F: Ich habe den gelben Schein, will aber auswandern, mich dort einbürgern lassen und mich bei der BRD ausbürgern lassen, damit ich nicht weltweit verfolgt werde. Kann man die BRD-Angehörigkeit aufgeben und trotzdem Deutscher bleiben?
A: Das ist tief im Thema der Staatsangehörigkeit und ist hier nicht in kürze zu erklären. Staatsangehörigkeit (nat. Person) kann man nur eine haben. Staatszugehörigkeiten (jur. Person) gehen mehrere. Für eine weltweite Verfolgung muss man sich aber schon sehr aus dem Fenster lehnen. Besonders da die BRD keine Internationalen Haftbefehle ausstellen kann. Da braucht es schon ein Format eines Reiner Füllmich.
F: Diejenigen, die den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStag haben, stellen ja nun leider keine Mehrheit dar. Die Mehrheit ist mit allem, was seit eh und je läuft entweder zufrieden oder macht sich gar keine Gedanken und will sich auch gar keine machen.
Selbst Organe der Rechtspflege halten am GG fest. Beim Thema Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStag schweigen sie.
Von daher glaube ich nicht, dass sich hier etwas ändert. Die Mehrheit, die sich im Recht fühlt, will das gar nicht.
Wie seht ihr das?
A: Hmmmm, und das wo einem auf der Haupt und Nebenbühne des Besatzertheaters momentan alles geboten wird. Man kann doch grade jetzt nicht sagen, dass nichts passiert. Der Abriss ist im vollem Gange. Dabei wären wir schon froh, wenn sich die Organe der Rechtspflege wenigstens an das GG halten würden. Auch diese ominöse Mehrheit wird die heilende Kraft des AUA erreichen. Dagegen können die sich nicht währen. Vielleicht sind die ersten Reihen des Theaters nicht der Punkt an dem Sie sein sollten. Ein wechsel der Perspektive könnte helfen.
F: Da die Behörden wohl seit neustem die Anträge ablehnen, solltet ihr euch evtl. auf die Resolution 217 A III Artikel Absatz 1. berufen.
https://www.ohchr.org/sites/default/files/UDHR/Documents/UDHR_Translations/ger.pdf
Beste Grüße an euer Team
A: Menschenrechte für Personen ist schon echt Grenzwertig! Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist genau so eine Verarsche wie das GG Art. 1. Die Bundesrepublik ist eine Treuhandverwaltung nach UN – Charta Art. 53 und Art. 73 folgend und kennt keine Menschen, sondern nur Personen. Schon in der Präambel ist von menschlichen Personen die Rede. Selbst das ist in der Bundesrepublik schon nicht gegeben. Ab Art. 2 ist nur noch von der Person die Rede. Im Art. 23 gibt es dann das recht auf Ausbeutung AHHHHHHH Arbeit. Mit Grundkenntnissen im Thema Mensch und Personen scheidet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus. Die Gefahr für die Freundschaftsjacke ist zu groß.
F: Müsste als Bundesstaatsangehöriger mit Staatsangehörigkeitsausweis der Verweis auf Art. 5 EGBGB als Argumentation vor Gericht genügen, um darzulegen, das das Infektionsschutzgesetz für mich als nachgewiesenem Deutscher nicht gilt und ich damit auch nicht gegen Masern geimpft werden muss, oder sind nach eurer Kenntnis noch weitere justiziable Erklärungen notwendig, um die Argumentation wasserdichter zu machen? Ich habe mich deswegen demnächst vor Gericht zu verantworten und mir ist klar, dass die auf unterer Ebene nichts wissen bzw. auf jeden Fall gegen mich entschieden werden wird. Aber ich will das jetzt wissen und werde diese Argumentation bis vor ein OLG durchziehen, falls dies sein muss.
F: Es heißt, dass jede unterschiedliche Schreibweise eines Namens auch eine andere Person ist. Die Schreibweise wie im Ausweis, MAX MUSTER, sei demnach eine anderer anderen Person zuzuordnen wie die Schreibweise Herr Max Muster. Die Schreibweise Muster Max wäre demnach wieder eine ganz andere Person. Weiß jemand, welches die justiziable Erklärung hierfür ist bzw. wo man diese finden kann?? In EGBGB Art.10 heißt es zwar, dass der Name einer Person dem Recht des Staates unterliegt, dem diese Person angehört. Wird damit aber auch ausgesagt, dass jede Schreibweise auch eine andere Person ist?
A: Herr Max Mustermann und Mustermann, Max sind unterschiedliche Personen. Die anderen Schreibweisen sind Einschränkungen der Rechte der Person. Das betrifft sowohl die jur. als auch die nat. Person nach PauswV §28 Abs. (1) 1 a b. Die Entrechtung der Personen finden Sie im „black Law Dictionary“. Mensch versus Person
F: Moin.
