F: Ich erhielt ja leider eine Ablehnung in Bezug auf meinen Antrag, da das berechtigte Interesse fehlt.
Auch auf Telegram konnte mir leider nicht weitergeholfen werden.
An anderer Stelle konnte mir jemand Beispiele für ein berechtigtes Interesse mitteilen (Arbeitgeber im Ausland und Heirat im Ausland). Jedoch teilte er es mir mit, dass die Behörde mit hoher Wahrscheinlichkeit einen entsprechenden Nachweis haben wollen würde. Einen Nachweis gibt es natürlich nicht, da ich weder die Absicht habe, zu heiraten, noch im Ausland zu arbeiten.
Zwar bin ich schon 39, jedoch mache ich eine Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich. Könnte möglicherweise von der Ausbildung ein berechtigtes Interesse abgeleitet werden?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
A: Im Gesetz steht, ein berechtigtes Interesse GLAUBHAFT MACHEN. Da steht nichts von Beweisen. Wenn Sie kommunizieren, dass Sie in vorbeireiten einer Sache sind, sollte das reichen. Auf Rückfragen können Sie dann immer reagieren.
F: Hallo,
gestern bekam ich ein Schreiben vom LRA zu meinem Feststellungsantrag, u.a. mit dem Wortlaut "Sie haben Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Ablehnung" bis zum 30. November 2024 schriftlich oder zur Niederschrift zu äussern.
Folgende Punkte sind mir noch aufgefallen:
- es gibt ein "Unser Zeichen" (statt Aktenzeichen/Az)
- es wird im Betreff auf "Feststellung der Staatsangehörigkeit" verwiesen
- es wird der Wortlaut im Text Ihrem Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises" kann nicht entsprochen werden
- mit Verweis auf §30 Abs. 1 Satz 1 des StAG vom 22.07.1913..."nachzuweisende Feststellunginteresse nicht hinreichend glaubhaft gemacht wurde"
- eine Paraphe statt Unterschrift
- Des Weiteren wurden statt meinen eingereichten Unterlagen die Unterlagen einer anderen Person mir mit zurückgeschickt
Könnt ihr dazu Antwortvorschläge geben?
Blöderweise habe ich auf dem Antragsformular "F" auf Seite 2 im Feld 4.3 erworben durch "Abstammung nach StAG 1913" anstatt RuStAG 1913 eingetragen. Sollte ich das in meinem Antwortschreiben als Korrektur mitteilen oder eine aktualisiliert ausgefülltes Formular mit beilegen?
Danke vorab
F: Hallo liebes GS Team..wir haben die Abstammungsurkunden und ein Schreiben vom BVA dass wir zunächst die Staatsangehörigkeit nach Rustag /Abstammung erhalten haben, aber, das wegen fehlender Mitwirkung der GS ablehnt wurde. Frage 1 kann man die Abstammungsurkunden appostillieren lassen ..und damit im Aussen agieren? Frage 2:kann man bei dem Bescheid der Grundsteuer einen Widerspruch machen, dass das Land nicht der Gemeinde gehört sondern den Bundesstaaten bzw den Angehörigen und sie somit kein Recht auf diese Steuer haben und wir ihnen auch mitteilen wer wir sind ? Kann man hier in irgendeiner Form realistisch überhaupt in der BRD agieren..zb. auch HLKO ? wir sind bei vielen Dingen die wir bezüglich der ungerechtfertigten Steuerzahlungen etc..IMMER mit GeldStrafen, oder Polizei besuchen bestraft worden...
A: Oh, da gibt es wohl einiges zu besprechen. Hier dürfte nicht der richtige Ort sein. Also besucht uns auf Telegram und schreib in die Gruppe das Du die Fragestellerin bist. Alles andere ergibt sich dann.
Kontakt Telegram: -> Telegram Aktionsbündnis
F: Ich hatte Ende Märs 2024 alles an das LEA Berlin geschickt (Original-Urkunden etc. per Einschreiben/Rückschein).
Bis heute 08.10.2024 keine Antwort.
Das ist echt zu lange, oder?
Was kann ich jetzt tun?
A: Ja, das ist ein bisschen lang. Besonders da Sie Originale verschickt haben. Probieren Sie eine kurze Sachstandsanfrage. Sollte das auch nichts bringen, nutzen Sie unsere Hilfe auf Telegram.
