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Fragen und Antworten

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12.01.2017
Pessimist
F: Ich habe heute einen ablehnenden Bescheid bekommen vom Amt für "Versorgung". Es geht darum das ich denen geschrieben habe,dass ich nichts mehr anerkenne was nicht korrekt Unterschrieben ist. Das ist deren Antwort: Diese beziehen sich auf §33 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes. Abs.5 Bei einen Verwaltungsaktder mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird,können abweichend von Abs.3Satz1 Unterschrift und Namenswidergabe fehlen;bei einem elektronischen Verwaltungsakt muss auch das der Signatur zugrunde liegende Zertifikat nur die erlassende Behörde erkennenlassen.Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann. Was kann ich gegen diese Vorgehensweise der Behörde unternehmen. Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.

A: Ist nicht unser Thema, aber tolle Steilvorlage. Lassen Sie sich doch einmal das Digitale Zertifikat Analog zustellen. Vielleicht bekommen Sie dann mit dass, das Schreiben Analog zugestellt wurde.


11.01.2017
abababab
F: Kann ich mir beim bva ne genehmigung holen das ich waffen kaufen darf weil ich dem waffengesetzt der bundesrepublik gar nicht unterliege?

A: Nein!


11.01.2017
friedrich
F: Hallo, gab es einmal die Seite WWW.gelbenschein.de ? Mir wurde folgendes zugespielt:Diese Seite sowie gelbschein.de wurde auf Grund eines Gerichtsbeschlusses des OLG vom Netz genommen und zwangsweise Abgemeldet...heimatliche Grüße

A: Das ist lustig! Danke für die Info.


10.01.2017
Thomas
F: Laut Zuordnung Karte Deutsches Reich bin ich im Fürstentum Reuß geboren. Mein Urgroßvater, auf den ich ableite, im Herzogtum Sachsen-Altenburg. Dieser Bundesstaat ist also für meine Staatsangehörigkeit maßgeblich. Ich bin also kein Preuße, sondern Angehöriger eines Herzogtums. Hat man dadurch irgendwelche Nachteile oder sind alle Staatsangehörigkeiten innerhalb des Deutschen Reiches als gleichwertig zu betrachten? Weil ich hier immer wieder rauslese, dass vom Königreich Preußen die Rede ist bzw. dieses anzustreben ist, siehe Ausfüllhilfe Urgroßvater oder Fragebeitrag von Bushido vom 14.07.2015.

A: Auch mit Herzogtum Reuß sind Sie kein Preuße. Aber das ist vollkommen egal. Preußen wurde nur verwendet, da es der größte Bundesstaat ist.


10.01.2017
ronny(181XX)
F: hallo,brauche aus ehm.Polen Geburtsurkunden aus dem Ort Flötenstein,wer kann mir helfen

A: Das Standesamt vor Ort. Anträge unter Herunterladen.


09.01.2017
Türmchen
F: Werde dann so nächstes mal argumentieren. Danke für den Tip. Sobald man das Wort reichsbürger in dem Mund nimmt fangen die eh an zu zittern. Lg

A: Ja das ist ihre Kondensierung gegen die sie laufen. Mit der kann man arbeiten.


09.01.2017
Türmchen
F: Wenn das kopieren von Kennkarte und Reisepass verboten ist dann ist es doch auf einer Art egal. Diesbezüglich macht sich ja der SB strafbar und nicht der Antragsteller. Die Akte wird ja auch vom SB angelegt und nicht vom Antragsteller.

A: Es ist Ihre Freiwilligkeit mit der Sie die Verträge eingehen. Wir sind hier halt im Handelsrecht.


09.01.2017
Frank
F: Hallo, ich habe am Freitag meinen GS ausgehändigt bekommen. Ich habe in meinem Antrag bis zu 1897 im Kgr Bayern Abgeleitet und alles mit Geburtsurkunden und Eheurkunden belegt. Meine Mutter stammte aus Frankreich, ich wurde allerdings ehelich in der Pfalz geboren, Vater und Grossvater Vater sind im Kgr Bayern geboren. Ich habe sogar das Familienstammbuch meines Urgrossvaters, welches besagt, dass er die Staatsangehörigkeit im Kgr Bayern besaß. Das Schreiben mit der Benachrichtigung, dass der GS zur Abholung bereit steht hatte den folgenden Betreff: "Einbürgerung in den deutschen Staatsverband". Dies war ebenfalls auf der Quittung aufgeführt (EUR 25,--). Ich finde dies merkwürdig, warum wird dieser Terminus verwendet?. Wurde ich evtl nicht nach rustag 1913 abgeleitet da meine Mutter Französin war? Oder ist dies eher als Beleg für die Staatenlosigkeit, welche durch den Antrag nach Rustag 1913 widerlegt wurde, zu deuten? Vielen Dank für die tolle Seite und die vielen Informationen!

