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Fragen und Antworten

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29.03.2017
oliver
F: um den Esta auszug zu beantragen muß ich auch den geburtsstaat angeben. muß ich da auch Preußen angeben oder deutschland

A: Das ist und bleibt Ihre Endscheidung.


29.03.2017
Reißator
F: Meinen Perso habe ich selber entwertet an die Firma EWO im November 2016 gesendet.Keine Reaktion.Mein vorläufiger Reisepass ist am 08.02.2017 abgelaufen.Nach Art.5 Abs.1 Satz 2 EGBGB muß ich mich nicht mit über die juristische Person (NAME)ausweisen, da im Besitz der natürlichen Person (Familienname) mit Wohnsitz gemäß § 7 BGB in dem im EStA-Register angegeben Anschrift Staat Deutschland.Und die Rechtsstellung eines Deutschen geht der juristischen Person, da nur als Deutscher behandelt und gemäß § 2 BMG der Wohnhaft unterliegend vor.Ich wollte mal Wissen wie die Erfahrung mit den Behörden sind, zwecks der Ausweisung über die natürliche Person.Ich habe nur die natürliche Person dabei wenn ich unterwegs bin.

A: Also bisher hat der GS bei mir gereicht. Es liegt aber auch an der Argumentation. Allerdings nehme ich selten eine Person mit. Die verleitet die Wortmarke immer nur zur Personenstandsfälschung.


27.03.2017
S.
F: Wie kann ich herausfinden ob Bundesland Bremen als Firma angemeldet ist? Was gebe ich bei UPIK bei Postleitzahl an?

A: Freien Hansestadt Bremen


27.03.2017
Silvia
F: Hallo, ich habe gerade per Zufall gesehen das wir einen neuen Bürgermeister(Geschäftsführer) haben. Muß ich Dem echt eine Kopie meiner Willenserklärung zusenden? Ich hatte schon bei dem Letzteren meine Willenserklärung hingeschickt. Vorteile in irgendwelcher Hinsicht hatte ich dadurch nicht. Ist das noch aktuell wichtig?(Hab den Gelben Schein seit 2014)

A: Willenserklärung ist veraltet.


26.03.2017
Adler 🦅
F: Anwälte paktieren immer mit dem System. Das hat kein Zweck. Aber frage? Wie sieht es mit ausländischen Anwälten aus?

A: Vor welchem Gericht denn? Gericht 18 Ente süß sauer?


25.03.2017
Heinrich
F: liebe Bremierin, ich wollte mich eigentlich nicht weiter dazu äußern und diese Plattform hier "unnötig" füllen. Da sonst wichtige Informationen hier schwerer zu filtern sind. Dennoch kann ich dir versichern das ich auf deine Seite bin, ich selbst habe meinen GS letztes Jahr im Oktober bekommen sowie den richtigen ESTA diese beiden Dokumente habe ich sogar dem Aktionsbündnis Gelberschein zukommen lassen und mich registriert. Du kannst davon ausgehen das ich keine Fake News verbreite und mein Wissen ehrlich und offen mit anderen Menschen teile. Auf meiner "Betroffenenauskunft" steht 100%ig das was ich weiter unten angegegeben habe. Eine kurze Recherche hat zu diesem Sachverhalt folgendes ergeben: Zitat: "Spalte 9 (Anschrift vom 1. September 1939): Diese Spalte ist nur von Personen auszufüllen, die aus den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes bezeichneten Gebieten (ehemals unter fremder Verwaltung stehende deutsche Ostgebiete, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, ehemalige Sowjetunion, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, ehemaliges Jugoslawien, Albanien, China) stammen." Quelle: https://welcome-center.uni-hohenheim.de/fileadmin/einrichtungen/welcome-center/Formalitaeten/Meldeschein.pdf

A: Und trotzdem geht es nur um die jur. Person.


25.03.2017
Bremerin
F: Also, ich hatte meinen Staatsangehörigkeitsausweis im August 2014 bekommen und meine Betroffenenauskunft November 2014. Bei mir nicht das Wort Wohnsitz und schon gar nicht 1939. Ist das jetzt eine neue Masche? Ist es gesichert, das einer der Herren(Stefan oder Heinrich)die Seite hier eingescannt und dem Aktionsbündnis Gelberschein zur Ansicht geschickt haben,...oder es gegebenfalls kurz mal machen könnten zwecks Ausschließung einer Fake-Behauptung? Wenn das wirklich stimmt, dann erkläre mir irgendwer mal den Grund

A: Es ist schon Interessant zu sehen, mit welchen Triggerpunkten man Bundesstaatenangehörige in die Energieverschwendung bekommt. Wie gut das wir hier den ganzen Dienst Blödsinn schon Filtern.