Kontakt Telegram: -> Telegram Aktionsbündnis
F: Hallo zusammen,
ich habe meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei BVA Köln gestellt. Nach einer Wartezeit von über 1,5 Jahren habe ich nun ein Schreiben erhalten, dass mein Antrag "keine Aussicht auf Erfolg hätte, da ein Sachbescheidungsinteresse nicht nachgewiesen wurde und auch nicht erkennbar ist".
Wie sollte nun mein weiteres Vorgehen sein, um trotzdem den Nachweis zu erhalten?
Vielen Dank vorab für die Antworten
F: Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob Ihr hier weiterhelfen könnt.
Ich lebe in der Schweiz und musste meinen Antrag im BVA in Köln einreichen.
Laut Webseite des BVA dauert die Bearbeitung des Antrages zur Feststellung der Staatsangehörigkeit 2 Jahre !!!! Ich hatte vor Antrag angerufen und gesagt, dass ich zwecks aus Geschäfteröffung einen solchen Schein benötige (wusstet Ihr, dass Apotheker von rechtswegen tatsächlich einen solchen Beleg bekommen müssen?) und wurde geben mit der Bitte um bevorzugter Bearbeitung einzureichen. Das war Ende März, eine Rückmeldung bekam ich nicht. Im Juni habe ich eine Nachfrage getellt, die ebenfalls unbeantwortet blieb. Habt Ihr da Erfahrungen und/ oder einen Tipp, wie am besten vorzugehen ist? Danke Euch !
F: bei dem telegram Kanal werde ich nicht fündig
A: Man sollte der Gruppe schon beitreten und Hallo sagen und eine Info geben. Sonnst können wir nicht tätig werden.
F: hallo, ich komme nicht wirklich weiter. Es wurde mir jetzt mitgeteilt, wir wären im Besitz eines Personalausweises, was jedoch nicht richtig ist, mit diesem könnten wir uns als deutsche Staatsangehörige ausweisen, was nach meinen Recherchen nicht der Wahrheit entspricht. Mangels des Nachweises eines berechtigten Feststellungsinteresses kann die Bearbeitung nicht erfolgen. Sie würden meine eingereichten Urkunden usw. zu den Akten legen. Hat jemand eine Idee, oder ist in der gleichen Lage und könnte mir sagen, wie ich nun weiter vorgehen soll?
F: hallo, ich komme nicht wirklich weiter. Es wurde mir jetzt mitgeteilt, wir wären im Besitz eines Personalausweises, was jedoch nicht richtig ist, mit diesem könnten wir uns als deutsche Staatsangehörige ausweisen, was nach meinen Recherchen nicht der Wahrheit entspricht.
Mangels des Nachweises eines berechtigten Feststellungsinteresses kann die Bearbeitung nicht erfolgen. Sie würden meine eingereichten Urkunden usw. zu den Akten legen.
Hat jemand eine Idee, oder ist in der gleichen Lage und könnte mir sagen, wie ich nun weiter vorgehen soll?
F: Heute bekam ich von der Ausländerbehörde ein Ablehnungsschreiben.
Die Behörde teilt es mir mit, dass aus den Unterlagen kein berechtigtes Interesse hervorgeht und ich keinen Grund angab, der auf ein berechtigtes Interesse hinweisen könnte.
Bis zum 23.08.2024 habe ich die Möglichkeit, eine Stellungnahme einzureichen.
Wie kann ich eine Begründung für die Feststellung meiner Staatsangehörigkeit nach RuStAG formulieren?
F: Hallo,
Frage zu den Personenstand:
Wenn ich als juristische Person ein behördliches Schreiben bekomme (Polizei, Gericht usw) und fühle mich im Sachverhalt nicht angesprochen und will das eintüten und zurückschicken mit dem Hinweis: Falsche Person - wenden Sie sich an die Person die sich entsprechend ausgewiesen hat (Staatsangehörigkeit) - wäre es richtig die Zurückweisung auch als juristische Person zu tätigen und zu unterschreiben?
Danke für die Antwort und Grüße
A: Ja, allerdings wird man das im bestehenden Rechtsbankrott ignorieren. Am besten die Obersten Stellen der Behörde anschreiben.
