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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Axel M.
F: Hallo, es geht um meinen Urgroßvater der 1881 in Jägerndorf, Provinz Schlesien, geboren war. Ich hatte schon über das Standesamt 1 in Berlin versucht etwas geaueres herauszufinden, die haben mich dann zum Landesarchiv Berlin weitergeleitet die wiederum auch nichts für mich hatten, da es heute zur Tschechischen Republik gehört. Meine Frage: Welche Verwaltung könnte man noch ansprechen um sich Informationen zu holen?

A: Bitte recherchieren sie nochmal genau, um welches Jägerndorf es sich handelt. Liegt es wirklich im heutigen Tschechien, dann gehört es zu keinem Bundesstaat sondern zum sog. Österreichisch-Schlesien. Ist es der Ort, der derzeit polnisch verwaltet wird, dann finden Sie unter "Herunterladen" ein Formular, um direkt bei polnischen Standesämtern die Urkunde(n) anfordern zu können.


14.07.2015
Peter Z.
F: Hallo, ich bin gerade an einem Punkt, wo ich eure Hilfe bräuchte. Mein Ur-Großvater ist 1890 in einer deutschen Kolonie (laut Sterbeurkunde: deutsche Kolonie in einem sovjetischen Gebiet) geboren. Mein Großvater und Vater wurden in derselben Stadt geboren, zwar nicht mehr in der Kolonie, aber in deren Geburtsurkunden stehen jeweils die Staatsangehörigkeit "немец", also deutscher. Ich selber wurde in einem anderen Teil der udssr geboren und auch in meiner Geburtsurkunde steht "немец". 1995 kam die gesamte Familie als Spätaussiedler, in die BRD und wir alle bekamen eine Einbürgerungsurkunde, mit derer Aushändigung, wir die "deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung" erhielten. Jetzt würde ich gerne den gelben Schein beantragen und frage mich, ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Meine Bedenken sind die Einbürgerungsurkunde, die übrigens keine § nennt. Und, dass der Ur-Großvater "lediglich" in einer deutschen Kolonie geboren wurde und diese nicht in dem gemeindeverzeichnis gelistet sind. Ich bitte mich für eventuelle Doppelpostings zu entschuldigen

A: Da gibt es für Sie derzeit leider keine Chance nach RuStAG.


14.07.2015
Irene Malinin
F: Auf der Seite 1742 ist von Weilar die Rede, nicht Weimar. Gehört Weimar wirklich zum Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach?

A: Mir fehlen ehrlich gesagt gerade etwas die Worte... dann scrollen Sie doch bitte einfach mal ein Stückchen weiter runter...


14.07.2015
Daniel Jankowski
F: Hallo mein Ur Großvater ist 1905 in Kahla geboren. Welchen Geburtsstaat meines Ur-Großvaters muss ich bei diesem Antrag angeben? Unter meinen Namen im Antrag erfolgt Preussen [Deutschland_als_Ganzes]?? Oder?

A: Das hängt davon ab, um welches Kahla es sich handelt. Bitte schauen Sie dazu in das >GEMEINDEVERZEICHNIS.


14.07.2015
Irene Malinin
F: Ich habe meinen Wohnsitz in Weimar Thüringen. Wie ist die Bezeichnung des Ortes laut Verzeichnis 1900/1910?

A: Im Gemeindeverzeichnis finden Sie die Stadt Weimar auf der Seite 1742. Der Bundesstaat heißt Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.


14.07.2015
Stefan Scheil
F: Ich wurde 1960 UNEHELICH geboren, meine Eltern heirateten 1961. Ich bekam den Familiennamen meines Vaters - welcher Linie (mütterlich oder väterlich) muss ich folgen, um meine Staatsangehörigkeit nachweisen zu können ?

A: Die Ihres Vaters.


14.07.2015
Stefan Scheil
F: Ich wurde 1960 geboren, meine Eltern haben 1961 geheiratet, ich bekam den Familiennamen meines Vaters - wessen Staatsangehörigkeit habe ich durch Geburt erworben?

A: Die des Vorfahren, der vor 1914 geboren wurde, so wie in den Videos beschrieben.


14.07.2015
Irene Malinin
F: Mein Vater ist 1903 in Hamburg geboren. Welche Staatsangehörigkeit habe ich geerbt?

A: Die der Freien Stadt Hamburg.


14.07.2015
herby
F: Ich habe es im Gemeindeverzeichnis zwar gefunden, jedoch steht hier die Jahreszahl 1900....http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/rheinprovinz/saarbruecken.htm , Ich habe den Standesbeamten nochmals angeschrieben, ich will von diesem eine beglaubigte Urkunde das mein Großvater in 1897 in Preußen geboren ist, unter anderem hat man mir telefonisch mitgeteilt das ich diese wahrscheinlich bekommen kann, Mal sehen ob ich diesen Nachweis bekomme.

A: Dann drücken wir mal die Daumen und bitten um Rückmeldung!