Gibt es jemanden der den GS in letzter Zeit ausgestellt bekommen hat...
oder anders gefragt, hat ein Antrag aktuell irgndwelche Erfolgsaussichten
Danke fuer eure Rueckmeldungen
A: Ja wir bekommen Infos das immer noch ausgestellt wird. Obwohl das überhaupt keine Rolle spielt. Denn der Ablehnungsbescheid ist auch ein hoch interessantes Dokument.
F: Wann wer endlich einmal plattformübergreifend die festgestellten Staatsanghörigen zusammengetragen für eine Reorganisation ?
(Gemeinde, Nationalversammlung, Volksentscheid,... !)
A: Ein Versuch wurde schon vor Jahren gestartet, wurde aber von den Nachgewiesen nur spärlich angenommen. Aber es gibt ja immer noch das ESTA.
F: Telegram: toller Kanal ! Danke dafür ! Ich würde mir jedoch wünschen, dass der Fokus etwas mehr auf den gelben Schein gelegt wird, als auf aktuell politischen Ereignisse. Dann würde das Suchen nach Informationen leichter fallen. Für Politik und auch zum Thema `Strohmann`gibt es diverse andere Kanäle (was ich für eine sehr positives Zeichen halte, vermutlich auch durch Euch losgetreten) Danke für Euer Engagement !
A: Der Kanal dient des zusammensetzen des Puzzles. Alles was auf allen Ebenen zu sehen ist, ist Teil des Kanals.
F: Was sollte ich über die Apostillierung des GS wissen? Muss sie erfolgen, warum? Muss die Originalurkunde apostillieren werden (ist bei mir ein ganzseitiger Druck auf der Rückseite des GS oder ist es ok, wenn ich die beglaubigte Kopie apostillieren lasse?
VG und Danke im Voraus.
A: JA, die Apostillierung macht die Urkunde im Ausland verkehrsfähig! Sie heilt einen Mangel der Verwaltung im außen. Das Original sollte apostilliert werden. Beglaubigte Kopien sind Sinnfrei. Überlegen Sie sich einen „Staat“ außerhalb Europa für die Apostille. Die Frage wird kommen.
F: guten Tag, seit August 2015 bin ich in Besitz des gelben Scheines. Desweiteren habe ich meinen gelben Schein "Apostillieren" lassen. Seit kurzer Zeit hat sich meine Wohnadresse verändert wegen eines Ortwechsels bzw. Umzuges.
Im Apostillen Stempel wird die aktuelle Wohnadresse von der Sachbearbeiterin eingetragen, jetzt zum aktuellen Zeitpunkt ist meine Wohnadresse nicht mehr die Wohnadresse wie im Apostillen Stempel. Muss ich den gelben Schein neu beantragen um später wieder einen Apostillen Stempel zu erhalten mit der aktuellen Wohnadresse (und bei weiteren Ortswechseln/Wohnadressaenderungen in der er Zukunft ist immer wieder von vorn zu beginnen? Gelber Schein Beantragung, später apostillieren lassen wenn sich Wohnadresse ändert?)
Mit Freundlichen Grüßen,
Mathias
A: Der GS ist eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung. Also ist da alles in bester Ordnung. Dort ist NICHTS zu unternehmen. Besonders bei Neuantrag die Gefahr einer Ablehnung droht.
F: Hallo,
eine Frage zum Zoll und Hoheitsrecht.
Ich habe einen Artikel aus China bestellt (ca €500). Jetzt kommt von dhl eine Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer-Gebühren (ca €120). Ist das so in Ordnung? - der Vereinfachung halber. Oder ist das eine hoheitliche Angelegenheit die nur ein "deutscher" Zoll erheben kann.
A: Das alles auseinander zu pflücken und in tiefe zu beleuchten wäre ein Tagesseminar nötig. Die erste Frage die sich stellt, welche Person hat bestellt? Der Name oder der Familienname? Sollte der Name die Bestellung durchgeführt haben, ist das alles voll in Ordnung. Sollte der Familienname bestellt haben, geht die Fragerei noch Stunden weiter.
F: Ich habe per Mail die Heiratsurkunde meines Urgroßvaters (1895) angefordert und soll jetzt eine Kopie meines Personalausweises schicken ???? ist das rechtens??
A: Ja, Sie müssen schon Nachweisen, das Sie für diese Urkunde berechtigt sind.
F: Danke für die Hilfe.
Dann werde ich in Formularen ab jetzt "Deutschland" eintragen, wenn darin Bezug auf die jur. Person genommen wird.
Bei dem Personalfragebogen des Arbeitgebers fiel es mir auf, dass in dem Falle wahrscheinlich doch Bezug auf die natürliche Person genommen wird, denn dort muss man ja alles eintragen, also Vorname, Familienname, Geburtsdatum und -ort usw.