F: Hallo,
ich habe eine Frage, welche zu "Behörden"Wilkür passen würde, es geht um einen größeren Polzeieinsatz,unverhältnismäßig überzogen, mit Beschlagnahmung von persönlichen Eigentum trotz Vorlage des gelben Scheins. Ich will mein Eigentum zurück.Wie kann ich euch dazu eine Frage stellen unter Ausschluß der Öffentlichkeit ?(Feind liest mit)
LG
F: Hallo zusammen, ich habe meinen Antrag, komplett mit sämtlichen beglaubigten Geburtsregisterauszügen, Heiratsurkunden, etc. als Ablehnung zurückbekommen, mit der Begründung, dass die Stsatsangehörigkeitsfeststellung nur bei dargelegtem und nachgewiesenen Sachentscheidungsinteresse durchgeführt werden kann. Die von mir verlangte Nennung der gültigen Gesetze bei Ablehnung wurde seitens der Behörde nicht gemacht. Wie kann ich jetzt weiter auf Antragsbearbeitung drängen?
F: Meinen gelben habe ich seit 2014. Abgemeldet aus der wohnhaft bin ich auch seit 2014. Nun möchte ich im Ausland heiraten und benötige einen Ehefähigkeitszeugnis.Das Standesamt von meiner zuletzt gemeldeten Adresse hat die Ausstellung an die Gemeinde weiter gegeben wo meine zukünftige gemeldet ist und ich mein Haus habe. Beim nachfragen wann ich dieses Zeugnis bekommen könnte kommt als Auskunft: der Sachbearbeiter ist gerade nicht erreichbar. Muß ich mich jetzt wieder anmelden oder wie kann ich diese Amtsschimmel dazu bewegen...bis zur Hochzeit sind es nur noch 2 Monate. Danke für die Hilfe
A: Mit den Informationen schwer zu beurteilen! Dazu fehlt uns in diesem Fall auch die Erfahrung.
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F: Hallo ... ich habe meinen Antrag nun zum zweiten Mal eingereicht, Nachweis nach 1913.
Offenbar wird die Annahme verweigert und die Unterlagen sofort mit der Begündung des Sachbescheidungsinteresses ( §30 StAG ) einseitig abgebügelt, ohne Nennung von Rechtsgrundlagen, man könnte auch von Annahmeverweigerung sprechen. Wie kann man sich verhalten.
Danke Gruß MaNo
F: Guten Tag,
da ich mit Frau nach SOA auswandern möchte, habe ich wegen beabsichtigter Adoption einen Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis gestellt .
Meine Eltern, beides Blutdeutsche, Vater geb. im Jahr 1913, Mutter 1914 in Deutschland.
Nun wurde mir der Antrag von der Kreisverwaltung abgelehnt, sowie auch vom Verwaltungsgericht.
Einerseits soll man VOR Auswanderung sich um diesen Ausweis kümmern, aber man bekommt ihn nicht.
Nun hat mich diese Aktion etwas über € 2.000,00 gekostet.
Besteht da noch Hoffnung?
Mit freundlichen Grüßen,
Fritz.
F: Sachbescheidungsinteresse muss vorliegen, sonst keine Bewilligung des Staatsangehörigkeitsausweises.Wer weiss Rat?
F: Liebe deutsche Staatsangehörige,
nachdem wir bisher den Zwangseinbau einer sogenannten modernen Messeinrichtung bzw. Smartmeter verhindern konnten, ist der Einbautermin vom Messstellenbetreiber dafür in 10 Tagen festgelegt worden. Falls wir die nicht ins Haus lassen, werden sie den Einbau gerichtlich durchsetzen. Wir wurden schon einmal per Gerichtsurteil gezwungen einen der o.g. Zähler einbauen zu lassen, was wir aber durch eine List abwehren konnten, was jetzt aber nicht mehr möglich ist. Da wir den Staatsangehörigkeitsausweis besitzen, fiel mir die Haager Landkriegsordnung ein. Vielleicht finde ich dort einen Ansatzpunkt gegen diese Zwangsmaßnahme? Da Ihr eine größere Wissen – und Erfahrungsbasis habt, frage ich an, ob Ihr da eine Möglichkeit seht? Vielen Dank
MaxM
A: Das ist schwierig! Auch nicht so ganz unser Thema und auch noch fehlende Erfahrung. Vielleicht hilft und dort ein Gehirnwind.
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Einfach ein Hallo mit Hinweis auf die gestellte Frage auf unsere Seite.
F: Hallo,
wie verhält es sich, wenn der Antrag auf den Staatsangehörigenausweis abgelehnt wurde mit der Begründung "mangelndes Sachbescheidungsinteresse".
Obwohl kein Esta eintrag vorhanden ist und demnach ja eine Staatenlosigkeit zugrunde liegt.
vielen Dank im voraus
A: Es gibt Themen die sich nicht so einfach und in der Öffentlichkeit besprochen werden können.