25.03.2017
Heinrich
F: @ stefan vom 23.03.2017 auf meiner "Betroffenenauskunft" steht auch ganz unten "Wohnsitz am 01.09.1939" ist also kein Fake... Weiß aber auch nicht um dessen Bedeutung, da ich zu dieser Zeit noch gar nicht gelebt habe und es mir somit egal ist. Außerdem warum sollte sich die Besatzung daraus ergründen? Dafür ist bei mir das Feld "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangeörigkeit" richtig ausgefüllt und darauf kommt es an. Es sollte jedem klar sein der seinen GS macht, dass das von Aktuellen Stellen und Besatzern natürlich nicht gern gesehen wird! Man gehört dann eben zu Denen, die hier langsam Aufmucken und die Zustände der letzten 70 Jahre nicht mehr hinnehmen möchten, sondern in die Rechtstaatlichkeit zurück möchten. Leider wird das ganze ohne einen starken Bündnispartner nicht funktionieren, da sonst die Besatzer sich genötigt fühlen würden hier wieder alles platt zu bomben... Die würden Ihre Melkkuh namens BRD nicht so ohne weiteres hergeben....

A: Dabei auch die unterschiedlichen Personen beachten. Dann erklärt sich dort einiges.


25.03.2017
Maerz Anna
F: Bei meiner Vollauskunft von der Stadtverwaltung heißt es: Deutsche Staatsangehörigkeiten. Da darf ich wohl davon ausgehen, dass hier korrekt abgleitet wurde, oder?

A: Das lässt sich mit den Informationen nicht sagen.


24.03.2017
Staatsangehörigkeit zurückbekommen
F: Hallo Mein Personalausweis ist falsch das heißt sie haben mir meine Staatsangehörigkeit entzogen und haben gegen rechte verstoßen. Kann ich sie nur zurückbekommen wenn ich den GS beantrage und so wieder bekommen oder kann ich sie wieder zurück klagen?

A: Ich verstehe die Frage nicht. Alle Informationen finden Sie auf der Seite.


24.03.2017
Sachsen-Fan
F: Sagt mal, gibt es ein Schaubild aus den man sehen kann in welchen Verwaltungszonen,äh..Bundesländern bzw. Bundesstaaten die meisten Gelben Scheine beantragt wurden? Ich würde glatt auf Sachsen oder den ehemaligen Ostdeutschland tippen.Was sagt ihr?

A: Nein, über Ostdeutschland haben wir keine Zahlen. Aber die meisten dürfte es in Mitteldeutschland geben.


23.03.2017
stefan
F: nach dem Erhalt des Stag-Ausweises und Estag-Auszuges sollte man eine erweiterte Vollauskunft (Selbstauskunft) beim Einwohnermeldeamt beantragen (kostenlos und nach §10 BMG), um zu sehen, ob die Eintragung vollständig. Jetzt habe ich auf youtube einen Kommentar zu einem Video (Link: https://www.youtube.com/watch?v=6dXJss2uZZ8&list=RDn-PccuvLudg&index=7 ) gesehen, bei dem ein Kommentator namens "Norddeutscher Frühling Int." (etwa 2-3 Bildschirmseiten nach oben scrollen) zu diesem Video folgendes schrieb: "VORSICHT! Sollte jemand einen Staatsangehörigkeitsschein besitzen, so besorgt euch eine kostenlose Betroffenenvollauskunft gem. § 10 BMG (ca. 6 Seiten) von eurem Einwohnermeldeamt. Auf Seite 4 steht nebst Glaubhaftmachung ganz unten der Vermerk 01.09.1939 = Beginn des II. Weltkrieges. Mit diesem Datum werdet Ihr trotz Urkunden von vor dem 22.07.1913 vom Bundesverwaltungskonstrukt geführt und genau dadurch begründet sich die fortgeltende Besatzung." Weitere Kommentatoren antworteten darauf, das auch "Glaubhaftmachung" in ihren Vollauskünften stand. Tatsächlich gibt es unter dem Link https://plus.google.com/photos/104608443136176683900/album/6357433118812233729/6357433208392678434?hl=de ein Foto von dieser besagten Vollauskunft. Auf der zweiten Seite steht ganz unten geschrieben "Wohnsitz am 01.09.1939". Ist das ein Fake oder was es damit auf sich? MfG

A: Es wird viel getan um GS in der Beschäftigung zu halten. So machen die wenigstens nichts Wichtiges.