Dann müsste ich ja doch um entsprechende Änderung im Personalfragebogen bitten.
Wie wird die Staatsangehörigkeit nach RuStAG genau angegeben? Wenn ich "Preußen" oder "Deutsches Reich" schreiben würde, würde ich mir dort ersteinmal irgendwelche Fragen oder Bemerkungen anhören müssen. Würde es ausreichen, "Deutscher nach RuStAG" o. ä. einzutragen?
A: Das ist nicht möglich! Die nat. Person hat keine Steuernummer in der Okkupationsverwaltung Bundesrepublik. Der Arbeitsvertrag kann also nur auf die jur. Person gehen. Welche Abläufe im Hintergrund Ihrer Firma ablaufen kenne ich nicht.
F: Danke für die Antwort.
Es geht nicht um den Antrag auf Feststellung meiner Staatsangehörigkeit nach RuStAG, den sendete ich bereits vor über vier Wochen an die Ausländerbehörde.
Ich meine die Angabe meiner RuStAG-Staatsangehörigkeit in eventuellen Formularen irgendwelcher anderer Stellen allgemein, in denen die Staatsangehörigkeit angegeben werden soll und ob ich die RuStAG-Staatsangehörigkeit schon jetzt angeben dürfte, obwohl ich auf den Antrag auf Feststellung meiner Staatsangehörigkeit nach RuStAG noch keine Antwort von der Ausländerbehörde erhalten habe.
Danke für die Hilfe in Bezug auf die Eintragung in meinen Unterlagen beim Arbeitgeber. Dann werde ich die RuStAG-Staatsangehörigkeit dort nicht ansprechen.
A: Auch das hängt davon ab welche Person sie nutzen! In Formularen anderer Stellen ist das in der Regel die jur. Person. Damit also die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Da wäre dann eher Deutschland richtig.
F: Hallo,
besten Dank für die Antwort bzgl. PAuswV § 28 Abs. 1 / 1 a/b.
Jetzt fehlt mir nur noch etwas wo ich festellen bzw. herleiten und darauf verweeisen kann, in welchen Rechtskreis sich die jeweilige Person (nat/jur.) bewegt.
Herzlichen Dank im Voraus!
Andy
A: EGBGB Art. 5 Abs. 1 2. Satz
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/5.html
F: Hallo,
woran, oder besser wo kann man feststellen das der Nachname sich an die juristische Person wendet und der Familienname an die natürliche Person?
Danke im Voraus und schönen Sontag
Andy
A: PAuswV § 28 Abs. 1 / 1 a/b
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html
F: Hallo,
ist beim Bürgergeldantrag die Abgabe des Anmeldebogens zur Arbeitsvermittlung, der zum Erstgespräch mitgebracht werden soll, verpflichtend?
-Gelber Schein ist vorhanden
-Der Antrag auf Bürgergeld wurde als natürliche Person abgegeben
Die Frage könnte gehört wohl unter Sonstiges gehören
Danke schonmal und Gruß
Hannes
A: NEIN, ABER aus meiner Erfahrung werden die kein Präzedenzfall zulassen! Egal welche Straftaten dafür notwendig sind. Noch sitzen die am längeren Hebel.
F: Guten Tag, aus einer Mitteilung der Meldebehörde genau benannt als "Auskunft an die betroffene Person über die im Melderegister gespeicherten Daten gemäß Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)" geht hervor, dass dort unter dem Punkt "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" eindeutig dort drinnen "Staatsangehörigkeitsausweis" und das Aktenzeichen des Verfahrens steht. Nun ist es jedoch so, dass in Zitat : "Deutscher Bundestag Drucksache 19/3734 19. Wahlperiode 08.08.2018" die angefragte Stelle bestätigt hat, dass Zitat : „Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“ Wie kann das sein ? Müssten die Verfahrensnummer etc nicht in Wirklichkeit unter dem genauso benannten Punkt "Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" stehen, da ja laut den getroffenen Aussagen in der Anfrage die Angaben im "Reisepass/Personalausweis" nur eine Vermutung begründen, und laut der Antwort der "Bundesregierung" die Verhältnisse dahingehend [nur] "hinreichend glaubhaft gemacht werden", und somit die Angaben zum Verfahren "Staatsangehörigkeitsausweis" garnichts unter einer Rubrik "Glaubhaftmachung" zu suchen hätten ? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
A: Was ist und was müsste liegt in dem Fall bei den Behörden. Die Endscheiden wie sie ihr Register führen.
F: Hallo,
ich finde in der DIN5007 nichts über die Anrede (Herr/Frau) von nat. Personen. Kann die Anrede
auch bei natürlichen Personen verwendet werden?