A: Das sind einfach nur leere Worthülsen. Die Behörde hat es am häufigsten mit Einbürgerungen zu tun. Die Dokumente werden also nicht auf jeden Fall angepasst.


08.01.2017
Korrektur
F: 08.01.2017 Rainer F: Hallo, ich sah die Tage das Video des Kulturstudios/Interview mit Volker aus Okt.2016. Was ist genau der Unterschied zwischen ...ist deutscher Staatsangehöriger und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit ? Wenn "ist deutscher Staatsangehöriger" auch andere Bürger der BRD sein können (also auch Ausländer), wer sind dann die Menschen, die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen ? A: Eingebürgerte in die Republik des Bundes(BRvD) besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit aber keine Bundesstaatenangehörigkeit. Die anderen(ist deutscher Staatsangehöriger) sind angehörige eines der 27 Deutschen Staaten. Die können die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen aber auch die Bundesstaatenangehörigkeit oder beides. Meine Frage dazu: Wieso sind es jetzt 27 Bundesstaaten?

A: Ein Blick ins GG §20 Abs.1 verrät, das die BRD ein Bundesstaat ist. Somit ist die BRD die Republik des Bundes ein virtueller Bundesstaat.


08.01.2017
Indoklaus
F: stünde meiner Mutter, deren Vater 1911 geboren wurde (Preußen/Schlesien)mit dem GS statt lediglich BRvD-Grundsicherung auch die Mütterrente als RuStAG-Mutter zu? Die wird ihr von der Firma sofort wieder angerechnet bei der "BRvD Betriebsrente" --- sie war auch nie auf einem Schlesiertreffen wie Theo Weigl... Danke und Grüße an alle Aufgewachten.

A: Da haben wir uns noch nicht mit beschäftigt. Die Vermutung ist ja. Das Problem wird eher die Umsetzung sein.


08.01.2017
Indoklaus
F: Offenbar dürfte RuStag auch für Hr. Donald J. Trump gelten: Zwar wurde dessen Großvater Friedrich Trump im Jahre 1886 die – bayerische - Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsberechtigung aberkannt. Grund war ein Beschluss des bayerischen Innenministeriums von 1886 wegen Vermeidung des Wehrdienstes. Die Staatsangehörigkeit zum Königreich Bayern selbst bleibt m.E. bestehen und wird durch Abstammung übertragen. Herrn Donald J. Trump selbst waren die deutschen Wurzeln lange unklar (Wikipedia). Damit könnte er als natürliche Person und "RuStag-Deutscher" mit sich selbst als juristische Person (in 12 Tagen 45. Präsident der USA)das Besatzungsstatut und die Verwaltung der BRvD noch vor der nächsten Bundestagswahl in 2017 aufheben, oder träume ich?

A: Es gab keine bayrische StaatsBÜRGERSCHAFT. Es geht immer um die StaatsANGEHÖRIGKEIT. Alles andere ist wohl ein Traum. Es gibt immerhin auch Besitzer der Firma BRvD und ein bisschen Staatsverschuldung und ganz viele fremde Interessen. Auf fremde Hilfe sollten wir nicht hoffen. Das müssen wir wohl selber tun. Mit Trump wird es vielleicht etwas leichter.


08.01.2017
Winfried
F: habe den gelben Schein mit Apostille seit 1 1/2 Jahren.http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/ra-lutz-schaefer-ein-schwarzer-tag-ist-heute/006407/ Meinen Perso gebe ich im kommenden Februar ab und gleichzeitig lasse ich mich aus dem Stadt-Register austragen. Allerdings benötige ich zur Legitimation ein entsprechendes Papier.Was kann ich tun. Einen Reisepass habe ich zwar beantragt, aber bei Abholung sofort bemängelt und bei der Ausländerbehörde belassen (NAME, VORNAME, - Staatsangehörigkeit DEUTSCH,). Diesen Mangel habe ich der Behörde auch schriftlich mitgeteilt, die sich aber darauf nicht ein ließ. Was kann ich machen. Auch ist der Reisepass in der Farbe weinrot.