14.07.2015
herby
F: ich habe nun alle Nachweise meines Vaters 1938 und meiner Grosseltern von 1897 u. 1899, dieses sind beglaubigte Archive Abschriften, jedoch fehlt die Angabe ob das Saarland 1897 nun zu Preußen gehörte oder nicht ! hier die Rückantwort zu meiner Frage an den Standesbeamten: War der Geburtsort meiner Grosseltern in 1897 nun Preußen oder Bayern...Hier die Antwort: In Beantwortung Ihrer letzten Mail, die Sie an meine Kollegin Frau Berger gerichtet hatten, teile ich Ihnen folgenden Sachverhalt mit: In einen zu erstellendes Geburtenregister werden neben den Vornamen und dem Geburtsnamen des Kindes, Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt, das Geschlecht des Kindes, nur die Vornamen und die Familiennamen der Eltern, sowie auf Wunsch eines Elternteils die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, eingetragen. Angaben über die Staatsangehörigkeit der Eltern werden lediglich als Hinweis aufgenommen, wenn diese nicht Deutsche sind, also eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Dieser Hinweis ist nicht Bestandteil des Eintrages und wird nicht in eine auszustellende Personenstandsurkunde aufgenommen. Dieser Sachverhalt beruht auf dem Code civil welcher durch Napoleon eingeführt wurde und ab 1807 auch in den von Frankreich dominierten Staaten eingeführt wurde. Der Code civil war bei Inkrafttreten 1894 in drei Bücher unterteilt. Der erste Teil umfasst die Angaben über die Personen, der zweite Teil beschränkt sich auf Sach- und Eigentumsrechte und der dritte Teil, bezieht sich auf die verschiedenen Arten des Eigentumserwerbes. Angaben über Staatsangehörigkeit wurden nicht eingetragen, sondern in speziellen Vorschriften über den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit geregelt. Dieser Grundsatz galt auch für die von Napoleon besetzten deutschen Gebiete. Im Jahre 1900 wurde der Code civil für die damaligen Gebiete des Deutschen Reiches durch das Bürgerliche Gesetzbuch (GBG) abgelöst. Hierbei wurden die vorgenannten eintragungspflichtigen Personendaten des Kindes und seiner Eltern festgelegt und evtl. Hinweise über eine ausländische Staatsangehörigkeit bestimmt. Der Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, sowie die geltenden Nachweise wurden erstmals mit dem deutschen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) für alle deutschen Reichsgebiete, ab dem 22. Juli 1913 aufgestellt und in Kraft gesetzt. Bis zum heutigen Tage gilt der Grundsatz, von der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern abgesehen, daß der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kein Bestandteil eines zu erstellenden Geburtenregister ist, lediglich ein Hinweis darstellt und der nachzuweisende Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit durch andere Urkunden, Ausweise und Bescheinigungen festgelegt ist. In der Hoffnung Ihnen damit gedient zu haben, verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen.....Bitte um Hilfestellung, da man mir nicht die Staatsangehörigkeit meiner Grosseltern Nachweisen will....?

A: Wir sind erstaunt, daß Sie eine solche Antwort überhaupt erhalten haben. Diese ist sogar grundsätzlich weitestgehend zutreffend. Sie haben sie nur falsch interpretiert. Stellen Sie den Antrag einfach wie auf unserer Seite beschrieben und alles ist gut! Wenn Sie wissen wollen, in welchem Bundesstaat welcher Ort liegt, dann nutzen Sie hierzu doch einfach das GEMEINDEVERZEICHNIS.


14.07.2015
Reiko
F: Frage : Gehört Berlin zu Preußen da es ja später erst gegründet wurde ?

A: Das Gemeindeverzeichnis auf unserer Seite sagt "Stadtkreis Berlin / Königreich Preußen".


14.07.2015
Dima
F: Bin ein Spätaussiedler und in Russland geboren. Weil ich nämlich Staatenlos bin, habe ich , bevor ich auf diese Seite gestoßen bin, die russische Staatsangehörigkeit beantragt. Diese ist in Bearbeitung bzw. Prüfung. Würde es mir im Weg stehen, wenn ich den gelben Schein beantrage? Könnte es vielleicht so kommen, dass ich einen der Scheine abstoßen muss?

A: Prüfen Sie doch zunächst erst einmal, ob Sie wie beschrieben eine Bundesstaatsangehörigkeit, ererbt durch einen vor 1914 geborenen Vorfahren nachweisen können. Dann sehen wir weiter. Ist dies aus welchen Gründen auch immer nicht der Fall, dann sind Sie mit der russischen auf jeden Fall besser dran.


14.07.2015
Remo
F: Meine urgroßeltern sind in Kurudschika und in Leipzig Kr.Akkerman geb . wo befindet sich das ,konnte es im Gemeindeverzeichnis nicht finden.Und Danke für eure aufklärungsarbeit :).

A: Das können Sie im Gemeindeverzeichnis auch nicht finden, es liegt in Moldawien.


14.07.2015
Michael
F: Mein Großvater ist in München geboren, ich in Mittweida (Sachsen) welche Staatsangehörigkeit ist das bei mir ?

A: Das geht aus den Videos eindeutig hervor, Sie haben die Staatsangehörigkeit im Königreich Bayern.