21.03.2017
Viharos
F: Liebes GS-Team, meine Person besitzt die ungarische Staatsbürgerschaft (in Ungarn ist die Staatsbürgerschaft gleich der Staatsangehörigkeit, es gibt auch kein Wort in der ungarischen Sprache für Staatsangehörigkeit oder Staatszugehörigkeit) und ich möchte gerne erfahren, wie meine juristische Person zur natürlichen Person wird. Kann ich bzw. meine Person als Ungar eine Vollauskunft beantragen? LG und vielen Dank!

A: Die Ungarische Geschichte und Gesetzgebung ist uns nicht bekannt. Dazu können wir keine Aussage treffen.


21.03.2017
Karin
F: Liebes GS-Team, in meinem GS wurde mein Familienname zwar klein, jedoch nicht in Sperrschrift geschrieben trotz korrekter Beantragung und exakter Nachweise.

A: 80% aller GS sind nicht in Speerschrift. Also alles in Ordnung.


20.03.2017
Tilly
F: Hallo, meine Cousine hatte mir heute diese Seite https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2017/03/20/wer-seine-rechte-auf-den-gelben-schein-bezieht-gibt-die-rechte-als-rechtetraeger-ab/ empfohlen. Ich hatte kurz reingehört. Dort wird erwähnt das schon das Deutsche Kaiserreich bereits im Handelsrecht agierte.Ab da habe ich dann ausgestellt Ich bin jetzt verunsichert wg. des Gelben Scheins. Bitte, wie seht Ihr denn dieses Video?

A: Es obliegt Ihnen die Fakten zu Prüfen! Daher muss die Frage sein, kann der Rechtegeber eines Vereins ein Verein sein? Besuchen Sie die Menschen der VV auf Ihrem TS3 Server und bilden Sie sich Ihre Meinung. Denn ein Souverän ist allumfassend Informiert und hinterfragt alles.


20.03.2017
Cologne
F: Hallo mal eine Frage zu Ihrer Unabhängigkeit: Ich wurde darauf hingewiesen, dass Herr Oberüber u.U. den Internet-Auftritt des Innenministers der BRD realisiert hat. Trifft dies zu - und wenn ja, werden wir dann hier nicht alle ver****t?

A: Diese Seite hat mit Herrn Oberüber nichts zu tun! Auch eine Jugendsünde machen die Inhalte der Videos nicht falsch. Es liegt einzig bei Ihnen die Inhalte zu Überprüfen. Die zeiten anderen hinterher zu laufen sind vorbei.


19.03.2017
Menschin
F: Hallo, ich habe mir jetzt das hier https://www.youtube.com/watch?v=YhAvLzqGIFg angesehen und habe dazu eine Frage.Ich muß dazu sagen das ich den GS (Abstammung) seit 3 Jahen besitze. Angenommen, es kommen zu mir nach Hause(habe keinen Waffenschein) 2 Kripobeamte zwecks Angsterzeugungsbefragung und ich frage nach den Rechtsgrundlagen dieser Gesinnungsinquisition und sie verlangen das ich mich ausweisen soll "Zeigen Sie mir Ihre Personalien!"(damit sie mit der Person arbeiten können)und ich mich weigere und nach der rechtlichen Basis dafür frage und die dann darauf erwidern:"PAuswG §1 Ausweispflicht-Ausweisrecht( Ausschnitt: Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.) Was soll ich dann machen? Muß ich an meiner Haustür wenn Polizisten bei mir klingeln und ich mich nicht einschüchtern lasse meine Personalien zeigen? Wie reagiert man denn da angemessen?

A: https://www.youtube.com/watch?v=QMe_2Ikw6m0


18.03.2017
siria
F: Danke für die Antwort. Allerdings weiss ich jetzt aber nicht ob ich nach STAG oder RUSTAG registriert bin. Das ist ein grosser Unterschied! Das eine geht weiter zurück und beinhaltet die volle Staatsangehörigkeit und STAG ist immer och eingeschränkt und kann auch sehr leicht entzogen werden......vom Gesetz ist da ein Unterschied. Wenn da nun garnichts steht weiss ich nicht ....ob ich nach RUSTAG oder STAG eingetragen bin. Beides ist nach Abstammung ........Und ich habe ein Recht zu Erfahren nach welchem Gesetz ich nun eingetragen bin. Sollte ich nicht nachfragen? Was heisst es der neue Eintrag? sagt das gleiche aus..was sagt es denn aus???