A: Wenn Sie ein Dokument zur Legitimation benötigen, werden Sie Ihren Person (Perso) nicht abgeben können. Auch ein austragen der Person aus dem Melderegister wird Ihnen nicht möglich sein. Dazu müsste Ihnen die Person auch gehören. Lesen Sie den Beitrag "Perso oder Paß - behalten oder abgeben? " unter Erprobtes. Eine Auseinandersetzung mit dem Thema Mensch und Personen ist bei Ihnen wichtig.


07.01.2017
Indoklaus
F: Habe 2015 in Asien geheiratet. Bin 12 Monate zu AufenthG/AslbLG "Ehe mit einem Deutschen" von Botschaft/ Ausländeramt/Verwaltungsgericht/Sozialgericht im Glauben gelassen worden, ich sei Deutscher ... jetzt ist mir alles klar. Danke! -- Mein RuStag läuft (mehrmals von mir nachgebessert) habe bei Abgabe am 28.12.16 die 25€ Vorkasse gezahlt = "genehmigt". Frage: Möchte nun für mein ungeborenes KInd vorab den RuStag Antrag einreichen, damit sie nach RuStag-Abstammung statt nach Geburt (17.2.17) Deutsche wird? auch wenn ich den GS und Esta noch nicht in der HAnd habe?

A: Für ein ungeborenes Kind geht das nicht. Ohne Mensch keine nat. Person. Nach der Geburt können Sie das ja mit Ihren Unterlagen einreichen.


07.01.2017
Tom
F: Hallo, bei der Ausfüllhilfe im Formular Antrag F ist unter dem Punkt 1.7 (Beruf) nichts eingetragen. Soll das genau so sein? Und wieso ist bei den weiteren Vorfahren in den Ausfüllhilfen bei 1.8 der Beruf eingetragen? Vielen Dank und beste Grüße Tom

A: Bei unseren Vorfahren hat der Beruf noch eine andere Bedeutung als heute. Aber natürlich können Sie Ihren Beruf eintragen.


06.01.2017
Wilhelm
F: Ich habe seit kurzem dank Eurer Hilfe meinen Staatsangehörigkeitsausweis und möchte mich nun an der Gemeindereaktivierung beteiligen. Welche Netzseiten sind denn empfehlenswert, um daran mitzuwirken und mit anderen in Kontakt zu treten. Wo seid ihr dahingehend aktiv? Bei Nestag ist ja Klama recht präsent, den ihr als schlechtes Beispiel bezeichnet; Osnabrücker Landmark von Werding scheint tatsächlich nur ein Geschäftsmodell zu sein; Samtgemeinde Alte Marck war 2016 auch aufgeflogen, usw. ... wer macht es denn richtig? Wie wirkt ihr direkt darauf hin, die Verfassung von 1871 auszugraben und lebt darüber hinaus als Souverän den Staatsangehörigkeitsausweis?

A: GS TS3 Server


06.01.2017
Chris
F: Warum gibt es so eine Gelberschein-Seiten-Wirrwar? Da gibt es gelberschein.org, gelberschein.info, gelberschein.net - wer seid ihr? Die Seite wirkt ziemlich professionell für nicht staatlich unterstützte Querdenker ;)Für wen arbeitet ihr?

A: Wir sind GS.net und GS.org. Wir arbeiten nur für uns und die Sache.


06.01.2017
Marina
F: Muss in der Vollauskunft bei „Staatsangehörigkeitsdaten“ nicht die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stehen??? Bin gerade verwirrt, dass „deutsch“ bleibt. Und die 2. Person? In den „Angaben zur Person“ stehe ich doch bereits mit Familienname und Vorname drin.

A: Die BRvD hat nur jur. Personen. Im Perso steht Name. Da ist es egal ob auf einem Ausdruck Familienname steht. Womöglich steht da noch Herr oder Frau. Auftauchen sollte Nachweis der der deutschen Staatsangehörigkeit durch Staatsangehörigkeitsausweis oder anderer Nachweis. Dazu ausstellende Behörde und Aktenzeichen.


06.01.2017
wolly
F: Sollte man wenn man den Antrag zur Festellung per post schickt direkt die 25 Euro Bearbeitungsgebühr mitsenden?