Telegram Aktionsbündnis
F: Hallo liebes GS-Team
habe nach 4 Wochen eine Rückmeldung vom Amt bekommen. Der "Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit", ist wie hier auf euren Seiten zu finden ausgefüllt. Hab die aufgeführten Urteile (vom AMT) gelesen. Benötige Unterstzützung, zur Durchsetzung meines Antrages. Danke + Grüße JK Königreich Württemberg
Stellungnahme vom Amt:
Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird grundsätzlich nur dann benötigt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird. Seit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetztes vom 12.08.21, in Kraft seit 20.08.2021, ist nunmehr grundsätzlich ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird in der Regel mit einem gültigen Personalausweis oder Pass der Bundesrepublik Deutschland glaubhaft gemacht, denn die Erteilung eines solchen Ausweisdokuments setzt voraus, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist ($ 9 Absatz 3 des Personalausweisgesetztes – PAuswG, § 6 Absatz 3 des Passgesetzes). Auf Grund der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Ausweispflicht (§ 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 PAuswG) gehen wir davon aus, dass Ihnen ein solches Ausweisdokument, das Sie mit deutscher Staatsangehörigkeit ausweist, auf Ihren Antrag hin ausgestellt wurde.
Sie haben nicht dargetan, weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall zweifelhaft und klärungsbedürftig oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich sein sollte, noch ist dies auch sonst ersichtlich.
Da das Bestehen der deutshcen Staatsanghörigkeit in Ihrem Fall offensichtlich von niemandem angezweifelt wird, steht dem Antrag somit ein fehlendes Sachbescheidsinteresse entgegen (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 14.03.2016 – VG 8 K-4832/15, Beschluss des VGH Bayern vom 08.08.2018 – 5 ZB 18.884).
F: Einen schönen guten Tag wertes GS-Team. Momentan befinde ich mich in der Vorbereitung zur Beantragung des GS. Mir geht es um die "Sachbescheidsinteresse" bei der Beantragung. Als Erwachsener hat man ja in der Regel einen Perso oder Reisepass, sodass dann oft, wie ich es in Urteilen aus Bayern beispielsweise gelesen habe, die zuständige Ausländerbehörde die Bearbeitung versagt, da mit dem Perso ja schon unzweifelhaft feststünde, das man Deutscher ist. Wäre es von daher ratsamer den GS für ein Kind zu beantragen, da hier die Sachbescheidsinteresse nicht so greifen? Oder wäre hier ein plausibler Grund, dass man deutscher Staatsangehöriger sein muss für die Erstbeantragung eines Reisepasses?
A: Sie machen sich zu viele Gedanken um NICHTS. Nirgendwo im den zuständigen Gesetzen gibt es ein Sachbescheidungsinteresse. Selbst das StAG kennt nur ein berechtigtes Interesse welches sie GLAUBHAFT machen müssen. Das Teso Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt, dass der Perso und der Reisepass kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Die Urteile aus Bayern sind also vermutlich Rechtsbeugung. Denn laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz haben die Urteile des Bundesverfassungsgericht in der Bundesrepublik Gesetzescharakter. Das liefern eines Sachbescheidungsinteresse ist eher Beihilfe zu einer Straftat.
F: Habe vor 6 Monaten den Antrag für den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt könnt ihr mir sagen wie lange es dauert,
Mit freundlichen Grüßen
Matze
A: Nach 3 Monaten sollte man eine Sachstandanfrage stellen! 6 Monate ist ein bisschen viel.
F: Wir scheitern derzeit am berechtigten Feststellungsinteresse. Unser Antrag wurde vom Sachbearbeiter zwar freundlich entgegengenommen, aber letztlich mit dem üblichen Antwortbrief abgelehnt, dass wir kein berechtigtes Interesse hätten. Könnt ihr bitte helfen?
F: Was ist, wenn eine Begründung verlangt wird?
A: https://t.me/gs_orginal
F: Hallo an das Team,
ich habe einen gelben Schein nach § 4 Abs. 1 RuStAG beantragt. Zurück ist ein Schreiben vom Landratsamt gekommen, das ich ja einen Perso habe und der sei ausreichend. Sie beziehen sich hier auf § 30 StAG. Was kann ich unternehmen? Ich kenne den Unterschied, bin aber leider nicht so Wortgewand. Wie kann ich den Widerspruch einreichen? Vielen Dank für Eure Mühe.
A: https://t.me/gs_orginal
Einfach bescheid trommeln das es um die Frage hier geht!