A: Lesen Sie dazu den Artikel "Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA" unter Praktisches.


17.03.2017
marcel
F: hallo zusammen ich habe den Staatsangehörigkeitsauweis bekommen aber auf den Zusatz Blatt stellt "Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgte bei ihnen gemäß § 4 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) vom 22.Juli 1913 (RGBl. I S. 583 - BGBl. III 102-1) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) in der zur Zeit gültigen Fassung durch Geburt. ich habe aber alles richtig ausgefüllt das ich nach RuStAG 1913 die Staatsangehörigkeit beantrage und bekommen möchte was muss ich tun das sie das ändern also (StAG) in (RuSAG)

A: Dem Bla Bla Bla den Behörden sollen Sie keine Aufmerksamkeit schenken. Wichtig ist die Schreibweise des Vor- und Familienname auf dem GS und im ESTA.


17.03.2017
Bastian Bucher
F: Guten Morgen. Herr Oberüber berichtet in seinem Video über den 2+4 Vertrag dass dieser nicht rechtskräftig sei weil Hans Dietrich Genscher nicht mit Vor und Familiennamen auf einem Vertagsbestandteil unterschrieben hat. Ich finde im Gesetz nichts. Wo steht das? Danke

A: http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/577714/publicationFile/153322/Vertragstext Orginal.pdf


15.03.2017
Olaf Bilstedt
F: Okay, und wie erklären Sie mir dann, dass jemand der vor Jahren eine Einbürgerungsurkunde erhalten hat, heute den gleichen GS erhält wie jemand der DEUTSCHER kraft Abstammung ist? Selbstverständlich hat eine Einbürgerungsurkunde eine andere Bezeichnung wie der GS - schließlich hat sie ja auch eine ganz andere Wirkung. Die Einbürgerungsurkunde verleiht die Staatsbürgerschaft und der GS bestätigt sie. Oder was verstehe ich da falsch?

A: Im StAG besteht die Möglichkeit des Erwerbs durch Ersitzung nach 12 Jahren. Auf der Seite unter Praktisches finden Sie den Artikel "Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA". Dort finden Sie die Unterschiede. Die Schreibweise des Vor und Familienname findet man dann auf dem GS. Noch was zu den Begriffen! Es geht immer um die Staatsangehörigkeit und nicht um die Staatsbürgerschaft.


15.03.2017
Olaf Bilstedt
F: Hallo, mal eine sich mir aufdrängende Frage - sind Sie der deutschen Sprache mächtig? Der der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ist deutscher Staatsangangehöriger / ein deutscher Staatsangehöriger besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Staatsangehörige ist Staatsbürger! Wo ist das Problem?

A: Das Problem liegt an Ihre Interpretation, an den Gesetzen und Definitionen der Begriffe vorbei. Sie unterliegen der gewollten Täuschung. Nicht um sonst sind die Begriffe so gewählt worden. Alleine das auf dem Staatsangehörigkeitsausweis und der Einbürgerungsurkunde nicht das gleiche steht, wiederlegt Ihre Interpretation.


15.03.2017
Bastian Bucher
F: Auf der " Einbürgerungsurkunde" steht." Hat mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben. Ich werd irre! Wie geht das? Danke.

A: Sie erkennen den Unterschied zwischen besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und ist deutscher Staatsangehöriger nicht. Das ist nicht das gleiche!!! Wir lassen auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit feststellen. Die deutsche Staatsangehörigkeit bedeutet im der Verwaltung die Staatenlosigkeit(3. Bereinigungsgesetz).


15.03.2017
Bastian Bucher
F: Die BRD ist kein Staat, dann kann sie zwar Einbürgern, aber nicht eine Staatsangehörigkeit für sich selbst ausstellen. Sprich die BRD Einbürgerungsurkunde ist kein Nachweis das, er, sie, es, Deutscher im Sinne des Gesetzes von 1913 ist?

A: Ja wie oft den noch? Es gibt keine Staatsangehörigkeit der BRD. Eine Maus die im Pferdestall geboren ist, ist kein Pferd.


15.03.2017
Bastian Bucher
F: Also ist eine Einbürgerungsurkunde der BRD defakto nicht gleichzustellen mit einem Staatsangehörigkeitsausweis ? Danke euch.

A: Ja natürlich ist der nicht gleichzustellen. Es stehen auch unterschiedliche Sachen drauf.


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