A: Nein


05.01.2017
Wilhelm
F: Ich lese gerade die Kommentare zu den Fragen von DerWahrheitVerpflichtet. Gemeinde Neuhaus und Osnabrücker Landmark sind also schlechte Beispiele für Gemeindereaktivierung? Das hatte ich bisher als die Leuchttürme erlebt. Sie hatten zwar in frühreren Kommentaren bereits geschrieben, dass das nicht ihr Thema ist, aber Empfehlungen von Vorreitern und Netzseiten wird es doch wohl geben. Schließlich ist das ja eine notwendige Voraussetzung, um die Bundesstaaten sowie deren Organe wieder handlungsfähig zu machen. Alles andere bringt uns ja nicht zurück in die staatliche Souveräntiät und somit gültiges Recht. Oder gibt es noch weitere Möglichkeiten, die alten Bundesstaaten aufzurichten?

A: Ja, die Realität ist eine andere wie ihre Außenwirkung. Manche kämpfen mit ihrem Ego und andere haben das Geld verdienen für sich entdeckt. Das ist aber kein Problem. Das gehört alles zu dem Prozess.


05.01.2017
Marina
F: ...nein hab nix für die Vollauskunft bezahlt, hatte das bereits schon im Antrag klargestellt. Ich habe mir die auch nur geholt (aber da steht ja eben kaum was drinnen, allerdings aber "Familienname". ..höhö) um die Angaben dann zu vergleichen, wenn ich die Urkunde habe. Die ist derzeit beantragt. Ich gehe davon aus, dass bei erfolgreicher Feststellung dann bei "Staatsangehörigkeit" nicht mehr "deutsch" steht, ja? Und ist in der Vollauskunft noch etwas zu beachten? Meldet die Ausländerbehörde die geänderten Daten dann auch automatisch bei der Meldestelle an?

A: Die Staatsangehörigkeit für diese Person wird "deutsch" bleiben. In der Vollauskunft wird nur der Hinweis auf eine 2. Person stehen. Die Ausländerbehörde sollte die Daten an die Meldestelle schicken. Das klappt aber nicht immer.


05.01.2017
DerWahrheitVerpflichtet
F: In einem gestern erschienen Beitrag auf dem YouTube Kanal ddb Netzwerk wird behauptet, da die den 26 Bundesstaaten übergestülpte kaiserliche 1871er Verfassung den bürgerlichen Tod nicht ausschließt und zudem der 10er im BGB erlassen wurde, sei die Wiedererlanung dieses gültigen Rechts nicht erstrebenswert. Kann eine https://www.verfassunggebende-versammlung.org/page/willkommen/ nicht ein sinnvolles Instrument sein, um erneut zu gültigen Recht zu kommen, denn wie es hier bspw. in der Wiki dazu heißt, hat "ein Volk stets das Recht, seine Verfassung zu überprüfen, zu reformieren und zu ändern. Eine Generation kann nicht die kommenden Generationen ihren Gesetzen unterwerfen.“ --- Die Argumentation in der Sendung lautet weiter, die Gebietsrechte würden über die natürlichen Rechtspersonen aus den alten Bundesstaaten bezogen und übernommen. Das ‘Damoklesschwert‘ des Potsdamer Vertrages wäre auch hinfällig, da dieser ja im Handelsrecht ist und höheres (VV=Völkerrecht) bekanntlich niederes bricht. Dieses Vorgehen scheint mir realistischer als das von zerstrittenen Aktueren (bspw. Klama vs. Werding) betriebene Puzzle Gemeindereaktivierung mit mehreren zehntausend Teilen, die in unserer Lebenswirklichkeit vielfach gar nicht mehr anzutreffen sind (Gemarkungsgrenzen, örtliche Identitäten, ...). Ich wäre dankbar über weitere Kommentare ihrerseits, um für mich eine solide und fundierte Entscheidung treffen zu können, wo ich an der BRDigung mitwirken werde.