Also:
Herr Mustermann, Max,
Herr Max Mustermann,
Danke und Gruß
A: NEIN, Herr/Frau ist die Anrede des Kaufmann nach HGB §17.
F: ich habe einen GS ausgestellt 1992, der befristet wurde bis zum 11.11.2002. Ist das üblich?
F: Hallo,
aufgrund dieser Meldung https://de.rt.com/international/207309-rna-sprays-im-essen-rna/ und der damit verbunden Möglichkeit, diese RNA mit beispielsweise Eiern aufzunehmen, habe ich mich gefragt wie das mit eigner Hühnerhaltung wäre, beispielsweise im Kleingarten? Die Gartenordnung der BRD verbietet das. Gibt es Möglichkeiten aus den alten Rechten der Staatsangehörigen heraus das trotzdem im gültigen Recht zu tun?
A: Welche Person hat denn den Pachtvertrag unterschrieben? Selbst wenn das die nat. Person gewesen ist, unterliegt diese dem Pachtverrag.
F: Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich sah mir das Video gestern an, jedoch enthält es leider keine Information darüber, ob, bzw. wann man Schreiben und Vordrucke als natürliche Person unterschreiben darf.
Allerdings enthält das Video die interessante Information, dass man, wenn man im Rahmen der Arbeit etwas unterschreiben soll, stets mit dem Vermerk "i. A." ("im Auftrag") zu unterschreiben hat, um sich abzusichern. Das werde ich in Zukunft tun.
A: Natürlich können Sie nach Antrag die nat. Person nutzen. Alleine der Grund erschließt sich nicht. Warum soll ich in der Verwaltung für ANTRÄGE die Person in die Haftung schicken. Wenn nur Unterschrift i.A. angekommen ist, ist das zu kurz gesprungen. In dem Video steckt viel mehr.
F: Ich schickte die Antragsformulare mit Kopien der Urkunden letzte Woche als Einschreiben mit Rückschein an die Ausländerbehörde.
Nun habe ich die Frage, ob es sinnvoll ist, alle zukünftigen Schreiben, Vordrucke usw. als natürliche Person (Nachname, Vorname) zu unterschreiben oder ob es nur in bestimmten Angelegenheiten sinnvoll ist.
Darf man grundsätzlich als natürliche Person unterschreiben oder erst, wenn man den EStA-Registereintrag mit Staatsangehörigkeit nach RuStAG erhalten hat?
A: https://www.youtube.com/watch?v=slx-ezHIJxs
F: Sehr geehrte Damen und Herren,
bekam ich am 27.04.2025 eine einberuf als Wahlhelfer zur Europawahl am 9.6.2024. Wie immer war dieses Schreiben nicht ordnungsgemäß unterschrieben. Zunächst machte ich darauf aufmerksam das dieses Bundeswahlgesetz seit 1956 ungültig ist. Mit dem AZ des Bundesverfassungsgerichtets. Es erfolgte keine Antwort. Dann wurde ich nachdrückler mit noch einem ausführlicheren Schreiben mit § wie BGB 126, 126a, 44 des Verwaltungsverfahrengesetz sowie noch StGB 270. Natürlich habe ich die Leute dort aufmerksam gemacht das ich den gelben Schein habe mit Ableitung nach RuStAG..... und dieses auch nachgewiesen. So schnell wie die Gegenseite geantwortet hat konnte man sich das unmöglich durchgelesen haben. Auch diese Rückantwort per e-mail, keine elektronische Unterschrift und ich müsse kommen nach "§ Nach § 9 Nr. 5 EuWO können das Wahlehrenamt Wahlberechtigte ablehnen, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben.
Die vorgelegte Bescheinigung genügt zur Glaubhaftmachung eines solchen Grundes unter den Umständen des hiesigen Einzelfalls nicht.
Ihr Einberufungsbescheid behält daher seine Gültigkeit." Die Leute setzen sich über alles hinweg. Was ist zu tun? Mit freundlichen Gruß
A: Krank Melden? Die Vorgehensweise zeigt nur, dass es ernsthafte Probleme bei der Abwicklung der Wahl gibt.
F: Hallo, ich habe eine Frage zu Heirat! Ich habe den Staasangehörigkeitsausweis nach RuStag 1913 und möchte einen meinen Freund (deutsch) heiraten, der keinen GS hat. Was muß ich bedenken? Behalte ich meine Staatsangehörigkeit? Ändert sich da was für mich?
A: In der Bundesrepublik ändert sich überhaupt nichts. Die geltende Gesetzgebung kennt die Annahme der Staatsangehörigkeit durch Heirat nicht. In der Gültigen Gesetzgebung heiraten sie aber einen Ausländer bzw. Staatenlosen. Sie sollten darauf hinwirken das Ihr Partner sich wenigstens seine Abstammungsunterlagen ran holt. Denn diese wird er in naher Zukunft benötigen.