möglich.


14.07.2015
Michael Gustav
F: jetzt bin ich ein bische verwirrt, der Geburtsort meines Großvatervaters bzw. meines Vaters ist Zanegg/ Österreich-Ungarn(KuK) und seit 1918 Ungarn heute Mosonzolnok bei Györ, das würde auf einen –Statusdeutschen hinweisen !? Dann müsste ich einen Antrag auf Rechtsstellung als Deutscher beantragen oder!?

A: Deine Vermutung sehe ich genau so. Da wir aber im den Grenze des vereinten Wirtschaftsgebiet wohnen, wird uns aus Täuschung die falsche Urkunde ausgestellt. Darum auch der Wiederspruch.


14.07.2015
ArmesLicht
F: Huhu und Supi das ihr so eine Seite gemacht habt. Ich habe folgendes Problem. Ich kann nicht zurück bis 1913, da die Dokumente scheinbar damals vernichtet wurden. Stolp 1933 mein Opa, aber scheinbar haben die Polen zuviel vernichtet....Standesamt1 in Berlin konnte auch nicht helfen. :( Gibt es also noch eine andere Möglichkeit, oder sollte ich mich besser weglegen? Danke für eine Antwort....

A: Die Kirchen wäre noch eine Möglichkeit.


14.07.2015
Michael Gustaveine Vorfahren (Ungarndeutsche seit
F: Ich habe den Gelben seit 2013, aber meine Vorfahren Väterlicher Seite (Ungarn/Deutsche )sind nicht mehr auf einem deutsches Staatsgebiet vor 1914 zurück zu verfolgen. Vater lebte seit 1946 in Baden Württemberg. 1962 wurde mein Varer und Ich eingebürgert. Auf welches Staatsgebiet kann ich mich berufen!? Württemberg!?

A: Das lässt sich so nicht sagen, das hängt von ihrer Ableitung(Antrag) ab. Fordern sie den Esta Registerauszug ab. Prüfen sie die Schreibweise ihres Vor und Familiennamen und den Eintrag Erworben durch. Vielleicht können sie so den Gebietsstand feststellen.


14.07.2015
Helme
F: Hallo, habe meinen Antrag mit Geburtsurkunden und Familienbücher abgegeben, hab allerdings noch eine Kopie meines Personalausweises begefügt.. Wie kann ich sehen ob der Bearbeiter nach Abstammung (Familienbuch und Geburtsurkunden) abgeleitet oder die Kopie meines Personalausweises benutzt hat? Dank für die Antwort

A: Im Esta Register gibt es unterschiedliche Einträge bei "Erworben durch". Die Schreibweise des Familiennamen auf der Urkunde gibt den ersten Hinweis. Ist der Familiennamen groß geschrieben, gleich korrigieren lassen. Auch die Bearbeitungszeit kann ein Hinweis sein. Eine richtige Prüfung kann 2 bis 3 Monate dauern.


14.07.2015
Bastian
F: Optionspflichtiger? Hallo erstmal... Auf meinem EStA Registerauszug fand ich das Wort "Optionspflichtiger" und dahinter steht "Nein". Nun ist meiner Frage- was bedeutet das denn überhaupt?? Vorab schon mal ein Dankeschön

A:
Link zur Erklärung der BVA


14.07.2015
Ralf
F: Ich bin ein Abkömmling eines Heimatvertriebenen und besitze seit 1981 eine Einbürgerungsurkunde mit dem Text "hat mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erworben". Im Abstammungsbuch meiner Eltern steht: Deutsch laut Staatsangehörigkeitsausweis des Landratsamts XXXXX vom 5.8.1959. Was bedeutet das alles für mich?

A: Die Einbürgerungsurkunde bürgert sie nur in die Republik des Bundes ein(BRiD). Fordern sie ihren Esta Registerauszug ab und Prüfen sie die Schreibweise ihres Vor und Nachname und den Eintrag erworben durch.


14.07.2015
Hypermaniac
F: Ich habe meinen Wehrdienst, der über den Grundwehrdienst hinaus ging, auf dem Gebiet der DDR absolviert. Was gebe ich denn idealerweise als Staat an?

A: Die Staatsangehörigkeit ihres Vorfahren der vor 1914 geboren wurde.


14.07.2015
Martina
F: Ich habe eine Namenserteilung erhalten 1974 als meine Mutter meinen Stiefvater geheiratet hat. Meine richtiger Geburtsnamen ist der meiner Mutter (da sie nicht verheiratet war). Nun möchte ich den gelben Schein beantragen und meine Frage ist: Macht diese Namenserteilung Probleme und muss ich Ihn angeben?

A: Eigentlich sollte die keine Schwierigkeiten machen. Das ist aber unser erster Fall dazu. Für weitere Infos über den verlauf sind wir sehr dankbar.


14.07.2015
steff1980
F: ich habe absolut keine informationen über meinen leiblichen vater und dessen verwandschaft. meine eltern haben sich kurz nach meiner geburt scheiden lassen. wie gehe ich nun vor? habe keinen ansatzpunkt, etc. könnte ich nicht auch mütterlicherseits zurückgehen?

A: NEIN du kannst nicht Mütterlicherseits ableiten. Der erste Ansatzpunkt ist deine Geburtsurkunde, da sollte dein Vater drauf stehen(Namen Geburtsdatum, Geburtsort) Mit den Daten an das Geburtsstandesamt deines Vaters. Dort die Geburtsurkunde beglaubigt in Deutsch deines Vaters abfordern. Auf seiner Urkunde findest du die benötigten Daten für seinen Vater(deinem Opa) und das Spiel beginnt erneut.