A: Die VV ist nicht Thema dieser Seite und ich habe auch keine Lust mich weiter mit dem Blödsinn auseinander zu setzen. Die BRVD ist und bleibt der Hausverwalter des Kaiserreichs und so lange das Kaiserreich Völkerrechtlich existent ist, kann auf dem Territorium kein neuer Staat gegründet werden (Völkerrecht). Also haben wir zuerst zum letzten Völkerrechtsubjekt zurück zu gehen. Erst von dort ist es möglich die Verfassungen(1871 und Bundesstaatenverfassungen) zu ändern. Nur das Kaiserreich und die Bundesstaaten können eine Verfassungsgebende Versammlung ausrufen. Dazu gehört natürlich die Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten und des Reichs. Diese sind mangels Organen aber handlungsunfähig. Selbstverständlich liegt der Potsdamer Vertrag im Handelsrecht. Genauso wie die UN Charta auf die die VV sich beruft. Es bringt aber nichts die derzeitige Situation (normative Kraft des faktischen) zu Ignorieren und alles neu machen zu wollen. Aufgabe ist es die Zwiebel auszupacken und nicht weitere schichten drum zu bauen. Richtig ist auch das Klama und Werding schlechte Beispiele sind. Das zeigt aber nur das Bewusstsein der Akteure und der Bevölkerung dieses Landes. Solange eigene Egos und Monetäre Systeme eine Zusammenarbeit behindern, wird es dieses Ergebnis geben. Das betrifft auch die VV!!! Bitte unterlassen Sie es, uns weiter mit den Blödsinn in der Beschäftigung zu halten. Sie werden Ihren Weg gehen. Da ist es egal ob Sie erst über die VV gehen und dann zu GS kommen oder nicht. Andere haben einen viel längeren Weg hinter sich. Denn die VV ist nicht das einzige Fettnäpfchen was vom System aufgestellt ist. Da gibt es auch noch Sürmeli, Blauer Punkt, Jonacast, Vom Volk fürs Volk, Freistaat Preußen, selbsternannte Reichskanzler(Schittke, Lorenz, usw.) und die Selbstverwalter. Eins einigt aber alle diese Gruppen egal ob Dienst gesteuert oder Monetäres System, sie schießen gegen den GS und das mit Argumenten die in 5 Min. auszuräumen sind. Viel Spaß auf Ihrem Weg.


04.01.2017
DerWahrheitVerpflichtet
F: Der https://www.bundesstaat-deutschland.de behauptet, es sei den Menschen als dem höchsten Recht im Völkerrecht grundsätzlich zu jeder Zeit möglich, über die natürlichen Rechtspersonen - anhand des Nachweises der Abstammung aus den alten Bundesstaaten - eine Verfassunggebende Versammlung auszurufen. Angeblich sei ihr Vorgehen rechtlich einwandfrei und ermögliche es, zu einer neuen und echten Verfassung zu kommen (inkl. Ausschluss bürgerlicher Tod usw.), die dann - unter Abwicklung der alten Bundesstaaten - auf deutschem Gebiet in einem Bundesstaat Deutschland Anwendung findet. Ist das nach eurem Kenntnisstand ein fruchtbarer Weg zur Wiederherstellung der Staatlichkeit und Souveränität oder gibt es - als Wissenschaftler muss ich sagen bitte anhand von Quellen - belegbare Aspekte, die in diesem Vorgehen nicht berücksichtigt werden?

A: Nein, es gibt eine Verfassung. Die muss nicht neu gemacht werden. Das neu gründen einer BRD 2.0 (Verwaltung) ist nach Potsdamer Vertag(III Abs. 16) ausgeschlossen. Auch kann man nach Völkerrecht keinen Staat auf fremdem Staatsterritorium gründen. Verfassung und Gesetze der VV sind nur für Mitglieder geltend und werden nie gültig(siehe BRvD).


04.01.2017
Angie
F: Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die umfangreichen Tips und Hinweise, Ausfüllhilfen ect. In einem Video wurde erwähnt, das es eine Vorlage des Anschreibens an die zuständige Ausländerbehörde zur Beantragung des GS gibt. Ich bitte Sie um eine kurte Info, an welcher Stelle ich daß finde? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

A: Angehende Souveräne verwenden keine Vorlagen.


01.01.2017
Klaus
F: Frohes neues Jahr erstmal. Wollte fragen, im Netz häufen sich die Gerüchte das der gelbe Schein Ende 2017 nicht mehr ausgestellt wird. Stimmt das? Lg

A: Uns ist dort nichts bekannt.


30.12.2016
Lupo
F: ist es wichtig, die geänderten Daten dem Standesamt seines Geburtsortes, mitzuteilen?

A: Nein


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