A: Die deutsche Volkszugehörigkeit - Diese ist gemäß § 6 Abs. 1 BVFG (Bundesvertriebenegesetz) definiert. Wenn Deine Eltern bereist einen Staatsangehörigenausweis besitzen, kannst du auf diesen aufbauen. Evtl. haben diese sogar den Ausweis über die Rechtsstellung als Deutsche, welcher sogar der exaktere ist.
A: Unsere Staatsangehörigkeit "erben" wir von unseren Vorfahren (ius sanguinis). Um zurück in die letzte Staatlichkeit Deutschlands (= Deutsches Reich) zu gelangen, müssen wir zurück vor 1914. Nun schaut Ihr Euch an, in welchem Bundesstaat und wann der- oder diejenige Vorfahr/in, von dem Ihr Eure Staatsangehörigkeit ableitet, zur Welt gekommen ist. Ihr habt die Staatsangehörigkeit in diesem Bundesstaat. Es ist völlig unerheblich, wo die Abkömmlinge desjenigen, von dem die Staatsangehörigkeit abgeleitet wird oder Ihr geboren seid.
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