14.07.2015
Ronald
F: Ich bin in der DDR geboren. Mit der Auflösung der Hohen Kommision der UdSSR 1955, galt ab diesem Zeitpunkt Reichsrecht. Welche Staatsangehörigkeit habe ich jetzt?

A: Egal in welchem "System" Sie geboren wurden, hier geht es um die Staatsangehörigkeit in den jew. Bundesstaaten und das Verfahren ist für alle das gleiche.


14.07.2015
da
F: Mein Großvater wurde 1904 in Saarland Ort Urexweiler geboren. Was gebe ich als dessen Staatsangehörigkeit an ?

A: Bitte schauen Sie hierzu in das GEMEINDEVERZEICHNIS.


14.07.2015
HB
F: http://de.m.wikipedia.org/wiki/Kreis_Herzogtum_Lauenburg Ich muss bis zu mein Ur-Urgroßvater zurück. Der ist 1867 in Herzogtum Lauenburg geboren. Welcher Bundesstaat ist das dann? Liege ich da mit Preußen richtig?

A: Warum so kompliziert? Nutzen Sie doch einfach das auf unserer Seite verknüpfte GEMEINDEVERZEICHNIS und geben Sie seinen Geburtsort über die Suchfunktion ein.


14.07.2015
Alf
F: Mein Großvater 1908 und mein Vater 1935 in Christophhammer kreis Kaaden geboren. ich RuStAG bekommen? danke vor ab für Antwort.

A: Diese Orte lagen 1913 nicht auf dem Gebiet eines Bundesstaates, also nein.


14.07.2015
Stefan
F: Mein erster Vorfahre der meine "deutsche Stattsangehörigkeit" begründen könnte wurde 1759 in Losheim, Erzbistum Trier, Preußen, geboren, alle anderen "deutschen" Vorfahren wurden in Rumänien im Banat geboren, ich bin seit 1759 der erste "Nachfahre" der in Deutschland geboren wurde. Wenn ich das alles richtig verstehe habe ich keinen Anspruch auf den "Gelben Schein" da alle meine "Vorfahren" zur Zeit des deutschen Reiches, also vor 1914 nicht in einem damaligen Bundesstaat geboren waren?

A: Ja, leider ist das derzeit so.


14.07.2015
Brigitte
F: Anlage V: mein Großvater ist 1865 in 36404 Vacha geboren . Gehört die Stadt zum Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach ?

A: Genau für diesen Zweck ist das GEMEINDEVERZEICHNIS da.


14.07.2015
Uwe
F: Mein Großvater ist geboren in Reichenberg-Dörfel 1892 , Böhmen Sudetendeutsch, zugehörigkeit. staatl. bis 1919 Österreich-Ungarn. Kann ich die RuStAG bekommen?

A: Österreich-Ungarn war kein Bundesstaat, sondern ein eigenes Königreich, also nein.


14.07.2015
Stefan
F: Mein Großvater stammt aus Russland und wurde 1943 als Soldat in Litzmannstadt wohnend zusammen mit meinem Vater (damals 5 Jahre alt) eingebürgert. Sie bekamen die deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit). Diese kann ich wohl auch bekommen über die väterliche Linie mit rechtsstand 01.09.1939. Kann ich mit dem gelben Schein (unmittelbare Reischsangehörigkeit) eine echte Staatsangehörigkeit mit dem Recht auf Behandlung nach staatlichem Deutschen Recht erreichen bzw. Rechtsstellung als Deutscher gem. EGBGB § 5 ? Wenn ja, muss ich mich auch bei der kommunalen Meldebehörde der BRD abmelden, neben Abgabe BPA ?

A: Nein, Sie haben halt die unmittelbare Reichsangehörigkeit (deutsche Staatsangehörigkeit) und eben nicht die mittelbare über die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, um die es hier geht.


14.07.2015
Andi
F: Wie sieht es aus,wenn mein Vater im ehemaligen Jugoslawien geboren ist.Aber sein Vater und dessen Vater Donauschwaben aus dem Banat in Ungarn waren.erhalte ich dann auch den Staatsangehörigkeitausweiss?Und wie komme ich an die Geburtsurkunden meiner Ahnen aus dem Banat?

A: Daß die von Ihnen genannten Gebiete innerhalb eines der Bundesstaaten lagen, wagen wir doch stark zu bezweifeln.


14.07.2015
Jürgen
F: Mein Großvater ist geboren im "Fürstentum Schaumburg-Lippe", da ich zuerst dachte, ein Preuße zu sein stellt sich mir nun die Frage, ob es ein Nachteil sein könnte, einem Fürstentum anzugehören ?

A: Warum sollte es? Dies ist ein Bundesstaat wie jeder andere auch.


14.07.2015
Tim
F: Wenn ich wieder NUR Staatsangehöriger bin und somit für mich das RuStAg von 1913 gilt, ist dann meine Staatsangehörigkeit nur begrenzt auf meinen Staat z.B. Preußen oder bin ich auch Staatsangehöriger vom Deutschen Kaiserreich?

A: Ja, die mittelbare Reichsangehörigkeit IST die Staatsangehörigkeit in Ihrem Bundesstaat.


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