14.07.2015
Patric
F: Ich wohne im Saarland. Welche Staatsangehörogkeit muss ich im Antrag auf den gelben Schein angeben ?

A: Das müsste Preußen sein.

20.05.2014 Ein Hinweis aus China gab anlas die Frage zu korrigieren. LOL Wo sie geboren sind spielt keine Rolle für den Antrag. Sondern ihr Vorfahre dessen Geburtsdatum vor 1914 liegt. Dessen Staatsangehörigkeit haben sie geerbt.


14.07.2015
ich
F: also ich habe da ein problem. ich bin ein eheliches kind. meine eltern haben sich scheiden lassen, als ich ein jahr alt war. ich kenne meinen vater überhaupt nicht und weiß nur das er schon verstorben ist.ich habe also überhaupt keine anhaltspunkte, wo ich bei der ahnenforschung anfangen soll. kann ich evt. bei dem antrag auch die vorfahren mütterlicherseit angeben? ich muß sollte noch dazuz sagen, das ich wieder den familiennamen meiner mutter habe, da sie dies sofort nach der scheidung beantragt hat. danke un gruß

A: Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als die Herausforderung anzunehmen. Du musst über den Vater ableiten. Normalerweise sollte in deiner Geburtsurkunde der Vater drin stehen.


14.07.2015
Ryhtmus
F: Hallo. Meine Eltern haben erst 6 Monate nach meiner Geburt geheiratet, was nun bedeutet das ich meine Mutter ableiten müsste. Dort besteht aber das Problem, dass mein Großvater und meine Ur-Großeltern( beide deutschsprachig) mütterlicher Seite aus Bessarabien stammen.Sie sind dann während des Krieges nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Urkunden würde ich über das Standesamt 1 in Berlin bekommen, aber wie geht es dann weiter? Eine weitere Frage ist, im Rustag steht unter §5 "Eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begründet für das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters." In meinen Geburtenregisterauszug steht das mein Vater meine Mutter geheiratet hat. Somit erkennt er ja die Vaterschaft an. Ist das die Legitimation ansich oder was ist mit dem § 5 im RuStag gemeint?

A: Legitimation = Adoption
Also wenn du nicht Adoptiert bist, musst du über die Mutter ableiten.


14.07.2015
daemon82
F: Ich beziehe die Abstammung auf meinen Urgrossvater. Dieser wurde 1883 in Chiesch geboren. Es ist für mich nicht ganz ersichtlich, wo dieses Chiesch im Sudetenland zu besagtem Datum zugehörig war. Ferner brauche ich noch nen Tipp, da die Leute dort oben ja deutschstämmig waren seit dem 13. Jahrhundert ca. Vielleicht könnt ihr mir Genaueres sagen. Vielen Dank im Vorraus

A: Helfen kann da eventuell das Standesamt 1 in Berlin.


14.07.2015
Thomas
F: Meine Mutter ist Amerikanerin, mein Vater Deutscher, ich selbst bin in Kassel geboren. Geheiratet haben die beiden in den USA. Eine Heiratsurkunde gibt es nicht (mehr). Allerdings sind alle Daten auf meiner Geburtsurkunde vermerkt und eine kirchliche Trauung wurde in Deutschland auch vollzogen. Nun verlangt mein zuständiger Bearbeiter aber die originale Heiratsurkunde nebst Apostille. Und das erweist sich als äusserst schwierig. Gibt es noch andere Dokumente, welche anerkannt werden (z.B. kirchliche Dokumente)?

A: Diese Frage sollten sie zuständigen Sachbearbeiter stellen. Aber die kirchliche Urkunde sollte vollkommen ausreichen. Wenn nicht einfach mal nach der Gesetzlichen Grundlage fragen.


14.07.2015
Staatenlos
F: Hallo zusammen. Ich bin erst jetzt zu dieser Thematik gelangt und möchte den gelben Schein beantragen. Ich kann über meine Mutter die dt. Abstammung bis 1720 nachweisen. Jedoch habe ich auf ihrer Homepage bei der Ausfüllhilfe den Hinweis gelesen man soll in Antrag V immer nur die Väter angeben... Geht es über die Mutter etwa nicht? (der Nachname wurde immer beibehalten). Was mache ich wenn ich den Nachweis über den Vater nicht bis vor 1914 erbringen kann? Und macht es überhaupt Sinn für den Gelben Schein sogar bis 1720 die Abstammung nachzuweisen? Vielen Dank für die Antworten!

A: Ein blick ins RuStAG kann hier helfen. Abgeleitet wird immer über den Vater. Es sei denn die Eltern waren zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht verheiratet und nur dann über die Mutter. Die Ableitung ist nur bis 1913 wichtig.


14.07.2015
Dr. Mabuse
F: Hallo, mein Junge ist unehelich geboren. Ich kann die preussische Staatsangehörigkeit bis vor 1913 ableiten. Meine Freundin hat die bulgarische und türkische Staatsangehörigkeit. Im "Merkblatt zur Annerkennung der Vaterschaft" steht unter Punkt 1.5 dritter Absatz "Staatsangehörigkeit des Kindes": Ist der Vater Deutscher, ist ein nach dem 30.06.1993 geborenes Kind von Geburt an Deutscher. So wie ich jetzt viele Anworten hier gelesen habe, wird mein Kind aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit bis vor 1913 ableiten können. Sehe ich das richtig und gibt es hier trotzdem einen Weg (adoption... etc.)?

A: Hier gilt das RuStAG und nicht irgend welche Anmerkungen aus einem Merkblatt und schon gar keine BRiD Gesetze. Das Kind ist unehelich geboren und kann so über die Mutter ableiten.


Ergebnisseite 111 von 114
<<  <  106  107  108  109  110  111  112  113  114  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour